Inhaltsverzeichnis
- Die Reform 2023 in einem Absatz
- Zyprische Gerichtsstruktur 2026
- Das neue Handelsgericht
- Admiralitäts- & Verwaltungsgericht
- Zivilprozessordnung 2023
- Fristen, Gerichtsgebühren & Kosten
- Arrestbeschlüsse & Norwich-Pharmacal-Anordnungen
- Schiedsverfahren in Zypern
- Mediation & ADR
- Grenzüberschreitende Vollstreckung
- Die Wahl des richtigen Forums
- Nächste Schritte bei Entstehen eines Streits
Zypern hat sein Zivilrechtssystem zwischen 2022 und 2024 neu aufgebaut. Ein neues Handelsgericht verhandelt höherwertige Wirtschaftsstreitigkeiten auf Englisch. Ein spezialisiertes Admiralitätsgericht behandelt Seerechtssachen. Die Zivilprozessordnung wurde nach dem Vorbild der englischen CPR von Grund auf neu geschrieben und trat am 1. September 2023 in Kraft. In Verbindung mit dem an UNCITRAL ausgerichteten Schiedsregime, dem New Yorker Übereinkommen und der automatischen Vollstreckung nach Brüssel Ia ist Zypern 2026 eine der praxistauglichsten Common-Law-Jurisdiktionen in der EU für grenzüberschreitende Wirtschaftsstreitigkeiten.
Dieser Leitfaden erläutert, wie das reformierte System 2026 tatsächlich funktioniert: die Gerichtshierarchie, wann das Handelsgericht gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit zu nutzen ist, welcher einstweilige Rechtsschutz verfügbar ist, was Verfahren kosten und wie lange sie dauern, und wie zyprische Urteile und Schiedssprüche international wirken.
Die Reform 2023 in einem Absatz
Zypern arbeitete sechzig Jahre lang mit der Zivilprozessordnung von 1958 und einem einstufigen Obersten Gerichtshof, der verfassungsrechtliche, Berufungs- und Kassationsfunktionen vereinte. Das System funktionierte, war aber langsam: Durchschnittliche Handelssachen dauerten regelmäßig vier bis sechs Jahre bis zum erstinstanzlichen Urteil, mit weiteren Jahren in der Berufung. Die Verfassungsänderung 2022 teilte den Obersten Gerichtshof in einen Obersten Verfassungsgerichtshof, einen Obersten Kassationsgerichtshof und ein neues Berufungsgericht – alle ab dem 1. Juli 2023 betriebsbereit. Am 1. September 2023 trat die neue Zivilprozessordnung (nach dem Vorbild der englischen CPR 1998) in Kraft und führte aktives Verfahrensmanagement, Kostenbudgetierung, Zeugenaussagen als Hauptbeweis (evidence in chief) und Verhältnismäßigkeit als Leitprinzip ein. Ein eigenes Handelsgericht und ein Admiralitätsgericht wurden durch das Gesetz N.69(I)/2022 eingerichtet und nahmen 2023–2024 ihre Tätigkeit auf. Die kumulative Wirkung ist ein System, das zum ersten Mal seit einer Generation auf moderne grenzüberschreitende Wirtschaftsarbeit ausgelegt ist.
