Inhaltsverzeichnis
- Die Banklandschaft 2026
- Die Zentralbank von Zypern
- Kreditinstitute & der Markt nach der Fusion
- Kreditvergabe: vorrangig besichert, Mezzanine, syndiziert
- Das zyprische Sicherheitenpaket
- Anteilsverpfändungen & Abtretung von Forderungen
- EMI- & PI-Lizenzierung nach PSD2
- Geldwäscheprävention und laufende Compliance
- Vollstreckung & die Gerichtsreform ab 2023
- Examinership, Receivership, Liquidation
- Praxisbeispiel: eine besicherte Akquisitionsfinanzierung
- Häufige Fehler bei zyprischen Finanzierungen
Zypern tritt in das Jahr 2026 mit einem grundlegend umstrukturierten Bankensektor ein. Die Fusion der Hellenic Bank und der Eurobank Cyprus zu einer einzigen Einheit — Eurobank Limited — im Jahr 2025 hat den Markt zu zwei systemrelevanten Kreditgebern neben einer zweiten Ebene spezialisierter Banken konsolidiert. Zugleich hat sich der Fintech-Lizenzierungsweg — E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute nach PSD2 — zu einem der aktivsten in der EU entwickelt. Dieser Artikel ist ein Praxisleitfaden dazu, wie Kreditvergabe, Sicherheiten, Lizenzierung und Vollstreckung in Zypern heute tatsächlich funktionieren.
Das Material behandelt (i) die regulatorische Architektur und wer wen beaufsichtigt, (ii) die Kreditinstitutslandschaft nach der Fusion von Hellenic/Eurobank, (iii) wie besicherte Darlehen strukturiert werden und wie ein typisches zyprisches Sicherheitenpaket aussieht, (iv) die EMI- und PI-Lizenzierung nach PSD2 und dem Gesetz über elektronisches Geld, (v) die Geldwäscheprävention und laufende Compliance sowie (vi) was geschieht, wenn ein Kreditnehmer ausfällt — Examinership, Receivership, Liquidation und das reformierte Gerichtssystem.
Die Banklandschaft 2026
Das zyprische Bankrecht liegt an der Schnittstelle der EU-weit harmonisierten Aufsichtsregulierung (die Eigenkapitalverordnung und -richtlinie — CRR/CRD — und die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten), des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus unter der EZB und eines nationalen Rechtsrahmens, der seit 2013 erheblich modernisiert wurde. Die wichtigsten nationalen Gesetze sind:
- Das Gesetz über das Geschäft der Kreditinstitute von 1997 (in geänderter Fassung), das Kreditinstitute zulässt und beaufsichtigt.
- Das Gesetz über die Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten und den Zugang zu Zahlungssystemen von 2018, das die PSD2 umsetzt.
- Das Gesetz über elektronisches Geld von 2012, das die E-Geld-Richtlinie umsetzt.
- Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten (in den Jahren 2021 und 2024 geändert, um AMLD5 und AMLD6 umzusetzen).
- Das Companies Law Cap. 113, das Contract Law Cap. 149 und die 2023 grundlegend überarbeiteten zivilprozessualen Vorschriften.
Der zyprische Markt ist offen, englischsprachig, common-law-nah und auf internationale Mandanten ausgerichtet. Die Kombination aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % (siehe unseren Leitfaden zur Körperschaftsteuer in Zypern), dem 80%igen IP-Box-Abzug (siehe den Artikel zur zyprischen IP-Box) und einer EU-Passporting-Lizenz ist es, was weiterhin ernsthafte Fintech- und Kreditgeschäfte anzieht.
