Inhaltsverzeichnis
- Zuerst einen echten betrieblichen Grund nach Artikel 18 belegen
- Alternativen und geeignete Arbeit vor der Entlassung prüfen
- Den Minister mindestens einen Monat vorher informieren
- Die Schwellen für Massenentlassungen gesondert prüfen
- Individuelle Kündigungsfrist und Schlussabrechnung erledigen
- Die Unterlagen für den Fondsantrag korrekt übergeben
- Den achtmonatigen Vorrang bei Neueinstellungen beachten
- Drei Abbaupläne vor dem Versand der Schreiben testen
- Quellen
Ein Arbeitsplatzabbau aus betrieblichen Gründen ist in Zypern ein rechtlich geregelter Vorgang und kein frei verwendbares Etikett für eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss den tatsächlichen Grund nach Artikel 18 des Gesetzes 24/1967 bestimmen, die geplante Entlassung dem Minister grundsätzlich mindestens einen Monat vorher mitteilen, individuelle Kündigungsfristen berechnen und Unterlagen für einen möglichen Anspruch gegen den Fonds für entlassenes Personal korrekt vorbereiten. Bei größeren Programmen kommt ein eigenständiges Verfahren für Massenentlassungen hinzu. Dieser Leitfaden erklärt die Abfolge aus Sicht des Arbeitgebers; er verspricht weder einen Fondsanspruch für jede betroffene Person noch ersetzt er die Prüfung eines konkreten Falls.
Zuerst einen echten betrieblichen Grund nach Artikel 18 belegen
Artikel 18 des Gesetzes 24/1967 erfasst einen Personalüberhang unter anderem dann, wenn ein Betrieb oder seine Tätigkeit am betreffenden Arbeitsort eingestellt werden soll oder wenn bestimmte betriebliche Veränderungen die Arbeitskraft entbehrlich machen. Die amtliche Beschreibung nennt beispielsweise Modernisierung, organisatorische Änderungen mit geringerem Personalbedarf, veränderte Produkte oder Qualifikationen, Schließung einer Abteilung, Absatz- oder Kreditprobleme, fehlende Aufträge oder Rohstoffe und eine Einschränkung der Arbeit. Das Unternehmen sollte den einschlägigen Sachverhalt benennen und belegen, statt lediglich „Umstrukturierung“ in ein Musterschreiben einzusetzen.
Die Entscheidungsvorlage muss zeigen, welche Aufgaben wegfallen, sich wesentlich ändern oder an einen anderen Ort verlagert werden, ab wann dies geschieht und auf welchen belastbaren Annahmen die Planung beruht. Vergleichen Sie das heutige Organigramm mit der vorgesehenen Struktur und bewahren Sie die tatsächlich verwendeten Auftragszahlen, Prognosen, Vorstandsbeschlüsse und Stellenbeschreibungen auf. Wenn nahezu dieselbe Arbeit unmittelbar danach unter neuem Titel besetzt wird, kann das die behauptete Ursache in Frage stellen. Ein persönlicher Leistungs- oder Verhaltenskonflikt wird durch die Bezeichnung „betriebsbedingt“ nicht zu einem betrieblichen Grund.
Bei der Schließung eines Standorts ist zwischen dem Wegfall der Tätigkeit und einer Verlagerung zu unterscheiden. Das Gesetz berücksichtigt die Beendigung am bisherigen Arbeitsort; bei einer Weiterarbeit an einem neuen Ort kann das Arbeitsgericht prüfen, ob diese der betroffenen Person vernünftigerweise zugemutet werden konnte. Entfernung, Wegezeit, Vergütung, Aufgaben und persönliche Umstände gehören deshalb in die Akte. Vor jeder Namensliste steht die rechtliche Einordnung des Geschäftsfalls. Erst danach lässt sich bestimmen, welche Arbeitsplätze betroffen sind und welche Alternativen überhaupt geprüft werden müssen.
