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Resources · Unternehmensstrukturierung

Zypern Holdinggesellschaft 2026: Vollständiger Strukturierungsleitfaden

Die zyprische Holdinggesellschaft ist eines der effizientesten Vehikel in der EU für das Halten von Tochtergesellschaften, geistigem Eigentum und Investmentpositionen. Hier ist das vollständige Bild des Schachtelprivilegs, der Befreiung bei Anteilsveräußerungen, des Abkommensnetzes und der Substanzregeln.

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer
Von Sergios CharalambousGeprüft 14 Min. Lesezeit

Founder von Zeno · in Zypern & Athen als Anwalt zugelassen · Gesellschafts- & Steuerrecht. Gemeinsam geprüft mit unabhängigen, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten und ICPAC-zugelassenen Wirtschaftsprüfern. Mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

Struktur einer zyprischen Holdinggesellschaft — Geschäftsbesprechung
Inhaltsverzeichnis
  1. Was eine zyprische Holdinggesellschaft ist
  2. Warum Zypern für eine Holding
  3. Schachtelprivileg für Dividenden
  4. Befreiung von Veräußerungsgewinnen auf Anteile
  5. Keine Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen
  6. EU-Mutter-Tochter- & Zins-/Lizenzgebühren-Richtlinie
  7. Das Netz von über 65 Abkommen
  8. Substanz und BEPS / ATAD
  9. Vier gängige zyprische Holdingstrukturen
  10. Laufende Kosten einer zyprischen Holding
  11. Wann eine zyprische Holding NICHT die richtige Antwort ist

Die zyprische Holdinggesellschaft ist eines der effizientesten Vehikel in der Europäischen Union für das Halten von Tochtergesellschaften, geistigem Eigentum und Investmentpositionen. Sie verbindet eine Befreiung auf erhaltene Dividenden, eine 100%ige Befreiung auf Gewinne aus Anteilsveräußerungen, keine Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen, Zugang zur EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und zur Zins- & Lizenzgebühren-Richtlinie sowie ein Abkommensnetz, das mehr als 65 Jurisdiktionen abdeckt.

Dieser Leitfaden erklärt, wie die zyprische Holding nach der Körperschaftsteuerreform 2026 tatsächlich funktioniert, die vier häufigsten Strukturen, die wir sehen, die Substanz, die Sie aufrechterhalten müssen, und wann eine zyprische Holding NICHT die richtige Antwort ist.

Was eine zyprische Holdinggesellschaft ist

Eine "zyprische Holdinggesellschaft" ist technisch gesehen lediglich eine zyprische private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd), deren Hauptfunktion das Halten von Anteilen an anderen Gesellschaften ist. Die steuerliche Behandlung, die sie attraktiv macht, ist nicht an eine eigene Rechtsform der "Holdinggesellschaft" gebunden — Zypern hat keine solche — sondern ergibt sich aus dem allgemeinen zyprischen Körperschaftsteuerregime. Jede in Zypern steuerlich ansässige Ltd, die zufällig Anteile hält, profitiert automatisch vom Schachtelprivileg und der Befreiung von Veräußerungsgewinnen auf Anteile.

In der Praxis signalisiert der Begriff "Holdinggesellschaft" eine bestimmte Reihe von Zwecken (Halten von Anteilen, Darlehensvergabe an Konzerngesellschaften, Anlage überschüssiger Liquidität) und ein bestimmtes Buchhaltungs- und Governance-Profil (relativ geringe operative Tätigkeit, konzentrierte Vermögensbasis, hochwertige Entscheidungen).