Die Zentralbank von Zypern
Die Zentralbank von Zypern (CBC) ist die nationale zuständige Behörde für die Lizenzierung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten, EMIs und PIs. Sie fungiert außerdem als Abwicklungsbehörde nach dem Gesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken und übt die Aufsicht über die national bestimmten Zahlungssysteme aus. Bei Kreditinstituten, die nach den SSM-Schwellenwerten als "bedeutend" eingestuft werden (Bank of Cyprus Holdings und Eurobank Limited), wird die laufende Aufsicht von der Europäischen Zentralbank wahrgenommen, wobei die CBC im Gemeinsamen Aufsichtsteam mitwirkt. Weniger bedeutende Institute bleiben unter der unmittelbaren Aufsicht der CBC.
Die CBC veröffentlicht für jede Lizenzkategorie detaillierte Antragsunterlagen und Aufsichtshandbücher. Eine vorgelagerte Abstimmung mit der Licensing Division der CBC ist die Regel, und bei jedem nicht trivialen EMI- oder PI-Antrag erspart ein Vorgespräch Monate an Iterationen.
Kreditinstitute & der Markt nach der Fusion
Die Fusion der Eurobank Cyprus in die Hellenic Bank im Jahr 2025 — wobei die vergrößerte Einheit in Eurobank Limited umbenannt wurde — war die folgenreichste strukturelle Veränderung im zyprischen Bankwesen seit der Restrukturierung von 2013. Die kombinierte Einheit steht nun neben der Bank of Cyprus Holdings als eine von zwei systemrelevanten Banken, die das Retail- und Firmenkreditgeschäft dominieren. Eine zweite Ebene etablierter Banken — AstroBank, Alpha Bank Cyprus, Ancoria Bank — bietet zusammen mit den Niederlassungen und Tochtergesellschaften der CDB Bank, der Société Générale, der Eurobank EFG Private Bank und bestimmter Institute russischer/libanesischer Herkunft einen spürbaren Wettbewerb, insbesondere in den Segmenten KMU und Private Banking.
| Ebene | Institute (beispielhaft) | Aufsicht | Typische Rolle |
|---|---|---|---|
| Systemrelevant | Bank of Cyprus Holdings; Eurobank Limited (nach der Fusion) | EZB (SSM) + CBC | Retail, Firmenkunden, syndizierte Kredite, Treasury |
| Inländisch, zweite Ebene | AstroBank, Alpha Bank Cyprus, Ancoria Bank, CDB Bank | Zentralbank von Zypern | KMU-Kredite, Firmenkunden, Private Banking |
| Ausländische Niederlassungen/Tochtergesellschaften | Société Générale Bank Cyprus, andere | CBC + Herkunftslandaufsicht | Internationale Firmenkunden, strukturierte Finanzierungen |
| EMIs & PIs | 50+ lizenzierte Unternehmen (2026) | Zentralbank von Zypern | Zahlungsdienste, E-Geld, Kartenprogramme, IBANs |
Die praktische Folge der Fusion für Kreditnehmer ist, dass sich der Markt für bilaterale Beziehungen am oberen Ende verengt hat, während Club Deals und grenzüberschreitende Beteiligungen griechischer, israelischer und Golf-Kreditgeber bei Mid-Cap-Transaktionen häufiger geworden sind.
Kreditvergabe: vorrangig besichert, Mezzanine, syndiziert
Zyprische Kreditprodukte folgen dem europäischen Standardmuster, wobei die Dokumentation in der Regel auf LMA-Vorlagen (Loan Market Association) beruht, die für zyprische Sicherheiten und zyprisches Steuerrecht angepasst werden. Die wichtigsten Kategorien sind:
- Vorrangig besicherte Terminkredite und revolvierende Fazilitäten von inländischen Banken, typischerweise zu einem Preis über EURIBOR mit einer das Kreditrisiko widerspiegelnden Marge und einem festen Tilgungsplan oder einer endfälligen Rückzahlung bei Fälligkeit.
- Immobilienfinanzierungen, sowohl Investitionsdarlehen als auch Entwicklungsfazilitäten, besichert durch zyprische Hypotheken und die Abtretung von Mieteinnahmen oder Verkaufserlösen.
