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Resources · Steuern in Zypern

Wegzugsteuer Zypern für Wegziehende 2026: Privatpersonen, Unternehmen & die ATAD-Belastung

Zypern erhebt keine individuelle Wegzugsteuer, doch Unternehmenswegzüge lösen ATAD Artikel 5 aus. Ein vollständiger Leitfaden 2026 für einen sauberen Wegzug aus Zypern — Steuererklärungen, fiktive Dividenden, Non-Dom-Auswirkungen und die Unternehmens-Wegzugsbelastung.

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer
Von Sergios CharalambousGeprüft 13 Min. Lesezeit

Founder von Zeno · in Zypern & Athen als Anwalt zugelassen · Gesellschafts- & Steuerrecht. Gemeinsam geprüft mit unabhängigen, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten und ICPAC-zugelassenen Wirtschaftsprüfern. Mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

Inhaltsverzeichnis
  1. Überblick: Hat Zypern eine Wegzugsteuer?
  2. Wegziehende Privatpersonen: keine formelle Wegzugsteuer
  3. Steuererklärungspflichten im letzten Jahr
  4. Verlust des 17-Jahres-Non-Dom-Fensters
  5. Unternehmens-Wegzugsteuer nach ATAD Artikel 5
  6. Die vier auslösenden Ereignisse der Wegzugsteuer
  7. Wie die Wegzugsbelastung berechnet wird
  8. Fünfjährige Stundung und Step-up-Entlastung
  9. Zusammenspiel mit der fiktiven Dividendenausschüttung
  10. Praktische Wegzugs-Checkliste
  11. Häufige Fehler beim Verlassen Zyperns

Zypern wird oft als reibungsarme Rechtsordnung beschrieben, in die man leicht ein- und aus der man leicht ausziehen kann. Für Privatpersonen trifft das weitgehend zu — es gibt keine allgemeine persönliche Wegzugsteuer, keine fiktive Veräusserung von Anteilen, keine Rückforderung früherer Non-Dom-Entlastungen. Für Unternehmen änderte sich das Bild jedoch erheblich, als Zypern Artikel 5 der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD) in das Einkommensteuergesetz umsetzte. Eine in Zypern steueransässige Gesellschaft, die Vermögenswerte, ihren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte aus Zypern verlagert, kann ab 2026 auf den nicht realisierten Gewinn zum Spitzen-Körperschaftsteuersatz von 15 % besteuert werden.

Dieser Leitfaden trennt die beiden Regime — persönlicher Wegzug und Unternehmens-Wegzug — und führt durch die praktische Checkliste, die ein wegziehender Ansässiger oder eine verlegende Gesellschaft 2026 befolgen sollte.

Überblick: Hat Zypern eine Wegzugsteuer?

Der Begriff "Wegzugsteuer" hat zwei unterschiedliche Bedeutungen. Bei Privatpersonen bezieht er sich üblicherweise auf eine Belastung durch fiktive Veräusserung nicht realisierter Veräusserungsgewinne — die Art, wie sie von Ländern wie den Vereinigten Staaten (das Expatriierungsregime) oder Kanada erhoben wird. Zypern kennt für Privatpersonen nichts dergleichen.

Für Unternehmen hat der Begriff eine genaue unionsrechtliche Bedeutung. Artikel 5 der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (EU) 2016/1164 verpflichtet jeden Mitgliedstaat, ausgehende Unternehmensübertragungen von Vermögenswerten, der Steueransässigkeit oder von Betriebsstätten zu besteuern, wenn der Vermögenswert andernfalls das Steuernetz des Mitgliedstaats vor der Veräusserung verlassen würde.Council Directive (EU) 2016/1164, Article 5 (ATAD)Zypern hat diese Anforderung durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes N.118(I)/2002 aus dem Jahr 2020 umgesetzt (vom Parlament im Juni 2020 verabschiedet und im Juli 2020 im Amtsblatt veröffentlicht), mit Wirkung zum 1. Januar 2020.Income Tax Law N.118(I)/2002, exit-taxation provisions (ATAD I transposition, in force 1 January 2020)

