Inhaltsverzeichnis
- Was das Zypern Startup-Visum ist
- Für wen es gedacht ist (und für wen nicht)
- Voraussetzungen: die vier Hürden
- Die Kapitalschwelle
- Der Innovations-/Skalierbarkeitstest
- Verfahren und Zeitplan
- Einbeziehung der Familie
- Verlängerung, Daueraufenthalt und Weg zur Staatsbürgerschaft
- Startup-Visum vs. Digital-Nomad-Visum
- Der zyprische Innovationsförderungs-Stack
- Steuerliche Anreize für Gründer
- Praktische Empfehlungen
Das Zypern Startup-Visum ist ein Einwanderungs- und Investitionsprogramm, das sich an Drittstaatsangehörige richtet, die ein innovatives Startup in Zypern gründen möchten. Ursprünglich 2017 als Pilotprojekt eingeführt, 2022 erneuert und unter den überarbeiteten Beschlüssen des Ministerrats 2024 erneut verlängert, ist das Programm nun ein fester Bestandteil der Strategie Cyprus Vision 2035. In seiner aktuellen Form läuft das Programm bis Dezember 2026 und ist auf 150 Visa begrenzt, weshalb angehende Gründer den aktuellen Stand und eine etwaige Verlängerung bestätigen sollten, bevor sie sich festlegen. Dieser Artikel beschreibt das Programm, wie es im Juni 2026 besteht: wer sich qualifiziert, die Kapital- und Innovationstests, das Verfahren, wie es sich mit dem Digital-Nomad-Visum vergleicht und wie es mit dem Cyprus Equity Fund of Funds und dem Förderungs-Stack der Stiftung für Forschung und Innovation kombiniert werden kann.
Was das Zypern Startup-Visum ist
Das Programm gewährt einem qualifizierten Gründer eine im Schnellverfahren erteilte befristete Aufenthaltserlaubnis (ausgestellt von der Abteilung für Zivilregister und Migration des Innenministeriums) auf der Grundlage der Gründung und des Betriebs eines innovativen Startups in Zypern. Die Erlaubnis gewährt dem Gründer außerdem das Recht, in Zypern im Rahmen seines Startups zu arbeiten und enge Familienmitglieder im Rahmen abgeleiteter Erlaubnisse mitzubringen.
Praktisch gesehen erschließt das Programm vier Dinge:
- Ein rechtmäßiges Recht, in Zypern zu leben und ein Unternehmen zu betreiben.
- Zugang zu den Schengen-Freizügigkeitsäquivalenten innerhalb der EU für begrenzte Reisen (vorbehaltlich der Schengen-Regeln; Zypern ist EU-Mitglied, ist aber dem Schengen-Raum bis Juni 2026 noch nicht beigetreten).
- Zugang zum zyprischen Steuersystem: Körperschaftsteuer 15 %, persönliche Einkommensteuerstufen, möglicher Non-Dom-Status und 50 % Expat-Befreiung.
- Zugang zum zyprischen Innovationsförderungs-Stack — die Zuschüsse der Stiftung für Forschung und Innovation (RIF), der Cyprus Equity Fund of Funds (CyEF), CyRIC und die private VC-Aktivität.
Für wen es gedacht ist (und für wen nicht)
Das Startup-Visum ist für innovative Gründer aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich, den USA, Indien, Israel, Südafrika, Kanada, Australien, Singapur, den Golfstaaten und dem Balkan (außerhalb der EU-Mitgliedschaft) konzipiert, die einen EU-Standort mit einem niedrigen Steuersatz und einem überschaubaren Einwanderungsweg suchen.
Es ist nicht gedacht für:
- EU-/EWR-/Schweizer Bürger (die bereits Freizügigkeit haben und dieses Programm nicht benötigen).
- Fernbeschäftigte ausländischer Unternehmen (nutzen Sie stattdessen das Digital-Nomad-Visum).
- Passive Investoren (nutzen Sie den Weg des Daueraufenthalts durch Investition oder Unternehmensgründung + Beschäftigung).
- Nicht-innovative Unternehmen (Einzelhandel, Handel, Dienstleistungen ohne klare Innovationskomponente).
Voraussetzungen: die vier Hürden
- Drittstaatsangehöriger. Sie müssen ein nicht-EU-/EWR-/Schweizer Bürger sein.