- Akquisitionsfinanzierungen, typischerweise strukturiert als vorrangige Fazilität in eine zyprische Bidco mit Anteilsverpfändungen, Kontokontrolle und einem Intercreditor-Vertrag.
- Mezzanine und Unitranche von Private-Credit-Fonds, in der Regel mit Dokumentation nach englischem Recht und Sicherheiten nach zyprischem Recht.
- Syndizierte Fazilitäten mit einer der systemrelevanten Banken als Agent und Security Agent.
- Asset-Based Lending, insbesondere forderungs- und warenbestandsbesicherte Finanzierungen für Handelsunternehmen.
Zypern erhebt keine Quellensteuer auf Zinsen aus an Gebietsfremde gezahlte ausgehende Darlehenszinsen (mit begrenzten Ausnahmen für Zahlungen an Einheiten in auf der EU-Liste geführten nicht kooperativen Jurisdiktionen — siehe den Leitfaden zur defensiven Quellensteuer). Dies macht Zypern zu einer attraktiven Jurisdiktion für grenzüberschreitende Kreditplattformen.
Das zyprische Sicherheitenpaket
Ein lehrbuchmäßiges zyprisches Sicherheitenpaket bei einer Unternehmensfinanzierung kombiniert die folgenden Instrumente nach zyprischem Recht. Jedes muss ordnungsgemäß perfektioniert werden — die Fristen und Eintragungsformalitäten sind unerbittlich.
| Sicherheitenart | Vermögenswert | Maßgebliche Regelung | Perfektionierung |
|---|---|---|---|
| Hypothek | Zyprisches Immobilienvermögen | Immovable Property (Transfer and Mortgage) Law Cap. 224 | Eintragung beim Department of Lands and Surveys |
| Pfandrecht an Beweglichem / Debenture | Anlagen, Ausrüstung, Warenbestand, IP, vertragliche Rechte | Companies Law Cap. 113, s.90 | Eintragung beim Registrar of Companies innerhalb von 21 Tagen |
| Anteilsverpfändung | Anteile an einer zyprischen privaten Gesellschaft | Contract Law Cap. 149, s.138 | Hinterlegung der Anteilszertifikate + unausgefülltes Übertragungsformular; Vermerk im Gesellschafterregister |
| Abtretung von Forderungen | Handelsforderungen, konzerninterne Darlehen, Mieteinnahmen | Contract Law Cap. 149 | Anzeige an den Drittschuldner (rechtswirksame Abtretung) |
| Kontoverpfändung / -kontrolle | Zyprische Bankkonten | Contract Law Cap. 149 + Kontokontrollvertrag | Dreiparteienvereinbarung mit der kontoführenden Bank; Mechanik des Sperrkontos |
| Schwebepfandrecht (floating charge) | Pool beweglicher Vermögenswerte | Companies Law Cap. 113 | Eintragung beim Registrar of Companies innerhalb von 21 Tagen |
Anteilsverpfändungen & Abtretung von Forderungen
Die zyprische Anteilsverpfändung ist eines der kreditgeberfreundlichsten Sicherungsinstrumente in Europa. Nach Section 138 des Contract Law Cap. 149 wird eine Verpfändung von Anteilen an einer zyprischen privaten Gesellschaft durch Vereinbarung begründet und durch Hinterlegung der Anteilszertifikate zusammen mit einem vom Verpfänder unterzeichneten unausgefüllten Übertragungsformular perfektioniert. Eine öffentliche Eintragung ist nicht erforderlich, auf das Verpfändungsdokument selbst fällt über die nominale Gebühr hinaus keine Stempelsteuer an (siehe unseren Leitfaden zur Stempelsteuer), und das Pfandrecht geht nachfolgenden ungesicherten Gläubigern des Verpfänders im Rang vor.Section 138, Contract Law Cap. 149
Bei der Verwertung kann der Pfandgläubiger — sofern der Verpfändungsvertrag dies vorsieht — die Anteile entweder zur Befriedigung der gesicherten Verbindlichkeit aneignen oder freihändig verkaufen, in jedem Fall ohne vorherigen Gerichtsbeschluss. Einzige Voraussetzung ist, dass die im Verpfändungsdokument vorgeschriebene Verwertungsanzeige zugestellt wird und die erforderliche Anzeigefrist verstrichen ist. Dieses Selbsthilfemerkmal ist der Grund, warum zyprische Holdinggesellschaften routinemäßig als Sicherungs-"Engpass" in grenzüberschreitenden Finanzierungsstrukturen eingesetzt werden.
