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Vom UK nach Zypern (2026): Das Leben nach der Non-Dom-Abschaffung im April 2025 — Das vollständige Playbook für FIG-Flüchtlinge

Die Remittance Basis ist Geschichte. Die Ersatzregelungen sind enger, kürzer und für alle, deren Frist bereits abgelaufen ist, zunehmend unattraktiv. Dies ist der strukturierte zyprische Landeplan für UK-Wegziehende im Jahr 2026.

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer
Von Sergios CharalambousGeprüft 17 Min. Lesezeit

Founder von Zeno · in Zypern & Athen als Anwalt zugelassen · Gesellschafts- & Steuerrecht. Gemeinsam geprüft mit unabhängigen, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten und ICPAC-zugelassenen Wirtschaftsprüfern. Mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

Umzug vom UK nach Zypern nach der Abschaffung des Non-Dom-Status
Inhaltsverzeichnis
  1. Was am 6. April 2025 endete
  2. Das 4-jährige FIG-Regime: wer tatsächlich qualifiziert ist
  3. Temporary Repatriation Facility: 12 %, 12 %, 15 %
  4. Die neue wohnsitzbasierte IHT: 10 von 20 und die Nachlauffrist
  5. BADR auf 18 % ab April 2026 und CGT bei 24 %
  6. Der Statutory Residence Test: sauberer Wegzug
  7. Die 5-Jahres-Falle der vorübergehenden Nicht-Ansässigkeit
  8. Ankunft in Zypern: die 60-Tage-Regel und Non-Dom
  9. Das Doppelbesteuerungsabkommen UK–Zypern
  10. FIG-Flüchtlinge: der Mandant, den wir am häufigsten sehen
  11. Ein 12-monatiger Umsetzungsfahrplan
  12. Fehler, die aus 1 Mio. £ eine Rechnung über 2 Mio. £ machen

Am 6. April 2025 schaffte das Vereinigte Königreich die Remittance Basis der Besteuerung sowie das Konzept des Wohnsitzes (Domicile) für Steuerzwecke ab. Rund 200 Jahre lang hatte das UK ansässige, nicht im UK domizilierte Personen auf einer Grundlage besteuert, die in der Neuzeit eines der attraktivsten Regime der G7 hervorbrachte. Dieses Regime ist nun Geschichte. Die Ersatzregelungen — ein 4-jähriges Regime für ausländische Einkünfte und Gewinne sowie eine Temporary Repatriation Facility — sind enger, kürzer und für weit weniger Menschen verfügbar als das alte System. Für eine grosse Gruppe ehemaliger Non-Doms lautet die Antwort, das UK zu verlassen und in einer wohnsitzbasierten Niedrigsteuer-Rechtsordnung zu landen, bevor die neue Erbschaftsteuer-Nachlauffrist greift. Zypern ist in dieser Gruppe das häufigste Ziel. Dieser Leitfaden erläutert in klarer Sprache, was endete, was es ersetzte und wie ein UK-Wegziehender 2026 eine zyprische Landung strukturiert.

Was am 6. April 2025 endete

Zwei Dinge endeten gleichzeitig. Die Remittance Basis, unter der ein ansässiger Non-Dom britische Steuer auf ausländische Einkünfte und Gewinne nur insoweit zahlte, als sie ins UK überführt wurden, ist für 2025/26 und spätere Jahre aufgehoben. Der Deemed Domicile für Steuerzwecke — die Regel, die Sie nach 15 von 20 Jahren der Ansässigkeit als im UK domiziliert behandelte — ist ebenfalls Geschichte. Seit dem 6. April 2025 ist die Ansässigkeit, nicht der Wohnsitz, der einzige Anker für Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und (mit einer Übergangsregelung) Erbschaftsteuer.