- Gründer eines zyprischen innovativen Unternehmens. Sie müssen einen Gründungsanteil von mindestens 25 % der Anteile (allein oder als Teil eines Teams von bis zu fünf Mitgliedern) an einer in Zypern eingetragenen juristischen Person halten. Die Mindestgründerbeteiligung wurde im Januar 2025 von 50 % auf 25 % gesenkt.
- Innovationstest. Das Unternehmen muss sich als "innovativ" qualifizieren — siehe unten.
- Kapital. Das vorgeschriebene Mindestkapital (20.000 € insgesamt oder 10.000 € für einen alleinigen Gründer) muss eingebracht und dem Unternehmen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus muss der Gründer ein einwandfreies Führungszeugnis, eine echte zyprische Anschrift (Mietvertrag oder Immobilie) und, bei Anträgen, die von außerhalb Zyperns gestellt werden, ein gültiges Einreisevisum vorweisen.
Die Kapitalschwelle
Das Mindestkapitalerfordernis für das Unternehmen (insgesamt, nicht pro Gründer) beträgt:
- 20.000 €, wenn es zwei oder mehr Gründer gibt;
- 10.000 €, wenn es einen einzigen (alleinigen) Gründer gibt.
Gesondert davon müssen der Gründer oder das Team mindestens 25 %der Unternehmensanteile halten (gesenkt von 50 % im Januar 2025); die übrige Beteiligung kann bei VCs, Angels oder anderen Partnern liegen. Die Finanzierung kann aus Eigenmitteln, Risikokapital, Crowdfunding oder anderen Quellen stammen.
Das Kapital muss tatsächlich verfügbar und in das Unternehmen eingebracht sein — nicht bloß genehmigtes Stammkapital. Die meisten Antragsteller finanzieren es durch eine Banküberweisung auf das Firmenkonto der zyprischen Gesellschaft, nachgewiesen durch Kontoauszüge und einbezahlte Anteilszertifikate.
Der Innovations-/Skalierbarkeitstest
Das Unternehmen muss sich über einen von zwei Wegen als innovativ qualifizieren:
Weg 1: F&E-Intensität
F&E-Ausgaben von mindestens 10 % der gesamten Betriebskosten in mindestens einem der drei letzten Geschäftsjahre (oder seit der Gründung, falls kürzer). F&E wird gemäß dem Frascati-Handbuch definiert und umfasst Gehälter von technischem Personal in qualifizierten Projekten, externe Forschungsaufträge, direkte Projektkosten und eine anteilige Zurechnung von Gemeinkosten.
Weg 2: Unabhängige Innovationszertifizierung
Ist das Unternehmen zu neu, um eine dreijährige F&E-Historie nachzuweisen, kann ein akkreditierter unabhängiger Gutachter Innovation und Skalierbarkeit auf der Grundlage einer Prüfung des Geschäftsplans bescheinigen. Die zyprische Stiftung für Forschung und Innovation (RIF) ist der am häufigsten genutzte Akkreditierungsweg; unabhängige Expertengremien und bestimmte akkreditierte Berater werden ebenfalls anerkannt. Die Zertifizierung muss auf der Grundlage der Bewertungskriterien des Programms erstellt und dem Antrag beigefügt werden.
Verfahren und Zeitplan
- Gründung der zyprischen Gesellschaft. Siehe unseren Leitfaden zur Unternehmensgründung. Typischer Zeitplan: 7–10 Werktage.
- Finanzierung der Gesellschaft. Eröffnen Sie ein zyprisches Firmenkonto und zahlen Sie das erforderliche Kapital ein. Das Banken-Onboarding ist derzeit der Engpass — rechnen Sie mit 4–8 Wochen.
- Vorbereitung der Antragsunterlagen. Geschäftsplan, Finanzprognosen, Innovationsnachweis (oder unabhängige Zertifizierung), Lebensläufe der Gründer, Nachweis der Kapitaleinbringung, Führungszeugnisse, Wohnungsmietvertrag, Einreisevisum sofern zutreffend.
- Einreichung bei der Abteilung für Zivilregister und Migration. Anträge werden von einem Bewertungsausschuss geprüft; Entscheidungen dauern in der Regel 1–3 Monate.
