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Ausländischen Schiedsspruch in Zypern anerkennen und vollstrecken: Artikel 35

Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs in Zypern: Gesetz 101/1987, New Yorker Übereinkommen, Unterlagen, Einwendungen und Vermögenswerte.

Zeno · Redaktion · Aktualisiert · 12 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
  1. Schiedsspruch und staatliches Urteil rechtlich trennen
  2. Schiedsspruch und Schiedsvereinbarung für den Antrag vorbereiten
  3. Beim zuständigen zyprischen Gericht Vollstreckung nach Artikel 35 beantragen
  4. Die begrenzten, aber wichtigen Versagungsgründe prüfen
  5. Vollstreckungsabwehr von Aufhebung eines zyprischen Schiedsspruchs trennen
  6. Die tatsächliche Beitreibung aus zyprischen Vermögenswerten planen
  7. Drei typische Fälle anhand des Verfahrens durchspielen
  8. Dem zyprischen Anwalt einen vollständigen, datierten Auftrag geben
  9. Quellen

Ein ausländischer Schiedsspruch kann in Zypern nach den Regeln der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit anerkannt und vollstreckt werden. Er ist aber kein ausländisches staatliches Urteil. Artikel 35 des Gesetzes 101/1987 behandelt Schiedssprüche unabhängig vom Erlassstaat als verbindlich und ermöglicht einen schriftlichen Antrag auf einen Vollstreckungsbeschluss; Artikel 36 nennt begrenzte Versagungsgründe. Für geeignete ausländische Schiedssprüche kommt außerdem das von Zypern ratifizierte New Yorker Übereinkommen von 1958 hinzu. Die Gesetzesänderung von 2024 änderte ausdrücklich den Wortlaut zu den mit Artikel 35 einzureichenden Dokumenten. Dieser Leitfaden trennt Schiedsspruch, Schiedsvereinbarung, zyprischen Gerichtsantrag, Einwendungen und tatsächliche Beitreibung aus Vermögenswerten.

Schiedsspruch und staatliches Urteil rechtlich trennen

Ein Schiedsspruch eines Schiedsgerichts ist kein Urteil eines Gerichts eines EU-Mitgliedstaats. Wer auf Vermögenswerte in Zypern zugreifen will, wählt zuerst den Anerkennungsweg für Schiedsverfahren und danach die passenden Vollstreckungsmittel. Das zyprische Gesetz 101/1987 regelt internationale Handelsschiedsverfahren; seine Artikel 35 und 36 gelten für Anerkennung und Vollstreckung unabhängig davon, wo der Schiedsspruch erlassen wurde. Das von Zypern durch Gesetz 84/1979 ratifizierte New Yorker Übereinkommen bildet für geeignete ausländische Schiedssprüche den ergänzenden Vertragsrahmen. Wo beide Regelwerke einschlägig sind, müssen Antrag und Unterlagen sie miteinander abstimmen.

Beginnen Sie mit einem Faktenblatt: rechtliche Identität des Schuldners, Schiedsort, Institution oder Ad-hoc-Regeln, Datum und Zustellung des Spruchs, Betrag und Währung, Zinsen und Kosten, laufende Berichtigung oder Aufhebung sowie erreichbare Vermögenswerte in Zypern. Ein Konzernname auf einer Website beweist nicht, dass der im Schiedsspruch genannte Schuldner Inhaber eines zyprischen Bankkontos oder der gefundenen Aktien ist. Trennen Sie die Anerkennung der verbindlichen Entscheidung von der späteren Einziehung. Ein günstiger Schiedsspruch überweist dem Gläubiger kein Geld ohne wirksamen Vollstreckungsbeschluss und geeignete Vermögenswerte.

Gesetz 101/1987 betrifft internationale Handelsschiedsverfahren; rein innerstaatliche Verfahren können einem anderen Gesetz folgen. Artikel 3 belässt Artikel 35 und 36 auch für einschlägige internationale Handelsschiedssprüche, die außerhalb Zyperns entstanden. Lassen Sie vor dem Antrag nach Artikel 2 prüfen, ob die zugrunde liegende Beziehung handelsrechtlicher Art und das Verfahren international ist. Der Umstand, dass der Vertragspartner aus der EU stammt, macht die Brüssel-Ia-Regeln über staatliche Urteile nicht zum Vollstreckungsweg für den Schiedsspruch. Eine falsche Verfahrensschublade kostet Zeit und kann die Vorbereitung der erforderlichen Urkunden verzögern.

