Inhaltsverzeichnis
- Das zyprische Arbeitsrecht im Überblick
- Pflichtangaben im schriftlichen Vertrag
- Gesetzlicher Mindestlohn 2026
- Probezeit
- Arbeitszeit, Ruhezeiten & die 48-Stunden-Grenze
- Jahresurlaub, Krankheit & Mutterschaft
- Kündigungsfristen nach Gesetz 24/1967
- Zulässige Kündigungsgründe
- Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
- EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Juni 2026)
- Hinweisgeberschutz
- Das Arbeitsgericht für Arbeitsstreitigkeiten
Zypern ist ein attraktiver Standort für europäische Arbeitgeber — englischsprachige Arbeitskräfte, EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, wettbewerbsfähige Lohnkosten und ein Körperschaftsteuersatz von 15 % — doch sein Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Geflecht aus zyprischem Gesetzesrecht (teils aus den 1960er Jahren ererbt), modernen EU-Richtlinien und Tarifverträgen, die selbst nicht gewerkschaftlich gebundene Unternehmen binden. Die Grundlagen falsch zu handhaben, ist teuer: Entschädigungen wegen unrechtmäßiger Kündigung erreichen vor dem Arbeitsgericht für Arbeitsstreitigkeiten regelmäßig 12–24 Monatsgehälter, und 2026 bringt zwei neue Compliance-Fronten — die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns um 8,8 %.
Dieser Leitfaden führt durch jeden Rahmen, den ein Arbeitgeber in Zypern 2026 beachten muss: die Regelung zu den schriftlichen Vertragsbedingungen, den Mindestlohn, Arbeitszeit und Ruhezeiten, Urlaub (Jahres-, Kranken-, Mutterschafts-, Vaterschafts-, Elternurlaub), Kündigungsfristen und Beendigung nach Gesetz 24/1967, die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung, die zum 7. Juni 2026 fällige Umsetzung der Entgelttransparenz, Hinweisgeberkanäle und das Arbeitsgericht für Arbeitsstreitigkeiten, das die daraus entstehenden Ansprüche verhandelt.
Das zyprische Arbeitsrecht im Überblick
Das zyprische Arbeitsrecht ruht auf drei Säulen. Die erste ist ein Bestand zyprischer Gesetze — vor allem das Gesetz über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 24/1967 (das "TEL"), das Gesetz über den bezahlten Jahresurlaub, das Gesetz zum Schutz der Mutterschaft, das Sozialversicherungsgesetz, das Mindestlohndekret und das Gesetz über die Unterrichtung des Arbeitnehmers über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Die zweite ist das Bündel an EU-Richtlinien, die unmittelbar in zyprisches Recht umgesetzt wurden — die Arbeitszeitrichtlinie, die Richtlinie über entsandte Arbeitnehmer, die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (EU 2019/1152), die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (EU 2019/1158), die Hinweisgeberrichtlinie (EU 2019/1937) und ab Juni 2026 die Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970). Die dritte sind die Tarifverhandlungen: Branchenvereinbarungen (Banken, Hotels, Bauwesen, Häfen) binden selbst Arbeitgeber, die sie nie unterzeichnet haben, kraft des Kodex der Arbeitsbeziehungen und der Dekrete zur Allgemeinverbindlichkeit.
Für einen ausländischen Arbeitgeber, der eine zyprische Tochtergesellschaft gründet, besteht die praktische Priorität darin, Verträge, Lohnabrechnung und Richtlinien von Tag eins an richtig aufzusetzen. Nachträgliches Korrigieren ist schwerer, als es von Anfang an korrekt aufzubauen. Wenn Sie sich in der Phase der Unternehmensgründung befinden, beginnen Sie mit der Gründung einer Gesellschaft in Zypern und unserem Leitfaden zum ersten Mitarbeiter — dieser Leitfaden setzt voraus, dass Sie bereits eine eingetragene Gesellschaft haben und in die Personalführung übergehen.
Pflichtangaben im schriftlichen Vertrag
Das Gesetz über die Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über die auf den Vertrag oder das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bedingungen (Umsetzung von EU 2019/1152) verpflichtet den Arbeitgeber, eine schriftliche Erklärung über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Es gelten zwei Fristen: Directive (EU) 2019/1152 on Transparent and Predictable Working Conditions
- Innerhalb von 7 Kalendertagen nach Arbeitsbeginn: Identität der Parteien, Arbeitsort, Stellenbezeichnung/Aufgaben, Beginn, voraussichtliche Dauer befristeter Verträge, bezahlter Urlaub, Kündigungsfristen, Vergütung, normale Arbeitszeit.
