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Resources · Unternehmenskosten

Ihren ersten Mitarbeiter in Zypern einstellen (2026): Lohn, Sozialversicherung & GESY ohne Überraschungen

Vollständiger Arbeitgeber-Leitfaden für ein zyprisches Unternehmen. Registrieren Sie sich als Arbeitgeber, unterzeichnen Sie den richtigen Vertrag, bauen Sie den vollständigen Kostenstapel auf (8,8 % SV, 2,9 % GESY Arbeitgeber, 1,2 % Sozialzusammenhalt, 0,5 % Abfindung, 0,5 % Ausbildung, Urlaubsfonds), wickeln Sie PAYE ab und behalten Sie den monatlichen Kalender im Griff.

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer
Von Sergios CharalambousGeprüft 12 Min. Lesezeit

Founder von Zeno · in Zypern & Athen als Anwalt zugelassen · Gesellschafts- & Steuerrecht. Gemeinsam geprüft mit unabhängigen, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten und ICPAC-zugelassenen Wirtschaftsprüfern. Mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

Ihren ersten Mitarbeiter in Zypern einstellen
Inhaltsverzeichnis
  1. Registrierung als Arbeitgeber
  2. Der Arbeitsvertrag
  3. Sozialversicherung: die 8,8 % + 8,8 %
  4. GESY-Beiträge (nationales Gesundheitssystem)
  5. Weitere Arbeitgeberfonds: Abfindung, Ausbildung, Urlaub
  6. Der vollständige Arbeitgeberkostenaufbau
  7. Aufbau einer zyprischen Lohnabrechnung
  8. PAYE und die Einkommensteuerstufen
  9. Jahresurlaub, Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft
  10. Der 12-Monats-Compliance-Kalender
  11. Remote-Mitarbeiter: A1-Bescheinigungen und grenzüberschreitende Entsendungen

Ein zyprisches Unternehmen, das ohne jede Absicht zu beschäftigen gegründet wird, ist eine einfache Maschine. An dem Tag, an dem das Unternehmen seinen ersten Mitarbeiter hat, erwirbt es eine parallele Reihe von Arbeitgeberpflichten — Registrierung, Sozialversicherung, GESY, Lohnmeldungen, gesetzlicher Urlaub, Kündigungsfristen. Dieser Leitfaden legt genau dar, was sich ändert, wenn Sie diese Grenze überschreiten, mit dem vollständigen Kostenaufbau für 2026 und dem Compliance-Kalender, nach dem Sie sich richten werden.

Registrierung als Arbeitgeber

Vor der Einstellung registriert sich das Unternehmen bei drei Behörden:

  1. Sozialversicherungsdienste (Arbeitsministerium) — Beantragung einer Arbeitgeber-Registrierungsnummer (ERN).
  2. Finanzamt — Registrierung für den PAYE-Lohnsteuerabzug (Arbeitgebercode TD63).
  3. Krankenversicherungsorganisation (HIO) für GESY-Beiträge.

Die Registrierung erfolgt online, mit Unternehmenszertifikaten und Direktorenausweisen. Übliche Bearbeitungszeit 1–2 Wochen.

Der Arbeitsvertrag

Erforderlicher Inhalt:

  • Vollständige Identifikation der Parteien.
  • Stellenbezeichnung und Beschreibung der Aufgaben.
  • Gehalt, Zahlungshäufigkeit und -methode.
  • Arbeitsort (einschließlich Remote, sofern zutreffend).
  • Arbeitszeiten und Überstundenregelungen.
  • Probezeit und deren Dauer.
  • Kündigungsfrist (die längere der gesetzlichen oder vertraglichen).
  • Jahresurlaubsanspruch.
  • Vertraulichkeit, Übertragung geistigen Eigentums (entscheidend für IP-Box-Unternehmen), Wettbewerbsverbot (in Zypern eingeschränkt durchsetzbar).
  • Verweis auf das zyprische Arbeitsrecht und den einschlägigen Tarifvertrag, sofern zutreffend.

Sozialversicherung: die 8,8 % + 8,8 %

Nach dem Sozialversicherungsgesetz tragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils 8,8 % auf das Bruttogehalt bis zu einer Obergrenze der versicherbaren Einkünfte von 68.904 € pro Jahr für 2026 (5.742 €/Monat, 1.325 €/Woche; gegenüber 62.868 € im Jahr 2025). Oberhalb der Obergrenze fällt keine weitere SV an.Social Insurance Law N.59(I)/2010

Selbstständige haben andere Sätze (16,6 % SV auf die für den Beruf vorgeschriebenen versicherbaren Einkünfte, zuzüglich 4 % GESY), was hier jedoch nicht behandelt wird.