Wegziehende Privatpersonen: keine formelle Wegzugsteuer

Eine Privatperson, die ihre zyprische Steueransässigkeit aufgibt, unterliegt keiner allgemeinen Wegzugsbelastung. Es gibt keinen fiktiven Verkauf von Anteilen, Immobilien oder anderen persönlichen Vermögenswerten zum Verkehrswert beim Wegzug. Die Kapitalertragsteuer in Zypern hat bereits einen engen Anwendungsbereich — weitgehend beschränkt auf Veräusserungen von in Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen und Anteilen an Gesellschaften, die solches Vermögen haltenCapital Gains Tax Law N.52/1980 (as amended)— und diese Beschränkung gilt weiterhin, unabhängig davon, ob die Privatperson ansässig ist oder nicht.

Dividenden, Zinsen und die meisten Einkünfte aus ausländischer Quelle, die ein ehemaliger Ansässiger im Jahr nach dem Wegzug erzielt, sind im neuen Ansässigkeitsland steuerpflichtig, nicht in Zypern, vorbehaltlich der Quellenregeln im einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen. Zu den Ansässigkeitstests selbst (der 183-Tage-Regel und der 60-Tage-Regel, die Sie nicht bestehen dürfen, um die Ansässigkeit zu beenden) siehe unseren Leitfaden zur zyprischen 60-Tage-Steueransässigkeitsregel.

Steuererklärungspflichten im letzten Jahr

Die administrative Checkliste für eine wegziehende Privatperson ist kurz, aber konkret:

  • IR1-Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr der zyprischen Ansässigkeit, mit Angabe des weltweiten Einkommens bis zum Tag des Wegzugs.
  • IR59-Quellensteuererklärung für Arbeitnehmer, falls Sie in Zypern beschäftigt waren — mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, sodass die PAYE für das anteilige Jahr korrekt berechnet wird.
  • Mehrwertsteuer-Abmeldung für Einzelunternehmer, mit eingereichter abschliessender Erklärung.
  • Mitteilung an die Sozialversicherungsdienste, um das Beitragskonto gegebenenfalls zu schliessen.
  • Schriftliche Mitteilung an das Finanzamt mit Angabe des Wegzugsdatums und des neuen Ansässigkeitslandes — dies ist das nächstliegende praktische Äquivalent zu einem Unbedenklichkeitsverfahren.
  • Ansässigkeitsbescheinigungen für die vergangenen Jahre der zyprischen Ansässigkeit, nützlich für Abkommensansprüche im Zielland.

Verlust des 17-Jahres-Non-Dom-Fensters

Das zyprische Non-Dom-Regime befreit nicht domizilierte Steueransässige bis zu 17 Jahre lang von der Sonderverteidigungsabgabe (SDC) auf Dividenden, Zinsen und bestimmte Mieten. Eine Privatperson gilt für SDC-Zwecke als in Zypern domiziliert, sobald sie in mindestens 17 der letzten 20 Steuerjahre in Zypern steueransässig war.Special Contribution for the Defence of the Republic Law N.117(I)/2002, as amended

Jahre der Nichtansässigkeit zählen nicht zu den 17/20. Das Verlassen Zyperns pausiert daher die Uhr (statt sie zurückzusetzen). Wer 12 Jahre ansässig war und für 4 Jahre wegzieht, hat bei seiner Rückkehr noch etwa 5 weitere Non-Dom-Jahre verfügbar, sofern er die Ansässigkeit wiederherstellt. Zur vollständigen Funktionsweise siehe unsere ausführliche Analyse zum zyprischen Non-Dom-Status.