Für einen angrenzenden Verfahrensweg lesen Sie den Leitfaden zur Vollstreckung von EU-Gerichtsurteilen.

Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus International Commercial Arbitration Law 101/1987, consolidated with 2024 amendment; UNCITRAL: Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958); Cyprus Law 84/1979 ratifying the New York Convention

Schiedsspruch und Schiedsvereinbarung für den Antrag vorbereiten

Der durch die Änderung von 2024 geltende Artikel 35 Absatz 2 verlangt vomjenigen, der sich auf den Schiedsspruch beruft oder Vollstreckung beantragt, ein ordnungsgemäß authentifiziertes Original oder eine beglaubigte Abschrift des Spruchs. Das Gericht darf eine Übersetzung in eine Amtssprache Zyperns verlangen, wenn der Text nicht in einer solchen Sprache vorliegt. Artikel IV des New Yorker Übereinkommens nennt außerdem Original oder beglaubigte Kopie des Spruchs und der Schiedsvereinbarung sowie erforderlichenfalls eine beglaubigte Übersetzung. Stellen Sie deshalb beide Dokumente zusammen, obwohl der aktuelle zyprische Gesetzeswortlaut beim ausdrücklichen Einreichungserfordernis den Spruch hervorhebt.

Sichern Sie den vollständigen unterzeichneten Schiedsspruch und jede Berichtigung, Auslegung oder Ergänzungsentscheidung. Nehmen Sie die Vertragsseite mit der Schiedsklausel, Nachträge, Einleitungsmitteilung und Zustellnachweise hinzu. Ist die Klausel durch Verweis oder elektronisch zustande gekommen, dokumentieren Sie die Verbindung zur Vereinbarung nach Artikel 7 des Gesetzes 101/1987. Fragen Sie den zyprischen Anwalt frühzeitig, welche Form der Authentifizierung, Beglaubigung und Übersetzung für Gericht und Übereinkommen erforderlich ist. Ein schlecht lesbarer Scan oder abweichende Firmenschreibweisen können selbst einen materiell überzeugenden Antrag unnötig verzögern.

Erstellen Sie eine genaue Forderungsaufstellung aus Hauptbetrag, zugesprochenen Zinsen und Kosten. Legen Sie für jeden Zinssatz die Quelle und den Berechnungsstichtag offen; fügen Sie nicht stillschweigend Inkassokosten hinzu, die das Schiedsgericht nicht zugesprochen hat. Bei mehreren Beklagten prüfen Sie, welche Verpflichtung den jeweiligen Schuldner trifft und welcher juristischen Person der zyprische Vermögenswert gehört. Eine beglaubigte Übersetzung muss den Tenor des Spruchs abbilden, nicht nur eine Zusammenfassung für Verhandlungen. Halten Sie geordnete, identische Dokumentensätze für das Gericht und die Gegenseite bereit.

Für einen angrenzenden Verfahrensweg lesen Sie den Leitfaden zur zyprischen Prozessführung.

Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus International Commercial Arbitration Law 101/1987, consolidated with 2024 amendment; UNCITRAL: Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958)

Beim zuständigen zyprischen Gericht Vollstreckung nach Artikel 35 beantragen

Artikel 35 Absatz 1 erkennt einen Schiedsspruch unabhängig vom Herkunftsstaat als verbindlich an und sieht auf schriftlichen Antrag einer Partei einen Vollstreckungsbeschluss vor, vorbehaltlich der Artikel 35 und 36. Die heutige gesetzliche Definition des Gerichts umfasst das zuständige Bezirksgericht beziehungsweise dessen Richter und, soweit einschlägig, See- und Handelsgericht. Der Anwalt muss auf den konkreten Tatsachen beruhend Zuständigkeit, Antragsform, Zustellung und mögliche Spezialzuständigkeit bestimmen. Im Antrag sind Spruch, Schuldner und internationale handelsrechtliche Natur des Verfahrens präzise zu beschreiben.

