Inhaltsverzeichnis
- Prüfen, ob die vorübergehende Verwendung das richtige Verfahren ist
- Inhaber, Nutzungszweck und Identifizierbarkeit vor dem Versand klären
- Zwischen dem zyprischen Formular C.104E und einem passenden ATA-Carnet wählen
- Volle oder teilweise Zollbefreiung und mögliche Sicherheit kalkulieren
- Die vom Zoll bewilligte Frist verwenden, nicht pauschal zwei Jahre
- Das Verfahren mit Nachweisen über die endgültige Bestimmung schließen
- Drei typische Sendungen nach Zypern durchspielen
- Vor Abgang ein Kontrollblatt für jede Sendung anlegen
- Quellen
Eine Firma, die Messeausrüstung, Muster oder Berufsequipment von außerhalb der EU nach Zypern bringt, kann möglicherweise die vorübergehende Verwendung statt einer endgültigen Einfuhr nutzen. Das Verfahren gewährt bei erlaubter Nutzung und anschließender Wiederausfuhr oder anderer zulässiger zollrechtlicher Erledigung vollständige oder teilweise Befreiung vom Einfuhrzoll. Es entsteht nicht allein durch den Aufdruck „temporär“ auf einer Sendung. Inhaber, Verwendung, Identifizierbarkeit, Sicherheit, Frist und Erledigungsnachweise sind entscheidend. Dieser Leitfaden behandelt bewegliche Waren außer Fahrzeugen, das zyprische Formular C.104E, das ATA-Carnet und die Kontrollen vor und nach Ankunft.
Prüfen, ob die vorübergehende Verwendung das richtige Verfahren ist
Die vorübergehende Verwendung ist ein besonderes Zollverfahren nach dem Zollkodex der Union für Nicht-Unionswaren, die nur begrenzt genutzt und anschließend wiederausgeführt oder einer zulässigen anderen Bestimmung zugeführt werden. Der zyprische Zoll nennt Messen, Ausstellungen, Tests, Sportereignisse und Berufsausrüstung als typische Zwecke. Ein Lieferant, der Kameras für einen Filmdreh mitbringt und zurücknimmt, kann einen passenden Zweck haben. Ein Händler, der dieselben Kameras an zyprische Kunden verkaufen will, nicht. Legen Sie den tatsächlichen Geschäftsplan und den späteren Verbleib jedes Gegenstands fest, bevor Frachtführer oder Zollvertreter eine Anmeldung vorbereiten. Die Bezeichnung „Muster“ auf einer Bestellung ersetzt keinen echten Rückführungsplan.
Unterscheiden Sie das Verfahren von der vorübergehenden Verwahrung an der Grenze. Diese beschreibt den überwachten Zustand nach Ankunft, während die Ware noch auf ein Zollverfahren oder die Wiederausfuhr wartet; sie erlaubt keine Nutzung am Messestand. Ebenso wenig ist die vorübergehende Verwendung die aktive Veredelung, bei der eingeführte Waren bearbeitet werden. Diese Grenzen bestimmen zulässige Tätigkeiten, Bewilligung und Abschluss des Verfahrens. Soll ein Vorführgerät umgebaut, verbraucht oder dauerhaft abgegeben werden, prüfen Sie vor seiner Ankunft, ob ein anderes Verfahren oder die reguläre Überlassung zum freien Verkehr erforderlich ist. Eine falsche Verfahrenswahl lässt sich beim Abtransport oft nicht einfach rückwirkend reparieren.
Hier geht es um bewegliche Waren außer Kraftfahrzeugen und Yachten. Zypern verwendet für Fahrzeuge ein gesondertes Formular C.104O und eigene verkehrsbezogene Voraussetzungen und Fristen. Die allgemeine 24-Monats-Grenze des Zollkodex darf nicht ungeprüft auf ein ausländisch zugelassenes Besucherauto übertragen werden. Ein bestehender Fahrzeugleitfaden behandelt Fahren und Zulassung, diese Seite die Zollkontrolle von Messeständen, Mustern und Produktionstechnik. Die enge Abgrenzung hilft einem Unternehmen, den passenden Ansprechpartner und die richtigen Papiere für seine tatsächliche Sendung zu finden. Erfassen Sie Fahrzeuge in einem getrennten Dossier, selbst wenn sie zugleich Material zur Veranstaltung transportieren.