Warum Zypern für eine Holding

Mehrere EU-Länder (Niederlande, Luxemburg, Irland, Spanien) bieten Schachtelprivileg-Regime an. Zypern hebt sich aus folgenden Gründen ab:

  • Einfachheit der Befreiungstests.Es gibt keine Mindestbeteiligungsquoten, keine Mindesthaltedauern und keine "subject-to-tax"-Prozenttests für die meisten Strukturen.
  • 100%ige Befreiung bei Anteilsveräußerungen ohne Mindesthaltedauer-Anforderung. In Luxemburg und den Niederlanden erfordern gleichwertige Befreiungen Mindestbeteiligungsquoten und -dauern.
  • Keine Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen als Standard, sodass Dividenden weltweit an die Gesellschafter fließen, ohne dass an der Quelle ein zyprischer Abzug erfolgt.
  • Niedrige Betriebskosten. Eine Standard-Holding in Zypern kann für 2.500 €–5.000 € pro Jahr All-in betrieben werden, deutlich günstiger als eine gleichwertige luxemburgische SOPARFI oder niederländische BV.
  • Englischsprachiges Rechtssystem mit einer Common-Law-Basis, einfachem Gesellschaftsrecht und einer Branche zugelassener Anwaltskanzleien.
  • EU-Mitgliedschaftmit Zugang zur Mutter-Tochter-Richtlinie und zur Zins- & Lizenzgebühren-Richtlinie.

Schachtelprivileg für Dividenden

Das Schachtelprivileg deckt sowohl die körperschaftsteuerliche als auch die SDC-Behandlung der von einer zyprischen Holding erhaltenen Dividenden ab:

Körperschaftsteuer auf erhaltene Dividenden

Gemäß Artikel 8(20) des Einkommensteuergesetzes sind von einer zyprischen Gesellschaft erhaltene Dividenden von der Körperschaftsteuer befreit. Dies gilt für Dividenden sowohl von zyprischen als auch von ausländischen Tochtergesellschaften, ohne Mindesthaltedauer. Article 8(20), Income Tax Law N.118(I)/2002

SDC auf erhaltene Dividenden

SDC auf erhaltene ausländische Dividenden fällt nur an, wenn BEIDE der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Article 3, Special Defence Contribution Law N.117(I)/2002

  1. Die zahlende Tochtergesellschaft erzielt zu mehr als 50 % Einkünfte aus Tätigkeiten, die Investment-(passive) Einkünfte erzeugen; UND
  2. Die ausländische Steuerbelastung der zahlenden Tochtergesellschaft ist wesentlich niedriger als der zyprische Satz.

Eine normal besteuerte ausländische Handelstochtergesellschaft erfüllt die erste Bedingung nicht; eine Tochtergesellschaft in einer Hochsteuerjurisdiktion erfüllt die zweite nicht. In nahezu jeder realen Struktur ist eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt und die Dividende ist vollständig SDC-befreit. Wo SDC anfällt, hat die Reform 2026 den Satz auf 17 % für in Zypern ansässige Gesellschafter auf vor 2026 erzielte und vor 2032 ausgeschüttete Gewinne und auf 5 % auf nach 2026 erzielte Gewinne gesenkt.

Befreiung von Veräußerungsgewinnen auf Anteile

Von einer zyprischen Gesellschaft realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren — Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Derivate auf Wertpapiere — sind zu 100 % von der zyprischen Körperschaftsteuer befreit. Die Befreiung ist bedingungslos:

  • Keine Mindestbeteiligungsquote.
  • Keine Mindesthaltedauer.
  • Kein "wesentliche Beteiligung"-Test.
  • Gilt für zyprische und ausländische Wertpapiere gleichermaßen.

Die einzige bedeutsame Ausnahme besteht, wenn die Anteile an einer Gesellschaft gehalten werden, deren Wert sich zu mehr als 50 % aus zyprischem Immobilienvermögen ableitet — in diesem Fall kann eine Veräußerungsgewinnsteuer von 20 % auf den zugrunde liegenden Immobilienwert anfallen. Für reine internationale Holdings ohne zyprisches Immobilienengagement ist die Befreiung vollständig. Capital Gains Tax Law N.52/1980

Keine Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen

Zypern ist eine der wenigen EU-Jurisdiktionen mit einem Standardsatz von 0 % Quellensteuer auf:

  • Dividenden, die an Nicht-Ansässige gezahlt werden, unabhängig von deren Ansässigkeitsland.
  • Zinsen, die an Nicht-Ansässige gezahlt werden.
  • Lizenzgebühren, die an Nicht-Ansässige gezahlt werden, sofern das Recht außerhalb Zyperns genutzt wird.