Zyprische Gerichtsstruktur 2026
| Gericht | Zuständigkeit | Sprache | Rechtsmittelweg |
|---|---|---|---|
| Oberster Verfassungsgerichtshof | Verfassungskontrolle, Petitionen zur Präsidentschaftswahl, Zuständigkeitskonflikte | Griechisch | Endgültig |
| Oberster Gerichtshof | Berufung zweiter Instanz (Kassation) zu Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung | Griechisch | Endgültig |
| Berufungsgericht | Berufungen erster Instanz von allen erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichten | Griechisch | Oberster Gerichtshof |
| Handelsgericht | Handelsstreitigkeiten > 2.000.000 € oder bestimmte Gegenstände | Englisch (oder Griechisch nach Wahl) | Berufungsgericht |
| Admiralitätsgericht | Seerechtliche Ansprüche, Schiffsarrest, Kollision, Bergung, Charterverträge | Englisch | Berufungsgericht |
| Verwaltungsgericht | Gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsakten; Steuerberufungen | Griechisch | Verwaltungsberufungsgericht |
| Bezirksgerichte | Allgemeine Zivilzuständigkeit bis 2 Mio. €; Familie, Nachlass, Miete | Griechisch | Berufungsgericht |
| Familiengerichte | Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, eheliches Vermögen | Griechisch | Familienberufungsgericht |
Das neue Handelsgericht
Das Handelsgericht ist die folgenreichste Neuerung für internationale Nutzer des zyprischen Rechts. Eingerichtet nach dem Gesetz N.69(I)/2022 und seit 2023 betriebsbereit, verhandelt es:The Establishment and Operation of Commercial Court and Admiralty Court Law N.69(I)/2022
- Zivil- und Handelsstreitigkeiten, bei denen der Streitwert 2.000.000 € übersteigt;
- Streitigkeiten aus internationalen Geschäftstransaktionen unabhängig vom Wert;
- Gesellschafterstreitigkeiten, abgeleitete Klagen, Klagen wegen Unterdrückung und unbilliger Benachteiligung;
- Streitigkeiten aus Bankwesen, Finanzen, Versicherung, Kapitalmärkten und Wertpapieren;
- Verletzungs- und Lizenzstreitigkeiten im Bereich geistiges Eigentum;
- Wettbewerbs- und Kartellsachen;
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche (konkurrierend mit den Bezirksgerichten).
Seine zentralen Merkmale sind Englisch als standardmäßige Arbeitssprache(die Parteien können Griechisch wählen), spezialisierte Richter aus der Handelsanwaltschaft und der Richterschaft, ein beschleunigter Zeitplanmit aktivem Verfahrensmanagement und schriftliche Schriftsätze anstelle eines Großteils mündlichen Vortrags. Praktiker berichten von Terminierungen innerhalb von vier bis acht Wochen nach Einreichung und von ersten Verfahrensmanagementkonferenzen innerhalb von drei Monaten. Die Verfahrensregeln des Gerichts erlauben außerdem Fernverhandlungen und elektronische Einreichung – Merkmale, die die Bezirksgerichte nur teilweise übernommen haben.
Admiralitäts- & Verwaltungsgericht
Das Admiralitätsgericht bündelt Zyperns langjährige seerechtliche Zuständigkeit (Zypern betreibt eines der größten Schiffsregister der Welt) in einem eigenen Gericht, das dingliche (in rem) und persönliche (in personam) Ansprüche, Schiffsarrestanträge, Kollision, Bergung, Fracht- und Charterstreitigkeiten verhandelt. Die Verfahren laufen auf Englisch nach Admiralitätsregeln, die aus der Tradition der englischen RSC Order 75 abgeleitet und im Rahmen der Reform 2023 modernisiert wurden. Ein Schiffsarrest kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ex parte innerhalb von 24–48 Stunden nach Einreichung erwirkt werden.
Das Verwaltungsgericht verhandelt die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsakten nach Artikel 146 der Verfassung und dem Verwaltungsgerichtsgesetz N.158(I)/2015. Bei Steuerstreitigkeiten insbesondere ist dies der Weg, über den von der Steuerbehörde erlassene Bescheide nach dem Stadium des Steuergerichts angefochten werden – relevant, wenn Sie einen Streit mit der Behörde über Ihre Körperschaftsteuer position, Ihren Non-Dom- oder Ansässigkeitsstatus oder eine verbindliche Auskunft haben, die erteilt oder zurückgenommen wurde.
Zivilprozessordnung 2023
Die Zivilprozessordnung 2023 ist die bedeutendste Verfahrensreform in Zypern seit der Unabhängigkeit. Das neue Regelwerk übernimmt die Architektur der englischen CPR – übergeordnetes Ziel (overriding objective), aktives Verfahrensmanagement, Verhältnismäßigkeit, Kostenbudgetierung – ist aber auf die zyprische Gerichtspraxis zugeschnitten. Wesentliche Merkmale:
- Übergeordnetes Ziel. Fälle müssen gerecht und zu verhältnismäßigen Kosten behandelt werden (Rule 1).