Für die eigenständigen Regeln für Besucherfahrzeuge lesen Sie den Leitfaden zu ausländisch zugelassenen Autos.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Artikel 250–252; Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel; Europäische Kommission: Einfuhr und besondere Zollverfahren
Inhaber, Nutzungszweck und Identifizierbarkeit vor dem Versand klären
Artikel 250 des Zollkodex legt die Grundbedingungen fest. Die Waren sollen ohne Veränderung außer gewöhnlicher Abnutzung aus erlaubter Nutzung wiederausgeführt werden können; der Zoll muss sie grundsätzlich identifizieren können, soweit keine Ausnahme greift. Der Verfahrensinhaber muss im Regelfall außerhalb des Zollgebiets der Union niedergelassen sein, vorbehaltlich besonderer Ausnahmen. Eine zyprische Gesellschaft darf aus ihrer Gründung oder dem Eigentum an einem Gerät nicht automatisch auf ihre Berechtigung als Inhaberin schließen. Klären Sie Eigentümer, Verfahrensinhaber, tatsächlichen Nutzer vor Ort und die Person, die Rückfragen und Erledigung gegenüber dem Zoll verantwortet. Diese Rollen können rechtlich unterschiedlich sein.
Erstellen Sie eine Liste, mit der bei der Ausreise genau dieselben Gegenstände identifiziert werden können. Seriennummern, Fotos, Marke, Modell, Maße, Kennzeichen und Stückzahl können für Geräte oder Muster wichtig sein. Die Zeile „zehn Demogeräte“ reicht kaum, wenn Versionen und Werte verschieden sind. Listen Sie Zubehör und wiederverwendbare Transportverpackung nach Möglichkeit gesondert auf. Werden einige Gegenstände am Messestand verschenkt, trennen Sie sie von rückführbaren Vorführstücken. Verbrauchte oder verteilte Ware kann später nicht wahrheitsgemäß als wiederausgeführt bestätigt werden. Gleichen Sie Inventar, Handelsrechnung und Packliste vor Versand mit dem Absender und dem Veranstaltungsteam ab.
Prüfen Sie zusätzliche Beschränkungen für jede Ware. Vorübergehende Verwendung hebt Produkt-, Gesundheits-, Kulturgut-, Dual-Use- oder sonstige Einfuhrkontrollen nicht auf. Ein Carnet oder verringerter Zoll ist keine Genehmigung für kontrollierte Güter. Fragen Sie den Zollvertreter nach Lizenzen und Bescheinigungen für die genaue Warenart und planen Sie die Abfertigungszeit in den Messeablauf ein. Tarifposition, Zollwert und Ursprung können weiterhin für eine Sicherheit, teilweise Befreiung oder spätere endgültige Einfuhr wichtig sein. Eine verbindliche Zolltarifauskunft kann bei Einreihungszweifeln helfen, ist aber eine andere Entscheidung als die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung.
Bei Unsicherheit über die Warennummer nutzen Sie den Leitfaden zur verbindlichen Zolltarifauskunft.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Artikel 250–252; Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel; Europäische Kommission: Einfuhr und besondere Zollverfahren
Zwischen dem zyprischen Formular C.104E und einem passenden ATA-Carnet wählen
Der zyprische Zoll nennt das Formular C.104E für die vorübergehende Einfuhr von Waren außer Fahrzeugen. Nach seiner Anleitung wird es bei Ankunft an der Zollstelle ausgefüllt; eine Kopie ist aufzubewahren und mit den Waren zur Erledigung vorzulegen. Die Formularseite enthält auch einen gesonderten Antrag auf Fristverlängerung für andere Waren. Konkrete Anmeldung, Bewilligung und Sicherheitsleistung richten sich nach der Ware und gewählten Route. Fragen Sie vorab die zuständige Zollstelle oder einen beauftragten Vertreter, wie die Sendung gestellt wird. Ein Fahrer mit nicht dokumentierter Bühnentechnik kann sonst die kurze Aufbauzeit einer Veranstaltung verpassen.
