Inhaltsverzeichnis
- Die zyprische Steuerlandschaft 2026 im Überblick
- Was die Steuerreform 2026 geändert hat
- 1. Körperschaftsteuer
- 2. Einkommensteuer
- 3. Sonderverteidigungsabgabe (SDC)
- 4. Kapitalertragsteuer (CGT)
- 5. Mehrwertsteuer (MwSt.)
- 6. Sozialversicherung und GESY
- 7. IP-Box und NID
- 8. Grunderwerbsgebühren
- 9. Stempelsteuer (2026 abgeschafft)
- 10. Quellensteuer
- 11. Erbschaft-, Nachlass-, Schenkung- und Vermögensteuer
- 12. Doppelbesteuerungsabkommen
- 13. Verrechnungspreise und BEPS-Compliance
- 14. Der zyprische Steuerkalender 2026
- 15. Persönliche Vergünstigungen: Non-Dom, 50%-Expat-Befreiung
Das zyprische Steuersystem durchlief zum 1. Januar 2026 seine erste umfassende Reform seit über zwei Jahrzehnten. Der Körperschaftsteuersatz stieg von 12,5% auf 15%. Die Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden wurde von 17% auf 5% gesenkt. Die SDC auf Mieten wurde abgeschafft. Die Stempelsteuer wurde abgeschafft. Die 60-Tage-Regel zur steuerlichen Ansässigkeit wurde gelockert. Die Einkommensteuerstufen wurden verbreitert. Das Non-Dom-Regime wurde verlängert.
Dieser Artikel ist die zentrale Referenz für jede zyprische Steuer in ihrem Stand von 2026 — Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, SDC, Mehrwertsteuer, Kapitalerträge, Sozialversicherung und GESY, IP-Box und NID, Grunderwerbsgebühren, Quellensteuer, Stempelsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Doppelbesteuerungsabkommen und Verrechnungspreise. Jeder Abschnitt nennt den anwendbaren Satz, die Rechtsgrundlage und jede Reformänderung.
Die zyprische Steuerlandschaft 2026 im Überblick
Zypern betreibt ein EU-harmonisiertes Steuersystem nach Common-Law-Art, aufgebaut um das Einkommensteuergesetz (Gesetz 118(I)/2002), das Gesetz über die Sonderverteidigungsabgabe (Gesetz 117(I)/2002), das Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 95(I)/2000), das Kapitalertragsteuergesetz (Gesetz 52/1980) sowie einen Bestand an ergänzender Steuergesetzgebung zur Umsetzung von EU-Richtlinien (Mutter-Tochter, Zins-Lizenz, ATAD I/II, Pillar Two). Jede Steuer wirkt mit den anderen zusammen, insbesondere in internationalen Strukturen — eine zyprische Holdinggesellschaft nutzt typischerweise die Körperschaftsteuerregeln für erhaltene Dividenden, die SDC-Regeln für Weiterausschüttungen und das Abkommensnetz für ausländische Quellensteuer.
Die Steuerreform 2026 (parlamentarische Zustimmung am 22. Dezember 2025; amtliches Gesetzblatt am 31. Dezember 2025; in Kraft seit dem 1. Januar 2026) war die umfassendste Neufassung des Systems seit der Unabhängigkeit. Die Änderungen brachten Zypern weitgehend mit dem OECD- Pillar-Two-Rahmen in Einklang und bewahrten — und stärkten in mehreren Fällen — die Merkmale, die Zypern für internationale Geschäfte attraktiv machen.
