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Resources · Steuern in Zypern

Krypto-Steuer Zypern 2026: Die 8%-Regelung nach Artikel 20E für Trader, Staker & DeFi-Nutzer

Artikel 20E führt ab dem 1. Januar 2026 eine pauschale Steuer von 8 % auf Krypto-Veräusserungsgewinne ein. Hier erfahren Sie, wer qualifiziert, wie die Grenze zwischen Trader und Investor gezogen wird, wie Staking, Mining, Airdrops und DeFi behandelt werden, und vier durchgerechnete Beispiele über realistische Profile.

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer
Von Sergios CharalambousGeprüft 16 Min. Lesezeit

Founder von Zeno · in Zypern & Athen als Anwalt zugelassen · Gesellschafts- & Steuerrecht. Gemeinsam geprüft mit unabhängigen, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten und ICPAC-zugelassenen Wirtschaftsprüfern. Mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

Zyperns 8%-Krypto-Steuerregelung nach Artikel 20E
Inhaltsverzeichnis
  1. Was Artikel 20E tatsächlich besagt
  2. Wer für den Satz von 8 % qualifiziert
  3. Trader vs. Investor: die entscheidende Einordnung
  4. Was als steuerpflichtiges Ereignis gilt
  5. Staking, Mining, Airdrops und DeFi
  6. Verluste: die Quarantäneregel
  7. Durchgerechnete Beispiele: 4 Trader-Profile
  8. Wie Artikel 20E mit dem Non-Dom-Status zusammenwirkt
  9. Meldung und Aufzeichnungspflichten
  10. Der Krypto-Umzugspfad nach Zypern

Bis 2025 hatte Zypern keine eigene Krypto-Steuerregelung. Gewinne wurden als ordentliches Einkommen besteuert, wenn man handelte, und blieben oft vollständig ausserhalb der zyprischen Bemessungsgrundlage, wenn man als Investor hielt. Das Steuerreformpaket 2026 fügte einen neuen Artikel 20E in das Einkommensteuergesetz ein. Er führt einen verpflichtenden pauschalen Satz von 8 % auf Gewinne aus der Veräusserung von Krypto-Vermögenswerten ein und gilt für in Zypern steuerlich ansässige Personen — natürliche Personen und Gesellschaften, Investoren und Trader gleichermassen. Für die meisten Krypto-Inhaber ist dies die günstigste eigenständige Krypto-Steuerregelung in der EU.Article 20E, Income Tax Law N.118(I)/2002

Dieser Artikel erläutert, was Artikel 20E tatsächlich besteuert, wie die Grenze zwischen Investor und Trader gezogen wird, wie Staking, Mining, Airdrops und DeFi hineinpassen und wie die Regelung mit dem Non-Dom-Status und der 60-Tage-Regel zusammenwirkt — mit vier durchgerechneten Beispielen.

Was Artikel 20E tatsächlich besagt

Artikel 20E ist die neue eigenständige Pauschalregelung für Gewinne aus der Veräusserung von "Krypto-Vermögenswerten". Ein Krypto-Vermögenswert ist breit definiert und an der MiCA-Definition ausgerichtet: jede digitale Darstellung eines Werts oder Rechts, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Article 3(1)(5), MiCA Regulation (EU) 2023/1114 Die Regelung ist verpflichtend, kein optionales Wahlrecht, und gilt für "jede Person" — sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften — sodass körperschaftliche Veräusserungen von Krypto-Vermögenswerten unter den Satz von 8 % fallen statt unter den allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 15 %.Article 20E, Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended

Der Kernmechanismus lautet:

  • Steuerpflichtiger Gewinn = Veräusserungserlös − Anschaffungskosten − unmittelbar zurechenbare Kosten (Börsengebühren, Netzwerkgebühren, Beratergebühren).
  • Steuer = 8 % des Gewinns. Der Gewinn wird nicht mit den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen zusammengefasst und unterliegt nicht den progressiven Einkommensteuertarifen.
  • Der Satz von 8 % gilt automatisch für alle qualifizierenden Krypto-Veräusserungen — es ist kein Wahlrecht auszuüben und keine Investor-vs.-Trader-Prüfung verändert den Satz.