Die einzige Ausnahme ist die Abwehrmaßnahmen-Quellensteuer auf Zahlungen an Empfänger in EU-gelisteten (nicht kooperativen) Jurisdiktionen — 17 % auf Dividenden und Zinsen, 10 % auf Lizenzgebühren — wirksam ab dem 16. April 2025, mit parallelen Maßnahmen für Niedrigsteuerjurisdiktionen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Cyprus Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended (defensive measures on payments to non-cooperative and low-tax jurisdictions) Wenn Ihre Gesellschafter und Gläubiger in normalen Abkommensjurisdiktionen ansässig sind, gilt der Standard von 0 % ohne Bedingungen.

EU-Mutter-Tochter- & Zins-/Lizenzgebühren-Richtlinie

Zypern ist Vollmitglied der EU und wendet die Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) und die Zins- & Lizenzgebühren-Richtlinie (2003/49/EG) an. In der Praxis bedeutet dies: Council Directive 2011/96/EU (Parent-Subsidiary Directive); Council Directive 2003/49/EC (Interest & Royalties Directive)

  • Eingehende Dividenden von EU-Tochtergesellschaften: Der Quellenmitgliedstaat muss ausgehende Dividenden von der Quellensteuer befreien, wenn die zyprische Holding mindestens 10 % der Tochtergesellschaft für 24 Monate hält, und Zypern muss die Dividende von der Körperschaftsteuer befreien (was es bedingungslos tut).
  • Zinsen / Lizenzgebühren von EU-Tochtergesellschaften: Der Quellenmitgliedstaat muss ausgehende Zins- oder Lizenzgebührenzahlungen an ein zyprisches verbundenes Unternehmen befreien, sofern der einschlägige 25%ige Beteiligungstest erfüllt ist.

Die Richtlinien sind wirkungsvoll, weil sie das Abkommensnetz vollständig umgehen. Selbst wo ein spezifisches Doppelbesteuerungsabkommen eine geringe Restquellensteuer vorsehen würde, gehen die Richtlinienwege vor.

Das Netz von über 65 Abkommen

Zypern unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 65 Jurisdiktionen, die nahezu jeden relevanten Markt für eine internationale Holding abdecken. Bemerkenswerte DBA umfassen das Vereinigte Königreich (nach dem Brexit, als Ersatz für die EU-Richtlinienwege), die Vereinigten Staaten, Indien, China, die meisten EU-Mitgliedstaaten (ergänzend zur Richtlinie), die Ukraine, die GUS-Staaten, die Schweiz, die VAE, Südafrika, Singapur und die meisten der wichtigsten Märkte Subsahara-Afrikas. Die Abkommen reduzieren die Quellensteuer auf ausgehende Dividenden typischerweise auf 5 %–15 %, auf Zinsen auf 0 %–10 % und auf Lizenzgebühren auf 0 %–5 %.

Wo Zypern kein Abkommen mit dem Quellenland hat, kann das Bestehen einer zyprischen Zwischenholding in einem Land, das ein Abkommen hat, ein legitimer Weg sein, Abkommensvorteile zu erlangen — vorbehaltlich des Principal Purpose Test im MLI und der allgemeinen Missbrauchsbekämpfungsvorschriften.

Substanz und BEPS / ATAD

Das größte Risiko für eine zyprische Holdingstruktur ist unzureichende Substanz. Moderne Missbrauchsbekämpfungsvorschriften (BEPS Aktion 6, MLI, ATAD I/II, EU-Generalklausel zur Missbrauchsbekämpfung) blicken alle auf die wirtschaftliche Realität durch. Zypern begegnet dem, indem es von Holdings verlangt, das folgende Mindestsubstanzprofil zu erfüllen: ATAD, Council Directive (EU) 2016/1164

  • Mehrheitlich in Zypern ansässiger Vorstand, der die Gesellschaft tatsächlich leitet — nicht bloß Unterschriftsbevollmächtigte.
  • Physische Vorstandssitzungen in Zypern, protokolliert und vor Ort unterzeichnet, die strategische Entscheidungen dokumentieren (Akquisitionen, Veräußerungen, Dividendenbeschlüsse, Finanzierung).
  • Ein echtes zyprisches Büro (das für kleine Holdings ein Servicebüro sein kann) mit unterstützender Dokumentation.
  • In Zypern geführtes Bankkonto, das für Dividendeneingänge und Ausschüttungen verwendet wird.
  • Principal-Purpose-Test (PPT)-Dokumentation, die die kommerzielle Begründung für die Holding belegt.