Was die Steuerreform 2026 geändert hat
| Bereich | Vorher | Ab 1. Jan. 2026 |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuersatz | 12,5% | 15% |
| Steuerfreier Grundfreibetrag (Einkommensteuer) | 19.500 € | 22.000 € |
| SDC auf Dividenden (Domizilierte, neue Gewinne) | 17% | 5% |
| SDC auf Mieteinkünfte | 3% auf 75% des Bruttobetrags | Abgeschafft |
| Stempelsteuer | 0,15%/0,20% bis Obergrenze 20.000 € | Abgeschafft |
| 60-Tage-Regel — Bedingung ‚nicht anderweitig steueransässig‘ | Erforderlich | Gestrichen |
| Verlustvortrag | 5 Jahre | 7 Jahre |
| Fiktive Dividendenausschüttung | 70% nach 2 Jahren | Für Gewinne nach 2026 abgeschafft |
| Non-Dom-Dauer | 17 Jahre | 17 + 5 + 5 Jahre (250 Tsd. € je 5-Jahres-Verlängerung) |
| CGT-Lebensfreibetrag (allgemein) | 17.086 € | 30.000 € |
| CGT-Lebensfreibetrag (Hauptwohnsitz) | 85.430 € | 150.000 € |
| Gehaltsschwelle für 50%-Expat-Befreiung | 100.000 € | 55.000 € |
| Abwehr-Quellensteuer | Nur EU-Blacklist | Auf Niedrigsteuerjurisdiktionen ausgeweitet |
1. Körperschaftsteuer
The headline change: corporate income tax
12.5%
Before 2026
15%
From 1 Jan 2026
Cyprus aligned with the OECD Pillar Two global minimum corporate tax. The rate applies to all Cyprus tax-resident companies, not only MNEs above €750m.
Satz
Zyprische Gesellschaften zahlen ab dem 1. Januar 2026 Körperschaftsteuer auf ihre weltweiten Gewinne zum Regelsatz von 15%(zuvor 12,5%). Der Satz gilt einheitlich für alle in Zypern steueransässigen Gesellschaften, nicht nur für multinationale Konzerne oberhalb der Pillar-Two-Schwelle von 750 Mio. € konsolidiertem Umsatz.
Steuerliche Ansässigkeit einer Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist in Zypern steueransässig, wenn ihre Leitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt wird. Seit dem 31. Dezember 2022 wurde ein ergänzender Gründungstest eingeführt: Eine in Zypern gegründete Gesellschaft ist ebenfalls in Zypern steueransässig, es sei denn, sie ist nach den Regeln einer anderen Jurisdiktion dort steueransässig. Beide Tests gelten heute.
Steuerbefreite Unternehmenseinkünfte
- Erhaltene Dividenden einer zyprischen Gesellschaft sind nach Artikel 8(20) des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit, vorbehaltlich der Missbrauchsgrenzen.Article 8(20), Income Tax Law N.118(I)/2002
- Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren — Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Optionen — sind zu 100% befreit.
- Gewinne aus einer ausländischen Betriebsstätte(vorbehaltlich Bedingungen, mit Option zur Besteuerung).
- Währungsdifferenzen, die nicht aus tatsächlichem Devisenhandel stammen.
Verlustvortrag und Gruppenentlastung
Steuerliche Verluste können 7 Jahre lang vorgetragenwerden (in der Reform 2026 von 5 Jahren erhöht). Gruppenentlastung ist zwischen in Zypern steueransässigen Gesellschaften mit mindestens 75% gemeinsamer Beteiligung verfügbar, vorbehaltlich Bedingungen; die Entlastung wurde in begrenzten Fällen auf EU-/Abkommens- Tochtergesellschaften ausgeweitet.
Tonnagesteuer
Qualifizierende zyprische Schiffseigner, Schiffsmanager und Charterer können sich für die Besteuerung unter einem Tonnagesteuerregime entscheiden, das auf der Nettotonnage der Schiffe statt auf den Gewinnen beruht. Das Regime gilt als eines der umfassendsten in der EU.