Ein ATA-Carnet ist eine andere Dokumentenroute für geeignete Waren. Der zyprische Zoll nennt Handelsmuster, Berufsausrüstung und Messegut. Das Carnet wird im Land der ersten Ausfuhr ausgegeben, begleitet die Gegenstände und bietet zugleich Sicherheit für mögliche Abgaben. Nach den Zollhinweisen kann es für die erfasste vorübergehende Bewegung gewöhnliche Ein- und Ausfuhranmeldungen ersetzen. Das bedeutet nicht, dass jeder Gegenstand einer gemischten Lieferung auf einem Carnet stehen darf. Prüfen Sie Zulässigkeit, Regeln der ausgebenden Organisation, Länderdeckung, Gültigkeit und exakte Warenliste vor der Buchung des Transports. Verbrauchsgüter müssen gesondert behandelt werden.
Die Warenliste auf Carnet oder C.104E muss mit Packliste und tatsächlich gestellten Waren übereinstimmen. Legen Sie fest, wer das Original mitführt, es an jedem relevanten Grenzübergang vorzeigt und die Ausgangsbestätigungen sammelt. Ein Spediteur kann Kisten bewegen, aber dadurch wird ein fehlender zollrechtlicher Abschluss nicht automatisch geheilt. Erreichen die Waren Zypern über einen anderen EU-Eingang, zeichnen Sie erste Einreise, Weiterbeförderung und Gestellung in Zypern mit dem Vertreter nach. Nach Angaben der Kommission kann das ATA-Carnet unter passenden Voraussetzungen auch als Versandpapier innerhalb der Union dienen. Der tatsächliche Reiseweg beeinflusst also die Dokumentenkette.
Zur Unternehmerkennung im gewöhnlichen Zollablauf siehe den EORI-Leitfaden für Zypern.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel; Zyprischer Zoll: Formulare zur vorübergehenden Einfuhr; Europäische Kommission: Versandverfahren und ATA-Carnets
Volle oder teilweise Zollbefreiung und mögliche Sicherheit kalkulieren
Die vorübergehende Verwendung kann vollständige oder teilweise Befreiung vom Einfuhrzoll ermöglichen. Welche Variante gilt, hängt von Ware und rechtlichen Bedingungen der geplanten Nutzung ab. Versprechen Sie keinen Nullzoll allein deshalb, weil die Ware später abreist. Artikel 252 des Zollkodex setzt für die teilweise Befreiung drei Prozent des Zolls an, der bei Überlassung zum freien Verkehr am Tag der Überführung angefallen wäre, für jeden Monat oder angefangenen Monat. Die Summe ist auf den vollen Zoll begrenzt. Diese Prozentzahl betrifft Einfuhrzoll und nicht automatisch jede andere Abgabe. Klären Sie Tarifposition und Zollwert je Gegenstand, bevor Sie Kosten ansetzen.
Beispiel: Wären bei endgültiger Einfuhr zum Zeitpunkt der Überführung 1.000 Euro Zoll angefallen und wird nur teilweise Befreiung für zwei Monate und einen weiteren Tag gewährt, zählt der angebrochene dritte Monat mit. Daraus ergeben sich nach Artikel 252 vereinfachend 90 Euro, vorbehaltlich der gesetzlichen Obergrenze und richtig berechneten Ausgangsabgabe. Das Beispiel entscheidet nicht, dass gerade dieses Messegerät nur für teilweise Befreiung qualifiziert. Maßgeblich sind bewilligter Zeitraum und tatsächliche Daten. Kalkulieren Sie zusätzlich den Fall, dass ein unerwarteter Verkauf, ein fehlender Ausgangsnachweis oder eine verspätete Erledigung eine andere Zollschuld auslöst.
Zur Absicherung einer möglichen Zollschuld kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Ein ATA-Carnet bietet für die von ihm erfassten Waren einen anerkannten Sicherungsweg. Der zyprische Zoll nennt eine Sicherheit ausdrücklich als Bedingung, falls sie erforderlich ist. Vereinbaren Sie, wer sie stellt, wie hoch sie sein muss, welche Unterlagen zu ihrer Freigabe führen und welche laufenden Kosten entstehen. Ein Carnet ist keine Befreiung von sämtlichen Steuern, Genehmigungen oder Produktpflichten. Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern brauchen eine eigenständige Prüfung nach den einschlägigen Regeln und der tatsächlichen zollrechtlichen Behandlung.