Für jemanden, der im April 2024 die Remittance Basis beansprucht hatte und nichts unternimmt, ist die Standardfolge ab 2025/26 die britische Steuer auf weltweite Einkünfte und Gewinne zu den Regelsätzen — 45 % auf Einkünfte ausserhalb von Ersparnissen und Dividenden oberhalb von 125.140 £, 39,35 % auf Dividenden im Additional-Rate-Band, 24 % auf die meisten Kapitalgewinne. Die Temporary Repatriation Facility ist eine einmalige Ausstiegsrampe für Altbestände aus der Zeit vor April 2025, kein Ersatz für das alte Regime.

Das 4-jährige FIG-Regime: wer tatsächlich qualifiziert ist

Das Regime für ausländische Einkünfte und Gewinne steht nur Personen offen, die ab dem Steuerjahr 2025/26 in Grossbritannien steuerlich ansässig werden, nachdem sie zuvor mindestens zehn aufeinanderfolgende Steuerjahre nicht im UK ansässig waren. Für die Berechtigten können ausländische Einkünfte und Gewinne, die in den ersten vier britischen Steuerjahren der Ansässigkeit anfallen, als von der britischen Steuer befreit geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob die Mittel ins UK gebracht werden. Die Entlastung wird Jahr für Jahr in der Selbstveranlagungserklärung beansprucht, und der Antrag muss bis zum 31. Januar des zweiten Steuerjahres nach dem betreffenden Jahr gestellt werden.

Die Zahl der bestehenden, im UK ansässigen Non-Doms, die sich qualifizieren, ist gering. Wenn Sie in den letzten fünf oder zehn Jahren im UK ansässig waren, erfüllen Sie das Zugangstor von zehn Jahren ohne UK-Ansässigkeit nicht. Sie können das FIG-Regime nicht nutzen. Sie können wegziehen, mindestens zehn Steuerjahre ausserhalb des UK verbringen und dann zurückkehren — doch das ist eine ganz andere Verpflichtung als die Fortführung der Remittance Basis. Für die meisten langjährigen Non-Doms ist das FIG-Regime rein theoretisch.

Temporary Repatriation Facility: 12 %, 12 %, 15 %

Die Temporary Repatriation Facility ist die Bereinigung der Altbestände. Ein früherer Nutzer der Remittance Basis kann bestimmte Beträge ausländischer Einkünfte und Gewinne aus der Zeit vor dem 6. April 2025 zuordnen, die TRF-Abgabe entrichten und die zugeordneten Mittel anschliessend zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt ins UK bringen, ohne weitere britische Einkommen- oder Kapitalertragsteuer auf die Überführung. Die Sätze sind:

Britisches SteuerjahrTRF-SatzAntragsfrist
2025/2612 %31. Januar 2028
2026/2712 %31. Januar 2029
2027/2815 %31. Januar 2030

Die Fazilität ist im Verhältnis zu den Grenzsteuersätzen grosszügig, hat aber eine harte Frist. Nach dem 5. April 2028 schliesst sich das Fenster, und ausländische Einkünfte und Gewinne aus der Zeit vor 2025 verbleiben in ihrem Status vor der Reform — bei Überführung zu Grenzsteuersätzen steuerpflichtig, die nun auf 45 % / 39,35 % / 24 % steigen. Für jeden mit erheblichen Offshore-Mitteln, der diese im UK zu verwenden plant, sind 12 % fast immer die richtige Antwort; für jeden, der das UK verlässt, hat die TRF dennoch Wert, sofern eine UK-Verwendung dieser Mittel innerhalb eines Horizonts mit Anrechnungsmöglichkeit nach Abkommen möglich ist. Rechnen Sie es durch, bevor Sie entscheiden, sie nicht zu beanspruchen.

Die neue wohnsitzbasierte IHT: 10 von 20 und die Nachlauffrist

Auch die Erbschaftsteuer ist von einer wohnsitzbasierten (Domicile) auf eine ansässigkeitsbasierte (Residence) Grundlage umgestellt worden. Seit dem 6. April 2025 gilt eine Person als "langfristig ansässig" (long-term resident), sobald sie in mindestens zehn der vorangegangenen zwanzig Steuerjahre im UK steuerlich ansässig war. Eine langfristig ansässige Person fällt mit ihrem weltweiten Vermögen in den Anwendungsbereich der britischen IHT (40 % oberhalb des Freibetrags).