Pillar-Two-Aufstockung
Zypern hat die EU-Mindeststeuerrichtlinie (2022/2523) umgesetzt. Konzerne mit konsolidiertem Umsatz von mindestens 750 Mio. € unterliegen, soweit anwendbar, einer qualifizierten inländischen Mindestaufstockungssteuer (QDMTT), der Income Inclusion Rule (IIR) und der Undertaxed Profits Rule (UTPR), um einen effektiven Steuersatz von mindestens 15% sicherzustellen.Council Directive (EU) 2022/2523 (Pillar Two Minimum Tax Directive)
2. Einkommensteuer
Stufen im Jahr 2026
| Steuerpflichtiges Einkommen (€) | Satz |
|---|---|
| 0 – 22.000 | 0% |
| 22.001 – 32.000 | 20% |
| 32.001 – 42.000 | 25% |
| 42.001 – 72.000 | 30% |
| 72.001+ | 35% |
Diese Stufen gelten für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit und Renten. Dividenden unterliegen in Zypern nicht der Einkommensteuer; sie unterliegen nur potenziell der SDC (5% für in Zypern domizilierte Ansässige auf Gewinne nach 2026; 0% für Non-Doms für 17–27 Jahre).Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended by the 2026 tax-reform package
Ausländische Renten
Ausländische Renteneinkünfte, die ein in Zypern Steueransässiger erhält, können wahlweise mit einem Pauschalsatz von 5% auf Beträge über 3.420 € pro Jahr oder nach den regulären progressiven Stufen besteuert werden — je nachdem, was günstiger ist. Die Wahl wird jährlich getroffen.
Einreichung
Die persönliche Steuererklärung (Formular TD 1) ist bis zum 31. Juli des auf das Steuerjahr folgenden Jahres fällig. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal Tax For All (TFA).
3. Sonderverteidigungsabgabe (SDC)
SDC on dividends after the 2026 reform
| Individual | Before | From 2026 | Note |
|---|---|---|---|
| Non-domiciled residents | 0% | 0% | Unchanged — non-dom regime preserved |
| Cyprus-domiciled (pre-2026 profits) | 17% | 17% | Until 31 December 2031, then 5% |
| Cyprus-domiciled (post-2026 profits) | 17% | 5% | Reformed: cut by 12 percentage points |
Die SDC ist eine persönliche Steuer, die nur auf in Zypern Steueransässige erhoben wird, die in Zypern domiziliert sind. Die Reform 2026 hat sie erheblich umgestaltet.Special Defence Contribution Law N.117(I)/2002
Dividenden
- 5% auf Dividenden aus Gewinnen nach 2026 an in Zypern domizilierte Steueransässige.
- 17% auf Dividenden aus vor 2026 einbehaltenen Gewinnen, wenn die Ausschüttung bis spätestens 31. Dezember 2031 erfolgt.
- 0% für Non-Doms (SDC-befreit für 17 aufeinanderfolgende Jahre, verlängerbar durch zwei kostenpflichtige 5-Jahres-Verlängerungen).
Zinsen
- 17% auf die meisten passiven Zinseinkünfte für in Zypern domizilierte Ansässige.
- 3% auf Zinsen aus zyprischen Staatssparbriefen und genehmigten Vorsorgefonds.
- Zinsen, die im gewöhnlichen Geschäftsverlauf entstehen, unterliegen der Einkommensteuer, nicht der SDC.
- Non-Doms: 0%.
Mieteinkünfte
Die SDC auf Mieteinkünfte wurde zum 1. Januar 2026 für alle Steuerpflichtigen abgeschafft (zuvor 3% auf 75% der Bruttomiete). Mieteinkünfte werden nun nur noch nach den Einkommensteuerstufen besteuert (typischerweise auf 80% des Bruttobetrags nach einem fiktiven Abzug von 20% oder auf die tatsächlich abzugsfähigen Aufwendungen), zuzüglich GESY in Höhe von 2,65%.
Fiktive Dividendenausschüttung (DDD)
Die DDD wurde für Gewinne, die ab dem 1. Januar 2026 erzielt werden, abgeschafft. Vor 2026 in einer zyprischen Gesellschaft einbehaltene Gewinne unterliegen weiterhin den alten DDD-Regeln (70% der Gewinne nach Steuern gelten nach 2 Jahren als ausgeschüttet, sofern nicht tatsächlich ausgeschüttet). Eine neue, gezielte Vorschrift gegen Steuervermeidung gilt, wenn Werte an Gesellschafter oder verbundene Personen der Substanz nach als verdeckte Ausschüttung übertragen werden: In diesen Fällen kann eine SDC von 10% anfallen.