Formulieren Sie den rechtlichen Weg so, dass das Gericht das zyprische Gesetz und die Anforderungen des Übereinkommens auseinanderhalten kann. Fügen Sie den authentifizierten oder beglaubigten Spruch, die Schiedsvereinbarung nach Bedarf, Übersetzungen sowie Belege für Identität und Forderungssumme bei. Ist am Schiedsort eine Anfechtung anhängig, legen Sie diese offen; das Verschweigen schafft zusätzlichen Verfahrensstoff. Beantragen Sie den Beschluss, der anschließend zyprische Vollstreckungsschritte ermöglicht. Die Anerkennung ist eine rechtliche Eingangsvoraussetzung, aber keine automatische Anweisung an eine Bank, an den Gläubiger auszuzahlen.

Der Schuldner kann Zustellung, Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung oder einen gesetzlich begrenzten Ablehnungsgrund bestreiten. Die Anhörung zur Vollstreckung ist kein zweiter Prozess über sämtliche Rechnungen und Beweise des Handelsstreits. Der Gläubiger konzentriert sich auf verbindlichen Spruch, ordnungsgemäße Urkunden und die konkrete Antwort auf Artikel 36. Zugleich sollte er nicht unterstellen, dass das Gericht den Antrag ohne Prüfung abstempelt. Streit über die Echtheit der Urkunden, die Vereinbarung oder eine verlangte Übersetzung kann die Sache erheblich verlängern, selbst wenn die Schiedsentscheidung inhaltlich tragfähig erscheint.

Für einen angrenzenden Verfahrensweg lesen Sie den Leitfaden zur Streitbeilegung.

Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus International Commercial Arbitration Law 101/1987, consolidated with 2024 amendment; UNCITRAL: Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958); Cyprus Law 84/1979 ratifying the New York Convention

Die begrenzten, aber wichtigen Versagungsgründe prüfen

Artikel 36 des Gesetzes 101/1987 nennt Gründe, aus denen Anerkennung oder Vollstreckung verweigert werden kann. Auf Antrag des Schuldners sind unter anderem fehlende Geschäftsfähigkeit oder eine unwirksame Schiedsvereinbarung, unzureichende Mitteilung oder fehlende Möglichkeit zur Stellungnahme, Überschreitung des Schiedsauftrags und fehlerhafte Zusammensetzung oder Verfahrensführung nachzuweisen. Hinzu kommen ein noch nicht verbindlicher, am Schiedsort aufgehobener oder ausgesetzter Spruch. Das zyprische Gericht kann außerdem mangelnde Schiedsfähigkeit des Streitgegenstands und Widerspruch zur öffentlichen Ordnung berücksichtigen. Prüfen Sie, welcher Tatbestand wirklich behauptet und belegt wird.

Die Versagungsgründe ähneln Artikel V des New Yorker Übereinkommens und erlauben keine gewöhnliche Neubewertung aller Tatsachen oder Rechtsfragen. Wer mangelnde Benachrichtigung behauptet, sollte Zustellweg und Verfahrensgeschichte konkret belegen statt nur seine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis zu wiederholen. Der Gläubiger bewahrt Nachweise auf, dass das Tribunal innerhalb der Klausel entschieden und beiden Parteien Gehör gewährt hat. Betrifft eine Überschreitung nur einen abtrennbaren Teil, erlaubt Artikel 36 gegebenenfalls die Durchsetzung des gültigen Teils. Eine pauschale Ablehnung des gesamten Spruchs wäre dann zu weitgehend.

Öffentliche Ordnung ist eine rechtliche Ausnahme und kein Etikett für einen hohen oder ungünstigen Zahlungsbetrag. Ihre zyprische Auslegung sollte anhand aktueller Rechtsprechung geprüft werden. Hat der Schuldner am Schiedsort Aufhebung oder Aussetzung beantragt, kann das zyprische Gericht nach Artikel 36 Absatz 2 unter passenden Umständen seine Entscheidung vertagen und auf Antrag des Gläubigers eine Sicherheit anordnen. Beides ist ermessensabhängig. Beschaffen Sie fremdstaatliche Schriftsätze, Verhandlungstermine und mögliche Aussetzungsbeschlüsse rechtzeitig, damit der Antragsteller nicht erst in der zyprischen Anhörung von einer relevanten Entwicklung erfährt.

Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus International Commercial Arbitration Law 101/1987, consolidated with 2024 amendment; UNCITRAL: Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958)

Vollstreckungsabwehr von Aufhebung eines zyprischen Schiedsspruchs trennen

Ein in Zypern erlassener internationaler Handelsschiedsspruch kann nach Artikel 34 des Gesetzes 101/1987 aus bestimmten Gründen angefochten und aufgehoben werden. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate ab Mitteilung des Spruchs; bei einem Antrag nach Artikel 33 läuft sie nach der dort geregelten Entscheidung anders an. Das ist von der Verteidigung gegen einen zyprischen Vollstreckungsantrag wegen eines ausländischen Spruchs zu unterscheiden. Ein zyprisches Gericht hebt einen ausländischen Spruch gewöhnlich nicht als Gericht des Schiedsorts auf. Es entscheidet vielmehr über Anerkennung, Versagung oder Vertagung in Zypern.

Für beide Parteien hat diese Trennung praktische Folgen. Der Gläubiger eines im Ausland erlassenen Spruchs benötigt Beratung am Schiedsort zur Aufhebung und dort, wo zyprische Vermögenswerte liegen, zur Vollstreckung. Ein Schuldner mit zyprischem Schiedsort darf die Frist des Artikels 34 nicht verstreichen lassen, während er nur informell mit dem Tribunal korrespondiert. Wer sich gegen einen ausländischen Spruch wehrt, darf einen zyprischen Antrag nicht als allgemeine Berufung zur Sache missverstehen. Klären Sie den rechtlichen Schiedsort anhand von Klausel und Verfahrensanordnungen; Verhandlungsort und Adresse der Institution können anderswo liegen.

Eine laufende Aufhebungsanfechtung macht den Gläubiger nicht automatisch handlungsunfähig. Artikel 36 Absatz 2 lässt in geeigneten Fällen Vertagung und Sicherheit zu. Können Vermögenswerte inzwischen verschwinden, ist bei tragfähigen Beweisen eine verhältnismäßige einstweilige Maßnahme nach section 32 des Courts of Justice Law zu prüfen. Für einen solchen Antrag gelten eigene Voraussetzungen, mögliche Gegensicherheiten und Kostenrisiken. Behaupten Sie nicht, jede Anfechtung am Schiedsort sperre sämtliche zyprischen Schritte. Maßgeblich sind die anwendbaren Normen, der tatsächliche Status des Spruchs und die erlassenen gerichtlichen Anordnungen.

Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus International Commercial Arbitration Law 101/1987, consolidated with 2024 amendment; UNCITRAL: Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958)

Die tatsächliche Beitreibung aus zyprischen Vermögenswerten planen

Ein Vollstreckungsbeschluss eröffnet die Durchsetzung, garantiert aber keinen Erfolg bei einem Schuldner ohne erreichbare Vermögenswerte in Zypern. Prüfen Sie vor großen Prozesskosten Firmenregisterdaten, Grundstücke, bekannte Bankverbindungen, Forderungen und Beteiligungen innerhalb der rechtlich zulässigen Auskunftswege. Ordnen Sie jedes Objekt dem exakten juristischen Namen im Schiedsspruch zu und prüfen Sie fremde Sicherungsrechte. Das Konto einer Tochtergesellschaft gehört nicht automatisch der Muttergesellschaft. Wenn in mehreren Staaten Vermögenswerte vorhanden sind, planen Sie die Reihenfolge der Vollstreckung und verhindern doppelte Befriedigung derselben Forderung.

Berechnen Sie auch, ob Zinsen nach dem Spruch weiterlaufen, ob Teilbeträge gezahlt wurden und welche Kosten für Beglaubigung oder Übersetzung in verschiedenen Ländern entstehen. Ein Vergleichsvorschlag ist sinnvoller, wenn vollstreckbarer Betrag und Vermögenslage bekannt sind. Derselbe Spruch kann in mehreren Staaten anerkannt werden; tatsächlich eingezogene Beträge sind jedoch anzurechnen. Welche zyprischen Vollstreckungsmittel taugen, hängt von Vermögenswert und gerichtlichem Beschluss ab. Der Anwalt sollte nach der Anerkennung die passende Maßnahme empfehlen, statt schon im Leitfaden eine sofortige Pfändung zu versprechen.