- Innerhalb von 1 Monat nach Arbeitsbeginn: Probezeit, Fortbildungsanspruch, Sozialversicherungsregime und Träger, Identität der beitragsempfangenden Einrichtungen, anwendbarer Tarifvertrag.
Die Angaben können in Form eines einzigen schriftlichen Arbeitsvertrags übermittelt werden — was der sicherste Ansatz ist. Wichtige Gepflogenheiten für die Vertragsgestaltung in Zypern:
- Der Vertrag sollte das anwendbare Recht (zyprisches Recht) und das Forum (Arbeitsgericht für Arbeitsstreitigkeiten für Individualansprüche) ausdrücklich benennen.
- Vertraulichkeits- und Klauseln zur Übertragung geistigen Eigentums sind durchsetzbar; Wettbewerbsverbote sind nur durchsetzbar, soweit sie in Umfang, Geografie und Dauer angemessen sind.
- Die Vergütung sollte als Bruttobetrag pro Monat ausgedrückt werden, mit einer gesonderten Klausel zum Zahltag (in Zypern ist der letzte Arbeitstag des Monats marktüblich).
- Die Probezeit muss ausdrücklich angegeben sein, um durchsetzbar zu sein (siehe unten).
Gesetzlicher Mindestlohn 2026
Das ab dem 1. Januar 2026 geltende Mindestlohndekret setzt einen zweistufigen nationalen Mindestlohn fest:
| Zeitraum | Monatlicher Bruttomindestlohn | Hinweise |
|---|---|---|
| Erste 6 Monate der Beschäftigung beim selben Arbeitgeber | 979 € | Vollzeit-Referenzwert; anteilig bei Teilzeit |
| Nach 6 aufeinanderfolgenden Beschäftigungsmonaten | 1.088 € | Automatische Anhebung; kein vertraglicher Auslöser nötig |
| Bisherige Werte (2024–2025) | 900 € / 1.000 € | Zum historischen Vergleich |
Das Dekret ist bis zum 31. Dezember 2027 verbindlich. Bestimmte Branchen mit eigenen gesetzlichen Rahmenwerken — Sicherheit, Reinigung, Landwirtschaft, Hausarbeit, Hotels — unterliegen ihren eigenen Dekreten oder Tarifverträgen, die in der Regel höhere Untergrenzen festlegen. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf den anteiligen Mindestlohn auf Basis ihrer Arbeitsstunden im Vergleich zur Vollzeitnorm in der jeweiligen Branche.
Die Einhaltung wird vom Department of Labour Relations überwacht und Verstöße sind eine Straftat: Geldbußen von 500 € bis 5.000 € je Verstoß, zuzüglich der Haftung für die Nachzahlung der Differenz. Die Fehleinstufung eines Arbeitnehmers als selbstständigen Auftragnehmer zur Umgehung des Mindestlohns wird zunehmend angefochten — siehe die damit verbundenen Risiken in unserem Leitfaden zu abzugsfähigen Aufwendungen in Zypern.
Probezeit
Das zyprische Recht erlaubt standardmäßig eine Probezeit von bis zu 26 Wochen (sechs Monate), die durch schriftliche Vereinbarung für leitende oder qualifizierte Positionen auf höchstens 104 Wochen (zwei Jahre) verlängert werden kann. Der Schutz des TEL vor unrechtmäßiger Kündigung gilt während der Probezeit nicht — das heißt, der gesetzliche Schutz vor unrechtmäßiger Kündigung greift erst nach 26 Wochen ununterbrochener Beschäftigung.
Zwei Vorbehalte. Erstens muss die Probezeit im schriftlichen Vertrag ausdrücklich angegeben sein; ohne ausdrückliche Klausel besteht keine Probezeit. Zweitens gilt der Antidiskriminierungsschutz (Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung) ab dem ersten Tag — eine Kündigung in der Probezeit, die in Wahrheit diskriminierend ist, bleibt einklagbar, auch wenn das TEL-Regime zur unrechtmäßigen Kündigung nicht greift.
Arbeitszeit, Ruhezeiten & die 48-Stunden-Grenze
Das zyprische Gesetz zur Organisation der Arbeitszeit setzt die EU-Richtlinie 2003/88/EG um. Der Rahmen: EU Working Time Directive 2003/88/EC
- Maximale wöchentliche Arbeitszeit: 48 Stunden einschließlich Überstunden, im Durchschnitt über einen Bezugszeitraum von 4 Monaten. Tarifverträge können den Bezugszeitraum auf bis zu 12 Monate verlängern.
- Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 zusammenhängende Stunden je 24-Stunden-Zeitraum.
- Wöchentliche Ruhezeit: mindestens 24 ununterbrochene Stunden je 7 Tage, zusätzlich zur 11-stündigen täglichen Ruhezeit (also 35 Stunden kombiniert, in der Regel das Wochenende).
- Pausen: eine Pause (Dauer durch Tarifvertrag festgelegt, in der Regel 15–30 Minuten), wenn der Arbeitstag 6 Stunden überschreitet.
- Nachtarbeiter: normale Arbeitszeit auf 8 Stunden je 24-Stunden-Zeitraum begrenzt; Anspruch auf kostenlose regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen.
- Bezahlter Jahresurlaub: siehe nächster Abschnitt.
Zypern hat das individuelle Opt-out von der 48-Stunden-Obergrenze nach britischem Vorbild nicht eingeführt. Ein Arbeitnehmer kann nicht wirksam "zustimmen", 70 Stunden pro Woche zu arbeiten. Überstunden über 48 Stunden im Durchschnitt über vier Monate sind rechtswidrig, unabhängig von der Zustimmung.
Jahresurlaub, Krankheit & Mutterschaft
Die gesetzlichen Urlaubsansprüche, die ein Arbeitgeber beachten muss:
| Urlaubsart | Mindestanspruch | Vergütung | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Bezahlter Jahresurlaub (5-Tage-Woche) | 20 Arbeitstage | Volle Vergütung (Zentraler Urlaubsfonds oder Arbeitgeber) | 24 Tage bei 6-Tage-Woche; entsteht nach Beschäftigungsdauer im Urlaubsjahr |
| Gesetzliche Feiertage | ~14 Tage/Jahr | Bezahlt | Zusätzlich zum Jahresurlaub; konkrete Daten jährlich festgelegt |
| Mutterschaftsurlaub | 22 Wochen (1. und 2. Kind); 26 Wochen (ab 3. Kind) | 72 % des versicherbaren Verdienstes über die Sozialversicherung (höher mit Angehörigen) | Urlaub für das erste Kind durch die Änderung von 2024 auf 22 Wochen verlängert; Kündigungsschutz von der Mitteilung bis 5 Monate nach der Rückkehr |
| Vaterschaftsurlaub | 2 zusammenhängende Wochen innerhalb von 16 Wochen nach der Geburt | 72 % des versicherbaren Verdienstes über die Sozialversicherung | Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben |
| Elternurlaub | 18 Wochen je Elternteil und Kind, bis zum Alter von 15 Jahren | Grundsätzlich unbezahlt; die ersten 8 Wochen über die Sozialversicherung bezahlt (für Kinder bis 8 Jahre) | Höchstens 5 Wochen je Urlaubsjahr, sofern nicht anders vereinbart; 23 Wochen für Alleinerziehende |
| Krankheitsurlaub | Bis zu 156 Tage/Jahr (über die Sozialversicherung finanziert) | Ab dem 4. Tag (60 % des versicherbaren Verdienstes, steigende Staffel) | Verträge sehen oft eine erhöhte, vom Arbeitgeber bezahlte Lohnfortzahlung vor |
| Pflegeurlaub | 5 Arbeitstage/Jahr | Grundsätzlich unbezahlt | Für einen Angehörigen oder ein Haushaltsmitglied mit Pflegebedarf |
| Urlaub aus höherer Gewalt | 7 Tage/Jahr | Grundsätzlich unbezahlt | Dringende familiäre Gründe |
Der Jahresurlaub wird für die meisten Branchen über den Zentralen Urlaubsfonds verwaltet, der einen Arbeitgeberbeitrag (derzeit 8 % des versicherbaren Verdienstes) einzieht und den Arbeitnehmer im Urlaub unmittelbar bezahlt. Arbeitgeber, die den Urlaub bereits aufgrund eines gesonderten Tarifvertrags oder Vertrags vergüten, können auf Antrag befreit werden.
