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Resources · Immobilien in Zypern

Immobilienkauf in Zypern 2026: Eigentumstitel & MwSt.

Die vollständige Mechanik des Erwerbs zyprischen unbeweglichen Vermögens 2026: Eigentumstitel vs. Kaufvertrag, das Specific Performance Law, die ermässigte MwSt. von 5 %, halbierte Übertragungsgebühren, Kapitalertragsteuer beim Weiterverkauf, Mittelherkunftsprüfungen nach den Geldwäschevorschriften und die Genehmigung des Ministerrats für Käufer aus Nicht-EU-Staaten.

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer
Von Sergios CharalambousGeprüft 16 Min. Lesezeit

Founder von Zeno · in Zypern & Athen als Anwalt zugelassen · Gesellschafts- & Steuerrecht. Gemeinsam geprüft mit unabhängigen, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten und ICPAC-zugelassenen Wirtschaftsprüfern. Mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

Inhaltsverzeichnis
  1. Immobilienkauf in Zypern auf einen Blick
  2. Eigentumstitel vs. Kaufvertrag
  3. Schutz durch das Specific Performance Law
  4. Due Diligence — Belastungen & versteckte Fallen
  5. MwSt.: 5 % ermässigter vs. 19 % Regelsatz
  6. Übertragungsgebühren (50 % Ermässigung)
  7. Stempelsteuer auf den Kaufvertrag
  8. Kapitalertragsteuer beim Weiterverkauf
  9. Käufer aus Nicht-EU-Staaten: Genehmigung des Ministerrats
  10. Mittelherkunftsprüfungen nach der 5. Geldwäscherichtlinie
  11. Realistischer Zeitplan & Kosten
  12. Checkliste für Käufer vor der Unterzeichnung

Der Erwerb von unbeweglichem Vermögen in Zypern ist im Grundsatz unkompliziert und im Detail tückisch. Die Insel hat eines der käuferfreundlichsten gesetzlichen Regime der EU — sie hat aber auch ein langjähriges Problem mit dem Rückstau bei Eigentumstiteln, das unvorsichtige Käufer ihr Zuhause gekostet hat. Dieser Leitfaden führt durch jeden Schritt des Kaufprozesses 2026: die rechtliche Mechanik, die Zahlen zu MwSt. und Übertragungsgebühren, den Schutz durch das Specific Performance Law, auf den Sie nicht verzichten können, sowie die Kontrollpunkte der Geldwäscheprüfung und des Ministerrats für ausländische Käufer.

Der Artikel richtet sich an ausländische und zyprische Käufer, die Wohn- oder Gewerbeimmobilien erwerben — sei es zur Eigennutzung, im Rahmen eines Antrags auf Daueraufenthalt oder als Kapitalanlage. Derselbe gesetzliche Rahmen gilt unabhängig vom Käuferprofil; was sich ändert, ist die Optimierungsebene (MwSt.-Einstufung, Strategie bei Übertragungsgebühren, Struktur) darüber.

Immobilienkauf in Zypern auf einen Blick

Zypern ist eine Common-Law-Rechtsordnung mit einem Grundbuch nach Torrens-Vorbild. Jedes Grundstück unbeweglichen Vermögens wird beim Department of Lands and Surveys (DLS) mit einer eindeutigen Registrierungsnummer, Parzelle, Blatt/Plan, Lage und Fläche erfasst. Das Eigentum wird durch einen vom DLS ausgestellten Eigentumstitel nachgewiesen. Im Grundsatz ist die Eintragung für das rechtliche Eigentum massgeblich.

In der Praxis erschweren drei zypernspezifische Reibungspunkte die Lage: (1) viele Bauvorhaben werden verkauft, bevor eigene Eigentumstitel für die Einheiten ausgestellt wurden, mitunter Jahre zuvor; (2) Bauträger haben das gesamte Grundstück historisch zur Baufinanzierung mit Hypotheken belastet, wodurch Belastungen entstehen, die auch nach dem Verkauf an den Einheiten haften; und (3) Verwaltungsverzögerungen bei den DLS-Ämtern bei der Übertragung der Titel sorgen für zusätzliche Unsicherheit. Das gesetzliche Regime — vor allem das Specific Performance Law und das Sale of Immovable Property (Disclosure) Law — ist darauf ausgelegt, diese Risiken für einen ordnungsgemäss beratenen Käufer zu neutralisieren.