Deuten Beweise auf Vermögensverschiebung hin, können einstweilige Einfrierung oder Auskunftsanordnungen geprüft werden. Das sind eigenständige und ermessensabhängige Rechtsbehelfe. Der vorhandene Schiedsspruch stützt die Forderung, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für vorläufigen Schutz oder die Prüfung möglicher Verpflichtungen und Haftungsrisiken des Antragstellers. Sichern Sie konkrete Transaktionsdaten, aus denen die Eilbedürftigkeit hervorgeht. Die allgemeine Vermutung, jeder Schuldner verschiebe Vermögen, genügt nicht. Eine frühe Vermögenskarte ermöglicht es, sowohl den Artikel-35-Antrag als auch einen Eilantrag wirtschaftlich und verhältnismäßig zuzuschneiden.

Für einen angrenzenden Verfahrensweg lesen Sie den Leitfaden zur Durchsetzung verpfändeter Anteile.

Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus International Commercial Arbitration Law 101/1987, consolidated with 2024 amendment; Cyprus Courts of Justice Law 14/1960, section 32 interim relief

Drei typische Fälle anhand des Verfahrens durchspielen

Beispiel eins: Ein Londoner Tribunal spricht einer zyprischen Gesellschaft 300.000 Euro gegen eine andere zyprische Gesellschaft aus einem internationalen Liefervertrag zu. Prüfen Sie nach Artikel 2, ob das Verfahren tatsächlich international und handelsrechtlich ist, und stellen Sie Spruch und Schiedsvereinbarung zusammen. Beantragen Sie unter Artikel 35 mit dem passenden Übereinkommensbezug einen zyprischen Beschluss. Der Schiedsort London macht aus dem Spruch kein englisches staatliches Urteil. Behauptet der Schuldner, von der mündlichen Verhandlung nie erfahren zu haben, ist anhand von Zustellungen und Schiedsakte auf den Einwand nach Artikel 36 zu antworten.

Beispiel zwei: Ein Tribunal mit Schiedsort Nikosia spricht Schadenersatz zu; der Schuldner beantragt rechtzeitig Aufhebung nach Artikel 34 in Zypern. Der Gläubiger muss den laufenden Angriff und jede vollstreckungsrelevante Anordnung prüfen. Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Beweiswürdigung entspricht für sich genommen keinem der aufgezählten Aufhebungsgründe. Beide Seiten dokumentieren Ausfertigung, Mitteilung, etwaige Berichtigung nach Artikel 33, Fristende und eine mögliche Aussetzung. Vertrauliche Vergleichsgespräche verschieben diese gesetzlichen Termine nicht automatisch. Die Verfahrensakte muss zeigen, welche Entscheidung derzeit tatsächlich verbindlich und vollstreckbar ist.

Beispiel drei: Im Spruch ist die Muttergesellschaft Schuldnerin, doch das einzig gefundene zyprische Bankkonto gehört einer Tochter. Der Gläubiger kann Konzernvermögen nicht beliebig gleichsetzen. Er prüft, ob die benannte Partei selbst durchsetzbare Vermögenswerte besitzt, ob eine eigenständige Bürgschaft oder Abtretung existiert und welches Recht die Beziehung regelt. Der Spruch kann völlig anerkennungsfähig sein und dennoch wirtschaftlich schwer einzuziehen. Deshalb gehören Schuldneridentität und Eigentumsnachweis schon in die erste Beweismappe. Erst nach dieser Klärung lässt sich eine angemessene Vollstreckungsmaßnahme wählen.

Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus International Commercial Arbitration Law 101/1987, consolidated with 2024 amendment; UNCITRAL: Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958); Cyprus Law 84/1979 ratifying the New York Convention

Dem zyprischen Anwalt einen vollständigen, datierten Auftrag geben

Senden Sie dem zyprischen Anwalt Schiedsvereinbarung, vollständigen Spruch und Ergänzungen; benennen Sie Schiedsort, Regeln, Zustellverlauf, laufende Aufhebungs- oder Aussetzungsverfahren, berechnete Summe und nachgewiesene zyprische Vermögenswerte. Halten Sie fest, wann der Spruch verbindlich wurde und wann jede Partei ihn erhielt. Fragen Sie ausdrücklich nach der internationalen Handelsnatur unter Gesetz 101/1987, Eignung für das Übereinkommen, zuständigem Gericht und Urkundenanforderungen. Die im Jahr 2024 geänderte Fassung von Artikel 35 muss mitgeprüft werden. Eine alte Checkliste kann noch ein anderes gesetzliches Dokumentenpaket nennen.