Kündigungsfristen nach Gesetz 24/1967
Das TEL legt Mindestkündigungsfristen fest, die mit der ununterbrochenen Beschäftigung steigen: Termination of Employment Law N.24/1967
| Ununterbrochene Beschäftigung | Mindestkündigungsfrist (Arbeitgeber) |
|---|---|
| Weniger als 26 Wochen | Keine gesetzliche Frist (es gelten die Probezeitregeln) |
| 26 bis 51 Wochen | 1 Woche |
| 52 bis 103 Wochen | 2 Wochen |
| 104 bis 155 Wochen | 4 Wochen |
| 156 bis 207 Wochen | 5 Wochen |
| 208 bis 259 Wochen | 6 Wochen |
| 260 bis 311 Wochen | 7 Wochen |
| 312 Wochen oder mehr (~6 Jahre) | 8 Wochen |
Der Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, statt der Einhaltung der Kündigungsfrist eine Lohnzahlung anstelle der Frist zu leisten. Arbeitnehmer, die kündigen, unterliegen weitgehend derselben Staffel bis zu 6 Wochen (ab 260 Wochen). Verträge können die gesetzliche Frist verlängern (aber nicht verkürzen); eine vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten für leitende Positionen ist in Zypern marktüblich.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte das Beendigungsdatum angeben. Das Versäumnis, die Kündigung schriftlich festzuhalten — und die entsprechende Dokumentationsspur, die den Zeitpunkt des Zugangs belegt — ist eines der häufigsten Verfahrensversäumnisse, die wir in Verfahren vor dem Arbeitsgericht sehen.
Zulässige Kündigungsgründe
Sobald ein Arbeitnehmer 26 Wochen oder mehr ununterbrochene Beschäftigung aufweist, gewährt das TEL Schutz vor unrechtmäßiger Kündigung. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung aus einem der in Abschnitt 5 des Gesetzes aufgeführten zulässigen Gründe erfolgte:
- Unbefriedigende Leistung, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine faire Gelegenheit zur Verbesserung gegeben hat.
- Fehlverhalten oder wiederholtes geringfügiges Fehlverhalten nach Abmahnungen.
- Schwerwiegendes Fehlverhalten (grobes Fehlverhalten, das eine fristlose Kündigung ohne Frist rechtfertigt — Diebstahl, Gewalt, Betrug, vorsätzliche Pflichtverletzung).
- Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten des Arbeitnehmers.
- Betriebsbedingte Kündigung (siehe nächster Abschnitt).
- Höhere Gewalt, Krieg oder ähnliche Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien.
- Ablauf eines befristeten Vertrags.
- Beendigung während der Probezeit.
- Beendigung mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters (derzeit in den meisten Regimen 65 Jahre).
Abschnitt 6 führt sodann unzulässige Gründe auf — eine Kündigung aus diesen Gründen ist automatisch unrechtmäßig, unabhängig vom Verfahren: Gewerkschaftsmitgliedschaft, Rasse, Geschlecht, Religion, politische Meinung, Schwangerschaft/Mutterschaft, Beschwerden über Sicherheit oder Rechte, Ausübung gesetzlicher Urlaubsrechte und durch Gesetz 6(I)/2022 geschützte Hinweisgebung.
Die Entschädigung für eine unrechtmäßige Kündigung wird vom Arbeitsgericht für Arbeitsstreitigkeiten unter Berücksichtigung von Beschäftigungsdauer, Alter, Aussichten auf eine erneute Anstellung und den Umständen festgesetzt. Die Entschädigungen reichen typischerweise von 2 Wochen bis zu 2 Jahresgehältern, wobei eine Wiedereinstellung möglich ist, aber selten angeordnet wird. Die Entschädigung ist auf 2 Jahreslöhnebegrenzt.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung nach zyprischem Recht ist die Entlassung, weil die Stelle selbst nicht mehr benötigt wird — Betriebsschließung, Umstrukturierung, technologischer Wandel, Nachfragerückgang. Wo sie echt ist, ist die Entlassung rechtmäßig, doch der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung, die aus dem Abfindungsfonds finanziert wird (ein staatlicher Fonds, der aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert wird, derzeit 1,2 % des versicherbaren Verdienstes, in der Sozialversicherungsabrechnung enthalten).
Die Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung:
- Mindestens 104 Wochen (2 Jahre) ununterbrochene Beschäftigung beim selben Arbeitgeber.
- Alter zwischen 18 Jahren und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter.
- Die Entlassung muss eine echte betriebsbedingte Kündigung im Sinne von Abschnitt 18 TEL sein.