Ein separater Mechanismus des "erweiterten Non-Dom", der zusammen mit der Reform 2026 eingeführt wurde, erlaubt es einer Privatperson, die die 17-Jahres-Grenze erreicht hat, bis zu zwei weitere Fünfjahresperioden der SDC-Befreiung zu erwerben — also insgesamt potenziell 27 Jahre — durch Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Pauschale von 250.000 € je Periode.Cyprus 2026 tax-reform package — extended non-domicile provision (two further five-year periods at €250,000 each) Ob man davon Gebrauch macht, hängt vom Profil der passiven Einkünfte der Privatperson und von der Glaubwürdigkeit eines langfristigen Verbleibs ab.

Unternehmens-Wegzugsteuer nach ATAD Artikel 5

Für Unternehmen ist die Analyse grundlegend anders. ATAD Artikel 5 soll verhindern, dass die Steuerbasis eines Mitgliedstaats abfliesst, wenn Wertzuwächse, die unter der Steuerhoheit dieses Staates aufgebaut wurden, anschliessend andernorts realisiert werden. Die zyprischen Umsetzungsvorschriften finden sich im Einkommensteuergesetz und sind nun fester Bestandteil der üblichen Jahresendprüfung für jede zyprische Unternehmensgruppe, die eine Umstrukturierung oder Verlegung in Betracht zieht.Income Tax Law N.118(I)/2002, exit taxation provisions (as amended)

Die vier auslösenden Ereignisse der Wegzugsteuer

Die zyprische Wegzugsbelastung gilt in vier Szenarien:

#AuslöserTypisches Beispiel
1Übertragung von Vermögenswerten von einer zyprischen Hauptniederlassung an eine ausländische BetriebsstätteEine zyprische Muttergesellschaft verlagert ihr IP-Portfolio in eine deutsche Niederlassung.
2Übertragung von Vermögenswerten von einer zyprischen Betriebsstätte an eine ausländische Hauptniederlassung oder BetriebsstätteEine zyprische Niederlassung einer nicht ansässigen Gesellschaft sendet Ausrüstung in ihr Heimatland zurück.
3Verlegung der Steueransässigkeit der Gesellschaft aus Zypern herausEine zyprische Holdinggesellschaft verlegt ihren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach Luxemburg.
4Beendigung einer zyprischen Betriebsstätte bei fortgesetzter Tätigkeit im AuslandEine zyprische Niederlassung wird geschlossen, und die Restfunktion wird von der ausländischen Hauptniederlassung übernommen.

Vermögenswerte, die nach der Transaktion weiterhin tatsächlich mit einer zyprischen Betriebsstätte verbunden sind, fallen in der Regel nicht unter die Wegzugsbelastung, weil Zypern die Besteuerungsrechte an diesen Vermögenswerten behält.

Wie die Wegzugsbelastung berechnet wird

Der steuerpflichtige Betrag ist die Differenz zwischen dem Verkehrswert (FMV) der übertragenen Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Wegzugs und ihrem steuerlichen Buchwert unmittelbar vor dem Wegzug. Der daraus resultierende nicht realisierte Gewinn wird dem steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft für das Jahr hinzugerechnet und zum Standard-Körperschaftsteuersatz besteuert — 15 % ab dem 1. Januar 2026, im Anschluss an die Änderung des Spitzensatzes. Siehe unseren Überblick über den neuen Satz unter Körperschaftsteuer Zypern 2026.

Fünfjährige Stundung und Step-up-Entlastung

ATAD erlaubt es den Mitgliedstaaten, Steuerpflichtigen die Zahlung der Wegzugsteuer in Raten über fünf Jahre zu gestatten, sofern der Wegzug innerhalb der EU/des EWR erfolgt, vorbehaltlich von Zinsen und (wenn die Einbringung gefährdet ist) einer Bankgarantie.Council Directive (EU) 2016/1164, Article 5(2)Zypern hat diese Option umgesetzt. Wegzüge in Drittländer sind üblicherweise in einer einzigen Rate zu zahlen.