Eigentumstitel vs. Kaufvertrag

Die Verwechslung dieser beiden Dokumente ist die mit Abstand häufigste Ursache vermeidbarer Verluste beim Immobilienkauf in Zypern.

DokumentWas es istAusgestellt vonWas es nachweist
KaufvertragPrivate Vereinbarung zwischen Käufer und VerkäuferDie Advokaten der ParteienVertraglicher Anspruch auf Erhalt der Immobilie
Hinterlegter Vertrag (Specific Performance)Beim DLS innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung hinterlegter KaufvertragDepartment of Lands and SurveysDingliches Recht (in rem) an der Immobilie, gegenüber Dritten durchsetzbar
EigentumstitelStaatliche Urkunde über das eingetragene EigentumDepartment of Lands and SurveysMassgebliches rechtliches Eigentum

Ein Käufer, der den vollen Preis nach einem nicht eingetragenen Kaufvertrag zahlt, hält nur einen vertraglichen Anspruch. Wird der Verkäufer insolvent, bevor der Eigentumstitel übertragen ist, steht dieser Anspruch hinter den gesicherten Gläubigern zurück. Viele zyprische Familien haben dies in den Jahren 2013–2015 auf die harte Tour gelernt, als Banken versuchten, gegen Bauträgerhypotheken auf Gebäuden zu vollstrecken, deren Einheiten bereits verkauft und bezahlt waren.

Käuferschutz durch das Specific Performance Law

Das Sale of Immovable Property (Specific Performance) Law, N.81(I)/2011, ist das mit Abstand wichtigste Verteidigungsinstrument des Käufers. Sale of Immovable Property (Specific Performance) Law N.81(I)/2011 Der Mechanismus ist:

  1. Der Advokat erstellt den Kaufvertrag.
  2. Der Vertrag wird unterzeichnet. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Stempelsteuer abgeschafft, sodass 2026 unterzeichnete Verträge vor der Hinterlegung nicht mehr gestempelt werden müssen (am oder vor dem 31. Dezember 2025 unterzeichnete Verträge mussten nach dem alten Regime noch gestempelt werden — siehe unseren Leitfaden zur Stempelsteuer).
  3. Innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung wird der Vertrag beim District Lands Office hinterlegt, in dessen Bezirk die Immobilie belegen ist.
  4. Nach der Hinterlegung trägt das DLS den Vertrag gegen das Grundstück ein. Das Interesse des Käufers ist nun dinglich (in rem) durchsetzbar.
  5. Der Verkäufer kann die Immobilie nicht mehr in einer Weise übertragen, mit Hypotheken belegen oder weiter belasten, die den Käufer benachteiligt.
  6. Gerät der Verkäufer in Verzug, kann der Käufer Specific Performance verlangen — eine gerichtliche Anordnung, die die Übertragung des Eigentumstitels erzwingt.

Due Diligence — Belastungen & versteckte Fallen

Vor der Unterzeichnung sollte Ihr Advokat eine aktuelle Such-Bescheinigung (Search Certificate) für das Grundstück vom DLS einholen. Die Bescheinigung legt offen:

  • Aktuelle eingetragene Eigentümer
  • Hypotheken und sonstige Belastungen
  • Memos (gegen die Immobilie eingetragene Urteile)
  • Übertragungsverbote
  • Grunddienstbarkeiten und Wegerechte
  • Bestehende hinterlegte Kaufverträge (nach dem Specific Performance Law)
  • Stadtplanungszone und Baukoeffizient

Bei Neubauten und Off-Plan-Objekten sind zusätzliche Prüfungen unerlässlich: die Gesellschaftsakte des Bauträgers (Handelsregister), die Baugenehmigung und Baubewilligungen, das Vorliegen einer Architektenbescheinigung über die endgültige Abnahme und — entscheidend — ob das Grundstück bei einer Bank mit einer Hypothek belastet ist und, falls ja, ob eine teilweise Freigabe/Entlassung der Hypothek hinsichtlich der Einheit des Käufers erwirkt oder vereinbart wurde.

