Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen der Mehrwertsteuer in Zypern: Sätze und Anwendungsbereich
- Registrierungsschwellen (verpflichtend)
- Freiwillige Registrierung
- Wie man sich für die Mehrwertsteuer registriert
- Vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen
- VIES: innergemeinschaftliche B2B-Meldung
- OSS: B2C-Verkäufe digitaler Dienstleistungen in der gesamten EU
- Das Reverse-Charge-Verfahren
- Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen an Nicht-EU-Kunden
- Mehrwertsteuererstattungsanträge
- Strafen & verspätete Abgabe
- Abmeldung
Jede handelnde zyprische Gesellschaft muss sich früher oder später mit der Mehrwertsteuer befassen. Das zyprische Mehrwertsteuersystem ist ein EU-harmonisiertes System auf Grundlage der Richtlinie 2006/112/EG des Rates, mit einem regulären Satz von 19 %, mehreren ermäßigten Sätzen und einer Mischung aus EU-weiten Mechanismen (VIES, OSS, Reverse-Charge), die zusammen die häufigsten grenzüberschreitenden Szenarien abdecken.Council Directive 2006/112/EC (EU VAT Directive)
Dieser Artikel führt durch die praktischen Mechanismen der zyprischen Mehrwertsteuer im Jahr 2026: wann die Registrierung verpflichtend ist, wann sie sich freiwillig lohnt, wie die vierteljährlichen Erklärungen funktionieren, die Unterschiede zwischen VIES und OSS sowie die Strafen, die bei verspäteten Einreichungen anfallen.
Grundlagen der Mehrwertsteuer in Zypern: Sätze und Anwendungsbereich
Die zyprische Mehrwertsteuer ist eine EU-harmonisierte indirekte Steuer, die erhoben wird auf: (a) steuerpflichtige Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen in Zypern, (b) innergemeinschaftliche Erwerbe nach Zypern und (c) Einfuhren von Gegenständen nach Zypern von außerhalb der EU. Das einschlägige Gesetz ist das zyprische Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 95(I)/2000 und seine Änderungen), das die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie umsetzt.VAT Law N.95(I)/2000
| Satz | Hauptkategorien |
|---|---|
| 19 % (regulär) | Alle Lieferungen, die nicht in eine ermäßigte oder Null-Kategorie fallen |
| 9 % | Hotelunterbringung, bestimmte Restaurant- / Gastronomieleistungen, Personenbeförderung auf der Straße |
| 5 % | Grundnahrungsmittel, Arzneimittel, Erwerb des Erstwohnsitzes (erste 130 qm nach der derzeitigen Regelung), Kindersitze für Autos |
| 3 % | Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (gedruckt und elektronisch), Eintritt in Theater, Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung |
| 0 % (nullbesteuert) | Innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen, Ausfuhren, internationaler Verkehr, Lieferungen an Seeschiffe |
| Steuerbefreit | Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Gesundheitswesen, Bildung, Vermietung von Grundbesitz, Vermietung von Wohnungen |
Der Unterschied zwischen einer nullbesteuerten Lieferung und einer steuerbefreiten Lieferung ist wichtig: Bei nullbesteuerten Lieferungen kann der Lieferant weiterhin die Vorsteuer geltend machen; bei steuerbefreiten Lieferungen kann der Lieferant dies in der Regel nicht.
Registrierungsschwellen (verpflichtend)
Eine zyprische Gesellschaft muss sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn:
- der steuerpflichtige Umsatz in einem beliebigen 12-Monatszeitraum15.600 € übersteigt; oder
- begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass allein der steuerpflichtige Umsatz in den nächsten 30 Tagen 15.600 € übersteigen wird.
Für bestimmte Transaktionen gelten zwei gesonderte Schwellen:
- Innergemeinschaftliche Erwerbe (von EU-Lieferanten gekaufte Gegenstände): verpflichtende Registrierung, wenn die Erwerbe 10.251,61 €/Jahr übersteigen.
- B2C-digitale Dienstleistungen in der gesamten EU: Es gilt die EU-weite Schwelle von 10.000 €; oberhalb dieser ist die OSS-Registrierung erforderlich (siehe OSS-Abschnitt unten).