- Aktives Verfahrensmanagement. Das Gericht steuert den Verfahrenszeitplan über Verfahrensmanagementkonferenzen und kann missbräuchliche Klagen abweisen.
- Vorprozessuale Protokolle. Von den Parteien wird erwartet, dass sie vor Erhebung des Verfahrens Informationen austauschen und eine Einigung ausloten.
- Zeugenaussagen als Hauptbeweis. Sie ersetzen die Vernehmung in der Hauptsache (examination-in-chief) in der Verhandlung.
- Offenlegung und Einsichtnahme. Standardoffenlegung von Dokumenten, auf die sich eine Partei stützt und die die Sache einer Partei nachteilig berühren.
- Kostenbudgetierung. Die Parteien reichen im Verfahrensmanagementstadium Budgets ein; das Gericht genehmigt sie, und die Budgets disziplinieren die Kostenerstattung.
- Angebote nach Part-36-Vorbild. Versiegelte Vergleichsangebote mit Kostenfolgen bei Ablehnung.
- Summarisches Urteil und Abweisung. Verfügbar, wenn eine Klage oder Verteidigung keine reale Erfolgsaussicht hat.
Fristen, Gerichtsgebühren & Kosten
Die Gerichtsgebühren in Zypern werden nach den Court Fees Rules auf einer gleitenden Skala unter Bezugnahme auf den Streitwert berechnet. Selbst am oberen Ende der Skala für die höchstwertigen Handelsansprüche bleiben Einreichungs- und Verfahrensgebühren nach internationalen Maßstäben moderat (typischerweise im unteren vierstelligen Eurobereich gedeckelt). Die wirtschaftlichen Kosten der Prozessführung werden von den Anwaltskosten dominiert, die nach dem neuen Kostenregime teilweise von der unterliegenden Partei erstattbar sind.
| Stadium | Handelsgericht (Zielwert) | Bezirksgericht (Handel) | Schiedsverfahren (CEDRAC / ad hoc) |
|---|---|---|---|
| Einreichung bis zur ersten Verfahrensmanagementkonferenz | 2–3 Monate | 6–9 Monate | 1–2 Monate ab Konstituierung des Schiedsgerichts |
| Abschluss der Schriftsätze | 6–9 Monate | 12–18 Monate | 4–6 Monate |
| Verhandlung / Anhörung | 12–18 Monate ab Einreichung | 3–5 Jahre | 9–15 Monate ab Konstituierung |
| Erstinstanzliches Urteil / Schiedsspruch | 14–20 Monate | 4–6 Jahre | 10–18 Monate |
| Berufung (sofern verfügbar) | 12 Monate beim Berufungsgericht | 2–3 Jahre beim Berufungsgericht | Sehr begrenzt (nur Aufhebung) |
Die Kostenerstattung nach ZPO 2023 ist vom alten System fester Gebührentabellen zu einer Bemessung nach angemessenen und verhältnismäßigen Kosten übergegangen, weitgehend an englischen Grundsätzen ausgerichtet. Obsiegende Parteien erstatten typischerweise 60–75 % ihrer ordnungsgemäß dokumentierten Kosten, vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung des Kostenbudgets.