MwSt.: 5 % ermässigter vs. 19 % Regelsatz

Zypern wendet auf die Lieferung neu gebauten unbeweglichen Vermögens durch einen steuerpflichtigen Bauträger die Regel-MwSt. von 19 % an. Wiederverkäufe zwischen nicht MwSt.-registrierten Verkäufern fallen nicht in den Anwendungsbereich der MwSt. (lösen aber Übertragungsgebühren aus — siehe unten). Ein ermässigter MwSt.-Satz von 5 % ist verfügbar, wenn der Käufer eine natürliche Person ist und die Immobilie seine erste und ständige Wohnung wird. VAT Law N.95(I)/2000

Die Reform vom 16. Juni 2023 hat das Regime des ermässigten Satzes umstrukturiert, um Zypern mit den EU-Beihilfegrundsätzen in Einklang zu bringen. Die Regeln für 2026:

KriteriumDer ermässigte Satz von 5 % gilt, wenn
KäuferNatürliche Person, 18 Jahre oder älter, in EU/EWR/Zypern ansässig oder qualifizierter ausländischer Staatsangehöriger
NutzungImmobilie wird mindestens 10 Jahre als erste und ständige Wohnung in Zypern genutzt
Fläche (bebaubar)5 % auf die ersten 130 qm; 19 % auf Fläche über 130 qm
Wert5 % auf die ersten 350.000 € des Werts; 19 % auf Wert über 350.000 €
ObergrenzenGesamtwert der Immobilie ≤ 475.000 € und gesamte bebaubare Fläche ≤ 190 qm
HäufigkeitEinmal alle 10 Jahre; eine frühere Inanspruchnahme der Erleichterung schliesst eine zweite Geltendmachung innerhalb dieses Zeitraums aus

Eine Überschreitung der Wertobergrenze (475.000 €) oder der Flächenobergrenze (190 qm) schliesst die gesamte Immobilie vom ermässigten Satz aus — nicht nur den überschreitenden Teil. Dies ist eine scharfe Abbruchkante, die Käufer trifft, die spät im Bauverlauf die Ausstattung aufwerten.

Übertragungsgebühren (50 % Ermässigung)

Wenn der Eigentumstitel schliesslich auf den Namen des Käufers übertragen wird, erhebt das DLS eine Übertragungsgebühr auf Grundlage des Marktwerts der Immobilie (vom DLS selbst festgesetzt, nicht des Vertragspreises). Die Eckwerte der Staffel:

WertbandRegelsatzEffektiver Satz nach 50 % Ermässigung (Wiederverkauf, keine MwSt.)Effektiver Satz, wenn MwSt. erhoben wurde
0 € – 85.000 €3 %1,5 %0 %
85.001 € – 170.000 €5 %2,5 %0 %
Über 170.000 €8 %4,0 %0 %

Die 50-prozentige Ermässigung (die aus dem Dezember 2014 stammt und schrittweise als dauerhaft bestätigt wurde) bedeutet, dass Wiederverkaufskäufe — die keine MwSt. tragen — eine spürbare, aber ermässigte Übertragungsgebühr verursachen. Neubauten, die MwSt. auslösten, zahlen null Übertragungsgebühren. Bei mehreren Käufern wird der Wert für die Bandberechnung je Käufer aufgeteilt, was bei Immobilien über 170.000 € zu weiteren Ersparnissen führt.

Stempelsteuer auf den Kaufvertrag

Die Stempelsteuer wurde für Dokumente, die am oder nach dem 1. Januar 2026 errichtet werden, durch das Gesetz 239(I)/2025 als Teil der weiter gefassten Steuerreform 2026 abgeschafft. Ein 2026 unterzeichneter Kaufvertrag trägt daher überhaupt keine Stempelsteuer, und die alte gestaffelte Skala (0 % auf die ersten 5.000 €, 0,15 % bis 170.000 €, 0,20 % darüber, begrenzt auf 20.000 €) gilt nicht mehr. Abolition of the Stamp Duty Laws, Law 239(I)/2025, effective 1 January 2026 Beachten Sie die Übergangsregel: Ein Dokument, das (auch nur von einer Partei) am oder vor dem 31. Dezember 2025 unterzeichnet wurde, unterliegt weiterhin der Stempelsteuer nach dem aufgehobenen Regime 1963–2025 und muss nach der alten Grundlage gestempelt werden. Siehe unseren eigenen Leitfaden zur Stempelsteuer für die Einzelheiten der Abschaffung und die historische Staffel.