Ab 2026 hat Zypern seine Regeln für den eingehenden Step-up erweitert: Wenn eine Gesellschaft nach Zypern verlegt wird, kann sie wählen, die steuerliche Basis ihrer Vermögenswerte auf den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Eintritts anzuheben, sodass Zypern nur Gewinne besteuert, die während des Zeitraums der zyprischen Steueransässigkeit anfallen. Zuvor war diese Entlastung auf Eintritte aus EU-Rechtsordnungen beschränkt; sie gilt nun weltweit. Die Änderung verringert die Doppelbesteuerung, wenn Gesellschaften aus einem Land nach Zypern verlegt werden, das selbst eine Wegzugsbelastung erhebt.

Zusammenspiel mit der fiktiven Dividendenausschüttung

Getrennt von der Unternehmens-Wegzugsbelastung kannte die Sonderverteidigungsabgabe eine Regel zur fiktiven Dividendenausschüttung (DDD). Für Gewinne bis 2025 galt: Hatte eine in Zypern ansässige Gesellschaft nicht mindestens 70 % ihres handelsrechtlichen Gewinns nach Steuern innerhalb von zwei Jahren nach Ende des betreffenden Jahres ausgeschüttet, so galt sie als hätte sie diese Gewinne an ihre Anteilseigner ausgeschüttet, wobei SDC auf die fiktive Dividende einbehalten wurde — jedoch nur in Bezug auf Anteilseigner, die in Zypern steueransässig und in Zypern domiziliert sind. Im Rahmen der Steuerreform 2026 wird die DDD-Regel für ab 2026 erzielte Gewinne abgeschafft; sie gilt nur noch übergangsweise für nicht ausgeschüttete Gewinne aus der Zeit vor 2026. Der allgemeine SDC-Satz auf Dividenden für domizilierte Ansässige wurde zudem zum 1. Januar 2026 von 17 % auf 5 % gesenkt.Special Contribution for the Defence of the Republic Law N.117(I)/2002, as amended by the 2026 tax-reform package

Non-Dom-Anteilseigner sind von der SDC befreit, einschliesslich auf etwaige fiktive Dividenden. Für die übergangsweise erfassten Gewinne aus der Zeit vor 2026, auf die die DDD noch anwendbar sein kann, sind Anteilseigner, die ihre zyprische Steueransässigkeit vor Ablauf des betreffenden DDD-Zeitraums aufgeben, in der Regel ebenfalls für die einbehaltenen Gewinne dieses Zeitraums von der Belastung ausgenommen. Die zeitliche Abfolge ist entscheidend: Ein Anteilseigner, der plant, Zypern zu verlassen, eine zyprische operative Gesellschaft zu verkaufen und historische Gewinne zu entnehmen, muss die verbleibende DDD-Position sorgfältig modellieren. Das Zusammenspiel wird in unserer Anmerkung zur 17%-Dividendenquellensteuerfalle erörtert.

Praktische Wegzugs-Checkliste

Ein sauberer Wegzug, ob individuell oder unternehmerisch, folgt einem ähnlichen Muster:

  1. Diagnostische Prüfung — sechs bis zwölf Monate vor dem Wegzug alle zyprischen Steuerexpositionen erfassen: persönliche Ansässigkeit, Gesellschaftsansässigkeit, einbehaltene Gewinne, IP und andere im Wert gestiegene Vermögenswerte, Immobilien, Arbeitgeberpflichten.
  2. Wählen Sie ein sauberes Trennungsdatum für die Ansässigkeit, idealerweise an einer Steuerjahresgrenze ausgerichtet.
  3. Für Gesellschaften, die den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung verlegen: unabhängige FMV-Bewertung aller Vermögenswerte, Vorstandsbeschlüsse und Bestätigung, dass die Zielrechtsordnung den eingehenden Step-up akzeptiert.
  4. Ausschüttung oder Reorganisation der einbehaltenen Gewinne vor dem Ansässigkeitswechsel, unter Berücksichtigung einer etwaigen verbleibenden DDD-Exposition bei Gewinnen aus der Zeit vor 2026 (die DDD ist für ab 2026 erzielte Gewinne abgeschafft).
  5. Abschliessende Steuererklärungen: IR1 (Privatpersonen), finale TD4 (Gesellschaft), Mehrwertsteuer, Sozialversicherung, IR59/IR7 soweit relevant.
  6. Beantragen Sie Ansässigkeitsbescheinigungen für die historischen Ansässigkeitsjahre, um Abkommenspositionen im Ausland zu stützen.
  7. Benachrichtigen Sie das Finanzamt schriftlich über die Beendigung der Ansässigkeit oder die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung.