Für die individuelle Frist und die Zahlung anstelle der Frist siehe den englischen Leitfaden zur Kündigungsmitteilung.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22; Gov.cy: Redundancy Payment, grounds and exclusions
Alternativen und geeignete Arbeit vor der Entlassung prüfen
Vor einer endgültigen Entlassungsentscheidung sollten freie Stellen, Umschulung, andere Einsatzmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Reduzierung der Arbeitszeit geprüft werden. Artikel 20 des Kündigungsgesetzes und die amtliche Diensteseite beschreiben Fälle, in denen eine Zahlung aus dem Fonds ausgeschlossen sein kann, etwa die unvernünftige Ablehnung einer geeigneten anderen Beschäftigung oder bestimmte Formen der Fortsetzung beziehungsweise Übertragung des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet nicht, dass jede beliebige Stelle im Konzern geeignet ist. Vergleichen Sie Lohn, Qualifikation, Arbeitsort, Arbeitszeit, Stellung und konkrete Arbeitsbedingungen mit der bisherigen Tätigkeit.
Ein ernsthaftes Alternativangebot sollte schriftlich erfolgen und Arbeitgeber, Tätigkeit, Beginn, Ort, Lohn, Stunden, Vorgesetzte und erforderliche Einarbeitung nennen. Halten Sie die Antwort und die Gründe der beschäftigten Person fest. Ob eine Ablehnung den Fondsanspruch beeinflusst, beurteilt letztlich die zuständige Sozialversicherungsbehörde anhand des Einzelfalls. Der Arbeitgeber sollte weder einen sicheren Ausschluss ankündigen noch eine ersichtlich ungeeignete Stelle nur anbieten, um eine Zahlung zu vermeiden. Auch eine konzerninterne Versetzung muss anhand der wirklichen Vertrags- und Organisationsverhältnisse geprüft werden.
Wenn mehrere Personen austauschbare Arbeit leisten, aber nur einige Stellen wegfallen, braucht es nachvollziehbare Auswahlkriterien. Dokumentieren Sie die künftig benötigten Aufgaben, Qualifikationen und etwaige Vorgaben eines Tarif- oder Kollektivvertrags. Schwangerschaft, geschützte Freistellung und andere geschützte Merkmale dürfen keine versteckte Auswahlgrundlage werden. Selbst ein nachweisbarer Auftragsrückgang heilt keine willkürliche oder diskriminierende Auswahl. Eine gute Akte enthält sowohl den geschäftlichen Anlass als auch die Prüfung jeder betroffenen Stelle und der realistischen Alternativen.
Die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers erläutert der deutsche Arbeitsrechtsüberblick.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22; Gov.cy: Redundancy Payment, grounds and exclusions; Cyprus Collective Redundancies Law 28(I)/2001, current consolidated text
Den Minister mindestens einen Monat vorher informieren
Nach Artikel 21 Absatz 1 muss der Arbeitgeber den Minister über eine beabsichtigte Entlassung wegen Personalüberhang grundsätzlich mindestens einen Monat vor dem erwarteten Ende des Arbeitsverhältnisses unterrichten. Die amtliche Arbeitgeberseite bezeichnet dafür das Formular Y.K.A. 608. Diese Mitteilung ist ein eigener Schritt: Sie ist weder das Kündigungsschreiben an den Arbeitnehmer noch dessen späterer Antrag auf Fondszahlung. Planen Sie den Monat vor der Festlegung endgültiger Enddaten ein und prüfen Sie die aktuelle Einreichungsstelle und das geltende Formular.
Artikel 21 Absatz 2 verlangt Angaben über die voraussichtliche Zahl der Betroffenen, Betriebszweige und Berufe sowie, soweit möglich, Namen und Familienpflichten und die Gründe des Personalüberhangs. Stellen Sie die Angaben aus einer geprüften Personal- und Organisationsliste zusammen, reichen Sie die vorgeschriebene Fassung ein und sichern Sie Versandnachweis und Empfangsbestätigung. Ändern sich Umfang oder Grund des Plans wesentlich, ist zu prüfen, ob eine ergänzende Behördeninformation nötig wird. Eine interne Tabelle oder Sitzungsniederschrift ersetzt die gesetzliche Mitteilung nicht.