GESY-Beiträge (nationales Gesundheitssystem)

Das allgemeine Gesundheitssystem (GESY) wird durch Beiträge mehrerer Gruppen zu den eingeschwungenen Sätzen für 2026 finanziert:

  • Arbeitgeberbeitrag auf Gehälter: 2,90 %
  • Arbeitnehmerbeitrag auf Gehälter: 2,65 %
  • Beitrag der Selbstständigen: 4,00 %
  • Rentner, Dividenden, Mieten, Zinsen: 2,65 %

GESY-Beiträge gelten für alle in Zypern steueransässigen Einkommensbezieher bis zu einer jährlichen Obergrenze von 180.000 € der gesamten Beitragsbemessungsgrundlage. Beiträge oberhalb dieser Obergrenze sind nicht erforderlich.General Healthcare System Law N.89(I)/2001

Weitere Arbeitgeberfonds: Abfindung, Ausbildung, Urlaub

FondsArbeitgebersatzZweck
Sozialzusammenhaltsfonds2,0 % (effektiv ~1,2 % nach Verrechnungen)Unterstützung für Geringverdiener, zentral verwaltet
Abfindungsfonds0,5 % des BruttogehaltsZahlt gesetzliche Abfindungen direkt an Arbeitnehmer
Industrieller Ausbildungsfonds (HRDA)0,5 % des BruttogehaltsFinanziert akkreditierte Ausbildungsprogramme
Urlaubsfonds (sofern zutreffend)~1,2 %Branchen mit Tarifverträgen; IT / professionelle Dienstleistungen melden sich häufig durch direkte Gewährung ab

Der vollständige Arbeitgeberkostenaufbau

Rechenbeispiel: ein Ingenieur mit 50.000 € Bruttogehalt pro Jahr, Sätze für 2026, Unternehmen hat sich vom Urlaubsfonds abgemeldet.

PositionSatzBetrag
Bruttogehalt50.000 €
Arbeitgeber-Sozialversicherung8,8 %4.400 €
Arbeitgeber-GESY2,9 %1.450 €
Sozialzusammenhaltsfonds2,0 %1.000 €
Abfindungsfonds0,5 %250 €
Industrieller Ausbildungsfonds0,5 %250 €
Gesamtkosten Arbeitgeber57.350 €

Näherung des Nettoeinkommens des Arbeitnehmers: brutto 50.000 € − SV 4.400 € − GESY 1.325 € − PAYE 5.185 € = etwa 39.090 € netto.

Aufbau einer zyprischen Lohnabrechnung

Zyprische Lohnabrechnungen weisen pro Abrechnungszeitraum aus:

  • Bruttogehalt sowie etwaige Boni / Provisionen / Sachleistungen.
  • Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung.
  • Arbeitnehmerbeitrag zur GESY.
  • Einbehaltene PAYE.
  • Nettolohn.
  • Aufgelaufene Jahressummen.
  • Arbeitgeberbeiträge (ausgewiesen, aber nicht vom Netto abgezogen).

PAYE und die Einkommensteuerstufen

Jährliches zu versteuerndes Einkommen (€)Satz
0 – 22.0000 %
22.001 – 32.00020 %
32.001 – 42.00025 %
42.001 – 72.00030 %
72.001 +35 %

Der steuerfreie Grundbetrag wurde von 19.500 € auf 22.000 € angehoben und die Stufen wurden im Rahmen der Steuerreform 2026 neu festgesetzt, mit Wirkung zum 1. Januar 2026.Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended by the 2026 tax-reform package

Zuziehende Mitarbeiter, die über 55.000 € verdienen, können eine 50-%-Befreiung auf zyprisches Erwerbseinkommen für bis zu 17 Jahre geltend machen, sofern der Mitarbeiter in den 15 vorausgehenden Jahren nicht in Zypern steueransässig war. Dies ist eines der wertvollsten Instrumente, um internationale Führungskräfte einzustellen.Article 8(23A), Income Tax Law N.118(I)/2002

Jahresurlaub, Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft

  • Jahresurlaub: mindestens 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Annual Holidays with Pay Law N.8/1967
  • Krankheitsurlaub: ab dem 4. Tag von der Sozialversicherung bezahlt; die Wartezeit trägt der Arbeitgeber.
  • Mutterschaftsurlaub: 22 aufeinanderfolgende Wochen für das erste und zweite Kind, ansteigend auf 26 Wochen für das dritte und jedes weitere Kind, gemäß der Änderung des Mutterschutzgesetzes von 2024. Protection of Maternity Law N.100(I)/1997, as amended in 2024
  • Vaterschaftsurlaub: 2 aufeinanderfolgende Wochen, über die SV bezahlt.
  • Elternurlaub: bis zu 18 Wochen unbezahlt pro Elternteil und Kind unter 8 Jahren.