- Zahlungsstaffel auf Basis von Wochenlöhnen je Dienstjahr:
- 0–4 Jahre: 2 Wochenlöhne pro Jahr
- 5–10 Jahre: 2,5 Wochen pro Jahr für die Jahre 5–10
- 11–15 Jahre: 3 Wochen pro Jahr für die Jahre 11–15
- 16–20 Jahre: 3,5 Wochen pro Jahr für die Jahre 16–20
- 21+ Jahre: 4 Wochen pro Jahr
- Der Wochenlohn ist auf die jährlich vom Arbeitsministerium festgelegte Obergrenze des versicherbaren Verdienstes begrenzt — für 2026 sind dies 1.325 €/Woche (68.904 €/Jahr). Die gesamte Abfindung ist zudem auf 75,5 Wochenlöhne begrenzt.
Verfahrensanforderungen: schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer, schriftliche Mitteilung an den Arbeitsminister mindestens einen Monat, bevor die Entlassung wirksam wird, und — bei Massenentlassungen (10+ in 30 Tagen bei kleinen Arbeitgebern, ansteigend) — Konsultation mit den Arbeitnehmervertretern nach dem Gesetz über Massenentlassungen.
Die Abfindung wird vom Fonds gezahlt, nicht unmittelbar vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bleibt verpflichtet für: die Kündigungsfrist (oder eine Zahlung anstelle der Frist), aufgelaufenen, aber nicht genommenen Jahresurlaub, das 13. Monatsgehalt, sofern üblich, und jede vertragliche Abfindung über der gesetzlichen Untergrenze.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Juni 2026)
Die Richtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet jeden EU-Mitgliedstaat, ihre Pflichten zur Entgelttransparenz bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Zypern hat seinen Umsetzungsentwurf im November 2025 veröffentlicht, ihn im Januar 2026 aktualisiert und gehört zu den wenigen Mitgliedstaaten, die Berichten zufolge auf Kurs sind, die Frist einzuhalten. Der Entwurf geht spürbar über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinaus. EU Pay Transparency Directive 2023/970
Nach Inkrafttreten müssen Arbeitgeber in Zypern Folgendes einhalten:
- Transparenz vor der Einstellung: Stellenausschreibungen (oder Angaben vor dem Vorstellungsgespräch) müssen das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne enthalten. Bewerber dürfen nicht nach ihrer Gehaltshistorie gefragt werden.
- Auskunftsrecht: Arbeitnehmer können schriftlich ihr individuelles Entgeltniveau sowie die durchschnittlichen Entgeltniveaus — aufgeschlüsselt nach Geschlecht — für Arbeitnehmer anfordern, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten. Arbeitgeber müssen innerhalb von zwei Monaten antworten.
- Kriterien der Gleichwertigkeit: objektive, geschlechtsneutrale Kriterien zur Bewertung der Gleichwertigkeit — Qualifikation, Anstrengung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen — müssen dokumentiert werden, einschließlich der Gewichtung jedes Kriteriums (der zyprische Entwurf ist hinsichtlich der Gewichtung ausdrücklich).
- Berichterstattung über das Lohngefälle: Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten berichten jährlich; 150–249 alle drei Jahre; 100–149 alle drei Jahre ab 2031. Die Berichte müssen das gesamte geschlechtsspezifische Lohngefälle, das Gefälle nach Quartilen und das Gefälle nach Beschäftigtenkategorie ausweisen.
- Gemeinsame Entgeltbewertung: Zeigt der Bericht in einer Beschäftigtenkategorie ein Gefälle von 5 % oder mehr, das nicht durch objektive geschlechtsneutrale Faktoren gerechtfertigt und nicht innerhalb von sechs Monaten behoben wird, muss der Arbeitgeber eine formelle gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern durchführen.
- Verbot von Geheimhaltungsklauseln zum Entgelt: Vertragsklauseln, die Arbeitnehmer daran hindern, über ihr Entgelt zu sprechen, werden nichtig.
- Rechtsbehelfe und Beweislast: Bei Ansprüchen wegen Entgeltdiskriminierung kehrt sich die Beweislast zum Arbeitgeber um, sobald der Arbeitnehmer einen Anscheinsbeweis erbringt. Die Entschädigung muss vollständig sein — sie umfasst Nachzahlung, Boni, Sachleistungen, entgangene Chancen und Schadensersatz.