Die Monatsfrist gegenüber dem Minister ist nicht automatisch die Kündigungsfrist gegenüber jeder einzelnen Person. Eine lange Betriebszugehörigkeit, ein Arbeitsvertrag oder ein Kollektivvertrag kann eine längere individuelle Frist auslösen. Bei einer Massenentlassung kommen Informations- und Konsultationspflichten hinzu. Ein belastbarer Projektkalender führt deshalb getrennte Daten für Unternehmensentscheidung, gegebenenfalls Arbeitnehmervertretung, Y.K.A. 608, Einzelmitteilung, letzten Arbeitstag und Unterlagen für den Fonds. Andernfalls können formal richtige Schreiben in der falschen Reihenfolge versandt werden.
Ist die Unternehmensplanung noch von Finanzierung, Kundenzusagen oder einer Standortentscheidung abhängig, formulieren Sie den vorgeschlagenen Vorgang wahrheitsgemäß und vermeiden Sie widersprüchliche endgültige Erklärungen. Die Behörde benötigt einen verständlichen Grund und einen erwarteten Zeitplan; Arbeitnehmer benötigen klare Informationen über ihren eigenen Status. Lassen Sie die verschiedenen Dokumente vor Versand gegeneinander prüfen. Ein behaupteter Personalüberhang, der in Ministermitteilung und Kündigungsbrief unterschiedlich erklärt wird, schafft vermeidbare Beweisprobleme.
Die einzelnen Kündigungsfristen werden im englischen Leitfaden zur Kündigungsfrist erläutert.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22; Ministry of Labour: Employer obligations, Y.K.A. 608; Social Insurance Services: Termination of Employment Guide
Die Schwellen für Massenentlassungen gesondert prüfen
Das Gesetz 28(I)/2001 über Massenentlassungen knüpft an Entlassungen aus Gründen an, die nicht in der Person der Beschäftigten liegen, und betrachtet einen Zeitraum von 30 Tagen. Bei üblicherweise mehr als 20, aber weniger als 100 Beschäftigten liegt die Schwelle bei mindestens zehn Entlassungen; bei 100 bis unter 300 bei mindestens zehn Prozent; bei 300 oder mehr bei mindestens 30. Das Gesetz regelt außerdem, wann weitere vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungen mitzuzählen sind, sofern mindestens fünf Entlassungen vorliegen. Zählen Sie den ganzen gleitenden Zeitraum, nicht nur einen einzelnen Versandtag.
Kann eine Schwelle erreicht werden, müssen die besonderen Informations-, Konsultations- und Behördenpflichten frühzeitig in die Planung aufgenommen werden. Die Konsultation soll Möglichkeiten zur Vermeidung, Verringerung oder Abmilderung der Entlassungen eröffnen. Eine bereits endgültig beschlossene und vollzogene Maßnahme wird nicht durch ein nachträgliches Gespräch zur echten Konsultation. Bei Gruppenstrukturen, Arbeitnehmervertretung, befristeten Verträgen oder gestaffelten Ankündigungen ist eine konkrete Prüfung des Gesetzes nötig. Die Abteilungen dürfen den Vorgang nicht künstlich in kleinere Teilprogramme zerlegen, um eine Schwelle zu umgehen.
Die Schwelle des Kollektivrechts ist keine Mindestzahl für die gewöhnlichen Pflichten bei Personalüberhang. Auch die Entlassung einer einzigen Person kann den betrieblichen Grund nach Artikel 18, die Ministermitteilung nach Artikel 21 und die individuelle Kündigungsfrist auslösen. Umgekehrt erledigt Y.K.A. 608 bei einem größeren Programm nicht sämtliche kollektiven Informations- und Konsultationsschritte. Führen Sie zwei miteinander abgestimmte, aber getrennte Prüfpfade und halten Sie fest, welcher Beschäftigtenbestand und welche Beendigungen in die Schwellenberechnung eingeflossen sind.