Gebietsfremde Unternehmen, die steuerpflichtige Gegenstände oder Dienstleistungen in Zypern liefern, müssen sich in der Regel ab der ersten Transaktion registrieren, ohne Schwelle.
Freiwillige Registrierung
Die Registrierung ist freiwillig auch unterhalb der Schwelle zulässig. Dies ist für eine neu gegründete zyprische Gesellschaft fast immer vorteilhaft, weil:
- die Vorsteuer auf Gründungskosten (Anwaltsgebühren, Ausstattung, Büro) gegen künftige Ausgangsmehrwertsteuer geltend gemacht werden kann.
- eine zyprische Mehrwertsteuernummer erforderlich ist, damit das Reverse-Charge-Verfahren auf B2B-Dienstleistungen anwendbar ist, die von anderen EU-Lieferanten gekauft werden; ohne sie berechnet der Lieferant in der Regel seine eigene lokale Mehrwertsteuer.
- viele B2B-Kunden es bevorzugen, mit mehrwertsteuerlich registrierten Lieferanten zu arbeiten und ordnungsgemäße Mehrwertsteuerrechnungen zu verlangen.
Der Nachteil ist die monatliche / vierteljährliche Compliance-Arbeit vom ersten Tag an, aber die Fixkosten der Compliance sind moderat (600–1.200 € pro Jahr für einen einfachen Einreicher) und werden in der Regel durch die im ersten Jahr zurückgewonnene Vorsteuer gedeckt.
Wie man sich für die Mehrwertsteuer registriert
- Füllen Sie das Formular VAT 101 (Antrag auf Mehrwertsteuerregistrierung) bei der zyprischen Steuerbehörde aus.
- Reichen Sie Belege ein: Gründungsurkunde, Bescheinigung über die Geschäftsführer, TIN, eine kurze Geschäftsbeschreibung, den erwarteten steuerpflichtigen Umsatz und Nachweise der wirtschaftlichen Tätigkeit (Verträge, Rechnungen oder Website).
- Reichen Sie elektronisch über das Portal Tax For All (TFA) der Steuerbehörde ein, das TAXISnet als Plattform für Mehrwertsteuer-, VIES- und OSS-Einreichungen ersetzt hat.
- Erhalten Sie die zyprische Mehrwertsteuernummer (Präfix CY + 9 Ziffern) in den meisten Fällen innerhalb von 7–14 Werktagen.
- Registrieren Sie sich für den Zugang zu Tax For All (TFA), um vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen online einzureichen.
Vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen
Zyprische Mehrwertsteuererklärungen werden vierteljährlich auf dem Formular VAT4 eingereicht. Die regulären Quartale und ihre Fälligkeitsdaten sind:
| Quartal | Mehrwertsteuererklärung fällig | Mehrwertsteuerzahlung fällig |
|---|---|---|
| Januar – März | 10. Mai | 10. Mai |
| April – Juni | 10. August | 10. August |
| Juli – September | 10. November | 10. November |
| Oktober – Dezember | 10. Februar | 10. Februar |
Die Erklärung gleicht die Ausgangsmehrwertsteuer (auf Ihre Verkäufe berechnet) mit der Vorsteuer(auf Ihre Einkäufe berechnet) ab. Wenn die Ausgangssteuer > Vorsteuer ist, zahlen Sie den Saldo an die Steuerbehörde. Wenn die Vorsteuer > Ausgangssteuer ist, übertragen Sie die Erstattung entweder auf die nächste Erklärung oder Sie stellen einen Mehrwertsteuererstattungsantrag.
VIES: innergemeinschaftliche B2B-Meldung
VIES (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) ist der EU-weite Mechanismus zur Überprüfung grenzüberschreitender B2B-Transaktionen. Eine in Zypern mehrwertsteuerlich registrierte Gesellschaft muss monatlich eine VIES-Meldung (Formular VIES-1) einreichen, in der gemeldet wird:
- Innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen von Gegenständen; und
- Innergemeinschaftliche B2B-Dienstleistungen, bei denen der Kunde in einem anderen Mitgliedstaat mehrwertsteuerlich registriert ist und der Ort der Leistung im Land des Kunden liegt.