Häufige Fehler beim Verlassen Zyperns

  1. Anzunehmen, es gebe keine Unternehmens-Wegzugsteuer. ATAD Artikel 5 ist in Zypern reales, gefestigtes Recht, und der 15%-Satz ist bei im Wert gestiegenem IP, immobilienlastigen Gesellschaften oder erheblichen Anlageportfolios spürbar.
  2. Die FMV-Bewertung zu versäumen. Ohne eine vertretbare, zeitnahe Bewertung wird das Finanzamt seinen eigenen — üblicherweise höheren — Wert zugrunde legen.
  3. Die verbleibende DDD auf Gewinne vor 2026 zu ignorieren. Obwohl die DDD für ab 2026 erzielte Gewinne abgeschafft ist, kann ein Wegzug mitten im übergangsweisen DDD-Horizont für ältere nicht ausgeschüttete Gewinne ohne Ausschüttungsplan dennoch SDC auslösen.
  4. Nachlässige Trennungsdaten. Wenn Sie im "Wegzugsjahr" zu viele Tage in Zypern verbringen oder ein zyprisches Heim verfügbar halten, können Sie nach der 183-Tage- oder 60-Tage-Regel versehentlich ansässig bleiben.
  5. Die Abwicklung als Arbeitgeber zu vergessen. Ungeklärte IR59- und IR7-Erklärungen erzeugen weiterhin Pflichten, selbst nachdem die Privatperson die Insel verlassen hat.
  6. Keine historischen Ansässigkeitsbescheinigungen zu beantragen. Diese sind routinemässig zu erhalten, solange Sie noch beim Finanzamt erfasst sind, und unverhältnismässig mühsam aus dem Ausland nachzuverfolgen.
  7. Abkommensrechtliche Tie-Breaker-Streitigkeiten zu unterschätzen. Zwei Länder können Sie beide für das Jahr des Wegzugs beanspruchen; der abkommensrechtliche Ansässigkeits-Tie-Breaker stellt auf ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen und gewöhnlichen Aufenthalt ab — alles durch Unterlagen belegt.