Für die allgemeinen Arbeitgeberpflichten lesen Sie auch den Arbeitsrechtsüberblick.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus Collective Redundancies Law 28(I)/2001, current consolidated text; Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22; Ministry of Labour: Employer obligations, Y.K.A. 608
Individuelle Kündigungsfrist und Schlussabrechnung erledigen
Eine betriebsbedingte Entlassung beseitigt die individuelle Kündigungsfrist nach Artikel 9 des Gesetzes 24/1967 nicht. Ermitteln Sie für jede Person die anrechenbare ununterbrochene Beschäftigung und vergleichen Sie die gesetzliche Mindestfrist mit einem eventuell günstigeren Vertrag oder Kollektivvertrag. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären; eine Zahlung anstelle der Frist ist nach den einschlägigen Regeln gesondert zu prüfen. Bei mehrjähriger Betriebszugehörigkeit kann die individuelle Frist über den Vorlauf der Ministermitteilung hinausreichen. Bewahren Sie Zustellnachweis und Berechnung des Beendigungsdatums auf.
Die Schlussabrechnung muss den verdienten Lohn, eine etwaige Kündigungsersatzleistung, nicht genommenen Urlaub und gegebenenfalls dreizehntes Gehalt, Vorsorgeansprüche oder zusätzliche vertragliche Abfindungen getrennt ausweisen. Die Zahlung aus dem staatlichen Fonds ist ein anderer Rechtsweg und nicht einfach Teil der Arbeitgeberabrechnung. Artikel 17 enthält Regeln für das Verhältnis zu bestimmten unmittelbar gezahlten Leistungen; prüfen Sie das konkrete Vertrags- und Fondsmodell. Eine spätere Behördenentscheidung rechtfertigt es nicht, unstreitigen Lohn oder fällige Arbeitgeberzahlungen zurückzuhalten.
Das Kündigungsschreiben sollte den tatsächlichen betrieblichen Anlass, die wirksamen Daten und die für den Antrag benötigten Informationen zutreffend wiedergeben. Schreiben Sie nicht „einvernehmliche Aufhebung“, wenn der Arbeitgeber in Wahrheit eine Stelle streicht, und nicht „mangelnde Leistung“, wenn die dokumentierte Ursache fehlende Aufträge ist. Die Mitteilung an den Minister, das Schreiben an die Person und spätere Antworten an die Sozialversicherung müssen in den wesentlichen Tatsachen übereinstimmen. Vor Versand sollte eine zweite Person die Daten, Fristen und Begründungen abgleichen.
Eine andere Sonderfrage behandelt der Leitfaden zur Probezeit.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22; Social Insurance Services: Termination of Employment Guide; Gov.cy: Redundancy Payment, grounds and exclusions; Ministry of Labour: Redundancy Fund application documents
Die Unterlagen für den Fondsantrag korrekt übergeben
Artikel 16 des Kündigungsgesetzes sieht für die gewöhnliche Fondszahlung grundsätzlich mindestens 104 Wochen ununterbrochener Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber vor, neben weiteren Voraussetzungen. Der amtliche Dienst erläutert die Anspruchsprüfung für Personen vor dem Rentenalter, die wegen Personalüberhang entlassen wurden. Die beschäftigte Person stellt selbst den Antrag mit Formular Y.K.A. 600 und den nötigen Belegen; normalerweise gilt eine Frist von drei Monaten ab der Entlassung. Bei nachgewiesenem triftigem Grund für die Verspätung lässt die amtliche Anleitung einen Antrag innerhalb von 24 Monaten zu. Stellen Sie diese Ausnahme nicht als allgemeine Fristverlängerung dar und garantieren Sie weder Anspruch noch Betrag.
Die amtliche Einreichungsseite nennt unter anderem das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers und zusätzliche fallbezogene Unterlagen. Nach Antragstellung kann die Sozialversicherung einen Fragebogen an den Arbeitgeber senden. Antworten Sie mit denselben überprüften Angaben, die bereits in der Unternehmensakte und der Ministermitteilung stehen, und bewahren Sie Kopien auf. Die Entscheidung über Fondsberechtigung und Zahlung trifft die zuständige Stelle, nicht die Lohnbuchhaltung. Ein laufendes Fondsverfahren ist von der Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung unbestrittener Löhne und Kündigungsleistungen zu trennen.