Die VIES-Meldung ist bis zum 15. des Monats fällig, der auf den Berichtsmonat folgt. Sie kommt zusätzlich zur vierteljährlichen VAT4-Erklärung hinzu — nicht als Ersatz. VIES-Meldungen sind die Art und Weise, wie die EU überprüft, dass der Lieferant den innergemeinschaftlichen Verkauf korrekt nullbesteuert hat und dass der Kunde die Mehrwertsteuer in seinem eigenen Land selbst abrechnen wird.
OSS: B2C-Verkäufe digitaler Dienstleistungen in der gesamten EU
Der One-Stop-Shop (OSS) ist eine EU-Vereinfachung, die den alten Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ersetzt. Eine zyprische Gesellschaft, die B2C-digitale Dienstleistungen (SaaS, Apps, Downloads, Streaming) oder B2C-Gegenstände im Fernverkauf in andere EU-Mitgliedstaaten über eine EU-weite Schwelle von 10.000 € verkauft, muss die Mehrwertsteuer zum lokalen Satz des Kunden berechnen.
Der OSS ermöglicht es der zyprischen Gesellschaft, sich bei der zyprischen Steuerbehörde zu registrieren und eine vierteljährliche OSS-Erklärung einzureichen, die die Verkäufe in alle 27 EU-Mitgliedstaaten abdeckt, anstatt sich in jedem einzeln zu registrieren. Die vierteljährliche OSS-Erklärung wird über das Portal Tax For All (TFA) eingereicht und kommt zusätzlich zur inländischen VAT4 und VIES hinzu, soweit zutreffend.
- Union-OSS: für in der EU ansässige Gesellschaften, die B2C in der gesamten EU verkaufen.
- Nicht-Union-OSS: für in Nicht-EU-Ländern ansässige Gesellschaften, die B2C-digitale Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen.
- IOSS: für B2C-Fernverkäufe geringwertiger Gegenstände (unter 150 €), die von außerhalb der EU eingeführt werden.
Das Reverse-Charge-Verfahren
Das Reverse-Charge-Verfahren verlagert die Verpflichtung zur Selbstveranlagung und Abführung der Mehrwertsteuer vom Lieferanten auf den Kunden. Es kommt am häufigsten in zwei Szenarien zur Anwendung:
Grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen
Wenn eine in Zypern mehrwertsteuerlich registrierte Gesellschaft Dienstleistungen von einem mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht (und die Regeln zum "Ort der Leistung" die Leistung gemäß Artikel 44 der Mehrwertsteuerrichtlinie in Zypern verorten), stellt der EU-Lieferant ohne Mehrwertsteuer in Rechnung, und der zyprische Kunde berechnet sich selbst 19 % zyprische Mehrwertsteuer auf die Rechnung und zieht gleichzeitig denselben Betrag als Vorsteuer ab. Der Netto-Cash-Effekt ist neutral, aber sowohl der Ausgangs- als auch der Vorsteuerschenkel müssen in der vierteljährlichen VAT4 gemeldet werden.Article 44, Council Directive 2006/112/EC
Inländische Reverse-Charge-Sektoren
Zypern wendet das Reverse-Charge-Verfahren auch im Inland in bestimmten Sektoren an, in denen das Betrugsrisiko hoch ist:
- Bauleistungen zwischen mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen.
- Lieferungen von Gas und Strom zwischen mehrwertsteuerlich registrierten Händlern.
- Mobiltelefone, Tablets, Laptops und integrierte Schaltkreisgeräte.
- Schrott und Abfallstoffe.
- EU-Emissionszertifikate.
Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen an Nicht-EU-Kunden
Der Ort der Leistung der meisten B2B-Dienstleistungen ist das Land des Kunden (Artikel 44 der Mehrwertsteuerrichtlinie / Artikel 15 des zyprischen Mehrwertsteuergesetzes). Dienstleistungen, die von einer zyprischen Gesellschaft an ein Nicht-EU-Unternehmen erbracht werden, liegen daher in der Regel außerhalb des Anwendungsbereichs der zyprischen Mehrwertsteuer — es wird keine Mehrwertsteuer berechnet, und die Leistung wird in Feld 5 der VAT4 gemeldet, generiert aber keine Ausgangssteuer.Article 15, VAT Law N.95(I)/2000; Article 44, Council Directive 2006/112/EC
B2C-Dienstleistungen an Nicht-EU-Verbraucher folgen für digitale Dienstleistungen in der Regel einer ähnlichen Regel (besteuert dort, wo der Verbraucher ansässig ist, also außerhalb der EU-Mehrwertsteuer), obwohl bestimmte Kategorien (z. B. Beratungsdienstleistungen an einen nicht-unternehmerischen Nicht-EU-Kunden) anderen Regeln folgen. Grenzfälle verdienen eine spezifische Beratung.
Mehrwertsteuererstattungsanträge
Wenn die Vorsteuer in einem Quartal die Ausgangsmehrwertsteuer übersteigt, kann der Überschuss:
- auf künftige Ausgangsmehrwertsteuer vorgetragen werden, oder
- als Barerstattung von der zyprischen Steuerbehörde geltend gemacht werden.
Erstattungsanträge werden über die vierteljährliche VAT4 gestellt und in der Regel innerhalb von 4 Monaten ausgezahlt, sofern keine Rückfragen auftreten. Exportlastige Unternehmen, SaaS-Unternehmen in der Frühphase und Unternehmen mit erheblichen Investitionsausgaben in ihrem ersten Jahr sind häufige Erstattungsantragsteller.
Strafen & verspätete Abgabe
| Ereignis | Strafe |
|---|---|
| Verspätete VAT4-Erklärung | Pauschal 100 € pro Erklärung |
| Verspätete Mehrwertsteuerzahlung | Zinsen (1,75 % p. a.) + 10 % Zuschlag auf den unbezahlten Betrag |
| Verspätete VIES-Meldung | Pauschal 50 € pro Monat pro Meldung |
| Verspätete OSS-Erklärung | Pauschal 100 € pro Erklärung + Zinsen auf nicht bezahlte Mehrwertsteuer |
| Falsch geltend gemachte Mehrwertsteuer (Fahrlässigkeit) | 10 % der Differenz zuzüglich Zinsen |
| Betrügerischer Mehrwertsteueranspruch | Bis zu 200 % der zu niedrig erklärten Steuer; strafrechtliche Verfolgung |
| Verspätete Registrierung | Pauschal 85 € pro Monat der Verzögerung |
Die pauschale Strafe für eine verspätete VAT4-Erklärung ist gesetzlich festgelegt und wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 von 51 € auf 100 € angehoben.VAT Law N.95(I)/2000, Article 45 (as amended)
Abmeldung
Eine zyprische Gesellschaft kann (und muss manchmal) sich von der Mehrwertsteuer abmelden, wenn:
- Sie ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
- Ihr steuerpflichtiger Umsatz unter 13.669 € fällt und voraussichtlich dort bleibt.
- Sie aus dem Register gelöscht oder liquidiert wird.
Die Abmeldung erfolgt auf dem Formular VAT 102, in der Regel innerhalb von 60 Tagen nach dem auslösenden Ereignis. Abschließende VAT4- und VIES-Erklärungen müssen eingereicht werden, um den Zeitraum bis zur Abmeldung abzudecken.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Zypern im Jahr 2026?
Wann muss sich eine zyprische Gesellschaft für die Mehrwertsteuer registrieren?
Wie lange dauert die Mehrwertsteuerregistrierung?
Benötige ich einen in Zypern ansässigen Fiskalvertreter, um mich für die Mehrwertsteuer zu registrieren?
Wie oft werden Mehrwertsteuererklärungen in Zypern eingereicht?
Was ist VIES und wann muss ich es einreichen?
Was ist OSS und muss ich mich registrieren?
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren in der zyprischen Mehrwertsteuer?
Kann ich die Mehrwertsteuer auf Gründungskosten geltend machen, bevor ich mehrwertsteuerlich registriert war?
Welche Strafen gelten bei verspäteter Abgabe oder Zahlung der Mehrwertsteuer?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
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