4. Kapitalertragsteuer (CGT)
Die zyprische CGT gilt mit 20% nur für Gewinne aus:
- dem Verkauf von in Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen; und
- dem Verkauf von Anteilen an Gesellschaften, deren Wert zu mehr als 50% aus zyprischem unbeweglichem Vermögen abgeleitet wird (nicht börsennotiert).
Gewinne aus Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Optionen und anderen Wertpapieren — einschließlich ausländischer Aktien und ausländischer Anleihen — sind vollständig befreitvon der zyprischen CGT, unabhängig von Haltedauer oder Anteilsquote.
Krypto-Vermögenswerte fallen nicht unter die CGT, sind aber nicht mehr unbesteuert: Ab dem 1. Januar 2026 führte die Reform eine eigene pauschale Einkommensteuer von 8% auf Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Vermögenswerten ein. Derselbe Pauschalsatz von 8% gilt für Gewinne aus genehmigten Mitarbeiteraktienoptionsprogrammen (zuvor mit den progressiven Stufen bis 35% besteuert).Income Tax Law N.118(I)/2002, Article 20E (crypto-asset disposals), as introduced by the 2026 tax reform
Lebenslange Freibeträge (2026)
| Art des Freibetrags | Lebenslange Grenze |
|---|---|
| Allgemein | 30.000 € (zuvor 17.086 €) |
| Landwirtschaftliche Fläche (Berufslandwirt) | 50.000 € (zuvor 25.629 €) |
| Hauptwohnsitz | 150.000 € (zuvor 85.430 €) |
Übertragungen zwischen Ehegatten und nahen Verwandten bis zum dritten Grad, Übertragungen von Todes wegen, Übertragungen an Wohltätigkeitsorganisationen/Staat und Schenkungen an familieneigene Gesellschaften sind ebenfalls befreit. Zyprisches Grundvermögen, das zwischen dem 17. Juli 2015 und dem 31. Dezember 2016 erworben wurde, ist beim künftigen Verkauf dauerhaft von der CGT befreit.
5. Mehrwertsteuer (MwSt.)
Die zyprische Mehrwertsteuer ist eine EU-harmonisierte Steuer nach dem Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 95(I)/2000) zur Umsetzung der Richtlinie 2006/112/EG.VAT Law N.95(I)/2000
| Satz | Hauptkategorien |
|---|---|
| 19% Regelsatz | Standard für alle steuerbaren Leistungen |
| 9% | Hotels, bestimmte Restaurant-/Cateringleistungen, Busverkehr |
| 5% | Bücher, Grundnahrungsmittel, Arzneimittel, ermäßigte MwSt. für Erstwohnung |
| 3% | Zeitungen, Eintritt in Theater, Aufzugsdienste für Menschen mit Behinderung |
| 0% | Innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Ausfuhren, internationaler Transport |
| Befreit | Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Gesundheitswesen, Bildung, Wohnraumvermietung |
Verpflichtende MwSt.-Registrierung, wenn der steuerbare Umsatz 15.600 € in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum übersteigt. Vierteljährliche VAT4-Erklärungen sind bis zum 10. des zweiten Monats nach jedem Quartalsende fällig. VIES-Meldungen werden monatlich für innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen eingereicht. OSS deckt B2C-Digitalverkäufe in der gesamten EU über 10.000 € pro Jahr ab.
6. Sozialversicherung und GESY
Sozialversicherung
| Beitragszahler | Satz |
|---|---|
| Arbeitnehmer | 8,8% |
| Arbeitgeber | 8,8% |
| Selbstständige | 16,6% |
Angewendet auf die Bruttoeinkünfte bis zu einer Obergrenze von 68.904 € pro Jahr im Jahr 2026 (Höchstgrenze des versicherbaren Einkommens, von 62.868 € im Jahr 2025).
