Inhaltsverzeichnis
- Warum Zypern ein M&A-Hub ist
- Der rechtliche Rahmen
- Anteilskauf vs. Asset-Deal
- Due Diligence bei einem Zypern-Deal
- Grenzüberschreitende EU-Fusionen
- Steuerneutrale Umstrukturierungen (Art. 26 EStG)
- Veräusserungsgewinne, Stempelsteuer & Verkehrsteuern
- Fusionskontrolle und FDI-Screening
- Übernahmen börsennotierter Gesellschaften (Gesetz 41(I)/2007)
- Der 90%-Squeeze-out und Minderheitenschutz
- Rechenbeispiel: Verkauf eines zyprischen SaaS für 15 Mio. EUR
- Häufige Fehler bei M&A in Zypern
Zypern hat sich zu einer der effizientesten Jurisdiktionen der EU für die Strukturierung von Fusionen, Übernahmen und Gruppenumstrukturierungen entwickelt. Eine Kombination aus 0% Veräusserungsgewinnsteuer auf Anteilsverkäufe, einem vollständig EU-konformen Regime für grenzüberschreitende Fusionen, der steuerneutralen Umstrukturierungsbefreiung nach Artikel 26 des Einkommensteuergesetzes und — ab dem 1. Januar 2026 — der vollständigen Abschaffung der Stempelsteuer auf Handelsverträge hat die Insel zu einem Standardsitz für europäische Deal-Vehikel gemacht. Dieser Leitfaden geht die rechtlichen, steuerlichen und verfahrensrechtlichen Mechanismen einer M&A-Transaktion unter Beteiligung einer zyprischen Zielgesellschaft oder eines zyprischen Erwerbers im Jahr 2026 durch.
Wir behandeln die Wahl zwischen Share- und Asset-Deals, den Umfang der Due Diligence, den ein Käufer erwarten sollte, das Verfahren der grenzüberschreitenden EU-Fusion nach Richtlinie (EU) 2017/1132, steuerneutrale Umstrukturierungen, Veräusserungsgewinne und Stempelsteuer, die Fusionskontrolle nach dem zyprischen Gesetz 13(I)/2022 und der EU-Fusionskontrollverordnung, FDI-Erwägungen, das Übernahmeregime für börsennotierte Zielgesellschaften nach Gesetz 41(I)/2007, den 90%-Squeeze-out-Mechanismus sowie ein Rechenbeispiel eines Gründers, der ein zyprisches SaaS-Unternehmen für 15 Mio. EUR verkauft.
Warum Zypern ein M&A-Hub ist
Zypern ist eine kleine Jurisdiktion, die im europäischen M&A weit über ihrem Gewicht spielt. Die Gründe sind struktureller Natur:
- Common Law auf englischer Grundlage mit einem ausgereiften Handelsgerichtssystem, was zyprisches Recht zu einer vertrauten Wahl für die Deal-Dokumentation neben englischem Recht macht.
- EU-Mitgliedschaft mit vollem Zugang zur EU-Fusionsrichtlinie, zum Regime für grenzüberschreitende Fusionen, zur Mutter-Tochter-Richtlinie, zur Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie und zu den EU-Grundfreiheiten.
- Ein umfangreiches Abkommensnetz, das mehr als 70 Jurisdiktionen abdeckt, darunter die USA, Indien, China, das Vereinigte Königreich und die meisten GUS-Staaten.
- Steuereffizienz für Erwerber und Verkäufer: 0% CGT auf Anteilsverkäufe, Beteiligungsbefreiung auf eingehende Dividenden, 0% Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, abzugsfähige Zinsen auf Akquisitionsschulden und der fiktive Zinsabzug auf neues Eigenkapital.
- Verfahrensgeschwindigkeit: Standard-Share-Deal-Vollzüge können in 4–6 Wochen abgewickelt werden; steuerneutrale Umstrukturierungen in 8–12 Wochen; grenzüberschreitende Fusionen in 4–6 Monaten von Anfang bis Ende.