Die Abtretung von Forderungen wird durch Vereinbarung begründet; um als rechtswirksame Abtretung (und nicht nur als eine nach Billigkeitsrecht wirksame) zu gelten, muss dem Drittschuldner eine schriftliche Anzeige erteilt werden. Im Finanzierungskontext wird die Anzeige typischerweise treuhänderisch verwahrt und erst bei Ausfall zugestellt; bis dahin wirkt die Abtretung nach Billigkeitsrecht, wobei der Kreditnehmer das laufende Einziehungsrecht behält.
EMI- & PI-Lizenzierung nach PSD2
Zypern hat sich zu einem ernstzunehmenden EU-Fintech-Lizenzierungsstandort entwickelt. Die beiden wichtigsten Zulassungen sind:
E-Geld-Institut (EMI)
- Gesetz: Gesetz über elektronisches Geld von 2012 (zur Umsetzung der Richtlinie 2009/110/EG).Electronic Money Law of 2012, transposing Directive 2009/110/EC
- Tätigkeiten: Ausgabe von E-Geld, Rücktausch, Vertrieb; zuzüglich aller PSD2-Zahlungsdienste.
- Anfangskapital: 350.000 €.
- Eigenmittel: Der höhere Wert aus Anfangskapital, Methode A/B/C/D nach PSD2 und 2 % des durchschnittlich ausstehenden E-Geldes.
- Absicherung: Kundengelder getrennt bei einem zyprischen Kreditinstitut gehalten oder durch eine qualifizierende Versicherung gedeckt.
Zahlungsinstitut (PI)
- Gesetz: Gesetz über die Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten von 2018 (zur Umsetzung der PSD2).Provision and Use of Payment Services Law of 2018, transposing Directive (EU) 2015/2366 (PSD2)
- Anfangskapital: 20.000 € (nur Finanztransfergeschäft), 50.000 € (Zahlungsauslösung) oder 125.000 € (Kontodienste, Überweisungen, Card Acquiring).
- Eigenmittel: Der höhere Wert aus Anfangskapital und der laufenden Anforderung, berechnet nach Methode A, B oder C.
- Absicherung: Dieselbe Regelung wie beim EMI für Kundengelder.
- Kontoinformationsdienste (AISP): Eine leichtere "Registrierung" statt einer vollständigen Zulassung, mit den Wohlverhaltensregeln für PIs.