Arrestbeschlüsse & Norwich-Pharmacal-Anordnungen
Zypern ist eine der aktivsten Jurisdiktionen in Europa für Arrestbeschlüsse zur Unterstützung ausländischer und inländischer Verfahren. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Section 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (N.14/1960), Order 9 der Zivilprozessordnung 2023 und den über die englische Rechtsprechung übernommenen Common-Law-Grundsätzen. Die zyprischen Gerichte anerkennen:Section 32, Courts of Justice Law N.14/1960
- Inländische Mareva-Anordnungen über Vermögenswerte in Zypern, ex parte erlassen, wenn der Antragsteller (i) einen gut vertretbaren Anspruch in der Sache, (ii) eine reale Gefahr der Vermögensverschleierung und (iii) eine zugunsten der Anordnung ausfallende Interessenabwägung darlegt;
- Weltweite Arrestbeschlüsse zur Unterstützung zyprischer Verfahren, die dem Beklagten untersagen, weltweit über Vermögenswerte bis zur Höhe des Anspruchs zu verfügen;
- Eigenständiger einstweiliger Rechtsschutz zur Unterstützung ausländischer Verfahren, nach Section 32 und (sofern anwendbar) Artikel 35 der Brüssel-Ia-Verordnung;
- Norwich-Pharmacal-Anordnungen, die Dritte (Banken, Anbieter von Unternehmensdienstleistungen, das Handelsregister) zwingen, Informationen zur Identifizierung von Schädigern offenzulegen, sofern sie unwissentlich in das Fehlverhalten verwickelt waren;
- Chabra-Zuständigkeit – Arrestbeschlüsse gegen Beklagte ohne eigenen Klagegrund, die Vermögenswerte halten, die wirtschaftlich dem materiellen Beklagten gehören.
Schiedsverfahren in Zypern
Zypern hat zwei parallel laufende Schiedsregime. Das Gesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit N.101/1987 übernimmt das UNCITRAL-Modellgesetz und gilt für internationale Schiedsverfahren. Ursprünglich auf Grundlage des Modellgesetzes von 1985 erlassen, wurde es durch das Gesetz 11(I)/2024 (verkündet am 23. Februar 2024) wesentlich geändert, um die Änderungen des Modellgesetzes von 2006 zu übernehmen – insbesondere Kapitel IV A, das Schiedsgerichten ein erweitertes Regime einstweiliger Maßnahmen einräumt und die Anerkennung und Vollstreckung dieser Maßnahmen vorsieht.International Commercial Arbitration (Amending) Law 11(I)/2024 Inländische Schiedsverfahren sind durch das Schiedsgesetz (Cap. 4) geregelt, ein älteres Gesetz, das im Stil näher am englischen Arbitration Act 1950 liegt.
Wesentliche Merkmale des internationalen Regimes:
- Parteiautonomie. Die Parteien wählen Sitz, Verfahrensrecht, Sprache, Anzahl der Schiedsrichter und das materielle Recht des Vertrags.
- Kompetenz-Kompetenz. Das Schiedsgericht entscheidet über seine eigene Zuständigkeit, vorbehaltlich begrenzter gerichtlicher Überprüfung.
- Begrenzte gerichtliche Eingriffe. Die Rolle des Gerichts beschränkt sich auf Unterstützung bei der Bestellung, einstweilige Maßnahmen und Aufhebung auf den engen Gründen des Artikels 34.
- Aufhebungsgründe. Beschränkt auf fehlende Geschäftsfähigkeit, ungültige Schiedsvereinbarung, Verfahrensfehler, Schiedsspruch ultra vires, fehlerhafte Konstituierung des Schiedsgerichts, fehlende Schiedsfähigkeit oder Verstoß gegen den ordre public. Keine Berufung in der Sache.
- Vollstreckung. Zypern ist Vertragspartei des New Yorker Übereinkommens von 1958; ausländische Schiedssprüche werden auf Antrag beim Handelsgericht vollstreckt, mit Ablehnung nur auf den begrenzten Gründen des Artikels V.
Institutionelle Verwaltung ist über das Cyprus Eurasia Dispute Resolution and Arbitration Centre (CEDRAC) verfügbar, das 2011 gegründet wurde und zunehmend in Streitigkeiten mit Bezug zu Russland, der GUS und der MENA-Region genutzt wird. Viele internationale Schiedsverfahren mit zyprischem Sitz werden nach den Regeln der ICC, LCIA oder SCC verwaltet.
Mediation & ADR
Die Mediation in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten ist durch das Gesetz über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivilsachen N.159(I)/2012 geregelt, das die EU-Mediationsrichtlinie (2008/52/EG) umsetzte.Certain Aspects of Mediation in Civil Matters Law N.159(I)/2012 Die Mediation ist freiwillig, wird aber aktiv gefördert: Die Zivilprozessordnung 2023 verlangt von den Parteien, ADR in Betracht zu ziehen, und das Gericht kann das Verfahren für eine Mediation aussetzen. Eine Mediationsvereinbarung ist, sobald sie schriftlich niedergelegt und unterzeichnet ist, als Vertrag vollstreckbar – und, sofern beim Gericht registriert, als Urteil.