Häufig gestellte Fragen

Erhebt Zypern eine Wegzugsteuer auf Privatpersonen, die das Land verlassen?
Nein. Zypern hat keine individuelle Wegzugsteuer — es gibt keine Belastung auf nicht realisierte Veräusserungsgewinne, keine fiktive Veräusserung von Anteilen und keine Rückforderung früherer Non-Dom-Vorteile, wenn eine Privatperson ihre zyprische Steueransässigkeit aufgibt. Die Pflichten sind administrativer Natur: Erstellung der IR1-Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr der Ansässigkeit, Abschluss etwaiger IR59-Arbeitgeberregelungen und Dokumentation des Ansässigkeitswechsels.
Was ist die Unternehmens-Wegzugsteuer in Zypern?
Zypern hat Artikel 5 der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD) in nationales Recht umgesetzt. Eine in Zypern steueransässige Gesellschaft, die Vermögenswerte aus dem zyprischen Steuernetz überträgt, ihre Steueransässigkeit verlegt oder eine Betriebsstätte ins Ausland verlagert, wird auf den nicht realisierten Gewinn (Verkehrswert abzüglich steuerlichem Buchwert) zum Standard-Körperschaftsteuersatz besteuert, der ab 2026 15 % beträgt.
Kann die Unternehmens-Wegzugsteuer in Raten gezahlt werden?
Ja, bei Übertragungen innerhalb der EU/des EWR. ATAD erlaubt die Zahlung der Wegzugsbelastung in Raten über fünf Jahre. Ausserhalb der EU/des EWR ist die Steuer in der Regel sofort fällig. Es können Zinsen anfallen, und eine Bankgarantie kann verlangt werden, wenn ein nachweisbares Risiko der Nichteinbringlichkeit besteht.
Verliere ich meinen Non-Dom-Status, wenn ich Zypern verlasse und zurückkehre?
Nicht zwangsläufig. Die 17-Jahres-Uhr für die fiktive Domizilierung betrachtet, in wie vielen der letzten 20 Steuerjahre Sie in Zypern steueransässig waren. Jahre der Nichtansässigkeit zählen nicht mit, sodass ein Verlassen des Landes die Uhr pausieren, aber frühere Jahre nicht löschen kann. Wenn Sie noch nicht 17 von 20 Jahren erreicht haben, können Sie bei Ihrer Rückkehr die Non-Dom-Vorteile möglicherweise wiederherstellen, sofern Sie die Ansässigkeitstests erneut erfüllen.
Was geschieht mit den einbehaltenen Gewinnen meiner zyprischen Gesellschaft, wenn ich wegziehe?
Die einbehaltenen Gewinne gehören weiterhin der Gesellschaft. Die Regeln zur fiktiven Dividendenausschüttung (DDD) im Rahmen der Sonderverteidigungsabgabe galten für Gewinne bis 2025 für Anteilseigner, die in Zypern steueransässig und in Zypern domiziliert sind; im Rahmen der Steuerreform 2026 wird die DDD für ab 2026 erzielte Gewinne abgeschafft. Bei vor 2026 einbehaltenen Gewinnen, die sich noch im Übergangsfenster befinden, führt das Aufgeben der zyprischen Ansässigkeit vor Ablauf des DDD-Zeitraums in der Regel aus der Belastung heraus — eine sorgfältige zeitliche Abstimmung mit einem Steuerberater ist jedoch unerlässlich.
Stellt das zyprische Finanzamt eine förmliche steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?
Zypern stellt kein einzelnes Dokument zur "steuerlichen Unbedenklichkeit" aus, wie es einige andere Rechtsordnungen tun. Stattdessen bestätigen Privatpersonen ihren Wegzug durch Einreichung der finalen IR1, Begleichung etwaiger offener Salden und Übermittlung einer schriftlichen Mitteilung an das Finanzamt, dass sie ihre zyprische Steueransässigkeit aufgegeben haben. Ansässigkeitsbescheinigungen für die Jahre der Ansässigkeit können angefordert werden, um Abkommensansprüche im neuen Land zu stützen.
Wenn meine zyprische Gesellschaft ihren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ins Ausland verlegt, was wird besteuert?
Die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung aus Zypern heraus ist eines der vier auslösenden Ereignisse nach ATAD Artikel 5. Die Gesellschaft gilt unmittelbar vor der Verlegung als Veräusserer ihrer Vermögenswerte zum Verkehrswert, und der nicht realisierte Gewinn wird mit 15 % besteuert. Vermögenswerte, die mit einer zyprischen Betriebsstätte verbunden bleiben, sind in der Regel von der Belastung ausgenommen.
Muss ich mich bei Wegzug von der Mehrwertsteuer und der Sozialversicherung abmelden?
Ja. Selbständige müssen ihre Mehrwertsteuerregistrierung schliessen und die Sozialversicherungsdienste benachrichtigen. Gesellschaften, die ihre Tätigkeit in Zypern einstellen, müssen sich von der Mehrwertsteuer abmelden, abschliessende Mehrwertsteuererklärungen einreichen und die Gesellschaft entweder aus dem Handelsregister löschen lassen oder förmlich verlegen. Arbeitgeber müssen die IR59- und IR7-Erklärungen für verbleibendes Personal abschliessen.

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Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer

Sergios Charalambous

Founder · Zeno

Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.

· Cyprus Bar Association· Athens Bar Association· Updated: Juni 2026

Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.

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