Allgemeine Zusammenhänge von Einfuhr und Umsatzsteuer erläutert der Leitfaden zur zyprischen Umsatzsteuer.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Artikel 250–252; Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel; Europäische Kommission: Einfuhr und besondere Zollverfahren
Die vom Zoll bewilligte Frist verwenden, nicht pauschal zwei Jahre
Nach Artikel 251 legt der Zoll einen Zeitraum fest, der für erlaubte Nutzung und anschließende Wiederausfuhr oder Überführung in ein anderes Verfahren ausreicht. Für denselben Zweck und denselben Bewilligungsinhaber beträgt die allgemeine Höchstgrenze grundsätzlich 24 Monate, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie ist eine Obergrenze, keine automatisch gewährte zweijährige Aufenthaltsdauer jedes Messestücks. Die konkrete Bewilligung, Gültigkeit des Carnets und spezielle Warenregeln können eine wesentlich frühere Erledigung verlangen. Tragen Sie die genaue Frist unmittelbar nach Bewilligung in Veranstaltungs- und Logistikkalender ein. Der Termin muss allen Personen bekannt sein, die Versand und Zollnachweise organisieren.
Der Zollkodex erlaubt bei außergewöhnlichen Umständen auf begründeten Antrag eine angemessene Verlängerung, wenn die erlaubte Nutzung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Zugleich nennt er eine gesamte Grenze von zehn Jahren außer bei unvorhersehbarem Ereignis. Daraus folgt keine Erlaubnis, erst nach Fristablauf um Aufschub zu bitten. Der zyprische Zoll bietet einen Verlängerungsantrag für andere Waren an. Sammeln Sie Belege über Grund, ursprüngliche Bewilligung, aktuellen Standort und geplanten neuen Abschlusstermin und kontaktieren Sie die zuständige Stelle vor Ablauf. Die Mitteilung eines Veranstalters über Messeverschiebung ist ein Beleg zum Antrag, selbst noch keine gewährte Verlängerung.
Überwachen Sie jede Bewegung während des Aufenthalts in Zypern. Verlegt ein Unternehmen Vorführgeräte an einen anderen Veranstaltungsort, überlässt sie einem Dritten oder ändert den Zweck, prüfen Sie die Vereinbarkeit mit der Bewilligung. Halten Sie Standort und tatsächliche Zugriffsperson fest. Benennen Sie einen Verantwortlichen, auch wenn die Waren bei einer Messehalle oder einem Dienstleister liegen. Die Pflichten des Verfahrensinhabers verschwinden nicht durch fremde Lagerung. Setzen Sie Erinnerungen lange vor der Rückfrachtbuchung: Cut-off-Zeiten der Spedition, verlorene Papiere oder eine fehlende Seriennummer können den zollrechtlichen Abschluss überraschend erschweren.
Für die getrennte Kontrolle von Ausfuhrunterlagen siehe den Leitfaden zum Ausfuhrnachweis.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Artikel 250–252; Zyprischer Zoll: Formulare zur vorübergehenden Einfuhr; Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel
Das Verfahren mit Nachweisen über die endgültige Bestimmung schließen
Regelmäßiger Abschluss ist die Wiederausfuhr der identifizierten Waren. Der zyprische Zoll nennt außerdem die Überführung in ein Zolllager oder ein anderes Nichterhebungsverfahren, Zerstörung unter zollamtlicher Überwachung, Aufgabe zugunsten des Zolls sowie die endgültige Einfuhr nach Zahlung relevanter Abgaben oder mit zulässiger Befreiung. Dies sind rechtlich unterschiedliche Ergebnisse. Die Übergabe eines Geräts an einen zyprischen Käufer ist nicht bloß ein Adresswechsel. Vor Verkauf und Nutzung auf Dauer müssen zollrechtliche Behandlung, möglicherweise Umsatzsteuer und Produktkonformität geklärt sein. Trennen Sie diesen Gegenstand von denen, die tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Bei der Ausreise stellen Sie Waren und Kopie des C.104E oder das Carnet dem zuständigen Beamten entsprechend der Route vor. Der zyprische Zoll verlangt ausdrücklich die Vorlage der Waren und des Formulars bei Erledigung. Lassen Sie den Ausgang bestätigen und gleichen Sie die Bestätigungen mit Inventar und Transportbelegen ab. Eine Speditionsrechnung oder Flugkarte zeigt allenfalls eine Reise, nicht notwendig den zollrechtlichen Abschluss. Erfolgt der Austritt aus der EU über einen anderen Mitgliedstaat, koordinieren Sie Ausgangsnachweise und Carnet-Abschnitte mit dem Vertreter. Die zyprische Akte muss eine vollständige Kette erkennen lassen.