Eine geeignete Ersatzstelle, ein Betriebsübergang, die Dauer der Beschäftigung, das Rentenalter und andere gesetzliche Bedingungen können den Anspruch beeinflussen. Verwenden Sie keine unüberprüfte Tabelle, um eine voraussichtliche Fondszahlung als zugesichert darzustellen. Ist eine Person knapp unter 104 Wochen beschäftigt, entfallen dadurch nicht automatisch die Arbeitgeberpflichten zu Kündigungsfrist, Lohn und rechtmäßigem Kündigungsgrund. Umgekehrt erfüllt lange Betriebszugehörigkeit allein nicht jedes Tatbestandsmerkmal. Die Behörde prüft den eingereichten Sachverhalt nach den geltenden Regeln.
Ein gutes Übergabepaket enthält das zutreffende Kündigungsschreiben, Hinweise zum Antragsweg und zur Dreimonatsfrist, Kontaktdaten für Nachfragen und eine verständliche Trennung von Arbeitgeber- und Fondsleistungen. Vermeiden Sie Formulierungen, die die betroffene Person zu einer falschen Begründung oder einem Verzicht auf Rechte drängen. Prüfen Sie im Einzelfall, ob besondere Unterlagen zu Dienstzeit, Versetzung oder alternativer Arbeit benötigt werden. Die Personalabteilung sollte den Eingang einer Behördenanfrage überwachen und Antworten nicht auf ungesicherte Erinnerungen einzelner Vorgesetzter stützen.
Zur Berechnung der Arbeitgeberfrist finden Sie Einzelheiten im englischen Kündigungsleitfaden.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22; Gov.cy: Redundancy Payment, grounds and exclusions; Ministry of Labour: Redundancy Fund application documents; Ministry of Labour: Redundancy Fund decision process
Den achtmonatigen Vorrang bei Neueinstellungen beachten
Artikel 22 räumt zuvor wegen Personalüberhang entlassenen Beschäftigten einen Vorrang ein, wenn der Arbeitgeber innerhalb von acht Monaten seine Belegschaft in derselben Art oder Fachrichtung wieder vergrößern möchte; dabei sind die betrieblichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Erstellen Sie deshalb schon bei der Beendigung ein kontrolliertes Verzeichnis mit Entlassungsdatum, Tätigkeitsgruppe und erreichbaren Kontaktdaten. Ein späterer Personalbedarf darf nicht ausschließlich vom Rekrutierungsteam beurteilt werden, ohne die vorangegangenen Entlassungen zu kennen.
Vor einer neuen Ausschreibung vergleichen Sie tatsächliche Aufgaben, erforderliche Qualifikationen und Arbeitsbedingungen mit den gestrichenen Stellen. Prüfen Sie, welche früheren Beschäftigten angesprochen werden sollten, und dokumentieren Sie Angebote sowie nachvollziehbare Gründe, wenn eine Person für die konkrete neue Aufgabe nicht passt. Eine veränderte Stellenbezeichnung beseitigt die Pflicht zur Prüfung nicht. Der gesetzliche Vorrang ist andererseits kein Anspruch auf jede beliebige freie Stelle; die betrieblichen Bedürfnisse und die wirkliche Fachrichtung bleiben relevant.
Das Verzeichnis soll keinen unbegrenzten Bestand persönlicher Daten schaffen. Begrenzen Sie Inhalt und Zugriff auf die gesetzliche Nachprüfung und angrenzende Streitfragen und legen Sie einen Zeitpunkt für die erneute Aufbewahrungsentscheidung fest. Wenn eine Firma wenige Wochen nach einer als dauerhaft beschriebenen Stellenstreichung praktisch dieselbe Tätigkeit wieder besetzt, sollte sie sowohl die ursprüngliche Begründung nach Artikel 18 als auch den Vorrang nach Artikel 22 erneut prüfen. Das sind verbundene, aber rechtlich unterschiedliche Fragen.