Ist die langfristige Ansässigkeit einmal eingetreten, beendet der Wegzug aus dem UK die IHT-Exponierung nicht sofort. Es gilt eine Nachlauffrist von 3 bis 10 Steuerjahren. Die Frist bemisst sich danach, wie lange die Person beim Wegzug im UK ansässig war:

Jahre der UK-Ansässigkeit beim WegzugIHT-Nachlauffrist nach dem Wegzug
10 – 13 Jahre3 Steuerjahre
14 Jahre4 Steuerjahre
15 Jahre5 Steuerjahre
16 Jahre6 Steuerjahre
17 Jahre7 Steuerjahre
18 Jahre8 Steuerjahre
19 Jahre9 Steuerjahre
20+ Jahre10 Steuerjahre

Es gilt eine gesonderte Rücksetzregel: Nach zehn aufeinanderfolgenden Steuerjahren ohne UK-Ansässigkeit wird der Status als langfristig Ansässiger gelöscht und die Uhr beginnt von Neuem. Für einen im UK geborenen, lebenslang Ansässigen mit erheblichem Offshore-Vermögen ist die IHT-Reform 2026 der grösste einzelne Treiber von Umzugsentscheidungen — ein Wegzug in Jahr 12 (für eine 3-jährige Nachlauffrist) bedeutet eine erheblich andere Exponierung als ein Wegzug in Jahr 20.

BADR auf 18 % ab April 2026 und CGT bei 24 %

Der Herbsthaushalt 2024 erhöhte die wesentlichen CGT-Sätze für Veräusserungen am oder nach dem 30. Oktober 2024: den niedrigeren Satz von 10 % auf 18 %, den höheren Satz von 20 % auf 24 %. Die Sätze für Wohnimmobilien lagen bereits auf diesem Niveau und bleiben dort. Der kombinierte Effekt ist, dass Nicht-BADR- Veräusserungen für einen Steuerpflichtigen im Higher- oder Additional-Rate-Band nun einen Höchstsatz von 24 % tragen.

Der Business Asset Disposal Relief, der einen niedrigeren Satz auf bis zu 1 Mio. £ qualifizierender Lebenszeitgewinne gewährt, lag historisch bei 10 %. Er stieg am 6. April 2025 auf 14 % und steigt am 6. April 2026 erneut auf 18 %. Die Lebenszeit-Obergrenze bleibt bei 1 Mio. £. Ein Gründer, der eine qualifizierende operative Gesellschaft vor April 2026 verkauft, zahlt 14 %; derselbe Verkauf am 7. April 2026 kostet 18 %. Das ist ein zeitlicher Unterschied von 40.000 £ bei einem Gewinn von 1 Mio. £ — genug, um Abschlussentscheidungen im Q1 2026 zu treiben, und im Kontext eines Umzugs nach Zypern genug, um die Reihenfolge der Schritte zu ändern.

Der Statutory Residence Test: sauberer Wegzug

Der Statutory Residence Test entscheidet über die UK-Ansässigkeit in jedem Steuerjahr anhand von Tagen und Anknüpfungspunkten (ties). Für Wegziehende sind drei Ebenen zu betrachten. Die Automatic Overseas Tests setzen sich, sofern erfüllt, über alles andere hinweg: weniger als 16 UK-Tage im Steuerjahr, sofern man in einem der drei vorangegangenen Jahre im UK ansässig war; weniger als 46 UK-Tage, sofern man in den drei vorangegangenen Jahren nicht ansässig war; oder der Test der Vollzeitarbeit im Ausland — durchschnittlich 35+ Stunden pro Woche in Zypern, weniger als 31 UK-Arbeitstage, weniger als 91 UK-Tage insgesamt.