Für den breiteren steuerlichen Kontext, in dem der Deal angesiedelt ist, siehe unsere ergänzenden Leitfäden zur zyprischen Körperschaftsteuer 2026 und zur zyprischen Holdingstruktur.
Der rechtliche Rahmen
M&A in Zypern liegt an der Schnittstelle mehrerer Gesetze und EU-Instrumente. Die wichtigsten Rechtsquellen sind:
| Instrument | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Gesellschaftsgesetz Cap. 113 | Anteilsübertragungen, Fusionen, Spaltungen, Vergleichsverfahren, Squeeze-out |
| Einkommensteuergesetz N.118(I)/2002, Artikel 26 | Steuerneutrale Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Anteilstausch, Vermögensübertragungen) |
| Veräusserungsgewinnsteuergesetz N.52/1980 | CGT-Befreiung auf Anteile (ausser bei Holdinggesellschaften mit zyprischem unbeweglichem Vermögen) |
| Stempelsteuergesetz (geändert durch Gesetz 239(I)/2025) | Stempelsteuer auf Handelsverträge ab dem 1. Jan. 2026 abgeschafft |
| Wettbewerbsschutzgesetz 13(I)/2022 | Zyprische Fusionskontrolle — CPC-Anmeldeschwellen |
| EU-Fusionskontrollverordnung 139/2004 | Geschäfte von EU-weiter Bedeutung — One-Stop-Anmeldung bei der Europäischen Kommission |
| Richtlinie (EU) 2017/1132 | Rahmen für grenzüberschreitende EU-Fusionen (Kodifizierung von 2005/56/EG) |
| Richtlinie (EU) 2019/2121 (Mobilitätsrichtlinie) | Grenzüberschreitende EU-Umwandlungen und -Spaltungen |
| Übernahmeangebotsgesetz 41(I)/2007 | Übernahmen börsennotierter Gesellschaften, Pflichtangebotsregel, Squeeze-out |
| EU-FDI-Screening-Verordnung 2019/452 | Kooperationsmechanismus für die Überprüfung ausländischer Investitionen |
Anteilskauf vs. Asset-Deal
Die erste Strukturierungsentscheidung ist Share oder Asset. In Zypern neigt sich die Waage stark zu Share-Deals — vor allem wegen der 0% CGT auf Anteile —, doch es gibt Situationen, in denen Asset-Deals sauberer sind. Die Abwägung:
Anteilskauf
- Der Käufer erwirbt die Gesellschaft selbst (die juristische Person), einschliesslich aller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Verträge, Mitarbeiter und Lizenzen.
- Der Verkäufer realisiert einen Gewinn auf die Anteile: 0% zyprische CGT (ausser bei immobilienreichen Gesellschaften).
- Keine Neuvertragung von Kundenverträgen, IP-Lizenzen oder Bankbeziehungen.
- Der Käufer übernimmt alle historischen Verbindlichkeiten — bekannte und unbekannte —, sodass das Gewährleistungs- & Freistellungspaket und die W&I-Versicherung von Bedeutung sind.
- Steuerliche Verluste in der Zielgesellschaft können vorgetragen werden (vorbehaltlich der Sieben-Jahres-Vortragsregel ab dem 1. Januar 2026 und der Missbrauchsvermeidungsregeln bei Eigentümerwechsel). Cyprus tax reform 2026 — loss carry-forward extended to 7 years
Asset-Deal
- Der Käufer erwirbt bestimmte Vermögenswerte und übernimmt bestimmte Verbindlichkeiten, während der Rest in der Verkäufergesellschaft verbleibt.
- Der Verkäufer kann einen Gewinn auf Gesellschaftsebene auf die Vermögenswerte realisieren — grundsätzlich der 15%-Körperschaftsteuer unterliegend, abgesehen vom rein der CGT unterliegenden Regime für zyprisches unbewegliches Vermögen.
- Jeder übertragene Vertrag bedarf typischerweise der Zustimmung der Gegenpartei.
- Saubereres Haftungsprofil für den Käufer; selektives Exposure.