Während des gesamten Jahres 2026 bleiben PSD2 und die E-Geld-Richtlinie das maßgebliche Regime. Die EU-Gesetzgeber erzielten Ende 2025 eine vorläufige Einigung über die dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und eine unmittelbar anwendbare Zahlungsdiensteverordnung (PSR), deren Veröffentlichung für 2026 erwartet wird; die PSR wird dann das E-Geld- und das Zahlungsdiensteregime unter einem einheitlichen Regelwerk zusammenführen, mit einer über etwa die folgenden zwei Jahre gestaffelten Anwendbarkeit. Zyprische EMIs und PIs, die jetzt lizenziert werden, sollten nach dem PSD2-Standard aufgebaut werden und zugleich den Übergang zu PSD3/PSR verfolgen.PSD3 and Payment Services Regulation (PSR), provisional agreement 2025; publication and phased application from 2026
Geldwäscheprävention und laufende Compliance
Jedes zyprische Kreditinstitut, EMI und PI ist eine "verpflichtete Einheit" nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten, das AMLD5 umgesetzt hat und seither wiederholt geändert wurde. Der nächste strukturelle Wandel ist das EU-Geldwäschepaket — die unmittelbar anwendbare Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624) und die sechste Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640) —, die ab dem 10. Juli 2027 unter der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA, seit 2025 in Betrieb) gelten. Unternehmen sollten bereits jetzt auf dieses einheitliche Regelwerk hinarbeiten.EU AML Package: Regulation (EU) 2024/1624 and Directive (EU) 2024/1640, applicable from 10 July 2027 Zu den aktuellen operativen Pflichten gehören:
- Risikobasierte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden beim Onboarding und auf fortlaufender Basis.
- Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten mit Abgleich gegen das UBO-Register (siehe den Leitfaden zum UBO-Register).
- Bestellung eines MLCO/AMLCO mit direktem Zugang zum Vorstand.
- Transaktionsüberwachung und Verdachtsmeldungen an MOKAS, die zyprische FIU.
- Verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber PEPs und Kunden aus nicht kooperativen EU-Jurisdiktionen.
- Jährliche unabhängige Prüfung der Geldwäschefunktion.
Das Sanktionsscreening — EU, UN, OFAC — ist bei jeder Transaktion verpflichtend. Die CBC hat seit 2022 erhebliche Bußgelder für Sanktions- und Geldwäscheverstöße verhängt, und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen steigen weiter.
Vollstreckung & die Gerichtsreform ab 2023
Das zyprische Gerichtssystem hat 2023 seine größte Reform seit fünfzig Jahren durchlaufen, deren Wirkungen sich bis in die Jahre 2025–2026 fortsetzen. Die wichtigsten Änderungen für Finanzpraktiker sind:
- Die Einführung eines Handelsgerichts mit Fachrichtern und beschleunigtem Fallmanagement für Forderungen oberhalb festgelegter Schwellenwerte.
- Die Einführung eines Admiralty Court.
- Eine reformierte Zivilprozessordnung auf Grundlage der englischen CPR-Vorlage, mit aktivem Fallmanagement, elektronischer Einreichung und strafferen Zeitplänen.
- Erheblich kürzere Zeit bis zum Urteil in Handelsstreitigkeiten (abhängig von der Fallbelastung).
- Modernisierte Regeln zu einstweiligen Verfügungen, Vermögensarrest (Mareva-Stil) und Offenlegung (Norwich-Pharmacal-Stil).
Für einen gesicherten Kreditgeber besteht die praktische Wirkung darin, dass sich die Vollstreckungsfristen für Hypotheken und Debentures verkürzt haben und die Bereitschaft des Gerichts gestiegen ist, zur Unterstützung der Vollstreckung Arrestanordnungen zu erlassen. Die Selbsthilfeverwertung von Anteilsverpfändungen bindet das Gericht in erster Instanz selbstverständlich überhaupt nicht ein.
Examinership, Receivership, Liquidation
Das zyprische Insolvenzrecht wurde 2015 mit der Einführung des Examinership (nach dem irischen Verfahren modelliert) und eines modernisierten Privatinsolvenzrahmens neu gefasst. Die wichtigsten Unternehmensverfahren sind:
- Examinership — eine gerichtlich überwachte Sanierung nach Part IVA des Companies Law Cap. 113. Das Gericht bestellt einen Examiner (einen Insolvenzverwalter) und gewährt ein Moratorium von bis zu vier Monaten (in begrenzten Fällen verlängerbar), während dessen kein Gläubiger vollstrecken darf. Der Examiner verhandelt einen Vergleichsplan, der — sofern er von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt wird — auch widersprechende Gläubiger bindet.Part IVA, Companies Law Cap. 113
- Receivership — die Bestellung eines Receiver and Manager durch einen gesicherten Gläubiger aufgrund eines Debenture mit Schwebepfandrecht. Der Receiver übernimmt die Kontrolle über die belasteten Vermögenswerte und führt das Geschäft, um Wert für den gesicherten Gläubiger zu realisieren.