Wer für den Satz von 8 % qualifiziert

Der Satz von 8 % knüpft an den Gewinn aus der Veräusserung eines Krypto-Vermögenswerts an — nicht an einen bestimmten Typ von Steuerpflichtigem. Die massgeblichen Voraussetzungen sind daher enger als unter der früheren progressiven Behandlung:

  1. Steuerliche Ansässigkeit in Zypern entweder nach der 183-Tage-Regel oder der 60-Tage-Regel (für weltweite Krypto-Veräusserungen); Nicht-Ansässige werden nur auf in Zypern erzielte Gewinne besteuert. Siehe unseren Leitfaden zur steuerlichen Ansässigkeit.Article 2, Income Tax Law N.118(I)/2002
  2. Es muss sich um die Veräusserung eines Krypto-Vermögenswerts handeln, im Gegensatz zu Einkünften, die in Krypto erzielt werden (Mining-Belohnungen, Staking-Belohnungen, Lending-Erträge), die ordentliches Einkommen bleiben und zu den Standardsätzen besteuert werden — siehe unten.

Entscheidend ist, dass die Unterscheidung zwischen Investor und Trader den Satz auf Veräusserungsgewinne nicht mehr verändert. Ob Sie über Jahre halten oder täglich handeln — der Gewinn aus der Veräusserung selbst wird mit demselben pauschalen Satz von 8 % besteuert und ist von Ihren übrigen Einkünften abgeschirmt. Die Einordnung ist weiterhin relevant für die Charakterisierung von Belohnungen als Einkommen (siehe Mining und Staking unten), schiebt Veräusserungsgewinne aber nicht mehr in die progressiven Tarife.

Trader vs. Investor: wo die Grenze weiterhin zählt

Nach Artikel 20E wird der Veräusserungsgewinn mit 8 % besteuert, unabhängig davon, ob Sie Investor oder Hochfrequenz-Trader sind, sodass die Einordnung den Satz auf Veräusserungen nicht mehr bestimmt. Relevant bleibt sie bei der Charakterisierung von Belohnungen und Erträgen(Mining, Staking, Lending) als ordentliches Einkommen statt als Veräusserungsgewinn. Hierfür wendet die Steuerbehörde die lange Reihe der Präzedenzfälle des Obersten Gerichtshofs Zyperns und der britischen "badges of trade" an und betrachtet:

FaktorIndikator InvestorIndikator Trader
Häufigkeit der TransaktionenGelegentlich (monatlich / vierteljährlich)Täglich oder hochfrequent
HaltedauerMonate bis JahreStunden bis Tage
Absicht beim ErwerbLangfristige WertsteigerungKurzfristiger Gewinn aus Marktbewegungen
Einsatz von Hebel / DerivatenBegrenztRegelmässig Futures, Perps, Margin
OrganisationPersönliches Wallet, keine InfrastrukturTrading-Desk, Automatisierung, mehrere Börsen
EinkommensquelleKrypto ist neben einer anderen Tätigkeit nebensächlichKrypto ist die wichtigste Lebensgrundlage

Ein Muster, das den "Trader"-Indikatoren entspricht, verändert den Satz von 8 % auf Veräusserungsgewinne nicht, kann aber Belohnungen und Erträge eindeutiger zu ordentlichem Einkommen machen (besteuert mit den progressiven Einkommensteuertarifen von 20 %/25 %/30 %/35 % zuzüglich GESY bei natürlichen Personen oder 15 % Körperschaftsteuer über eine Gesellschaft). Der Veräusserungssatz von 8 % macht eine persönliche zyprische Ansässigkeit nun auch für aktive Trader attraktiv, da der Hauptgewinn jeder Veräusserung mit 8 % statt mit progressiven Sätzen besteuert wird.

Was als steuerpflichtiges Ereignis gilt

  • Krypto-gegen-Fiat-Verkauf: steuerpflichtig.
  • Krypto-gegen-Krypto-Tausch: steuerpflichtig (jede Seite ist eine Veräusserung).
  • Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen in Krypto: steuerpflichtig (Veräusserung zum Marktwert).
  • NFT-Mint oder Verkauf eines NFT: steuerpflichtig.
  • Wallet-zu-Wallet-Transfer zwischen von Ihnen kontrollierten Wallets: nicht steuerpflichtig.
  • Schenkung oder Erbschaft: ausserhalb von Artikel 20E; siehe gesonderte Kapitalertragsteuer- / Erbfolgeregeln.
  • Verlorene / gestohlene / gehackte Krypto-Werte: abzugsfähiger Verlust, sofern belegt.