Nur vom Arbeitgeber zu zahlende Beiträge
- Sozialzusammenhaltsfonds: 2% (ohne Obergrenze, auf die Bruttolohnsumme)
- Abfindungsfonds: 1,2%
- Berufsbildungsfonds: 0,5%
- Urlaubsfonds: 8% (sofern der Arbeitgeber nicht befreit ist)
GESY (nationales Gesundheitssystem)
| Beitragszahler | Satz |
|---|---|
| Arbeitnehmer | 2,65% |
| Arbeitgeber | 2,90% |
| Selbstständige | 4,00% |
| Rentner | 2,65% |
| Passive Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Miete) | 2,65% |
GESY ist auf ein Gesamteinkommen von 180.000 € pro Jahrgedeckelt. Non-Doms zahlen GESY; die Non-Dom-Befreiung gilt nur für die SDC.
7. IP-Box und NID
IP-Box (modifizierter Nexus)
Qualifizierender Gewinn aus qualifizierendem geistigem Eigentum (Software-Urheberrecht, Patente, Gebrauchsmuster) erhält einen Abzug von 80%; nur 20% werden mit dem Körperschaftsteuersatz von 15% besteuert. Der effektive Satz vor Nexus beträgt 3%; der effektive Satz nach Nexus (nach dem 30%-Aufschlag der modifizierten Nexus-Formel) liegt bei gut strukturierten internen F&E-Operationen typischerweise bei rund 3%. Marketing-Immaterialgüter qualifizieren nicht. Siehe unseren eigenen IP-Box-Artikel.
Fiktiver Zinsabzug (NID)
Neues Eigenkapital, das in eine zyprische Gesellschaft eingebracht wird, gilt als Quelle eines fiktiven Zinsaufwands, der bis zu 80% des steuerpflichtigen Einkommens je Einkommensart vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann. Der Referenzzinssatz ist die Rendite der 10-jährigen zyprischen Staatsanleihe zuzüglich einer Risikoprämie von 3%. Nützlich für Holding- und Finanzierungsgesellschaften, die mit frischem Eigenkapital statt mit Fremdkapital finanziert sind. Die NID hat die Reform 2026 unverändert überstanden.
8. Grunderwerbsgebühren
Grunderwerbsgebühren sind an das zyprische Kataster- und Vermessungsamt zu entrichten, wenn unbewegliches Vermögen übertragen wird:
| Marktwertstufe (€) | Satz |
|---|---|
| Bis 85.000 | 3% |
| 85.001 – 170.000 | 5% |
| Über 170.000 | 8% |
Auf diese Gebühren wird ein Rabatt von 50% gewährt (in Kraft seit 2015 und 2026 beibehalten). Es fallen keine Grunderwerbsgebühren an, wenn auf die Übertragung Mehrwertsteuer angewendet wurde (typisch bei Neubauten). Eine ermäßigte MwSt. von 5% kann auf Erstwohnungskäufe bis 130 m² und 350.000 € auf den Hauptwohnsitz anfallen, vorbehaltlich kumulativer Bedingungen.
9. Stempelsteuer (2026 abgeschafft)
Das zyprische Stempelsteuergesetz wurde im Rahmen der Steuerreform zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Dokumente, die an oder nach diesem Datum errichtet werden, unterliegen nicht mehr der Stempelsteuer.Law 239(I)/2025 (stamp duty abolition)
Dokumente, die vor dem 1. Januar 2026 errichtet wurden, bleiben dem früheren Recht unterworfen: 0,15% auf Vertragswerte von 5.001 € bis 170.000 €; 0,20% über 170.000 €; mit einer Obergrenze von 20.000 € pro Dokument. Bestandsdokumente, die einer Stempelung bedürfen (zum Beispiel ein Darlehensvertrag aus 2024, der noch registriert wird), folgen weiterhin den alten Regeln.
10. Quellensteuer
Zypern ist eine der wenigen EU-Jurisdiktionen, die eine Standard-Quellensteuer von 0% auf ausgehende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Nichtansässige anwendet.