Zur begrenzten Aufbewahrung von Unternehmensunterlagen siehe den englischen Leitfaden zur Aufbewahrung.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22; Gov.cy: Redundancy Payment, grounds and exclusions
Drei Abbaupläne vor dem Versand der Schreiben testen
Ein kleiner Betrieb schließt ein Produktteam, nachdem Bestellungen deutlich zurückgegangen sind. Er sichert Auftragszahlen und die künftige Organisation, prüft offene Stellen, meldet die geplante Entlassung mit Y.K.A. 608 mindestens einen Monat vor dem vorgesehenen Ende und ermittelt für jede Person die eigene schriftliche Kündigungsfrist. Ein Mitarbeiter mit 140 Wochen Beschäftigung erhält Informationen zu Y.K.A. 600 und zur Dreimonatsfrist. Der Betrieb rechnet Lohn, Urlaub und eventuelle Kündigungsersatzleistung selbst ab und wartet damit nicht auf eine Fondsentscheidung.
Ein größeres Unternehmen plant innerhalb von 30 Tagen zwölf Stellenstreichungen bei üblicherweise 80 Beschäftigten. Es darf die zwölf Schreiben nicht als voneinander unabhängige Einzelfälle behandeln, denn die Schwelle des Gesetzes 28(I)/2001 kann erreicht sein. Es beginnt die erforderliche Konsultation und Behördenkommunikation im Kollektivverfahren und führt zugleich die gewöhnliche Ministermitteilung sowie die Individualfristen. Auch andere vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungen werden für die gesetzliche Zählung geprüft. Eine Aufteilung auf Teams oder Wochen ist kein verlässlicher Weg, Pflichten zu vermeiden.
Eine Werkstatt entlässt zwei Techniker nach Schließung eines Geschäftsbereichs. Sechs Monate später gewinnt das Unternehmen einen neuen Auftrag und benötigt erneut Techniker. Vor einer externen Besetzung prüft es den achtmonatigen Vorrang, vergleicht die neuen Aufgaben und Bedingungen mit den früheren Stellen und dokumentiert Kontakte, Angebote oder sachliche Abweichungen. Ist die neue Arbeit faktisch dieselbe, überprüft das Unternehmen außerdem, ob die ursprüngliche Stellenstreichung zum damaligen Zeitpunkt ehrlich und durch den Geschäftsplan getragen war. Das spätere Geschäft allein beweist keinen früheren Rechtsverstoß.
Rechtsgrundlage und Hinweise: Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22; Cyprus Collective Redundancies Law 28(I)/2001, current consolidated text; Ministry of Labour: Employer obligations, Y.K.A. 608; Gov.cy: Redundancy Payment, grounds and exclusions
Primärquellen und Geltungsbereich
Quellenabgleich: 11. Oktober 2026. Dieser Leitfaden bezieht sich auf die Republik Zypern. Beispiele sind hypothetisch und keine Kundenfälle. Prüfen Sie vor einer Einreichung die aktuellen amtlichen Anforderungen.
- Cyprus Termination of Employment Law 24/1967, current text, sections 9 and 16–22
- Gov.cy: Redundancy Payment, grounds and exclusions
- Cyprus Collective Redundancies Law 28(I)/2001, current consolidated text
- Ministry of Labour: Employer obligations, Y.K.A. 608
- Ministry of Labour: Redundancy Fund application documents
- Ministry of Labour: Redundancy Fund decision process
- Social Insurance Services: Termination of Employment Guide
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ein Arbeitgeber in Zypern eine geplante Entlassung wegen Personalüberhang dem Minister melden?
Wie lange muss eine Person beschäftigt sein, um eine Zahlung aus dem Fonds beantragen zu können?
Wer stellt den Antrag beim Fonds für entlassenes Personal?
Löst eine einzige betriebsbedingte Entlassung bereits das Massenentlassungsgesetz aus?
Muss der Arbeitgeber eine früher entlassene Person wieder einstellen?
Ersetzt eine Zahlung aus dem Fonds die Kündigungsfrist und den letzten Lohn?
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