Staking, Mining, Airdrops und DeFi

Mining

Mining-Einkünfte sind Geschäftseinkünfte. Ein in Zypern Ansässiger, der schürft, wird so behandelt, als betreibe er ein Gewerbe oder einen Beruf. Das Einkommen wird mit dem Marktwert der Belohnungen am Zuflussdatum bemessen, abzüglich abzugsfähiger Kosten (Strom, Abschreibung, Rechenzentrumsgebühren). Für Privat-Miner wird dies mit der Einkommensteuer besteuert; für industrielle Miner erfolgt der Betrieb typischerweise über eine zyprische Gesellschaft mit 15 % Körperschaftsteuer.

Staking

Staking-Belohnungen sind bei Zufluss Einkommen, besteuert mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, je nachdem, wie die Tätigkeit gehalten wird. Der Zuflusswert begründet die Anschaffungskosten für eine spätere Veräusserungsgewinnberechnung; eine spätere Veräusserung kann nach Artikel 20E mit 8 % qualifizieren.

Airdrops

Ein Airdrop, der beansprucht wird (aktives Handeln des Steuerpflichtigen erforderlich), ist Einkommen zum Marktwert bei Zufluss. Ein reiner passiver Belohnungs-Airdrop (kein Handeln erforderlich) hat Anschaffungskosten von null, und der gesamte Veräusserungserlös wird zum Veräusserungsgewinn.

DeFi — Lending

Zinsen, die aus dem Verleihen von Krypto-Werten an ein Protokoll erzielt werden, sind Einkommen, besteuert mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Nach der Reform von 2026 unterliegen in Zypern domizilierte Ansässige weiterhin dem SDC auf Zinsen in Höhe von 17 %, während Non-Doms vollständig befreit sind.Special Defence Contribution Law N.117(I)/2002, as amended

DeFi — Liquiditätsbereitstellung

Die Bereitstellung von Liquidität ist eine Veräusserung der eingebrachten Token und ein Erwerb des LP-Tokens — beide Seiten zum Marktwert realisiert. Auf der LP-Position erzielte Handelsgebühren sind Einkommen. Die Entnahme von Liquidität ist eine Veräusserung des LP-Tokens und ein Wiedererwerb der zugrunde liegenden Token.

Verluste: die Quarantäneregel

Nach Artikel 20E sind Krypto-Verluste auf Krypto-Gewinne abgeschirmt und dürfen nur gegen Krypto-Veräusserungsgewinne innerhalb desselben Steuerjahres verrechnet werden. Es gibt weder einen Vortrag ungenutzter Krypto-Verluste in künftige Jahre noch einen Rücktrag in frühere Jahre, und sie können nicht mit Erwerbseinkünften, Dividenden, Zinsen, Mieteinkünften oder einer anderen Kategorie verrechnet werden.Article 20E, Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended

Durchgerechnete Beispiele: 4 Trader-Profile

1. Der langfristige HODLer

Erwarb 2021 2 BTC zu durchschnittlichen Kosten von 25.000 € pro BTC (insgesamt 50.000 €). Zog nach Zypern und qualifizierte sich 2026 nach der 60-Tage-Regel als in Zypern steuerlich ansässig. Verkaufte im März 2026 1 BTC zu 60.000 €. Ergebnis:

  • Gewinn = 60.000 € − 25.000 € = 35.000 €
  • Steuer mit 8 % = 2.800 €
  • Effektiver Satz auf den Gewinn: 8,0 %

2. Der Daytrader

Vollzeit-Daytrader. 2.400 Trades im Jahr 2026, überwiegend auf Perpetual Futures, mit 200.000 € Netto-Veräusserungsgewinn für das Jahr. Nach Artikel 20E wird der Gewinn aus Krypto-Veräusserungen unabhängig von der Handelshäufigkeit mit dem pauschalen Satz von 8 % besteuert, sodass das Hauptergebnis 200.000 € × 8 % = 16.000 € beträgt, abgeschirmt von anderen Einkünften. Beachten Sie, dass Derivate-/Perpetual-Futures-Positionen eine Frage der Charakterisierung aufwerfen — Gewinne, die als Finanzierung oder Einkommen statt als Veräusserung eines Krypto-Vermögenswerts behandelt werden, können ausserhalb von Artikel 20E in das ordentliche Einkommen fallen — sodass die genaue Zusammensetzung mit einem Berater geprüft werden sollte.