Unsere Pakete zur Unternehmensgründungumfassen Nominee-Direktor- und Geschäftssitz-Dienstleistungen, die speziell darauf ausgelegt sind, diese Substanz vom ersten Tag an aufzubauen.

Vier gängige zyprische Holdingstrukturen

Typical Cyprus holding structure

Shareholders

Non-dom residents, foreign individuals, trusts, funds

Dividends · 0% WHT

Cyprus holding

Receives dividends · 0% corp tax (exempt)

Sells shares · 100% CGT exempt

Dividends up · EU Directive / DTT

EU sub

Trading

Cyprus IP co

3% IP Box

Non-EU sub

Operations

Figure: a typical Cyprus holding structure combining the participation exemption, the IP Box, and the 65+ treaty network.

1. Zyprische Holding über einer einzigen operativen Gesellschaft

Die einfachste Variante. Die zyprische Holding besitzt 100 % einer Handelsgesellschaft (in Zypern oder im Ausland), erhält Dividenden steuerfrei und schüttet an die Gesellschafter mit 0 % Quellensteuer aus. Typische Nutzung: ein Tech-Gründer, der eine zyprische Holding über sein operatives Geschäft stellt, um einen Exit vorzubereiten oder die Governance auf Gründerebene von der operativen Einheit zu trennen.

2. Zyprische Holding + zyprische IP-Gesellschaft

Die zyprische IP-Gesellschaft besitzt die Software / Patente und besteuert qualifizierende IP-Einkünfte mit 3 % unter dem IP-Box-Regime. Die zyprische Holding besitzt die IP-Gesellschaft und erhält Dividenden (schachtelbefreit). Ausschüttungen nach oben an die Gesellschafter verlassen Zypern mit 0 % Quellensteuer. Siehe den IP-Box-Artikel für die operativen Details.

3. Multijurisdiktionale Holding (PE / M&A)

Eine zyprische Master-Holding besitzt ein Portfolio europäischer und in Schwellenländern angesiedelter Tochtergesellschaften. Sie erhält Dividenden gemäß EU-Richtlinien und dem DBA-Netz, reinvestiert Kapital steuereffizient innerhalb der EU und veräußert jede Investition unter der 100%igen Befreiung von Anteilsveräußerungen. Beliebt bei Private-Equity-Häusern im Mid-Market und bei Family Offices.

4. Zyprische Holding + Finanzierungsgesellschaft

Die zyprische Einheit dient sowohl als Gesellschafter als auch als konzerninterner Darlehensgeber für operative Tochtergesellschaften. Erhaltene Zinsen sind mit 15 % abzüglich angemessener Kosten steuerpflichtig, aber der fiktive Zinsabzug auf neues Eigenkapital kann den effektiven Satz erheblich senken. Erfordert eine Verrechnungspreisdokumentation gemäß der zyprischen Verrechnungspreisgesetzgebung (Gesetz 101(I)/2022, anwendbar ab dem Steuerjahr 2022).