- Die Mehrwertsteuer fällt typischerweise nicht an, wenn die Übertragung als Übertragung eines fortgeführten Geschäftsbetriebs (TOGC) nach Artikel 11A des zyprischen Mehrwertsteuergesetzes qualifiziert. Article 11A, VAT Law N.95(I)/2000
Due Diligence bei einem Zypern-Deal
Die Due Diligence in Zypern folgt dem üblichen EU-Muster, jedoch mit einigen lokalen Schwerpunkten. Ein Käufer sollte erwarten, mindestens die folgenden Arbeitsstränge abzudecken:
- Gesellschaftsrechtlich: Auszüge aus dem Handelsregister (RoC) — HE1 (Gründung), HE2 (eingetragener Sitz), HE3 (Geschäftsführer und Sekretär), HE32 (Jahresberichte); gesetzliche Register; Anteilsscheine; gegen die Gesellschaft eingetragene Belastungen und Sicherheiten.
- UBO-Register: Abgleich der Meldungen zum wirtschaftlichen Eigentümer mit den Daten im zentralen UBO-Register — siehe unseren UBO-Register-Leitfaden zum Zugangsregime nach dem EuGH-Urteil.
- Steuern: TD4-Körperschaftsteuererklärungen, Mehrwertsteuerhistorie, SDC-Compliance, PAYE/Sozialversicherung, Verrechnungspreisdokumentation, etwaige offene Prüfungen sowie Exposure nach der zyprischen GAAR und den ATAD-CFC-Regeln.
- Substanz: Ansässigkeit der Geschäftsführer, Vorstandsprotokolle, lokales Büro, Mitarbeiter auf zyprischer Gehaltsabrechnung — entscheidend, wenn der Käufer eine zyprische Steueransässigkeitsposition erwirbt. Siehe unseren Leitfaden zur wirtschaftlichen Substanz.
- IP: Bei IP-reichen Zielgesellschaften die Kette der Rechtsinhaberschaft, die IP-Box-Compliance (qualifizierende Aufwendungen, Nexus-Verhältnis) und die IP-Abtretungen von Auftragnehmern überprüfen.
- Arbeitsrecht: Verträge, Anmeldung zur Sozialversicherung, GHS-Beiträge und Kündigungsverbindlichkeiten.
- Bankwesen und EMI: Konten, AML-Akten, Status der KYC-Aktualisierung und etwaige von Banken auferlegte Beschränkungen.
- Rechtsstreitigkeiten und Aufsicht: Recherchen bei den Bezirksgerichten und dem Obersten Gericht, Aufzeichnungen der Aufsichtsbehörden (CySEC, Zentralbank, DPC), Verwaltungsstrafen.
Grenzüberschreitende EU-Fusionen
Wenn die Zielgesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat und der Erwerber in einem anderen ansässig ist, ist eine vollständige grenzüberschreitende EU-Fusion oft effizienter als ein Anteilskauf. Der Rahmen ist die Richtlinie (EU) 2017/1132 (die die ursprüngliche Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen 2005/56/EG kodifiziert hat) und für Spaltungen und Umwandlungen die Mobilitätsrichtlinie (EU) 2019/2121. Zypern hat diese durch Änderungen des Gesellschaftsgesetzes Cap. 113 umgesetzt. Directive (EU) 2017/1132; Directive (EU) 2019/2121; Companies Law Cap. 113
Die Verfahrensschritte sehen wie folgt aus:
- Gemeinsamer Verschmelzungsplan, erstellt und vereinbart vom Vorstand jeder an der Fusion beteiligten Gesellschaft, der das Umtauschverhältnis, die Bewertung, die Behandlung der Minderheiten, die Vereinbarungen zur Arbeitnehmermitbestimmung und das Wirksamkeitsdatum regelt.
- Berichte unabhängiger Sachverständiger zum Umtauschverhältnis (in manchen Fällen durch einstimmige Zustimmung der Anteilseigner verzichtbar).
- Berichte der Geschäftsleitung, die die rechtliche und wirtschaftliche Begründung der Fusion erläutern.