Greift kein Automatic Overseas Test, kommen die Automatic UK Tests zum Tragen (183+ UK-Tage, britischer Wohnsitz ohne ausländischen Wohnsitz, Vollzeitarbeit im UK). Scheitern diese, betrachtet der Sufficient Ties Test Anknüpfungspunkte zu Familie, Unterkunft, Arbeit, die 90-Tage- und die Länder-Anknüpfung im Verhältnis zu den UK-Tagen — je mehr Anknüpfungspunkte, desto weniger Tage sind zulässig.

Die Split-Year-Behandlung erlaubt, das Wegzugsjahr aufzuteilen. Fall 1 (Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung im Ausland) ist der sauberste Weg für einen Gründer, der ein operatives Geschäft nach Zypern verlagert. Fall 3 (Aufgabe eines britischen Wohnsitzes) passt für jeden, der alles verkauft. Den richtigen Split-Year-Fall zu treffen, ist echtes Geld wert: Es vermeidet ein volles Steuerjahr britischer Weltbesteuerung auf Einkünfte vor dem Wegzug.

Die 5-Jahres-Falle der vorübergehenden Nicht-Ansässigkeit

Selbst nach einem sauberen Wegzug aus dem UK behält das UK ein Besteuerungsrecht über bestimmte Vermögenswerte aus der Zeit vor dem Wegzug, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren zurückkehren. Die Regeln zur vorübergehenden Nicht-Ansässigkeit besteuern bestimmte Gewinne und dividendenähnliche Bezüge erneut, wenn die Periode der Nicht-Ansässigkeit weniger als fünf volle Jahre beträgt und Sie in vier der vorangegangenen sieben Jahre im UK ansässig waren.

Für einen nach Zypern Wegziehenden, der eine britische Gesellschaft innerhalb von vier Jahren nach dem Wegzug verkauft und dann ins UK zurückzieht, wird der Gewinn im Jahr der Rückkehr zu den dann geltenden CGT-Sätzen steuerpflichtig. Dies ist die Regel, die am häufigsten einen aggressiven Plan nach dem Muster "18 Monate weggehen und verkaufen" versenkt. Fünf volle Jahre der Nicht-Ansässigkeit sind die Mindestverpflichtung für eine saubere UK-Trennung bei einem realisierten Gewinn.

Ankunft in Zypern: die 60-Tage-Regel und Non-Dom

Die zyprische Seite ist vergleichsweise unkompliziert. Die zyprische Steueransässigkeit wird entweder nach der 183-Tage-Regel oder der 60-Tage-Regel begründet. Die 60-Tage-Regel ist diejenige, die UK-Wegziehende typischerweise nutzen: 60 Tage in Zypern, nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Land, ein dauerhafter zyprischer Wohnsitz (gemietet oder im Eigentum) und eine Form der zyprischen Geschäftsverbindung (Geschäftsführung, Anstellung oder Selbstständigkeit). Ab dem Steuerjahr 2026 verlangt die Regel nicht mehr den Nachweis, dass Sie anderswo nicht steuerlich ansässig sind, was sie für tatsächlich mobile UK-Wegziehende sauberer macht. Article 2, Income Tax Law (Amendment) N.119(I)/2017, as amended by the 2026 tax-reform package Siehe unseren Leitfaden zur 60-Tage-Regel.

Ein britischer Staatsangehöriger, der nach Zypern zieht, ist standardmässig ein zyprischer Non-Dom: Der Wohnsitz seiner Herkunft (domicile of origin) liegt ausserhalb Zyperns, und es besteht kein erworbener zyprischer Wohnsitz. Das Non-Dom-Regime befreit weltweite Dividenden, Zinsen und — in den meisten Fällen — Mieteinnahmen vom Sonderverteidigungsbeitrag (SDC). Special Contribution for Defence Law N.117(I)/2002 Das Standard-Befreiungsfenster beträgt 17 Steuerjahre, verlängerbar um zwei optionale Fünf-Jahres-Blöcke — eine Pauschale von 250.000 € pro Block, zu beantragen bis zum 30. Juni des ersten Jahres jeder Verlängerung — auf maximal 27 Jahre. Special Contribution for Defence Law N.117(I)/2002, as amended by the 2026 tax-reform package (in force 1 January 2026) Siehe den Non-Dom-Leitfaden.