Das Singapur-Übereinkommen über Mediation (UNCITRAL 2019) macht mediierte internationale handelsrechtliche Vergleichsvereinbarungen ohne weiteres Verfahren unmittelbar vollstreckbar über die Vertragsstaaten hinweg. Beachten Sie, dass Stand 2026 weder die Europäische Union noch einer ihrer Mitgliedstaaten – einschließlich Zypern – das Übereinkommen unterzeichnet hat, sodass eine in Zypern mediierte Vergleichsvereinbarung noch nicht von seinem Vollstreckungsmechanismus profitiert; die grenzüberschreitende Vollstreckbarkeit beruht derzeit auf dem Vertragsrecht und, soweit anwendbar, auf EU-Instrumenten. Dies ist besonders relevant für grenzüberschreitende Family-Office- und Gesellschafterstreitigkeiten, die zyprische internationale Trusts oder Family-Office-Strukturen berühren.
Grenzüberschreitende Vollstreckung
Zypern profitiert von einem der breitesten Vollstreckungsnetze der Welt für sowohl Urteile als auch Schiedssprüche.
- Brüssel Ia (Verordnung (EU) 1215/2012). Urteile aus EU-Mitgliedstaaten werden in Zypern automatisch ohne jede Vollstreckbarkeitserklärung vollstreckt. Der Urteilsgläubiger erlangt eine Bescheinigung nach Artikel 53 vom Ursprungsgericht und geht unmittelbar zur Vollstreckung über. Zyprische Urteile werden in der EU gleichermaßen vollstreckt.Article 53, Regulation (EU) 1215/2012 (Brussels I bis)
- Lugano-Übereinkommen 2007. Erfasst EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island) zu weitgehend ähnlichen Bedingungen, mit einem Exequaturschritt.
- Haager Übereinkommen über Urteile 2019. Für die EU (und damit Zypern) am 1. September 2023 in Kraft getreten, mit der Ukraine und Uruguay als weiteren Vertragsparteien. Erweitert die unmittelbare Vollstreckung über den Brüssel-/Lugano-Bereich hinaus.
- Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen 2005. Zypern anerkennt und vollstreckt Urteile, die von Gerichten erlassen wurden, die in ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Vertragsstaaten bestimmt wurden.
- Bilaterale Abkommen. Zypern hat bilaterale Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen mit einer Reihe von Staaten, darunter China, Ägypten, Russland (vorbehaltlich aktueller geopolitischer Erwägungen), Serbien, Syrien und die Ukraine, umgesetzt durch das Gesetz über ausländische Urteile (gegenseitige Vollstreckung) (Cap. 10).
- Vollstreckung nach Common Law. Wenn kein Übereinkommen oder Abkommen anwendbar ist, kann ein ausländisches Urteil durch eine neue Klage in Zypern auf das Urteil als Schuld vollstreckt werden – vorbehaltlich der üblichen Common-Law-Voraussetzungen (endgültig, abschließend, in der Sache, von einem zuständigen Gericht).
- New Yorker Übereinkommen 1958. Ausländische Schiedssprüche werden auf Antrag beim Handelsgericht vollstreckt; die Ablehnungsgründe sind auf Artikel V beschränkt.