Stimmen Sie Ausnahmen für jeden Gegenstand ab. Ein beschädigtes Muster, das nicht zurückkehren kann, ein auf der Messe verkauftes Gerät und fehlendes Zubehör können unterschiedliche Behandlungen brauchen. Melden Sie Differenzen früh, statt pauschal die Rückgabe aller Waren zu bestätigen. Der zyprische Zoll warnt, dass bei nicht rechtzeitiger Erledigung eine Zollschuld entsteht und Waren beschlagnahmt werden können. Bewahren Sie Bewilligung, Freigabe der Sicherheit, Inventar, Zollvermerke, Transportpapiere und Korrespondenz über Abweichungen in einem Dossier auf. Abgeschlossen ist das Verfahren erst, wenn die Zollunterlagen die Erledigung tragen, nicht wenn der Messestand abgebaut ist.
Für eine anschließende endgültige Einfuhr lesen Sie den Leitfaden zur Zolleinrichtung.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel; Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Artikel 250–252; Zyprischer Zoll: Formulare zur vorübergehenden Einfuhr
Drei typische Sendungen nach Zypern durchspielen
Ein britischer Hersteller bringt nummerierte Vorführmaschinen zu einer Messe in Zypern und will sie zurücknehmen. Er erfasst Seriennummern und Veranstaltungstermine, prüft bei der ausgebenden Stelle, ob die Maschinen auf ein ATA-Carnet dürfen, und klärt Ankunfts- und Ausreisestellen. Das Carnet reist mit den Waren und erhält die nötigen Bestätigungen an den Grenzen. Verbrauchbare Werbegeschenke stehen nicht auf derselben Liste rückführbarer Maschinen. Nach der Messe vergleicht der Logistikverantwortliche die tatsächliche Rücksendung mit dem ursprünglichen Inventar und schließt erst dann die Zollakte. So bleibt die Identität jedes Gegenstands belegbar.
Ein Filmteam außerhalb der EU bringt Kameragehäuse und Objektive für einen Dreh. Berufsausrüstung kann für vorübergehende Verwendung in Betracht kommen, verlangt aber eine präzise Liste und einen benannten Verfahrensinhaber. Die zyprische Produktionsfirma hilft mit Veranstaltungsorten und Zollvertretung, darf daraus aber nicht automatisch ihre eigene Eignung als Inhaberin ableiten. Ein Objektiv wird beschädigt und kann nicht wie geplant zurückfliegen. Das Team kontaktiert den Zoll vor der Erledigungsfrist über die richtige Behandlung und dokumentiert die übrigen ausgeführten Teile. Das beschädigte Objektiv wird nicht stillschweigend als wiederausgeführt markiert.
Ein Aussteller will zunächst drei Vorführgeräte zurücknehmen, verkauft aber eines an einen zyprischen Käufer. Für dieses Gerät ist Wiederausfuhr nicht mehr der Endpunkt. Vor Übergabe klären die Parteien mit dem Zollvertreter die Überlassung zum freien Verkehr, fällige Abgaben, Umsatzsteuer und mögliche Marktanforderungen. Die anderen beiden Geräte werden mit jeweils passenden Nachweisen wiederausgeführt und so erledigt. Eine getrennte Ergebnisliste verhindert, dass der Verkauf den Beleg für tatsächlich zurückgeführte Waren verfälscht. Bereits bei der Angebotsannahme sollte der Verantwortliche wissen, dass ein anderer Zollweg nötig wird.