- Veröffentlichung und Gläubigerschutzfrist — mindestens einen Monat vor der Gesellschafterversammlung, wobei Gläubiger berechtigt sind, Sicherheit für nicht erfüllte Verpflichtungen zu verlangen.
- Sonderbeschluss der Anteilseigner in jeder Jurisdiktion zur Genehmigung der Fusion (75%-Schwelle in Zypern).
- Vorabbescheinigung, ausgestellt vom Registerführer jedes Sitzstaats, die bestätigt, dass alle vorvollzüglichen Formalitäten abgeschlossen sind.
- Eintragung durch den Registerführer der übernehmenden Gesellschaft als letzter Vollzugsschritt — die Fusion wird wirksam, und Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Verträge gehen kraft Gesetzes über (Gesamtrechtsnachfolge).
Die Gesamtrechtsnachfolge ist der entscheidende verfahrensrechtliche Vorteil: keine einzelnen Vermögensübertragungen, keine Zustimmungsprobleme ausser dort, wo Verträge ausdrückliche Change-of-Control- oder Anti-Fusions-Klauseln enthalten, keine Mehrwertsteuer, keine Veräusserungsgewinne, keine Verkehrsteuern.
Steuerneutrale Umstrukturierungen (Art. 26 EStG)
Artikel 26 des Einkommensteuergesetzes N.118(I)/2002 setzt die EU-Fusionsrichtlinie 2009/133/EG um und gewährt qualifizierenden Umstrukturierungen vollständige Steuerneutralität. Article 26, Income Tax Law N.118(I)/2002 Die Befreiung umfasst:
- Fusionen — eine Gesellschaft absorbiert eine andere, oder zwei Gesellschaften verschmelzen zu einer neuen.
- Spaltungen — eine Gesellschaft teilt sich in zwei oder mehr auf.
- Teilspaltungen — ein Tätigkeitszweig wird in eine neue oder bestehende Gesellschaft ausgegliedert.
- Vermögensübertragung — eine Gesellschaft überträgt einen Tätigkeitszweig im Tausch gegen Anteile.
- Anteilstausch — Anteilseigner tauschen Anteile an einer Gesellschaft gegen Anteile an einer anderen, wobei die erwerbende Gesellschaft die Stimmrechtsmehrheit an der Zielgesellschaft erlangt.
- Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder einer Europäischen Genossenschaft (SCE).
Die Vorteile, wenn Artikel 26 anwendbar ist:
- Keine Körperschaftsteuer auf eingebaute Gewinne in übertragenen Vermögenswerten.
- Keine Veräusserungsgewinnsteuer (einschliesslich auf zyprisches unbewegliches Vermögen, das zwischen qualifizierenden Einheiten übertragen wird).
- Keine SDC auf fiktive Ausschüttungen, die sich aus der Umstrukturierung ergeben.
- Keine Mehrwertsteuer (die Regeln zur Übertragung eines fortgeführten Geschäftsbetriebs gelten).
- Übertragung der steuerlichen Buchwerte von Vermögenswerten, steuerlichen Verlusten und Abschreibungsmöglichkeiten.
- Die Stempelsteuer war historisch auf 20.000 EUR pro Dokument begrenzt — nach der Abschaffung zum 1. Januar 2026 nun gegenstandslos.