Die Wahl des richtigen Forums
| Anwendungsfall | Bestes Forum | Warum |
|---|---|---|
| Höherwertiger B2B-Vertragsstreit, EU-Gegenpartei | Handelsgericht (Zypern) | Englischsprachig, Zeitplan von 12–18 Monaten, automatische Vollstreckung in der gesamten EU nach Brüssel Ia |
| Gesellschafter-/Unterdrückungsklage in zyprischer Holding | Handelsgericht | Gesetzliche Zuständigkeit für unbillige Benachteiligung; beschleunigtes Verfahren; wirtschaftlich versierte Richterbank |
| Gegenpartei aus Russland / GUS / MENA | Schiedsverfahren (zyprischer Sitz, ICC oder CEDRAC) | Vollstreckung nach New Yorker Übereinkommen; neutraler Sitz; englischsprachig; keine öffentlichen Verhandlungen |
| Seerechts-/Schiffsarrestsache | Admiralitätsgericht | Dingliche Zuständigkeit; spezialisierte Richter; schneller Ex-parte-Arrest |
| Streit über Steuerbescheid | Steuergericht → Verwaltungsgericht | Gesetzlicher Rechtsmittelweg nach dem Gesetz über die Festsetzung und Erhebung von Steuern |
| Streit über Familienvermögen / Nachfolge | Bezirksgericht / Familiengericht + Mediation | Nachlasszuständigkeit; Mediation stark gefördert; siehe Leitfaden zu Testamenten & Nachfolge in Zypern |
| Vermögensermittlung & -rückführung | Handelsgericht (Norwich Pharmacal + Mareva) | Starke Common-Law-Rechtsbehelfe; Bank- und Unternehmensregister per Gerichtsbeschluss zugänglich |
Nächste Schritte bei Entstehen eines Streits
- Die Position sichern. Wenn eine Gefahr der Vermögensverschleierung, der Beweisvernichtung oder des Fristablaufs besteht, hat ein sofortiger Ex-parte-Antrag auf einen Arrest- oder Sicherungsbeschluss beim Handelsgericht Priorität. Das Zeitfenster zwischen dem Bekanntwerden eines Streits und defensiven Maßnahmen des Beklagten kann sehr eng sein.
- Den Vertrag prüfen. Lokalisieren Sie die Klauseln zu anwendbarem Recht, Gerichtsstand und Schiedsverfahren; beurteilen Sie, ob sie binden, wohin sie verweisen und welche Vollstreckungsreichweite die resultierende Entscheidung haben wird. Eine überraschende Zahl grenzüberschreitender Verträge weist inkonsistente oder mehrdeutige Streitbeilegungsklauseln auf, die einer vorbeugenden Klärung bedürfen.
- Ein vorprozessuales Schreiben versenden. Nach ZPO 2023 ist das vorprozessuale Schreiben der Sache nach nicht optional – das Unterlassen seiner Versendung und die fehlende Auseinandersetzung mit ADR hat nachteilige Kostenfolgen.
- Forum und Sprache festlegen. Handelsgericht (Englisch), Bezirksgericht (Griechisch) oder Schiedsverfahren. Jedes hat unterschiedliche Profile bei Kosten, Zeit, Vertraulichkeit und Vollstreckung.
- Anwälte koordinieren. Das Auftrittsrecht vor zyprischen Gerichten ist bei der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten vorbehalten. Internationale Strategen und bei der zyprischen Anwaltskammer zugelassene Advokaten arbeiten zusammen; Zeno koordiniert unabhängige, bei der zyprischen Anwaltskammer zugelassene Advokaten und ICPAC-zugelassene Wirtschaftsprüfer, um das richtige Team zusammenzustellen.
- Das Kostenbudget aufstellen. Nach ZPO 2023 rahmt das Budget die erstattbaren Kosten. Machen Sie dies in der Verfahrensmanagementkonferenz richtig, und die Erstattung bei einem erfolgreichen Ausgang verbessert sich erheblich.
Häufig gestellte Fragen
Was hat sich mit der Gerichtsreform 2023 in Zypern geändert?
Was ist das Handelsgericht und wann nutze ich es?
Kann ich in Zypern einen Arrestbeschluss (Mareva-Verfügung) erwirken?
Ist Zypern ein Sitz für internationale Schiedsverfahren?
Ist Mediation in Zypern verpflichtend?
Wie vollstrecke ich ein EU-Urteil in Zypern?
Wie lange dauert ein zyprisches Handelsverfahren?
Mit welchen Gerichtsgebühren und Kosten sollte ich kalkulieren?
Können ausländische Anwälte vor zyprischen Gerichten auftreten?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
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