Kapitalertragsteuer beim Weiterverkauf

Zypern erhebt eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 20 % auf den Gewinn aus der Veräusserung von in Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen (und auf Veräusserungen von Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften, deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar aus solchem Vermögen ableitet). Die Anschaffungskosten sind die historischen Erwerbskosten, inflationsindexiert, zuzüglich Wertsteigerungen und Nebenkosten des Verkaufs. Capital Gains Tax Law N.52/1980

Wesentliche Erleichterungen (lebenslange Freibeträge, durch die Steuerreform 2026 mit Wirkung zum 1. Januar 2026 erhöht): Cyprus Tax Reform 2026 — increased CGT lifetime exemptions, in force 1 January 2026

  • Allgemeiner lebenslanger Freibetrag von 30.000 € je Person (erhöht von 17.086 €).
  • Private Hauptwohnung: lebenslanger Freibetrag von 150.000 € (erhöht von 85.430 €), sofern der Verkäufer die Immobilie mindestens fünf Jahre als seinen Hauptwohnsitz bewohnt hat.
  • Landwirtschaftliche Flächen, die von einem qualifizierten Landwirt verkauft werden, geniessen einen Freibetrag von 50.000 € (erhöht von 25.629 €).
  • Gruppe 16. Juli 2015 – 31. Dezember 2016: in diesem Zeitfenster erworbene Immobilien bleiben beim ersten Weiterverkauf von der Kapitalertragsteuer befreit, eine dauerhaft fortgeführte Erleichterung aus dem historischen Konjunkturanreiz.

Die Kapitalertragsteuer wird vom Tax Department verwaltet. Der Advokat des Käufers behält die geschätzte Kapitalertragsteuer des Verkäufers typischerweise bei Abschluss vom Kaufpreis ein und zahlt sie an das Tax Department im Austausch gegen die Bescheinigung über die Kapitalertragsteuer-Freistellung, die das DLS vor der Übertragung des Eigentumstitels verlangt.

Käufer aus Nicht-EU-Staaten: Genehmigung des Ministerrats

Section 109 des Immovable Property (Tenure, Registration and Valuation) Law (Cap. 224) verlangt von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten (und in begrenzten Fällen von EU-Bürgern, die nicht länger als fünf Jahre in Zypern ansässig sind) vor der Eintragung von unbeweglichem Vermögen auf ihren Namen die Genehmigung des Ministerrats — in der Praxis an den District Officer des Bezirks delegiert, in dem die Immobilie belegen ist. Section 109, Immovable Property (Tenure, Registration and Valuation) Law Cap. 224

Der Standardantrag:

  • Wird nach Unterzeichnung des Kaufvertrags über den Advokaten im Namen des Käufers eingereicht.
  • Belege: Passkopien, Lebenslauf, Mittelherkunft, Kaufvertrag, Such-Bescheinigung.
  • Die Genehmigung wird routinemässig für eine Wohnimmobilie je Familieneinheit mit bis zu rund 4.014 qm zugehörigem Land erteilt.
  • Bearbeitung: durchschnittlich 2–4 Monate; länger in stark frequentierten Bezirken.
  • Der Kaufvertrag sollte unter der Bedingung der Genehmigung stehen und eine Rückerstattungsklausel enthalten.

Entscheidend ist, dass der Käufer aus einem Nicht-EU-Staat die Immobilie nach dem hinterlegten Kaufvertrag bewohnen und nutzen kann, während die Genehmigung aussteht — nur die förmliche Übertragung des Eigentumstitels ist blockiert. In Verbindung mit der Specific-Performance-Eintragung ist der Käufer während der Wartezeit vollständig geschützt.

Für Käufer, die die Immobilie als Grundlage eines Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsantrags nutzen, siehe unsere Leitfäden zum Daueraufenthalt durch Investition und zur Einbürgerung.