Zypern erhebt zwar persönliche Einkommensteuer auf Beschäftigungs- und Geschäftseinkünfte bis zu 35 % im Spitzenband, doch Dividenden, die von einer zyprischen oder ausländischen Gesellschaft an einen Non-Dom als Privatperson gezahlt werden, unterliegen weder der Einkommensteuer (sie sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage) noch dem SDC (aufgrund des Non-Dom-Status). Die Körperschaftsteuer stieg zum 1. Januar 2026 von 12,5 % auf 15 %. Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended by the 2026 tax-reform package (in force 1 January 2026)

Das Doppelbesteuerungsabkommen UK–Zypern

Das Doppelbesteuerungsabkommen UK–Zypern von 2018 wurde am 22. März 2018 unterzeichnet und trat am 18. Juli 2018 in Kraft; es ersetzte das ältere Abkommen von 1974. UK–Cyprus Double Taxation Convention 2018 Wesentliche Merkmale für eine umziehende Person:

  • Dividenden: in den meisten Fällen 0 % Quellensteuer im Quellenstaat; 15 %, wenn der Zahler ein steuerbefreites Immobilien-Investmentvehikel ist.
  • Zinsen: 0 % Quellensteuer.
  • Lizenzgebühren: 0 % Quellensteuer.
  • Kapitalgewinne aus Aktien: nur im Ansässigkeitsstaat des Verkäufers steuerpflichtig, mit einer Ausnahme für immobilienreiche Gesellschaften.
  • Renten: nicht-staatliche Renten sind nur im Ansässigkeitsland steuerpflichtig; Pensionen aus dem öffentlichen Dienst wurden historisch im UK besteuert, mit einem einmaligen Übergangswahlfenster, das am 31. Dezember 2024 schloss.
  • Tie-Breaker bei Doppelansässigkeit: ständige Wohnstätte → Mittelpunkt der Lebensinteressen → gewöhnlicher Aufenthalt → Staatsangehörigkeit → Verständigungsverfahren.

FIG-Flüchtlinge: der Mandant, den wir am häufigsten sehen

"FIG-Flüchtling" ist der informelle Begriff für einen ehemaligen, im UK ansässigen Non-Dom, der sich nicht für das neue FIG-Regime qualifiziert, dessen Remittance-Basis-Welt geendet hat und der aktiv das UK verlässt. Das typische Profil, das wir 2026 treffen:

  • 35 – 65 Jahre alt, 8 – 20 Jahre im UK ansässig, ursprünglich von ausserhalb des UK.
  • Ausländische Dividenden-, Zins- und Mieteinkünfte im jährlichen niedrigen sechs- bis niedrigen siebenstelligen Bereich.
  • Bestehender Offshore-Trust oder eine persönliche Investmentgesellschaft.
  • Ein britisches Eigenheim, das sie als Kapitalanlage behalten möchten, und ein britisches oder EU-Berufsleben, das sie umzugestalten bereit sind.

Für dieses Profil schlägt Zypern Portugal und Italien bei den Nettozahlen, nachdem das portugiesische NHR-Regime Ende 2023 für Neuantragsteller schloss und das italienische Pauschalregime ab August 2024 für Neuantragsteller auf 200.000 €/Jahr verdoppelt wurde. Zypern ist für Zins- und Dividendeneinkünfte günstiger, hält Kapitalgewinne aus Aktien ausserhalb des Steuernetzes, und die 60-Tage-Regel erlaubt UK-Wegziehenden als einzige, echte Mobilität zu bewahren.