Verlangen Sie zwei getrennte Arbeitspläne: Anerkennung und tatsächliche Beitreibung. Der erste enthält Einreichung, Zustellung, denkbare Einwendungen nach Artikel 36 und Reaktion auf ein Verfahren am Schiedsort. Der zweite erfasst Vermögenssuche, vorläufigen Schutz falls erforderlich, Vollstreckungsmethode, Kosten und bereits geleistete Teilzahlungen. Auch der Schuldner sollte nur ernsthafte Versagungs- oder Aufhebungsgründe prüfen und Zustellnachweise, Vereinbarungsfassungen und ausländische Gerichtsdokumente sichern. Keine Seite profitiert davon, die Anerkennung als zweite vollständige Verhandlung über den Handelssachverhalt zu behandeln.

Erfassen Sie Anfechtungs- und Verjährungsfragen jeweils gesondert im Fristenkalender. Die dreimonatige Aufhebungsfrist des Artikels 34 ist keine allgemeine Frist für jede Vollstreckung ausländischer Sprüche; andere Verjährungsregeln können komplizierter sein. Sind Schuldneridentität oder Beglaubigung ungeklärt, lösen Sie dies vor breit angelegten Sicherungsmaßnahmen. Sind Dokumente und Vermögenswerte klar, bildet der Antrag nach Artikel 35 die Brücke zwischen verbindlichem Spruch und zyprischer Zwangsvollstreckung, vorbehaltlich der begrenzten, aber ernsthaften Sicherungen des Artikels 36 und des New Yorker Übereinkommens.

Für einen angrenzenden Verfahrensweg lesen Sie den Leitfaden zu EU-Gerichtsurteilen.

Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus International Commercial Arbitration Law 101/1987, consolidated with 2024 amendment; UNCITRAL: Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards (1958); Cyprus Law 84/1979 ratifying the New York Convention

Primärquellen und Geltungsbereich

Quellenabgleich: 8. Oktober 2026. Dieser Leitfaden bezieht sich auf die Republik Zypern. Beispiele sind hypothetisch und keine Kundenfälle. Prüfen Sie vor einer Einreichung die aktuellen amtlichen Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein ausländischer Schiedsspruch in Zypern vollstreckt werden?
Ja, wenn die anwendbaren Voraussetzungen erfüllt sind. Artikel 35 des Gesetzes 101/1987 behandelt internationale Handelsschiedssprüche unabhängig vom Ursprungsstaat als verbindlich, vorbehaltlich Artikel 36 und einschlägiger Vertragsregeln.
Gilt für den Spruch der Weg eines EU-Gerichtsurteils?
Nein. Die Anerkennung nach Gesetz 101/1987 und dem New Yorker Übereinkommen ist vom Verfahren für Urteile staatlicher Gerichte in EU-Mitgliedstaaten zu unterscheiden.
Welche Dokumente sollte der Gläubiger zusammenstellen?
Beschaffen Sie einen ordnungsgemäß authentifizierten oder beglaubigten Spruch, die Schiedsvereinbarung, Nachweise über Zustellung und Verbindlichkeit sowie erforderliche Übersetzungen. Prüfen Sie sowohl den 2024 geänderten Artikel 35 als auch Artikel IV des Übereinkommens.
Prüft das zyprische Gericht den Handelsstreit inhaltlich erneut?
Die Ablehnungsgründe des Artikels 36 sind begrenzt: etwa unwirksame Vereinbarung, Gehörsmängel, Überschreitung des Auftrags, Verfahrensfehler, Aufhebung, fehlende Schiedsfähigkeit oder öffentliche Ordnung. Eine gewöhnliche Berufung zur Sache ist das nicht.
Stoppt ein Aufhebungsantrag im Ausland automatisch die Vollstreckung?
Nicht automatisch. Nach Artikel 36 Absatz 2 kann das zyprische Gericht unter geeigneten Umständen vertagen und auf Gläubigerantrag Sicherheit anordnen. Der Status am Schiedsort und eine konkrete Aussetzung sind entscheidend.
Wofür gilt die dreimonatige Frist nach Artikel 34?
Sie betrifft den Aufhebungsantrag gegen einen in Zypern erlassenen internationalen Handelsschiedsspruch, vorbehaltlich der Regel zu Artikel 33. Sie ist keine allgemeine Vollstreckungsfrist für alle ausländischen Sprüche.

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