Mittelherkunftsprüfungen nach der 5. Geldwäscherichtlinie

Das zyprische Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche (188(I)/2007, in der zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie geänderten Fassung) erlegt Advokaten, Notaren, Immobilienmaklern, Banken und E-Geld-Instituten, die Immobiliengeschäfte abwickeln, strenge Pflichten zur Kundensorgfalt auf. 2026 hat sich die Praxis mit dem Anlaufen der EU-Geldwäschebehörde (AMLA) weiter verschärft. Prevention and Suppression of Money Laundering Law N.188(I)/2007

Rechnen Sie damit, Folgendes vorzulegen:

  • Pass und eine aktuelle Rechnung eines Versorgers / einen Kontoauszug, die die Wohnadresse belegen
  • Steueransässigkeitsbescheinigung (oder Selbsterklärung)
  • Mittelherkunft: sechs bis zwölf Monate Kontoauszüge, die die Ansammlung belegen, zuzüglich der zugrunde liegenden Erläuterung (Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, geprüfte Abschlüsse für Unternehmer, Vereinbarungen über Anteilsverkäufe, Erbschaftsunterlagen)
  • Vermögensherkunft: eine umfassendere Darstellung, wie das kumulierte Vermögen über eine Laufbahn aufgebaut wurde
  • Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten, wenn der Käufer eine Gesellschaft ist — siehe unseren Leitfaden zum UBO-Register
  • Sanktions- und PEP-Screening

Barzahlungen von 10.000 € oder mehr in Bezug auf ein einzelnes Geschäft sind beschränkt; in der Praxis müssen alle Mittel über nachvollziehbare Bankkanäle auf das Mandantenkonto des Advokaten oder direkt an den Verkäufer/Bauträger fliessen. Das Leiten von Mitteln durch Hochrisiko- oder nicht kooperative Jurisdiktionen löst eine verstärkte Sorgfaltsprüfung aus und kann den Abschluss verzögern oder verhindern. Siehe unseren Hinweis zu den Regeln für Länder auf der schwarzen Liste für verwandte Abwehrmassnahmen.

Realistischer Zeitplan & Kosten

SchrittWiederverkauf (bestehender Eigentumstitel)Off-Plan / Neubau
1. Reservierung & Mandatierung des AdvokatenWoche 1Woche 1
2. Due Diligence & Such-BescheinigungWochen 1–3Wochen 1–4
3. Kaufvertrag unterzeichnet (ab 2026 keine Stempelung nötig)Wochen 3–4Wochen 4–6
4. Specific-Performance-Hinterlegung beim DLSWochen 4–6Wochen 6–8
5. Antrag beim Ministerrat (Nicht-EU)Wochen 6–18Monate 2–6
6. Bauliche Fertigstellung (Off-Plan)entfällt6–24 Monate
7. Übertragung des EigentumstitelsMonate 2–4Variabel — mitunter Jahre nach Fertigstellung

Indikative Gesamttransaktionskosten (ein Wiederverkauf über 400.000 €, keine MwSt.):

  • Advokatenhonorare: ~1,0–1,5 % des Werts (4.000 €–6.000 €)
  • Stempelsteuer: 0 € (abgeschafft ab 1. Januar 2026 — zuvor ~713 € bei einem Vertrag über 400.000 €)
  • Gebühr für die Specific-Performance-Hinterlegung: ~50 €
  • Übertragungsgebühren (um 50 % ermässigt): rund 10.275 € (1,5 % × 85.000 € + 2,5 % × 85.000 € + 4,0 % × 230.000 €)
  • DLS-Recherchen und Bescheinigungen: einige hundert Euro