3. Der Staker

Stakt im gesamten Jahr 2026 300 ETH und verdient während des Jahres 12 ETH an Belohnungen zu durchschnittlich 3.000 € pro ETH (36.000 € Einkommen). Zusätzlich realisiert er 8 ETH zuvor erworbener ETH zu 3.200 € gegen eine Kostenbasis von 1.800 € (Gewinn 11.200 €). Ergebnis:

  • Einkommen (Staking-Belohnungen) = 36.000 € → Einkommensteuertarife: 0–22.000 € zu 0 %, 22.001–32.000 € zu 20 % (2.000 €), 32.001–36.000 € zu 25 % (1.000 €). Steuer = 3.000 €
  • Veräusserungsgewinn nach Artikel 20E = 11.200 € × 8 % = 896 €
  • Zusammen 3.896 € zuzüglich etwaiger GESY

4. Der DeFi-Liquiditätsanbieter

Stellt 500.000 € an USDC/ETH-Liquidität auf Uniswap V3 bereit. Gebühreneinnahmen 2026: 18.000 €. Netto-impermanenter Verlust bei Entnahme: 22.000 €. Zusätzlich realisierte Krypto-Veräusserungsgewinne aus nicht zusammenhängenden Veräusserungen: 45.000 €. Ergebnis:

  • Gebühreneinkommen = 18.000 € → Einkommensteuer, vollständig innerhalb des Null-Satz-Bands von 22.000 € für diesen Steuerpflichtigen.
  • Veräusserungsverlust aus impermanentem Verlust = 22.000 € → nur gegen Krypto-Gewinne abgeschirmt.
  • Netto-Veräusserungsgewinn = 45.000 € − 22.000 € = 23.000 €
  • Steuer mit 8 % = 1.840 €

Wie Artikel 20E mit dem Non-Dom-Status zusammenwirkt

Der Non-Dom-Status beseitigt den SDC auf Dividenden-, Zins- und Mieteinkünfte. Er berührt weder die Einkommensteuer noch Artikel 20E. Für einen in Zypern ansässigen Non-Dom-Krypto-Investor sieht der Stapel 2026 so aus:

  • Ausländische Dividenden: 0 % (Non-Dom-SDC-Befreiung).
  • Bankzinsen: 0 % (Non-Dom-SDC-Befreiung).
  • Krypto-Veräusserungsgewinn: 8 % (Artikel 20E, automatisch angewendet).
  • Staking- / DeFi-Ertrag: Einkommensteuer bis zu 35 %.

Meldung und Aufzeichnungspflichten

Artikel 20E wird in der TD1-Erklärung selbst veranlagt. Der Steuerpflichtige ist für ein Register pro Veräusserung verantwortlich. Die Praxis der zyprischen Steuerbehörde akzeptiert:

  • CSV-Exporte der Börsen für jede im Jahr genutzte Börse.
  • Einen konsolidierten Excel- oder Koinly- / CoinTracker-Bericht in EUR.
  • Nachweis des Marktwerts in EUR zu jedem Datum eines steuerpflichtigen Ereignisses (CoinGecko oder ein gleichwertiger Preis-Feed).
  • Zeitnahe Abstimmung zwischen Wallet und Börse für On-Chain-Transaktionen.

Die Standardverjährungsfrist (6 Jahre) gilt. Die Steuerbehörde erhält unter dem DAC8- / CARF-Rahmenwerk, das 2026 in Kraft tritt, zunehmenden Zugang zu Börsendaten, sodass die Genauigkeit der Meldung wichtiger denn je ist.Council Directive (EU) 2023/2226 (DAC8)

Der Krypto-Umzugspfad nach Zypern

Eine typische Krypto-Umzugsabfolge:

  1. Begründung der steuerlichen Ansässigkeit in Zypern nach der 60-Tage-Regel (Struktur mit nominellem Direktor zuzüglich einer zyprischen Gesellschaft) oder der 183-Tage-Regel.
  2. Einreichung der Non-Dom-Erklärung für null SDC auf Dividenden und Zinsen.
  3. Realisierungen so terminieren, dass sie in das erste vollständige zyprische Steuerjahr fallen.
  4. Führung eines sauberen Anschaffungskostenregisters in EUR für jeden zum Umzugsdatum gehaltenen Krypto-Wert.
  5. Erklärung der Krypto-Veräusserungsgewinne mit dem pauschalen Satz von 8 % in der jährlichen Einkommensteuererklärung — der Satz gilt automatisch, ohne dass ein Wahlrecht erforderlich ist.

Die Kosten des Umzugspakets, das diesen Stapel ermöglicht, sind ein Bruchteil der bei selbst einer bescheidenen einzelnen Realisierung gesparten Steuer. Siehe unsere Umzugspreise für Pakete zum Festpreis.