Hinweisgeberschutz
Zypern hat die EU-Hinweisgeberrichtlinie durch das Gesetz 6(I)/2022 umgesetzt. Der Rahmen gilt für jeden Arbeitgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten und verlangt: Law 6(I)/2022, transposing EU Whistleblower Directive 2019/1937
- Einen internen Meldekanal — sicher, vertraulich und in der Lage, Meldungen schriftlich oder mündlich entgegenzunehmen.
- Bestätigung des Eingangs innerhalb von 7 Tagen.
- Eine benannte unparteiische Person oder Abteilung zur Nachverfolgung.
- Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten.
- Strenge Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität des Meldenden.
- Absolutes Verbot von Repressalien (Kündigung, Herabstufung, Diskriminierung, Aufnahme in schwarze Listen, Verweigerung von Fortbildung, Belästigung).
Geschützte Meldungen erfassen eine festgelegte Liste von Bereichen des EU-Rechts: öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen und Geldwäschebekämpfung, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlung, Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Privatsphäre und Datenschutz, Netz- und Informationssicherheit, Wettbewerbsrecht, Steuerhinterziehung und die finanziellen Interessen der EU. Sanktionen bei Verstößen — einschließlich Repressalien oder Behinderung — erreichen 30.000 € je Verstoß mit strafrechtlicher Haftung für Einzelpersonen.
Das Arbeitsgericht für Arbeitsstreitigkeiten
Individuelle arbeitsrechtliche Ansprüche — unrechtmäßige Kündigung, Abfindungsanspruch, bei Beendigung nicht gezahlte Löhne, Verletzung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs — werden vom Arbeitsgericht für Arbeitsstreitigkeiten (Δικαστήριο Εργατικών Διαφορών) verhandelt, einem spezialisierten quasi-gerichtlichen Gremium unter dem Vorsitz eines Richters am Bezirksgericht, der mit zwei Beisitzern tagt — einem vom Arbeitgeberverband benannten und einem von den Gewerkschaften. Das Verfahren ist weniger formell als am Bezirksgericht: die Schriftsätze sind vereinfacht, die Beweisregeln gelockert, und Verhandlungen werden in der Regel innerhalb von 12–18 Monaten nach Einreichung abgeschlossen.
Die Verjährungsfristen sind kurz. Ansprüche wegen unrechtmäßiger Kündigung müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Kündigung eingereicht werden. Ansprüche auf Abfindungszahlung müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Kündigung eingereicht werden. Ansprüche wegen Gleichbehandlung und Diskriminierung werden entweder vor dem Arbeitsgericht oder vor dem Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) verhandelt. Lohnansprüche aus dem Vertrag laufen über das Bezirksgericht. Berufungen gegen das Arbeitsgericht werden vor dem Obersten Verfassungsgericht zu Rechtsfragen verhandelt.
Die Entschädigungen sind nach westeuropäischen Maßstäben allgemein moderat, aber bedeutsam: 12–24 Monatsgehälter bei schweren unrechtmäßigen Kündigungen sind typisch, mit der formellen Obergrenze von 2 Jahreslöhnen. Eine Wiedereinstellung ist möglich, wird aber selten angeordnet. Die Kosten folgen dem Ausgang, sind jedoch in der Regel moderat.
Für das größere Bild rund um den Betrieb eines Unternehmens in Zypern siehe unsere Leitfäden zu Sozialversicherung und GHS-Beiträgen, Körperschaftsteuer für 2026 und der 50%igen Einkommensteuerbefreiung für Expats, die zur Gewinnung von Spitzenkräften genutzt wird.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn in Zypern für 2026?
Muss ich einem Arbeitnehmer in Zypern einen schriftlichen Vertrag aushändigen?
Wie lang sind die Kündigungsfristen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Zypern?
Wie lang ist die maximale Arbeitswoche in Zypern?
Wie viel Jahresurlaub muss ich einem Arbeitnehmer in Zypern gewähren?
Ist das zyprische Entgelttransparenzgesetz in Kraft?
Muss ich eine Abfindung zahlen, wenn ich jemanden betriebsbedingt entlasse?
Welches Forum entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Zypern?
Welche Schutzmaßnahmen gelten für Hinweisgeber?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
Sie brauchen eine massgeschneiderte Beratung?
Buchen Sie ein kostenloses 30-minütiges Gespräch. Zeno koordiniert unabhängige, in Zypern zugelassene Advokaten und ICPAC-zugelassene Wirtschaftsprüfer und sendet innerhalb von 24 Stunden einen schriftlichen Leistungsumfang.
Kostenloses Gespräch buchen