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Auftragsverarbeitungsvertrag in Zypern: Artikel-28-Checkliste

DSGVO-Verträge mit Dienstleistern prüfen: Rollen, Anhänge, Sicherheit, Unterauftragsverarbeiter, Löschung und Abgrenzung zu Drittlandtransfers.

Zeno · Redaktion · Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
  1. Rollen vor der Vertragswahl bestimmen
  2. Operative Anlagen vollständig ausfüllen
  3. Drittlandtransfers getrennt prüfen
  4. Vereinbarung vor Unterzeichnung testen
  5. Quellen

Verarbeitet ein Lieferant personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, kann eine Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO erforderlich sein. Bestimmen Sie zuerst Rollen und Verarbeitung. Ein unterschriebenes Muster mit leeren Anlagen ist keine belastbare Anbieterprüfung.

Rollen vor der Vertragswahl bestimmen

Nach den EDSA-Leitlinien folgen Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung der tatsächlichen Entscheidung über Zwecke und Mittel. Ein Anbieter kann für eine Tätigkeit Auftragsverarbeiter und für eine andere Verantwortlicher sein. Vertragsbezeichnungen ändern diese Tatsachen nicht.

Trennen Sie etwa Lohnabrechnung, Kundensupport und eigene Abrechnungsdaten des Lieferanten. Fragen Sie ausdrücklich nach Datennutzung für dessen Produktentwicklung oder Werbung.

Rechtsgrundlage und Hinweise: EDPB: controller and processor guidelines

Operative Anlagen vollständig ausfüllen

Artikel 28 verlangt konkrete Angaben und Pflichten. Die pauschale Zusage beider Parteien, DSGVO-konform zu handeln, genügt nicht als praktische Leistungsbeschreibung.

  • Verarbeitung, Dauer, Zwecke, Datenkategorien und betroffene Personen beschreiben.
  • Weisungen und Genehmigung späterer Änderungen festlegen.
  • Vertraulichkeit und konkrete technische und organisatorische Maßnahmen prüfen.
  • Unterauftragsverarbeiter sowie Genehmigungs- und Änderungsmechanismus erfassen.
  • Hilfe bei Betroffenenanfragen, Datenpannen und Folgenabschätzungen vereinbaren.
  • Rückgabe oder Löschung samt Backup-Handhabung bei Vertragsende regeln.
  • Angemessene Informationen und Prüfungsrechte zum Compliance-Nachweis vorsehen.

Rechtsgrundlage und Hinweise: EDPB: controller and processor guidelines

Drittlandtransfers getrennt prüfen

Die Kommission veröffentlicht unterschiedliche Standardklauseln für Auftragsverarbeitung und internationale Übermittlungen. Verwechseln Sie den Artikel-28-Vertrag nicht mit dem erforderlichen Mechanismus für eine Übermittlung außerhalb des EWR.

Untersuchen Sie Hosting, Supportzugriffe und nachgelagerte Anbieter. Die Rechnungsadresse des Lieferanten beantwortet diese Fragen nicht.

Rechtsgrundlage und Hinweise: European Commission: standard-clause questions and answers

Vereinbarung vor Unterzeichnung testen

Hypothetisches Beispiel: Ein Lohnanbieter verspricht sofortige vollständige Löschung bei Vertragsende, seine Leistungsbeschreibung sieht aber monatelange Backups vor. Verlangen Sie einen widerspruchsfreien Ablauf für Produktivdaten, Sicherungen, Zugriffsbeschränkungen und gesetzliche Aufbewahrung.

Halten Sie offene Punkte und Entscheidungen mit Verantwortlichen fest. Prüfen Sie erneut bei neuen Unterauftragsverarbeitern, Nutzungszwecken oder Supportstandorten. Ziel ist ein Vertrag, der zur gekauften Leistung passt und auch im Störungsfall umgesetzt werden kann.

Primärquellen und Geltungsbereich

Quellenabgleich: 26. September 2026. Dieser Leitfaden bezieht sich auf die Republik Zypern. Beispiele sind hypothetisch und keine Kundenfälle. Prüfen Sie vor einer Einreichung die aktuellen amtlichen Anforderungen.

Praktische Leitfäden zu diesem Thema

Häufig gestellte Fragen

Ersetzt eine Geheimhaltungsvereinbarung Artikel 28?
Nein. Vertraulichkeit ist nur ein Teil der erforderlichen Regelungen.
Sind Artikel-28-Klauseln und Transfer-SCC identisch?
Nein. Bestimmen Sie, welche Klauseln und Pflichten die tatsächlichen Rollen und Übermittlungen erfordern.

Mit KI-Unterstützung anhand der verlinkten Primärquellen erstellt. Eine individuelle fachliche Prüfung wird damit nicht behauptet. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Redaktionelle Grundsätze

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