Ein 12-monatiger Umsetzungsfahrplan

MonatUK-SeiteZypern-Seite
−12 bis −9IHT-Position 10 von 20 modellieren; Wegzugsjahr kalibrieren; britische Gesellschaft bewerten; TRF-Zuordnungen umreissenAnsässigkeitsweg umreissen (60 Tage vs. 183 Tage); zyprischen Wohnsitz identifizieren; Gründungsvehikel wählen
−9 bis −6Bestehenden Offshore-Trust / IPC umstrukturieren; ggf. BADR-Verkauf vor April 2026Zyprischen Mietvertrag unterzeichnen; zyprische Gesellschaft gründen; zyprischen Wirtschaftsprüfer beauftragen
−6 bis −3Britische Einkommensquellen ordnen; Unterlagen für Split-Year Fall 1 oder 3 vorbereitenZyprische Bankkonten eröffnen; Yellow Slip beantragen; als zyprischer Steuerpflichtiger registrieren
−3 bis 0Britischen Mietvertrag beenden oder britisches Eigenheim zur Vermietung vorbereiten; letzter britischer ArbeitstagPhysische Ankunft; mit der Zählung der 60/183 Tage beginnen; Non-Dom-Erklärung einreichen
+3 bis +12UK-Erklärung 2025/26 (oder 2026/27) mit Split-Year-Antrag einreichen; TRF-Zuordnungen hinterlegenErste zyprische Steuererklärung; TD121-Bescheinigung über die zyprische Steueransässigkeit sichern

Fehler, die aus 1 Mio. £ eine Rechnung über 2 Mio. £ machen

  1. Zu glauben, Non-Dom sei nur umbenannt worden. Das ist nicht der Fall. Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren ein im UK ansässiger Non-Dom sind, hilft Ihnen das FIG-Regime nicht. Modellieren Sie 2025/26 auf Basis der Standard-Weltbesteuerung.
  2. Die BADR-Satzstufe verpassen. Ein Gründer, der einen Verkauf über 1 Mio. £ am 7. April 2026 abschliesst, zahlt 40.000 £ mehr als einer, der am 5. April 2026 abschliesst.
  3. Die IHT-Nachlauffrist vergessen. Ein Umzug beseitigt die IHT nicht sofort. Ein 20 Jahre im UK Ansässiger, der 2026 wegzieht, hat weiterhin eine 10-jährige IHT-Nachlauffrist auf weltweites Vermögen.
  4. Die 5-Jahres-Regel zur vorübergehenden Nicht-Ansässigkeit brechen. Die britische Gesellschaft in Jahr 2 zu verkaufen und in Jahr 4 zurückzukehren, bedeutet, dass der Gewinn im UK erneut realisiert wird.
  5. Die TRF auslassen. Das Fenster für das 15 %-Band schliesst am 5. April 2028. Altbestände aus der Zeit vor 2025, die für immer offshore liegen, verlieren an Wert, falls Sie sie je im UK benötigen.
  6. Ein britisches Eigenheim verfügbar lassen. Nach dem SRT ist ein verfügbares britisches Eigenheim ein Unterkunfts-Anknüpfungspunkt; in Kombination mit anderen Anknüpfungspunkten kann es in einem späteren Jahr die UK-Ansässigkeit wiederherstellen.
  7. Die zyprische Gesellschaft von London aus führen. Die zyprische Körperschaftsansässigkeit hängt von der tatsächlichen Geschäftsleitung ab. Vorstandssitzungen in London machen die zyprische Gesellschaft im UK ansässig, was den 15 %-Satz zunichtemacht.