- Zwangsliquidation — durch Gerichtsbeschluss auf Antrag eines Gläubigers, der Gesellschaft selbst oder des Registrar.
- Freiwillige Liquidation — freiwillig durch die Gesellschafter (für eine solvente Abwicklung) oder freiwillig durch die Gläubiger (sofern die Gesellschaft insolvent ist).
Der Rang bei der Liquidation folgt dem Standardmuster: (1) Kosten und Auslagen der Liquidation, (2) bevorrechtigte Forderungen (begrenzte Kategorien von Arbeitnehmerforderungen und bestimmte Steuern), (3) Forderungen von Inhabern von Schwebepfandrechten, (4) ungesicherte Gläubiger, (5) nachrangige und Gesellschafterforderungen. Inhaber von Festpfandrechten stehen im Umfang ihrer Sicherheit außerhalb der Verteilungsreihenfolge.
Praxisbeispiel: eine besicherte Akquisitionsfinanzierung
Betrachten Sie eine zyprische Finanzierung für den Erwerb eines in Zypern gegründeten Zielunternehmens, das ein reguliertes Geschäft betreibt. Der Sachverhalt:
- Kaufpreis 40.000.000 € für 100 % der TargetCo (Zypern).
- Vorrangige Fazilität von 25.000.000 € von einer zyprischen systemrelevanten Bank.
- Mezzanine-Fazilität von 8.000.000 € von einem luxemburgischen Kreditfonds.
- Eigenkapital von 7.000.000 € vom Sponsor.
- BidCo (Zypern) ist der Kreditnehmer; TargetCo wird bei Vollzug zu deren hundertprozentiger Tochtergesellschaft.
Die Sicherheitenarchitektur:
- Anteilsverpfändung über die BidCo-Anteile, gewährt vom Sponsor (zyprisches Recht, im Wege der Selbsthilfe vollstreckbar) — zugunsten der vorrangigen und der Mezzanine-Gläubiger pari passu nach dem Intercreditor-Vertrag.
- Anteilsverpfändung über die TargetCo-Anteile, gewährt von BidCo unmittelbar bei Vollzug — dieselben Begünstigten.
- Debenture von BidCo und TargetCo, das ein Fest- und Schwebepfandrecht über sämtliche Vermögenswerte begründet — innerhalb von 21 Tagen nach Section 90 beim Registrar eingetragen.
- Hypothek über das zyprische Immobilienvermögen von TargetCo beim Department of Lands and Surveys.
- Abtretung konzerninterner Forderungen, insbesondere der Forderung von BidCo gegen TargetCo aus der Weiterreichung der vorrangigen Erlöse.
- Kontoverpfändungen über die operativen Konten und Erlöskonten von BidCo und TargetCo bei der vorrangigen Agentenbank, geregelt durch einen Dreiparteien-Kontokontrollvertrag.
- Intercreditor-Vertrag (englisches Recht), der den Rang zwischen vorrangigen und Mezzanine-Gläubigern, Zahlungssperrzeiträume, Vollstreckungs-Stillhaltefristen und Turnover regelt.
Bei Ausfall kann der vorrangige Agent — der als Security Agent für beide Kreditgebergruppen handelt — schnell vorgehen: die Anzeige nach der Anteilsverpfändung zustellen, die Kontrolle über das Anteilsregister von BidCo übernehmen, an einen Dritten verkaufen oder sich aneignen und jeden Bedarf an einem zyprischen Gerichtsbeschluss umgehen. Die Mechanik der Forderungs- und Kontokontrolle stellt sicher, dass die operative Liquidität ab dem Moment des Ausfalls erfasst wird. Die Hypothekenvollstreckung läuft, falls erforderlich, über das reformierte Verfahren nach 2023.