Häufig gestellte Fragen

Wann begann die Krypto-Steuer von 8 %?
Artikel 20E des zyprischen Einkommensteuergesetzes trat am 1. Januar 2026 als Teil des Steuerreformpakets 2026 in Kraft. Er gilt für Gewinne, die ab diesem Datum realisiert werden. Vor dem 1. Januar 2026 aufgelaufene, aber nicht realisierte Gewinne geniessen keinen Bestandsschutz — Bemessungsgrundlage sind die ursprünglichen Anschaffungskosten.
Kommt die Steuer von 8 % zusätzlich zur bestehenden Regelung oder ersetzt sie diese?
Sie ersetzt sie. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Gewinn aus der Veräusserung eines Krypto-Vermögenswerts mit dem pauschalen Satz von 8 % nach Artikel 20E besteuert und nicht mit anderen Einkünften zusammengefasst oder den progressiven Einkommensteuertarifen unterworfen. Die Regelung ist verpflichtend — es gibt kein Wahlrecht — und gilt gleichermassen für Investoren, Trader und Gesellschaften. Die progressiven Sätze bis zu 35 % gelten weiterhin für in Krypto erzielte Einkünfte, die kein Veräusserungsgewinn sind, etwa Mining- und Staking-Belohnungen sowie Erträge aus dem Verleihen (Lending).
Wird Mining mit 8 % besteuert?
Nein. Mining wird als Schaffung eines produktiven Vermögenswerts behandelt, und die damit verbundenen Belohnungseinkünfte werden als Geschäftseinkünfte zu den Standardsätzen besteuert (Körperschaftsteuer bei einer Gesellschaft, progressive Einkommensteuer bei natürlichen Personen). Die anschliessende Veräusserung der geschürften Krypto-Werte fällt mit 8 % unter Artikel 20E, wobei die Anschaffungskosten dem bei Zufluss als Einkommen besteuerten Marktwert entsprechen.
Wie wird Staking besteuert?
Staking-Belohnungen gelten bei Zufluss als Einkommen (besteuert als Geschäfts- oder Kapitaleinkünfte, je nach Umfang und Aktivität). Werden die Belohnungen anschliessend als Kapitalanlage gehalten und später verkauft, kann der anschliessende Veräusserungsgewinn für den Satz von 8 % qualifizieren. Anschaffungskosten für die spätere Veräusserungsgewinnberechnung ist der Marktwert bei Zufluss.
Erhalte ich den Satz von 8 % auf DeFi-Positionen?
Teilweise. Token-gegen-Token-Tausche sind Veräusserungen und fallen mit 8 % unter Artikel 20E. Erträge aus Lending-Positionen und Gebühren aus der Liquiditätsbereitstellung sind Einkommen, kein Veräusserungsgewinn, und werden zu den Standardsätzen besteuert. Impermanenter Verlust ist nur gegen Krypto-Veräusserungsgewinne im selben Steuerjahr abzugsfähig.
Kann ich den Non-Dom-Status nutzen, um die 8 % vollständig zu vermeiden?
Artikel 20E greift auf Ebene der Einkommensteuer, nicht auf Ebene des SDC (Sonderverteidigungsbeitrag). Der Non-Dom-Status beseitigt den SDC auf Dividenden, Zinsen und Mieteinkünfte, hebt jedoch weder die Einkommensteuer noch Artikel 20E auf. Der Satz von 8 % ist faktisch die nicht reduzierbare zyprische Steuer auf Krypto-Veräusserungsgewinne für jeden in Zypern ansässigen Krypto-Inhaber.
Welche Aufzeichnungen muss ich führen?
Für jede Veräusserung: Anschaffungsdatum, Veräusserungsdatum, Anschaffungskosten in EUR am Zuflussdatum, Veräusserungserlös in EUR, genutzte Börse, Transaktions-ID, Wallet-Adressen. Die Praxis der zyprischen Steuerbehörde besteht darin, CSV-Exporte der Börsen sowie ein konsolidiertes Excel-Arbeitspapier zu akzeptieren. On-Chain-Aktivität sollte über ein Blockchain-Analysetool (Koinly, CoinTracker, Cryptio) abgestimmt werden.

About the author

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer

Sergios Charalambous

Founder · Zeno

Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.

· Cyprus Bar Association· Athens Bar Association· Updated: Juni 2026

Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.

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