- Abholung der Erlaubnis. Nach der Genehmigung erscheinen Sie persönlich bei der CRMD zur Erfassung der biometrischen Daten und Ausstellung der Erlaubnis.
- Registrierung für Steuern und Sozialversicherung. Beantragen Sie eine Steuernummer (TIN), registrieren Sie sich für GESY und SI und melden Sie das Unternehmen ggf. zur Mehrwertsteuer an.
Gesamte verstrichene Zeit von der Entscheidung umzusiedeln bis zur Erlaubnis in der Hand: in der Regel 3–5 Monate, wenn die Unterlagen gut organisiert sind; länger, wenn das Banken-Onboarding ins Stocken gerät.
Einbeziehung der Familie
Ehegatten und minderjährige Kinder können den Gründer mit abgeleiteten Erlaubnissen begleiten, die an das Startup-Visum des Hauptantragstellers gekoppelt sind. Ehegatten haben das Recht, in Zypern zu arbeiten. Kinder haben Zugang zum zyprischen öffentlichen Schulsystem und können private englischsprachige Schulen besuchen. Kinder im Hochschulalter können als Studenten verlängern.
Der Familienweg begründet keine automatischen Rechte auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft eigenständig — diese folgen dem Fortschritt des Hauptantragstellers in Richtung langfristigen Aufenthalts.
Verlängerung, Daueraufenthalt und Weg zur Staatsbürgerschaft
Nach der Überarbeitung im Januar 2025 wird die anfängliche Erlaubnis für drei Jahre erteilt, mit Verlängerungen um jeweils zwei Jahre. Die Verlängerung erfordert den Nachweis, dass das Unternehmen aktiv bleibt und von Zypern aus tätig ist und weiterhin die Meilensteine des Programms erfüllt — im Wesentlichen eine Umsatzsteigerung von mindestens 15 % oder eine Investition von mindestens 150.000 € über den Zeitraum, zuzüglich mindestens einer der folgenden Bedingungen: Schaffung von drei oder mehr Arbeitsplätzen, Teilnahme an einem lokalen Innovationsförderungsprogramm oder Einführung mindestens eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung.
Nach fünf ununterbrochenen Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Zypern kann der Gründer einen langfristigen Aufenthalt beantragen ("Kategorie F" oder den langfristigen EU-Aufenthalt nach der Richtlinie 2003/109/EG in der umgesetzten Fassung). Council Directive 2003/109/EC concerning the status of third-country nationals who are long-term residents Nach sieben Jahren ist die zyprische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung grundsätzlich verfügbar, vorbehaltlich der Erfüllung der gesetzlichen Integrations- und Sprachanforderungen. Civil Registry Law N.141(I)/2002
Startup-Visum vs. Digital-Nomad-Visum
| Dimension | Startup-Visum | Digital-Nomad-Visum |
|---|---|---|
| Für | Gründer zyprischer innovativer Unternehmen | Fernbeschäftigte für ausländische Arbeitgeber / Kunden |
| Geschäftstätigkeit | Muss in Zypern sein | Muss außerhalb Zyperns sein |
| Einkommensschwelle | 20.000 € Gesamtkapitaleinbringung (10.000 € alleiniger Gründer) | 3.500 €+ Nettomonatseinkommen |
| Steuerlicher Wohnsitz | Standardmäßig steuerlich in Zypern ansässig | Kann nicht ansässig bleiben |
| Arbeitsrechte des Ehegatten | Ja (abgeleitet) | Ja (abgeleitet) |
| Dauer | 3 Jahre + Verlängerungen um jeweils 2 Jahre | Bis zu 1 Jahr + Verlängerung auf insgesamt bis zu 3 Jahre |
| Weg zur Staatsbürgerschaft | Ja, über 7-jährigen Aufenthalt | Jahre zählen für den Aufenthalt, wenn in CY besteuert |
Der zyprische Innovationsförderungs-Stack
Das Startup-Visum ist am wirkungsvollsten, wenn es mit dem zyprischen Innovationsförderungs-Ökosystem kombiniert wird:
- Stiftung für Forschung und Innovation (RIF). Die nationale Innovationsagentur. Die RIF betreibt Förderprogramme (InnovateCY, Seal of Excellence, bilaterale Programme), die F&E-Projekte für KMU mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten kofinanzieren. Zuschüsse von 50.000 € bis 1 Mio. € sind üblich.