Häufige Fehler bei zyprischen Finanzierungen
- Versäumnis der 21-tägigen Eintragungsfrist. Ein begründetes, aber nicht innerhalb von 21 Tagen eingetragenes Pfandrecht ist gegenüber dem Liquidator unwirksam. Tragen Sie dies am Tag der Unterzeichnung in den Kalender ein.
- Vereinbarung einer Anteilsverpfändung nach englischem Recht über zyprische Anteile. Die Vollstreckung gegen das Anteilsregister muss in Zypern erfolgen. Anteilsverpfändungen nach ausländischem Recht über zyprische Anteile geraten regelmäßig in kollisionsrechtliche Probleme und Anerkennungsfragen. Verwenden Sie eine Verpfändung nach zyprischem Recht.
- Versäumnis, Forderungsabtretungen durch Anzeige zu perfektionieren. Ohne Anzeige an den Drittschuldner ist die Abtretung nur nach Billigkeitsrecht wirksam und steht im Rang hinter einem späteren rechtswirksamen Zessionar, der eine Anzeige erteilt (die Regel in Dearle v Hall, in Zypern angewendet).
- Unzureichende Analyse der finanziellen Unterstützung. Section 53 des Companies Law beschränkt eine Aktiengesellschaft darin, finanzielle Unterstützung für den Erwerb ihrer eigenen Anteile zu gewähren. Die Ausnahmen und die Änderungen von 2015 müssen für jede Akquisitionsfinanzierung ordnungsgemäß analysiert werden.
- Unterschätzung des Sanktionsrisikos. Seit 2022 ist die Vollstreckungsbereitschaft der CBC und von MOKAS erheblich gestiegen. Die Analyse von Sanktionen, wirtschaftlich Berechtigten und Mittelherkunft sollte vor der Auszahlung erfolgen, nicht danach.
- Behandlung des EMI/PI-Antrags als reine Formularübung. Die CBC prüft den Geschäftsplan, die Kapitaladäquanzprognosen, die IT- und Sicherheitsrichtlinie und die Glaubwürdigkeit der Geschäftsleitung eingehend. Ein schwacher Antrag wird abgelehnt — oder, schlimmer, über mehr als 18 Monate durch Iterationen gezogen.
- Vernachlässigung der Substanz für die Steueransässigkeit des Kreditvehikels. Eine zyprische Kreditgesellschaft, die keine zyprische Quellensteuer auf Zinsen zahlt, ist von ihrer zyprischen Steueransässigkeit abhängig. Ohne Substanz in Form von Vorstand und Geschäftsleitung in Zypern sind der Zugang zu Abkommen und das günstige Zinsregime gefährdet. Siehe unsere Anmerkung zur wirtschaftlichen Substanz.
Häufig gestellte Fragen
Wer sind 2026 die wichtigsten Banken in Zypern?
Welche Lizenz benötige ich, um in Zypern E-Geld auszugeben oder Zahlungen abzuwickeln?
Wie sieht das typische Sicherheitenpaket bei einer zyprischen Finanzierung aus?
Ist die zyprische Anteilsverpfändung im Wege der Selbsthilfe vollstreckbar?
Wie lange dauert die Eintragung einer zyprischen Hypothek oder eines Pfandrechts?
Welche Insolvenzverfahren stehen gegen einen zyprischen Kreditnehmer zur Verfügung?
Kann für zyprische Finanzierungen ein nach ausländischem Recht abgefasster Kreditvertrag verwendet werden?
Wie hoch ist das Mindestkapital für ein zyprisches EMI oder PI?
Verleiht ein zyprisches EMI oder PI ein Passporting in die übrige EU?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
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