Checkliste für Käufer vor der Unterzeichnung

  1. Beauftragen Sie einen unabhängigen, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten, der ausschliesslich für Sie tätig ist — nicht den Advokaten des Bauträgers.
  2. Holen Sie eine aktuelle Such-Bescheinigung für das Grundstück ein und prüfen Sie jede Belastung.
  3. Sichern Sie sich bei Neubauten ein Schreiben über die teilweise Freigabe der Bank des Bauträgers, falls das Grundstück mit einer Hypothek belastet ist.
  4. Bestätigen Sie die MwSt.-Einstufung (5 % vs. 19 % vs. befreit) schriftlich mit dem Advokaten des Verkäufers und im Zweifelsfall mit dem Tax Department.
  5. Notieren Sie die Frist für die sechsmonatige Specific-Performance-Hinterlegung (für ab dem 1. Januar 2026 unterzeichnete Verträge ist eine Stempelung nicht mehr erforderlich, prüfen Sie aber das Datum, falls Ihr Vertrag 2025 unterzeichnet wurde).
  6. Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates sind, reichen Sie den Antrag beim Ministerrat unmittelbar nach der Unterzeichnung ein.
  7. Stellen Sie das Mittelherkunfts-Dossier zusammen, bevor und nicht nachdem Sie Geld überweisen — andernfalls halten Banken und Advokaten Transaktionen an.
  8. Lassen Sie bei der Unterzeichnung ein zyprisches Testament errichten, das die Immobilie regelt — siehe unseren Leitfaden zum Pflichtteilsrecht.
  9. Wenn Sie die Immobilie vermieten, registrieren Sie sich für die MwSt. und berücksichtigen Sie die steuerliche Behandlung der Mieteinkünfte (die Vermietung unbeweglichen Vermögens ist für Non-Doms von der Sonderverteidigungsabgabe (SDC) befreit — siehe Non-Dom-Status).