Veräusserungsgewinne, Stempelsteuer & Verkehrsteuern
Das transaktionale Steuerregime Zyperns ist insgesamt verkäuferfreundlich. Die wichtigsten Punkte:
| Steuer | Satz / Behandlung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Veräusserungsgewinne auf Anteile | 0% | Befreit, ausser wenn die Anteile >50% ihres Werts aus zyprischem Immobilienvermögen ableiten (dann 20% CGT auf den dem Immobilienvermögen zurechenbaren Anteil) |
| Veräusserungsgewinne auf zyprisches Immobilienvermögen | 20% | Direktverkauf von in Zypern belegenem Vermögen oder indirekt über Anteile an immobilienreichen Holdinggesellschaften |
| Körperschaftsteuer auf Vermögensgewinne | 15% | Gilt bei Vermögensverkäufen (ausser rein der CGT unterliegenden Vermögenswerten), sofern keine steuerneutrale Umstrukturierung anwendbar ist |
| Stempelsteuer auf SPAs und SHAs | 0% (abgeschafft am 1. Jan. 2026) | Gesetz 239(I)/2025 — gilt für alle Handelsverträge, die ab diesem Datum unterzeichnet werden |
| Übertragungsgebühren bei Anteilsübertragungen | 20 EUR pro Übertragung (Registergebühr) | Geringfügige Verwaltungsgebühr beim RoC, keine Steuer |
| Übertragungsgebühren bei Immobilien | 3%–8% (in den meisten Fällen mit 50% Rabatt) | Zahlbar an das Grundbuchamt bei direkter Übertragung |
| Mehrwertsteuer bei Share-Deals | Befreit | Artikel 8, Anhang 5 des Mehrwertsteuergesetzes |
| Mehrwertsteuer bei Asset-Deals | 0% bei TOGC, ansonsten 19% | Übertragung eines fortgeführten Geschäftsbetriebs nach Artikel 11A |
Für den tieferen Kontext nach der Reform siehe unsere Erläuterung zur Abschaffung der Stempelsteuer und unseren vollständigen Steuerleitfaden 2026.
Fusionskontrolle und FDI-Screening
Je nach Grösse können zwei parallele Fusionskontrollregime auf einen Zypern-Deal Anwendung finden.
Zyprische nationale Fusionskontrolle
Nach dem Wettbewerbsschutzgesetz 13(I)/2022 ist ein Zusammenschluss bei der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs (CPC) anmeldepflichtig, wenn alle drei Schwellen erfüllt sind:
- Der kombinierte Gesamtumsatz der Parteien in Zypern übersteigt 3,5 Mio. EUR.
- Mindestens zwei der Parteien erzielen jeweils mehr als 3,5 Mio. EUR Umsatz in Zypern.
- Mindestens eine Partei übt in Zypern Geschäftstätigkeiten aus.
Die Anmeldung ist verpflichtend und mit Vollzugsverbot — die Transaktion kann nicht vollzogen werden, bevor die Freigabe erteilt ist. Die Phase-I-Prüfung dauert einen Monat; die Phase-II-Prüfung (vertieft) kann sich auf vier Monate erstrecken. Eine unterlassene Anmeldung zieht Geldbussen von bis zu 10% des Gruppenumsatzes nach sich.
EU-Fusionskontrolle (EUMR)
Wenn der Deal eine EU-weite Bedeutung nach Verordnung 139/2004 hat (grob: kombinierter weltweiter Umsatz >5 Mrd. EUR und EU-weiter Umsatz >250 Mio. EUR für jede von zwei Parteien), erfolgt die Anmeldung bei der Europäischen Kommission, und die zyprische nationale Kontrolle wird nach dem One-Stop-Shop-Prinzip verdrängt.
FDI-Screening
Zypern hat noch kein eigenständiges FDI-Screening-Gesetz erlassen, kooperiert aber im Rahmen der EU-FDI-Screening-Verordnung 2019/452. Sektorale Genehmigungen — CySEC, Zentralbank, zyprische Telekommunikationsaufsicht, Energieministerium — können je nach den Lizenzen der Zielgesellschaft erforderlich sein. Ein Konsultationspapier zu einem nationalen FDI-Regime kursiert; jede grosskapitalisierte Übernahme sollte unmittelbar vor der Unterzeichnung erneut überprüft werden.
Übernahmen börsennotierter Gesellschaften (Gesetz 41(I)/2007)
Bei börsennotierten Zielgesellschaften an der Zyprischen Börse oder anderweitig im Anwendungsbereich des Übernahmeangebotsgesetzes 41(I)/2007 (das die EU-Richtlinie 2004/25/EG umsetzt) ändern sich die Spielregeln:
- Pflichtangebotsregel: ein Erwerber, der die 30%-Stimmrechtsschwelle überschreitet, muss allen verbleibenden Anteilseignern ein öffentliches Angebot zum höchsten in den vorangegangenen 12 Monaten gezahlten Preis unterbreiten.