Der 12-Monats-Compliance-Kalender

HäufigkeitMeldungFrist
MonatlichArbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung + GESYEnde des Folgemonats
MonatlichPAYE (TD7)Ende des Folgemonats
MonatlichEinbehalt des Sonderbeitrags zur Verteidigung (sofern zutreffend)Ende des Folgemonats
JährlichIR63 (Einkommensbescheinigungen der Arbeitnehmer)Bis zum 31. Januar des Folgejahres
JährlichIR7 (Arbeitgeberzusammenfassung)Bis zum 31. Juli
JährlichTD63 (Abstimmung der Arbeitgebererklärung)Bis zum 30. April

Remote-Mitarbeiter: A1-Bescheinigungen und grenzüberschreitende Entsendungen

Für EU-Mitarbeiter auf der zyprischen Gehaltsabrechnung, die aus einem anderen EU-Land arbeiten, bestimmt die A1-Bescheinigung (EU-Verordnung 883/2004) das anwendbare Sozialversicherungssystem. Zwei Hauptsituationen:Regulation (EC) No 883/2004 on the coordination of social security systems

  • Entsandte Arbeitnehmer (bis zu 24 Monate): Der zyprische Arbeitgeber zahlt weiterhin zyprische SV, während der Mitarbeiter vorübergehend aus einem anderen EU-Land arbeitet.
  • Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten: wenn der Mitarbeiter seine Zeit regelmäßig aufteilt, gilt ein 25-%-Test im Wohnsitzstaat. Unter 25 % im Wohnsitzstaat gilt Zypern (Arbeitgeberstaat); über 25 % gilt der Wohnsitzstaat.

Für Remote-Arbeit außerhalb der EU (Vereinigtes Königreich nach dem Brexit, USA, Australien) gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen. In deren Abwesenheit kann der Mitarbeiter eine doppelte Absicherung benötigen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet es mich, einem Mitarbeiter 2026 ein Bruttogehalt von 50.000 € zu zahlen?
Rund 57.300 € Gesamtkosten für den Arbeitgeber. Zusätzlich zu den 50.000 € brutto: 8,8 % Sozialversicherung (4.400 €), 1,2 % Sozialzusammenhaltsfonds (600 €), 0,5 % Abfindungsfonds (250 €), 0,5 % Ausbildungsfonds (250 €), ~1,2 % Urlaubsfonds (600 €) und 2,9 % GESY auf der Arbeitgeberseite (1.450 €). Der Mitarbeiter trägt zudem 8,8 % SV und 2,65 % GESY von seinem Bruttogehalt bei, zuzüglich PAYE auf den Betrag nach Abzug der Beiträge.
Benötige ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Ja. Die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (in Zypern umgesetzt durch das Gesetz N.100(I)/2000) verpflichtet Arbeitgeber, schriftliche Angaben innerhalb eines Monats nach Einstellung bereitzustellen. Für die meisten Positionen ist es in Zypern üblich, einen vollständigen Arbeitsvertrag am oder vor dem ersten Tag zu unterzeichnen, der Rolle, Gehalt, Probezeit, Kündigungsfrist, Vertraulichkeit und Übertragung von geistigem Eigentum abdeckt. Für Nicht-EU-Bürger ist der Vertrag auch für die Arbeitserlaubnisakte erforderlich.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Zypern?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche nationale Mindestlohn 1.088 € brutto pro Monat nach 6 Monaten und 979 € während der ersten 6 Monate. Branchenspezifische Tarifverträge können höhere Untergrenzen für das Baugewerbe, das Gastgewerbe, Wachdienste und Reinigung festlegen, und Hotel-, Haushalts- und Seeleute fallen nicht unter die gesetzliche Verordnung.
Wie viel Jahresurlaub ist verpflichtend?
Mindestens 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (24 bei einer 6-Tage-Woche) nach einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung gemäß dem Jahresurlaubsgesetz N.8/1967. Gesetzliche Feiertage (~14 pro Jahr) kommen hinzu. Aufgelaufener Urlaub wird bei Beendigung ausgezahlt.
Wie lang ist die Probezeit?
Die übliche Probezeit beträgt 6 Monate; sie kann für bestimmte technische / leitende Positionen durch schriftliche Vereinbarung auf bis zu 2 Jahre verlängert werden. Während der Probezeit sind die Kündigungsanforderungen gelockert — die gesetzlichen Mindestanforderungen nach dem Gesetz über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gelten jedoch weiterhin für längere Probezeiten.
Kann ich Remote-Mitarbeiter außerhalb Zyperns über meine zyprische Gehaltsabrechnung beschäftigen?
Ja, aber unter Bedingungen. Für EU-Mitarbeiter ermöglicht das A1-Bescheinigungsverfahren, dass die zyprische Sozialversicherung sie abdeckt, während sie aus einem anderen EU-Land arbeiten, bis zu den vorgeschriebenen Grenzen. Jenseits dieser Grenzen unterliegt der Mitarbeiter dem Sozialversicherungssystem des Aufnahmelandes. Für Nicht-EU-Remote-Mitarbeiter (z. B. Vereinigtes Königreich nach dem Brexit, USA) gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen.
Welche Kündigungsregeln gelten?
Das Gesetz über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen N.24/1967 schreibt gesetzliche Mindestkündigungsfristen (gestaffelt von 1 Woche bis 8 Wochen je nach Betriebszugehörigkeit) und eine Abfindung vor, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Die Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung reicht von 2 Wochen bis zu 2 Jahresgehältern. Betriebsbedingte Entlassung ist ein anerkannter sachlicher Grund und wird durch den Abfindungsfonds entschädigt, nicht direkt durch den Arbeitgeber.

About the author

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer

Sergios Charalambous

Founder · Zeno

Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.

· Cyprus Bar Association· Athens Bar Association· Updated: Juni 2026

Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.

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