- Cyprus Equity Fund of Funds (CyEF). Eingeführt im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität mit dem Europäischen Investitionsfonds als Fondsmanager. Der CyEF investiert in VC-/Wachstumsfonds, die ihrerseits in Zypern ansässige innovative KMU unterstützen. Es ist der Kanal, über den EU-Mittel zyprische Gründer erreichen.
- CyRIC (Cyprus Research and Innovation Center). Ein privater, in Limassol ansässiger Innovations-Hub mit Acceleratoren-Programmen, Verbindungen zu Unternehmenspartnern und Seed-Investitionen über das Vehikel EUREKA Ventures.
- Invest Cyprus. Die staatliche Agentur zur Investitionsförderung, die umsiedelnde Gründer mit Vermittlungen und der Navigation durch Anreize unterstützt.
- Private VC-/Angel-Community. Konzentriert in Limassol und Nikosia, mit zunehmender Aktivität rund um Fintech, Ship-Tech, KI und saubere Energie.
Steuerliche Anreize für Gründer
Sobald der Gründer steuerlich in Zypern ansässig wird (über den 183-Tage-Test oder die 60-Tage-Regel), greift der gesamte zyprische Steuerwerkzeugkasten:
- 15 % Körperschaftsteuer auf den steuerpflichtigen Gewinn des Startups.
- IP-Box: qualifizierte Einkünfte aus Software, Patenten und sonstigem qualifiziertem geistigem Eigentum werden effektiv mit ~3 % besteuert (80 % Abzug + 15 % Satz). Siehe unseren IP-Box-Artikel. Article 9(1)(l), Income Tax Law N.118(I)/2002
- F&E-Superabzug: 120 % Abzug auf qualifizierte F&E-Ausgaben, die nach 2022 angefallen sind, wodurch der effektive Satz auf innovative Tätigkeit erheblich gesenkt wird.
- Fiktiver Zinsabzug (Notional Interest Deduction) auf neues, in das Startup eingebrachtes Eigenkapital. Article 9B, Income Tax Law N.118(I)/2002
- Non-Dom-Status: der Gründer zahlt 0 % Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) auf Dividenden, Zinsen und Mieten für 17 Jahre. Special Defence Contribution Law N.117(I)/2002
- 50 % Expat-Befreiung: zahlt sich der Gründer eine Erstbeschäftigungsvergütung von über 55.000 € pro Jahr aus, sind 50 % dieses Einkommens für bis zu 17 Jahre von der Einkommensteuer befreit (vorbehaltlich der Bedingungen, in den vorangegangenen 15 Jahren nicht ansässig / nicht in Zypern beschäftigt gewesen zu sein). Article 8(23A), Income Tax Law N.118(I)/2002
Praktische Empfehlungen
- Beginnen Sie mit dem Bankkonto-Prozess in dem Moment, in dem die Gesellschaft gegründet ist — es ist der langsamste Schritt.
- Beauftragen Sie die Innovationszertifizierung frühzeitig. Ein schlecht ausgearbeiteter Geschäftsplan ist die häufigste Ursache für eine Ablehnung.
- Sichern Sie sich eine Wohnung mit einem formellen 12-Monats-Mietvertrag vor der Einreichung.
- Planen Sie zusätzlich zum Kapitalerfordernis von 20.000 € mindestens sechs Monate operativen Liquiditätspuffer ein.
- Wenn Sie die 50 % Expat-Befreiung auf Ihr Geschäftsführergehalt geltend machen möchten, prüfen Sie die Gehaltsschwelle, bevor Sie die Lohnabrechnung strukturieren.
- Beantragen Sie bei der RIF einen Kofinanzierungszuschuss parallel zum Visumantrag — die zyprischen Behörden betrachten genehmigte RIF-Anträge als starke Innovationssignale.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann das Zypern Startup-Visum beantragen?
Wie hoch ist das Kapitalerfordernis für das Zypern Startup-Visum?
Was gilt im Rahmen des Programms als innovatives Startup?
Kann meine Familie mit mir kommen?
Wie lange gilt die Erlaubnis, und kann ich einen Daueraufenthalt oder die Staatsbürgerschaft erhalten?
Wie unterscheidet sich das Startup-Visum vom zyprischen Digital-Nomad-Visum?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
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