- Gleichbehandlung: alle Anteilseigner derselben Klasse erhalten eine gleichwertige Gegenleistung.
- CySEC-Aufsicht: das Angebotsdokument, das Rundschreiben des Vorstands der Zielgesellschaft und der Zeitplan werden von der CySEC geprüft und freigegeben, bevor das Angebot eröffnet wird.
- Verpflichtende Mindestannahmefrist: in der Regel vier bis zehn Wochen; verlängerbar.
- Vorstandsneutralität: die Geschäftsführer der Zielgesellschaft dürfen keine vereitelnden Massnahmen ohne Zustimmung der Anteilseigner ergreifen, sobald ein Angebot unmittelbar bevorsteht.
- Durchbrechungsregelungen: bestimmte einschränkende Strukturen (Mehrfachstimmrechte, Übertragungsbeschränkungen) können nach dem Angebot neutralisiert werden.
Der 90%-Squeeze-out und Minderheitenschutz
Das zyprische Recht gibt einem Erwerber zwei Wege, um 100%-Eigentum an einer Zielgesellschaft zu erreichen, wenn Minderheiten Widerstand leisten:
- Gesellschaftsgesetz Cap. 113, Artikel 202: gilt allgemein für private und börsennotierte Gesellschaften. Wenn der Erwerber gemäss einem von 90% des Werts der betroffenen Anteile genehmigten Plan oder Vertrag handelt, kann er die verbleibenden 10% zu denselben Bedingungen zwangsweise erwerben, vorbehaltlich der gerichtlichen Kontrolle bei Einwänden der Minderheit. Article 202, Companies Law Cap. 113
- Übernahmeangebotsgesetz 41(I)/2007, Artikel 36: gilt für Übernahmen börsennotierter Gesellschaften. Nach einem erfolgreichen Angebot, das 90% Annahme erreicht, hat der Bieter drei Monate Zeit, um ein Recht auf zwangsweisen Erwerb auszuüben (und Minderheiten haben ein spiegelbildliches Andienungsrecht) zu den Bedingungen der Angebotsgegenleistung.
Minderheiten behalten das Recht, innerhalb eines Monats bei Gericht eine Anordnung zur Änderung der Bedingungen oder zur Blockierung des Squeeze-out zu beantragen, doch greifen Gerichte selten ein, wenn die 90%-Schwelle sauber erreicht wurde und die Angebotsbedingungen nachweislich fair sind.
Rechenbeispiel: Verkauf eines zyprischen SaaS für 15 Mio. EUR
Ein Gründer hält 100% der CyCo Ltd, einer in Zypern steuerlich ansässigen SaaS-Gesellschaft, die die zyprische IP-Box auf ihrer Kernplattform betreibt. Ein strategischer US-Erwerber bietet 15 Mio. EUR für 100% der Anteile, strukturiert als 13 Mio. EUR Barzahlung beim Vollzug und 2 Mio. EUR in einem zweijährigen Treuhandkonto gegen Gewährleistungsansprüche. Der Gründer ist ein in Zypern steuerlich ansässiger Non-Dom.
Das zyprische Steuerergebnis:
- Gewinn aus dem Share-Deal für den Gründer: 15 Mio. EUR – 0 EUR historische Anschaffungskosten = 15 Mio. EUR.
- Zyprische Veräusserungsgewinnsteuer auf den Anteilsverkauf: 0 EUR (Anteile befreit; kein zugrunde liegendes zyprisches Immobilienvermögen).
- Zyprische Körperschaftsteuer bei CyCo: 0 EUR (keine Vermögensveräusserung; die Gesellschaft besteht unter neuem Eigentum unverändert fort).
- Stempelsteuer auf den SPA: 0 EUR (abgeschafft ab dem 1. Januar 2026 nach Gesetz 239(I)/2025).
