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Für deutsche Gründer, Investoren & Unternehmer

Umzug nach Zypern — ein Ansprechpartner, feste Honorare.

Zeno koordiniert Firmengründung, steuerlichen Umzug (für berechtigte Non-Doms 0 % SDC auf Dividenden; GESY kann anfallen) und laufende Buchhaltung in Zypern — über unabhängige, in Zypern zugelassene Anwälte und ICPAC-Wirtschaftsprüfer. Ein Mandat, ein Festhonorar, ein Ansprechpartner.

Kostenloses Erstgespräch anfragen · Leistungsumfang und Festhonorar vor Beauftragung schriftlich

Warum Zypern — und worauf Deutsche achten müssen

Zypern bietet 2026 einen Körperschaftsteuersatz von 15 %, den Non-Dom-Status mit 0 % auf weltweite Dividenden für 17 Jahre, ein IP-Box-Regime mit ca. 3 % effektivem Satz auf qualifizierte Software- und Patenteinkünfte sowie keine Erbschaft-, Schenkung- oder Vermögensteuer. Als EU-Mitglied behalten Sie den Zugang zum Binnenmarkt.

Der kritische Punkt für Deutsche: die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Wer wesentliche Anteile hält, riskiert beim Wegzug die Besteuerung stiller Reserven. Die richtige Reihenfolge — deutscher Wegzug, Begründung der zypriotischen Steueransässigkeit, Firmengründung — entscheidet darüber, ob Sie ein Jahr lang doppelt steuerlich ansässig sind. Genau diese Sequenzierung koordinieren wir.

Häufige Fragen

Muss ich bei einem Umzug nach Zypern mit der deutschen Wegzugsbesteuerung rechnen?

Möglicherweise. Halten Sie wesentliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug nach § 6 AStG eine Besteuerung der stillen Reserven auslösen. Die Reihenfolge von Wegzug und Begründung der zypriotischen Steueransässigkeit ist entscheidend — wir planen sie gemeinsam mit unabhängigen, in Zypern zugelassenen Anwälten.

Wie funktioniert der Non-Dom-Status in Zypern?

Wer in Zypern steuerlich ansässig und nach den einschlägigen Regeln nicht dort domiziliert ist, kann von der Sonderverteidigungsabgabe (SDC) auf Dividenden und Zinsen befreit sein. Die SDC auf Mieteinnahmen wurde ab dem Steuerjahr 2026 für alle abgeschafft. Auf Dividenden und Mieten kann weiterhin GESY anfallen; 0 % SDC bedeutet nicht 0 % Gesamtsteuer. Quelle: gov.cy, Tax Department – Tax Residency/Domicility und Rental Income.

Ist Zeno selbst eine Anwaltskanzlei?

Nein. Zeno ist eine in Zypern ansässige digitale Dienstleistungsmarke und Ihr zentraler Ansprechpartner. Die regulierte Rechtsberatung erbringen unabhängige, bei der zypriotischen Anwaltskammer zugelassene Advocates; Buchhaltung und Audit unabhängige, bei ICPAC zugelassene Wirtschaftsprüfer. Zeno koordiniert alles unter einem Mandat.

Was kostet der gesamte Umzug?

Wir arbeiten mit veröffentlichten Festhonoraren: Firmengründung ab 1.050 €, Steuerumzug für EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige ab 1.950 €, Buchhaltung für aktive Gesellschaften ab 2.100 €/Jahr. Behördengebühren, 19 % MwSt. und Auslagen kommen hinzu. Sie erhalten den genauen Umfang und Festpreis vor Beauftragung schriftlich.

In welcher Sprache läuft die Beratung?

Die Beratung erfolgt auf Englisch (und Deutsch nach Absprache). Sämtliche Unterlagen und das Mandat werden klar erläutert. Senden Sie eine Anfrage für ein kostenloses Erstgespräch; wir bestätigen den Termin anschließend.

Planen Sie Ihren Umzug nach Zypern

Fragen Sie ein kostenloses Erstgespräch an. Nach Sichtung Ihrer Angaben besprechen wir Wegzugsbesteuerung, Steueransässigkeit und Firmenbedarf. Leistungsumfang und Festhonorar erhalten Sie vor einer Beauftragung schriftlich.

Kostenloses Gespräch anfragen

Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die regulierte Beratung erbringen unabhängige, in Zypern zugelassene Anwälte und ICPAC-Wirtschaftsprüfer, koordiniert durch Zeno.