Laufende Kosten einer zyprischen Holding

Für eine unkomplizierte zyprische Holding ist mit folgendem jährlichen Kostenrahmen zu rechnen:

PositionTypische jährliche KostenAnmerkungen
Buchhaltung & Managementberichte800 € – 1.500 €Holdings mit geringer Aktivität sind günstiger
Gesetzliche Abschlussprüfung1.000 € – 2.500 €Pflicht für alle zyprischen Gesellschaften
Körperschaftsteuererklärung (TD4)350 € – 800 €Einfache Holdings am unteren Ende
Jährliche Meldung (HE32) an das Register100 € – 200 €Eingereicht mit aktuellen Direktoren, Sekretär, UBO
Geschäftssitz & Sekretariat500 € – 1.000 €In den meisten Full-Service-Paketen enthalten
Nominee-Direktor (optional)1.500 € – 3.000 €Wo lokale Substanz erforderlich ist
UBO-RegisteraktualisierungInbegriffenTeil der normalen Sekretariatsarbeit

Eine vollständig gebündelte Jahresgebühr für eine unkomplizierte Holding liegt typischerweise im Bereich von 2.500 €–5.000 €. Die jährliche Unternehmensabgabe von 350 € wurde ab 2024 abgeschafft, sodass sie nicht mehr zu den laufenden Kosten beiträgt. Siehe die Preisseite für Buchhaltung & Abschlussprüfung für veröffentlichte Pakete.

Wann eine zyprische Holding NICHT die richtige Antwort ist

Eine zyprische Holding ist in der Regel die falsche Wahl, wenn:

  • Ihre wirtschaftlich Berechtigten US-Personen sind und die Struktur eine beherrschte ausländische Gesellschaft (CFC) wäre. US-CFC-Regeln neutralisieren oft den zyprischen Steuervorteil. Eine US-eigene Struktur ist in der Regel vorzuziehen.
  • Die Tochtergesellschaften in Ländern ohne zyprisches DBA oder EU-Richtlinienzugang ansässig sind, wodurch die eingehende Quellensteuer erheblich wird. Eine andere Zwischenjurisdiktion kann die Reibung verringern.
  • Die Investition zyprische Immobilien betrifft, wo die Ausnahme für immobilienreiche Gesellschaften von der Veräußerungsgewinnbefreiung gilt.
  • Reine passive Einkommensgestaltungen ohne Substanz, bei denen der Principal Purpose Test und die ATAD-Zinsabzugsbeschränkungsregeln die Vorteile ohnehin verweigern würden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuer zahlt eine zyprische Holdinggesellschaft auf erhaltene Dividenden?
In nahezu allen internationalen Strukturen null. Dividenden, die eine zyprische Holding von einer qualifizierten Tochtergesellschaft erhält, sind unter der allgemeinen Dividendenbefreiung von der 15%igen Körperschaftsteuer befreit und unter dem Schachtelprivileg-Test von der 5%igen Sonderverteidigungsabgabe (SDC) befreit. Die Befreiung entfällt nur in dem engen Fall, in dem die zahlende Tochtergesellschaft zu mehr als 50 % passive Einkünfte erzielt UND die ausländische Steuerbelastung dieser Tochtergesellschaft wesentlich niedriger ist als der zyprische Satz — eine in der Praxis seltene Kombination.
Welche Steuer fällt an, wenn eine zyprische Holding ihre Anteile an einer Tochtergesellschaft verkauft?
Keine, in nahezu allen Fällen. Zypern gewährt eine 100%ige Befreiung auf Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, einschließlich Aktien, Anleihen und Schuldverschreibungen, unabhängig von Haltedauer oder gehaltenem Anteil. Die einzige bedeutende Ausnahme sind Anteile an Gesellschaften, deren Wert sich überwiegend (über 50 %) aus zyprischem Immobilienvermögen ableitet.
Erhebt Zypern Quellensteuer, wenn die Holding Dividenden an die Gesellschafter ausschüttet?
Zypern erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an nicht ansässige Personen oder Gesellschaften gezahlt werden. Die einzige Ausnahme ist die Abwehrmaßnahmen-Quellensteuer auf Zahlungen an Empfänger in EU-gelisteten (nicht kooperativen) Jurisdiktionen — 17 % auf Dividenden, 17 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren — gemäß Vorschriften, die am 16. April 2025 in Kraft getreten sind, mit parallelen Maßnahmen für Niedrigsteuerjurisdiktionen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Zahlungen an normale Abkommensjurisdiktionen unterliegen stets 0 %.
Ist die zyprische Holdingstruktur BEPS-konform?
Ja, sofern Sie die Substanzanforderungen beachten. Zypern hat die EU-Richtlinien ATAD I und ATAD II (beherrschte ausländische Gesellschaften, hybride Gestaltungen, GAAR, Zinsabzugsbeschränkungen) vollständig umgesetzt und wendet den Principal Purpose Test aus dem MLI auf Abkommensansprüche an. Echte Holdinggesellschaften mit zyprischem Vorstand, zyprischer Leitung und zyprischen Büroräumen halten moderner BEPS-Prüfung stand; Mantelstrukturen nicht.
Wie viele Tochtergesellschaften kann eine zyprische Holding besitzen?
Unbegrenzt. Eine zyprische Holding kann Tochtergesellschaften über mehrere Jurisdiktionen und Branchen hinweg besitzen. Die Struktur ist besonders verbreitet im Private Equity (Halten von Portfoliogesellschaften in ganz Europa), bei Family Offices (Halten von Investmentpositionen weltweit), im Krypto- und Gaming-Bereich (Halten operativer Tochtergesellschaften in mehreren Märkten) und in Technologiekonzernen (Halten einer IP-Gesellschaft und separater Handelsgesellschaften).
Muss ich in Zypern leben, um eine zyprische Holdinggesellschaft zu besitzen?
Nein. Der Inhaber der Anteile kann überall auf der Welt ansässig sein. Damit die Holdinggesellschaft selbst jedoch in Zypern steuerlich ansässig ist — und somit Zugang zum Schachtelprivileg und zum Abkommensnetz hat — muss die Mehrheit ihrer Direktoren in Zypern ansässig sein und die Gesellschaft von Zypern aus leiten. Dies ist der wichtigste Grund, warum es Dienstleistungen für Nominee-Direktoren gibt.
Was geschieht, wenn die Holdinggesellschaft Dividenden an einen in Zypern ansässigen Gesellschafter (natürliche Person) ausschüttet?
Für nicht-domizilierte Ansässige: 0 % SDC für bis zu 17 Jahre (das Non-Dom-Regime). Für in Zypern domizilierte Ansässige: 5 % SDC auf Dividenden, die aus Gewinnen nach 2026 ausgeschüttet werden (von 17 % in der Reform 2026 gesenkt). In keinem der Fälle fällt zyprische Einkommensteuer an — Dividenden unterliegen in Zypern niemals der persönlichen Einkommensteuer.
Kann eine zyprische Holding ihren Tochtergesellschaften Geld leihen?
Ja. Konzerninterne Finanzierung ist eine gängige Nebenfunktion einer zyprischen Holding. Erhaltene Zinsen unterliegen grundsätzlich der 15%igen Körperschaftsteuer, aber eine fremdvergleichskonforme Marge von 2-4 % ist für Treasury-Funktionen üblich; der fiktive Zinsabzug (Notional Interest Deduction) kann den effektiven Satz auf neues, zur Finanzierung der Darlehen verwendetes Eigenkapital senken. Die zyprische Verrechnungspreisgesetzgebung (Gesetz 101(I)/2022, anwendbar ab dem Steuerjahr 2022) verlangt zeitnahe fremdvergleichskonforme Dokumentation für konzerninterne Finanzierungen.
Wie viel kostet die jährliche Unterhaltung einer zyprischen Holdinggesellschaft?
Typische jährliche Betriebskosten für eine gut geführte zyprische Holding liegen bei 2.500 €–5.000 € und decken die gesetzliche Abschlussprüfung, Buchhaltung, Körperschaftsteuererklärung, jährliche Meldung (HE32), UBO-Aktualisierung, Geschäftssitz und Sekretariat ab. Komplexe Holdings mit mehreren Tochtergesellschaften, Verrechnungspreisdokumentationen oder NID-Berechnungen können höher liegen. Siehe unseren Artikel „Die tatsächlichen Kosten des Betriebs einer zyprischen Gesellschaft“ für eine detaillierte Aufschlüsselung.

About the author

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer

Sergios Charalambous

Founder · Zeno

Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.

· Cyprus Bar Association· Athens Bar Association· Updated: Juni 2026

Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.

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