- SDC und GHS auf den Erlös in den Händen des Gründers: 0 EUR (der Erlös ist Kapital, keine Dividende; der Non-Dom-Status würde die SDC ohnehin befreien).
- Persönliche Einkommensteuer: 0 EUR (ein Veräusserungsgewinn auf Anteile ist kein Einkommen).
Netto an den Gründer beim Vollzug: 13 Mio. EUR, zuzüglich bis zu 2 Mio. EUR aus dem Treuhandkonto bei Freigabe. Der zyprische Steuerkeil auf die gesamten 15 Mio. EUR ist faktisch null.
Häufige Fehler bei M&A in Zypern
- Anzunehmen, dass alle Share-Deals CGT-frei sind. Wenn der Wert der Zielgesellschaft zu mehr als 50% aus zyprischem Immobilienvermögen abgeleitet wird (direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften), fällt CGT von 20% auf den dem Vermögen zurechenbaren Gewinn an. Führen Sie stets die Durchschau durch.
- Die Verrechnungspreise beim Debt-Push-down innerhalb der Gruppe zu vergessen. Die Finanzierung einer zyprischen Erwerbs-Holdinggesellschaft mit gruppeninternen Schulden erfordert eine zeitnahe Verrechnungspreisdokumentation nach den zyprischen TP-Regeln. Siehe unseren Verrechnungspreis-Leitfaden.
- Die GAAR durch das Ausräumen von Substanz nach dem Deal auszulösen. Der Kauf einer zyprischen Gesellschaft und die sofortige Verlagerung von Mitarbeitern, Entscheidungsfindung und IP an einen anderen Ort beseitigt die Steueransässigkeitsposition nach dem Deal und riskiert eine GAAR-Anfechtung historischer Vorteile.
- Die CPC-Anmeldung zu versäumen. Die Schwellen von 3,5 Mio. EUR sind niedrig. Selbst Deals im mittleren Marktsegment können in den Anwendungsbereich fallen. Eine unterlassene Anmeldung ist mit Geldbussen von bis zu 10% des Gruppenumsatzes belegt.
- Sich auf Artikel 26 ohne Auskunftsschutz zu verlassen. Holen Sie für jede Umstrukturierung von nennenswertem Wert eine verbindliche Steuerauskunft ein, die die Behandlung nach Artikel 26 bestätigt. Im Jahr 2026 erteilte Auskünfte werden im Rahmen des neuen beschleunigten Verfahrens typischerweise innerhalb von 90 Arbeitstagen erteilt.
- Die DAC6-Meldung zu ignorieren.Grenzüberschreitende M&A-Gestaltungen fallen häufig unter eines der DAC6-Kennzeichen (insbesondere Kennzeichen E zu Verrechnungspreisen oder Kennzeichen B zu standardisierten Strukturen). Intermediäre — und manchmal Steuerpflichtige — müssen melden. Siehe unseren DAC6-Leitfaden.
- Die Arbeitnehmermitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen zu übersehen. Wenn die fortbestehende Einheit in einem Mitgliedstaat mit schwächerer Arbeitnehmermitbestimmung auf Vorstandsebene als die untergehende Einheit ansässig ist, können besondere Regeln der Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen die fortbestehende Einheit dazu zwingen, das stärkere Regime zu übernehmen.
Häufig gestellte Fragen
Besteuert Zypern Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen?
Wurde die Stempelsteuer in Zypern für 2026 wirklich abgeschafft?
Was ist eine steuerneutrale Umstrukturierung nach Artikel 26 des Einkommensteuergesetzes?
Wie funktioniert eine grenzüberschreitende EU-Fusion unter Beteiligung einer zyprischen Gesellschaft?
Was ist die 90%-Squeeze-out-Schwelle?
Benötige ich für einen M&A-Deal in Zypern eine fusionskontrollrechtliche Freigabe?
Ist das FDI-Screening in Zypern relevant?
Kann eine zyprische Holdinggesellschaft als Erwerbsvehikel genutzt werden?
Welche Dokumente werden bei einem zyprischen Share-Deal typischerweise unterzeichnet?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
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