Abwehr-Quellensteuer (EU-Blacklist + Niedrigsteuerjurisdiktionen)
Seit dem 31. Dezember 2022 wendet Zypern eine Abwehr-Quellensteuer auf Zahlungen an verbundene Parteien an, die an Empfänger in EU-gelisteten Jurisdiktionen gehen. Ab dem 1. Januar 2026 erstreckt sich das Abwehr-Quellensteuerregime auf Empfänger in Niedrigsteuerjurisdiktionen (definiert als Jurisdiktionen mit einer effektiven Körperschaftsteuer unter der Hälfte des zyprischen Satzes, d. h. unter 6,25% nach den Maßstäben von 2026).
- Dividenden: 17% Quellensteuer an verbundene Gesellschaften (>50% Verbundenheit) in gelisteten / Niedrigsteuerjurisdiktionen.
- Zinsen und Lizenzgebühren: 17% Quellensteuer auf Zinsen und 10% auf Lizenzgebühren an gelistete Empfänger; die Abzugsfähigkeit wird für Zahlungen an verbundene Niedrigsteuerempfänger versagt.
Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien (Mutter-Tochter, Zins-Lizenz) reduzieren oder beseitigen die Quellensteuer selbst innerhalb dieser Abwehrregime, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
11. Erbschaft-, Nachlass-, Schenkung- und Vermögensteuer
Zypern hat keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer (zum 1. Januar 2000 abgeschafft), keine Schenkungsteuer auf Geldgeschenke und keine Vermögensteuer. Dies ist ein wesentlicher Teil der Attraktivität der Jurisdiktion für vermögende Familienstrukturen. Auf die Übertragung bestimmter Vermögenswerte (z. B. zyprischer Immobilien) können Kapitalertragsteuer oder Grunderwerbsgebühren anfallen, aber die Übertragung selbst wird nicht gesondert als Erbschaft besteuert.
12. Doppelbesteuerungsabkommen
Zypern unterhält über 65 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit: dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Luxemburg, Irland, Österreich, der Schweiz, Kanada, Indien, China, Singapur, Südafrika, den VAE, Saudi-Arabien, Katar, Russland (Status vorbehaltlich jüngster Entwicklungen), der Ukraine, den meisten GUS-Staaten und den meisten der größten Volkswirtschaften südlich der Sahara.
Zypern ist Unterzeichner des Multilateralen Instruments (MLI), das den Principal Purpose Test auf Abkommensvorteile anwendet: Ein Abkommensvorteil kann versagt werden, wenn seine Erlangung einer der Hauptzwecke der Gestaltung war. Zypern nimmt am CRS (Common Reporting Standard), an FATCA, DAC6 (meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen) und DAC7 (Plattformbetreiber) teil.
13. Verrechnungspreise und BEPS-Compliance
Formelle zyprische Verrechnungspreisregeln gelten seit dem 1. Januar 2022, basierend auf den OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Für das Steuerjahr 2026 wurden die Dokumentationsschwellen erhöht:
- Local File erforderlich, wenn die kontrollierten Transaktionen je Kategorie übersteigen: 10 Mio. € für Finanztransaktionen; 5 Mio. € für Waren; 2,5 Mio. € für Dienstleistungen/IP.
- Master File erforderlich für oberste/stellvertretende Muttergesellschaften von MNE-Gruppen mit konsolidiertem Umsatz über 750 Mio. €.
- Summary Information Table (SIT) ist für alle Einheiten mit kontrollierten Transaktionen verpflichtend, unabhängig von der Schwelle.
- Vereinfachte Dokumentation für Transaktionen unterhalb der Local-File-Schwelle.
Advance Pricing Agreements (APAs) sind verfügbar. Das Country-by-Country Reporting (CbCR) gilt für Konzerne mit konsolidiertem Umsatz ≥ 750 Mio. €. Die DAC6-Meldepflicht verlangt die Meldung bestimmter grenzüberschreitender Gestaltungen innerhalb von 30 Tagen nach Auslösung. Die Strafen für eine versäumte TP-Dokumentation betragen 5.000–20.000 €; für eine verspätete SIT 500 €.