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Eigentumstitel und dem Kaufvertrag in Zypern?
Der Eigentumstitel (Πιστοποιητικό Εγγραφής Ακινήτου) ist die förmliche Eigentumsurkunde, die vom Department of Lands and Surveys ausgestellt wird. Der Kaufvertrag ist die private Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. In Zypern werden viele Immobilien — insbesondere Off-Plan-Objekte und neu gebaute Einheiten — verkauft, bevor für die jeweilige Einheit ein eigener Eigentumstitel ausgestellt wurde. Die Hinterlegung des Kaufvertrags beim District Lands Office nach dem Specific Performance Law verschafft dem Käufer einen verbindlichen Anspruch, diesen Eigentumstitel zu gegebener Zeit zu erhalten, und ist der mit Abstand wichtigste Schutzschritt.
Welche MwSt. zahle ich 2026 auf eine zyprische Immobilie?
Wiederverkaufsobjekte (gebrauchte Immobilien) unterliegen nicht der MwSt. Neue Immobilien, die von einem Bauträger verkauft werden, tragen 19 % Regel-MwSt. Ist der Käufer eine natürliche Person und wird die Immobilie seine erste und ständige Wohnung in Zypern, gilt der ermässigte MwSt.-Satz von 5 % für die ersten 130 qm bebaubarer Fläche (begrenzt auf einen Wert von 350.000 €, wobei der Gesamtwert der Immobilie 475.000 € und die gesamte bebaubare Fläche 190 qm nicht überschreiten darf). Fläche über 130 qm und Wert über 350.000 € werden mit 19 % besteuert. Diese Schwellenwerte wurden mit der Reform vom 16. Juni 2023 eingeführt und gelten 2026 weiterhin.
Wie hoch sind die Übertragungsgebühren in Zypern?
Übertragungsgebühren werden vom Department of Lands and Surveys nach einer Staffel erhoben: 3 % auf die ersten 85.000 €, 5 % von 85.001 € bis 170.000 € und 8 % über 170.000 € des deklarierten Marktwerts. Es gelten zwei Erleichterungen: (a) wurde auf die Immobilie MwSt. erhoben, betragen die Übertragungsgebühren null, und (b) wurde keine MwSt. erhoben (typischer Wiederverkauf), werden die Übertragungsgebühren um 50 % ermässigt. Die 50-prozentige Ermässigung gilt ununterbrochen seit Dezember 2014 und wurde dauerhaft festgeschrieben.
Kann ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates eine Immobilie in Zypern kaufen?
Ja, aber Käufer aus Nicht-EU-Staaten benötigen vor der Eintragung des Eigentumstitels auf ihren Namen die Genehmigung des Ministerrats (in der Praxis an den District Officer delegiert). Die Genehmigung wird routinemässig für eine Wohnimmobilie mit bis zu rund 4.014 qm Land erteilt. Der Antrag wird nach Unterzeichnung des Kaufvertrags gestellt; der Vertrag sollte unter der Bedingung der Genehmigungserteilung stehen und eine Rückerstattungsklausel enthalten.
Was ist das Specific Performance Law und warum ist es wichtig?
Das Sale of Immovable Property (Specific Performance) Law, N.81(I)/2011, erlaubt es einem Käufer, den Kaufvertrag innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung beim District Lands Office zu hinterlegen. Nach der Hinterlegung ist der vertragliche Anspruch des Käufers auf Erhalt der Immobilie dinglich (in rem) durchsetzbar — das heisst, der Verkäufer (und dessen Gläubiger) können die Immobilie nicht in einer Weise veräussern, belasten oder mit Hypotheken belegen, die den Käufer benachteiligt. Ohne diese Hinterlegung ist ein Käufer, der den Kaufpreis gezahlt, aber noch keinen Eigentumstitel erhalten hat, der Insolvenz des Bauträgers und Belastungen durch Dritte ausgesetzt.
Was ist die Kapitalertragsteuer, wenn ich eine zyprische Immobilie verkaufe?
Die zyprische Kapitalertragsteuer beträgt 20 % auf den Gewinn aus der Veräusserung von in Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen (oder von Anteilen an Gesellschaften, die solches Vermögen halten). Ab dem 1. Januar 2026 hat die Steuerreform 2026 die lebenslangen Freibeträge erhöht: Die ersten 30.000 € des lebenslangen Gewinns sind für natürliche Personen steuerfrei (angehoben von 17.086 €) und 150.000 € für die Veräusserung einer privaten Hauptwohnung (angehoben von 85.430 €), vorbehaltlich der Voraussetzungen. Eine Inflationsindexierung der Anschaffungskosten ist anwendbar. Immobilien, die zwischen dem 16. Juli 2015 und dem 31. Dezember 2016 einschliesslich erworben wurden, bleiben beim ersten Weiterverkauf von der Kapitalertragsteuer befreit, kraft des historischen Anreizes, der für diese Gruppe nie zurückgenommen wurde.
Welche Nachweise zur Mittelherkunft benötige ich?
Nach der 5. EU-Geldwäscherichtlinie und dem zyprischen Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche (188(I)/2007 in der geänderten Fassung) müssen der mit dem Immobilienkauf befasste Advokat sowie jede beteiligte Bank oder jedes E-Geld-Institut die Mittelherkunft und die Vermögensherkunft überprüfen. Rechnen Sie damit, Folgendes vorzulegen: Ausweis und Adressnachweis, sechs bis zwölf Monate Kontoauszüge, die die Ansammlung der Mittel belegen, Belege für das zugrunde liegende Einkommen (Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, geprüfte Abschlüsse, Erlöse aus Anteilsverkäufen) sowie eine Erläuterung des Überweisungswegs. Barzahlungen über 10.000 € sind beschränkt.
Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Zypern tatsächlich?
Vom Tag der Unterzeichnung der Reservierungsunterlagen bis zur Schlüsselübergabe sollten Sie 6–12 Wochen für einen einwandfreien Wiederverkauf und 6–18 Monate (oder länger) für eine Off-Plan-Einheit einplanen, je nach Bauzeitplan. Die Ausstellung des Eigentumstitels für neu gebaute Einheiten kann der Fertigstellung um mehrere Jahre hinterherhinken; genau deshalb ist die Hinterlegung des Vertrags nach dem Specific Performance Law entscheidend. Die Genehmigung des Ministerrats für Käufer aus Nicht-EU-Staaten verlängert die Übertragung des Eigentumstitels um etwa 2–4 Monate.
Brauche ich einen eigenen Advokaten oder kann ich den Anwalt des Bauträgers nutzen?
Sie sollten sich niemals allein auf den Advokaten des Bauträgers oder Verkäufers verlassen. Dessen Sorgfaltspflicht besteht gegenüber dem Verkäufer. Ein unabhängiger, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassener Advokat, der ausschliesslich für Sie tätig ist, ist erforderlich, um Recherchen durchzuführen, den Vertrag zu entwerfen oder zu verhandeln, die Specific-Performance-Hinterlegung vorzunehmen, die Geldwäscheprüfung durchzuführen und den Antrag beim Ministerrat zu koordinieren. Zeno arbeitet mit unabhängigen Advokaten und ICPAC-zugelassenen Wirtschaftsprüfern zusammen, um den gesamten Kauf- und Steuerablauf abzuwickeln.

About the author

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer

Sergios Charalambous

Founder · Zeno

Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.

· Cyprus Bar Association· Athens Bar Association· Updated: Juni 2026

Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.

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