Bei einer Sendung mit verkauften Waren prüfen Sie zusätzlich die Umsatzsteuerposition in Zypern.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel; Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Artikel 250–252; Europäische Kommission: Einfuhr und besondere Zollverfahren
Vor Abgang ein Kontrollblatt für jede Sendung anlegen
Ein nützliches Dossier beginnt mit Eigentümer und Inhaber, geplanten Ankunfts- und Abgangsorten, erlaubter Nutzung, Veranstaltungsort, Inventar je Gegenstand, Werten, bekannten Tarifcodes, Fotos und Seriennummern. Ergänzen Sie Lizenzprüfung, vorgeschlagene C.104E- oder ATA-Route, Anweisung an den Zollvertreter, Sicherheitsleistung und Termine. Eine zweite Person sollte das Dossier mit Handelsrechnung und Packliste vergleichen. So fällt ein häufiger Unterschied auf: Die Papiere nennen fünf rückführbare Maschinen, der Spediteur aber zehn Waren einschließlich Verbrauchsmaterial. Klären Sie diesen Widerspruch vor der Ankunft statt erst am Zollschalter.
Während der Nutzung notieren Sie Standort und Verwahrer der Waren, Bewegungen zwischen Orten sowie jeden Vorschlag, etwas zu verkaufen, zu verschenken, zu reparieren oder zu verändern. Eskalieren Sie die Änderung vor ihrer Durchführung an den Zollverantwortlichen. Beim Abgang erfassen Sie genau, welche Gegenstände zurückgingen und welche Zollnachweise vorliegen. Danach gleichen Sie den ursprünglichen Vorgang mit Ausgangsvermerken, Frachtpapieren und Freigabe der Sicherheit ab. Kann die Akte die endgültige zollrechtliche Bestimmung eines Stücks nicht erklären, darf sie nicht als erledigt gelten. Besonders bei häufigen Messebesuchen schützt dieser Ablauf vor einer Ansammlung offener Verfahren.
Prüfen Sie vor einer neuen Sendung den aktuellen Zollkodex, die zyprische Zollseite zur vorübergehenden Einfuhr und ihre Formulare sowie die Bedingungen des Carnet-Ausgebers für die beteiligten Länder und Waren. Der rechtliche Grundrahmen gilt unionsweit, aber Gestellung, Sicherheitsleistung und Frist hängen vom bewilligten Einzelfall ab. Geben Sie dem Zollvertreter tatsächliche Route und Warenliste statt nur die Anweisung „temporär abfertigen“. Wenn Nutzung und Rückfahrt feststehen, wird das Verfahren zu einer Folge dokumentierter Entscheidungen. Ohne diese Vorbereitung bleibt „vorübergehend“ lediglich eine unbewiesene Beschreibung auf einem Paket.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Artikel 250–252; Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel; Zyprischer Zoll: Formulare zur vorübergehenden Einfuhr; Europäische Kommission: Versandverfahren und ATA-Carnets
Primärquellen und Geltungsbereich
Quellenabgleich: 8. Oktober 2026. Dieser Leitfaden bezieht sich auf die Republik Zypern. Beispiele sind hypothetisch und keine Kundenfälle. Prüfen Sie vor einer Einreichung die aktuellen amtlichen Anforderungen.
- Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Zollkodex der Union, Artikel 250–252
- Zyprischer Zoll: vorübergehende Einfuhr für Unternehmen und Handel
- Zyprischer Zoll: Formulare zur vorübergehenden Einfuhr
- Europäische Kommission: Einfuhr und besondere Zollverfahren
- Europäische Kommission: Versandverfahren und ATA-Carnets
Häufig gestellte Fragen
Was ist vorübergehende Verwendung in Zypern?
Können Messewaren mit ATA-Carnet nach Zypern gelangen?
Welches zyprische Formular gilt für Waren außer Fahrzeugen?
Darf vorübergehende Verwendung 24 Monate dauern?
Was passiert, wenn ein Vorführgerät in Zypern verkauft wird?
Bedeutet vorübergehende Verwendung immer null Einfuhrzoll?
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