14. Der zyprische Steuerkalender 2026
| Datum | Pflicht |
|---|---|
| 31. Januar | PAYE-Erklärung (TD 7); Quellensteuererklärungen |
| 31. März | Jahresend-Arbeitgebererklärungen |
| 30. April | SDC/GESY auf nicht einbehaltene H2-Positionen des Vorjahres |
| 30. Juni | Non-Dom-Verlängerungswahl 250 Tsd. € (sofern anwendbar) |
| 31. Juli | Persönliche TD-1-Erklärung; 1. Rate der vorläufigen Steuer |
| 1. August | Endgültiger Körperschaftsteuersaldo für das Vorjahr |
| 10. Mai / 10. Aug. / 10. Nov. / 10. Feb. | Vierteljährliche MwSt.-Erklärungen |
| 15. des Monats | Monatliche VIES-Meldung |
| 31. Dezember | 2. Rate der vorläufigen Steuer |
| 31. März Jahr+2 | Körperschaftsteuererklärung (TD 4) für Jahr−2 |
15. Persönliche Vergünstigungen: Non-Dom, 50%-Expat-Befreiung
Non-Dom
In Zypern Steueransässige, die nicht domiziliert sind, sind 17 aufeinanderfolgende Jahre lang von der SDC auf Dividenden, Zinsen und (vor 2026) Mieten befreit. Die Reform 2026 führte zwei kostenpflichtige 5-Jahres-Verlängerungen zu je 250.000 € ein, wodurch sich der maximale Non-Dom-Zeitraum auf 27 Jahre erhöht. Für Personen mit hohem passivem Einkommen steht ein alternatives Pauschalregime von 50.000 €/Jahr SDC zur Verfügung. Siehe unseren eigenen Leitfaden zur steuerlichen Ansässigkeit und zum Non-Dom-Status.
50%-Expat-Befreiung (Artikel 8(23A))
Personen, die am oder nach dem 1. Januar 2022 eine erste Beschäftigung in Zypern aufnehmen, können eine 50%-Einkommensteuerbefreiung auf zyprische Beschäftigungseinkünfte für 17 Steuerjahrein Anspruch nehmen, sofern:
- die jährliche Vergütung aus der zyprischen Beschäftigung 55.000 € übersteigt (Schwelle im Rahmen der Reform 2026 von 100.000 € gesenkt); und
- die Person in den 15 aufeinanderfolgenden Jahren vor dem Jahr der ersten zyprischen Beschäftigung nicht in Zypern steueransässig war.
Die Befreiung gilt auch dann, wenn die jährliche Vergütung in einem Jahr innerhalb des 17-Jahres-Fensters vorübergehend unter 55.000 € fällt (vorbehaltlich Bedingungen). Eine gesonderte Befreiung von 20% (gedeckelt bei 8.550 €) gilt für Fälle mit geringerem Einkommen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der zyprische Körperschaftsteuersatz im Jahr 2026?
Wie sind die zyprischen Einkommensteuerstufen 2026?
Wurde die Sonderverteidigungsabgabe 2026 geändert?
Wurde die zyprische Stempelsteuer abgeschafft?
Wie hoch ist der zyprische Mehrwertsteuersatz?
Gibt es eine jährliche Abgabe oder Vermögensteuer für zyprische Gesellschaften?
Wie hoch ist der zyprische Kapitalertragsteuersatz?
Wie hoch sind die zyprischen Beitragssätze zur Sozialversicherung und zu GESY?
Gibt es eine Quellensteuer auf von zyprischen Gesellschaften gezahlte Dividenden?
Was sind die zyprische IP-Box und die NID?
Wann reichen zyprische Gesellschaften 2026 ein und zahlen Steuern?
Welche Steueränderungen 2026 sind für mich am wichtigsten?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
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