Häufig gestellte Fragen

Ist der britische Non-Dom-Status wirklich abgeschafft?
Ja. Zum 6. April 2025 wurden die Remittance Basis und die Regeln zum Deemed Domicile aufgehoben. Massgeblich ist nun die Ansässigkeit (Residence), nicht der Wohnsitz (Domicile). Wer sich auf die Remittance Basis verlassen hat, zahlt entweder britische Steuer auf weltweite Einkünfte und Gewinne, beansprucht das neue 4-jährige Regime für ausländische Einkünfte und Gewinne (sofern berechtigt) oder hat das UK verlassen.
Wer qualifiziert sich für das 4-jährige FIG-Regime?
Personen, die ab dem Steuerjahr 2025/26 in Grossbritannien steuerlich ansässig werden, nachdem sie zuvor mindestens 10 aufeinanderfolgende Steuerjahre nicht im UK ansässig waren. Die Entlastung gilt für höchstens vier aufeinanderfolgende britische Steuerjahre ab dem Jahr, in dem die Ansässigkeit erstmals eintritt. Sie wird in der Selbstveranlagungserklärung für jedes Jahr bis zum 31. Januar des zweiten darauffolgenden Steuerjahres geltend gemacht.
Welcher Satz gilt im Rahmen der Temporary Repatriation Facility?
12 % für Zuordnungen in den Jahren 2025/26 und 2026/27 sowie 15 % im Jahr 2027/28. Die Fazilität erlaubt früheren Nutzern der Remittance Basis, vor dem 6. April 2025 entstandene ausländische Einkünfte und Gewinne zuzuordnen, die Pauschalabgabe zu entrichten und die zugeordneten Mittel anschliessend ohne weitere britische Steuer ins UK zu überführen.
Beendet der Wegzug aus dem UK meine IHT-Exponierung sofort?
Nein. Seit dem 6. April 2025 gilt eine Person als langfristig ansässig (long-term resident) für IHT-Zwecke, sobald sie in mindestens 10 der vorangegangenen 20 Steuerjahre im UK ansässig war. Nach dem Wegzug gilt eine Nachlauffrist von 3 bis 10 Jahren — 3 Jahre bei 10–13 Jahren Ansässigkeit, ansteigend um je ein weiteres Jahr für jedes zusätzliche Jahr der Ansässigkeit, bis zu 10 Jahren. Planen Sie, bevor Sie die Schwelle von 10 von 20 Jahren erreichen.
Kann ich meine britische Gesellschaft behalten und mir aus Zypern Dividenden auszahlen lassen?
Ja, vorbehaltlich der britischen Quellensteuer (im Inland in der Regel 0 %), der britischen Körperschaftsteuer auf die Gewinne der britischen Gesellschaft und des Doppelbesteuerungsabkommens UK–Zypern. Auf zyprischer Seite erhält ein zyprischer Non-Dom Dividenden frei vom zyprischen Sonderverteidigungsbeitrag (SDC). Zu planen sind der Aktienkurs der britischen Gesellschaft beim Wegzug, der Business Asset Disposal Relief mit 18 % ab April 2026 sowie die 5-Jahres-Regel zur vorübergehenden Nicht-Ansässigkeit.
Was ist der sauberste SRT-Weg für die meisten Wegziehenden?
Entweder weniger als 16 UK-Tage in einem vollen Steuerjahr, sofern man in einem der drei vorangegangenen Jahre im UK ansässig war, oder der Test der Vollzeitarbeit im Ausland. Die Split-Year-Behandlung nach Fall 1 (Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung im Ausland) ist der häufigste Weg bei einem Wegzug während des Jahres. Fall 3 (Aufgabe eines britischen Wohnsitzes) passt für Personen, die alles verkaufen.
Ist Zypern ein glaubwürdiger Ersatz für den britischen Non-Dom-Status?
Für das Grossteil des Mandantenprofils, das sich früher auf die Remittance Basis stützte — vermögende Privatpersonen mit ausländischen Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Kapitalgewinnen — ist der zyprische Non-Dom-Status deutlich vorteilhafter. Dividenden und Zinsen sind 17 Jahre lang vom zyprischen Sonderverteidigungsbeitrag befreit, verlängerbar um zwei optionale Fünf-Jahres-Blöcke (jeweils eine Pauschale von 250.000 €) auf maximal 27 Jahre, und Kapitalgewinne aus Aktien sind steuerfrei. Der Körperschaftsteuersatz stieg zum 1. Januar 2026 auf 15 %, bleibt aber einer der niedrigsten in der EU.

About the author

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer

Sergios Charalambous

Founder · Zeno

Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.

· Cyprus Bar Association· Athens Bar Association· Updated: Juni 2026

Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.

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