Inhaltsverzeichnis
- Drei Wege, eine zyprische Gesellschaft zu schliessen
- Den richtigen Weg wählen
- Streichung nach Section 327
- Freiwillige Liquidation durch die Gesellschafter
- Freiwillige Liquidation durch die Gläubiger
- Steuerliche Unbedenklichkeit: die entscheidende Bedingung
- Kosten: reale Zahlen für 2026
- Zeitplan, Schritt für Schritt
- Das 20-jährige Wiederherstellungsrisiko
- Was passiert, wenn Sie einfach aufhören einzureichen
Die Schliessung einer zyprischen Gesellschaft ist keine reine Formsache — es ist ein rechtlicher Prozess mit drei unterschiedlichen Wegen, drei unterschiedlichen Kostenprofilen und einem 20-jährigen Nachlauf einer möglichen Wiederherstellung durch einen Gläubiger oder eine geschädigte Partei. Die meisten Eigentümer können den Weg der Streichung nach Section 327 des Gesellschaftsgesetzes Cap.113 nutzen, Section 327, Companies Law Cap.113 doch die Streichung funktioniert nur für eine Gesellschaft, die wirklich sauber ist. Für alles andere ist die freiwillige Liquidation das richtige Instrument. Dieser Artikel sagt Ihnen, welchen Weg Sie brauchen und wie Sie ihn genau umsetzen.
Drei Wege, eine zyprische Gesellschaft zu schliessen
Die Schliessung einer zyprischen Gesellschaft richtet sich in erster Linie nach dem Gesellschaftsgesetz Cap.113 (in der geänderten Fassung). Drei gesetzliche Wege:
- Streichung durch den Registerführer (Section 327): administrative Entfernung aus dem Register. Am günstigsten, nur für saubere Fälle verfügbar.
- Freiwillige Liquidation durch die Gesellschafter (MVL): das Verfahren der Liquidation einer solventen Gesellschaft. Formell, mit einem bestellten Liquidator; ermöglicht eine saubere Schliessung.
- Freiwillige Liquidation durch die Gläubiger (CVL): wenn die Gesellschaft ihre Schulden nicht begleichen kann.
Es gibt auch eine Zwangsliquidation durch gerichtliche Anordnung (von Eigentümern selten freiwillig eingeleitet), die für insolvente Gesellschaften oder in Streitfällen verwendet wird.
Den richtigen Weg wählen
| Situation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Ruhende Gesellschaft, keine Vermögenswerte, keine Verbindlichkeiten, alle Einreichungen aktuell | Streichung |
| Aktive Gesellschaft, profitabel, mit auszuschüttenden Gewinnrücklagen | Freiwillige Liquidation durch die Gesellschafter |
| Gesellschaft mit unbezahlten Gläubigern, die sie begleichen kann | Freiwillige Liquidation durch die Gesellschafter |
| Gesellschaft mit Gläubigern, die sie nicht vollständig begleichen kann | Freiwillige Liquidation durch die Gläubiger |
| Gesellschaft, die sich in einem Streit mit einem Gläubiger befindet | Gerichtlich angeordnete Abwicklung (mit fachkundiger Beratung) |
Streichung nach Section 327
Section 327 des Cap.113 erlaubt es dem Registerführer der Gesellschaften, eine Gesellschaft aus dem Register zu entfernen, wenn der Registerführer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass sie keine Geschäftstätigkeit ausübt. Section 327, Companies Law Cap.113 In der Praxis wird die Streichung von den Geschäftsführern durch Einreichung des Antrags eingeleitet. Voraussetzungen:
- Die Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und beabsichtigt nicht, sie wieder aufzunehmen.
- Keine laufenden Gerichtsverfahren.
- Alle Einreichungen aktuell (HE32-Jahresberichte, TD4-Körperschaftsteuer, MwSt. abgemeldet).
- Keine offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Steueramt, der Mehrwertsteuer, der Sozialversicherung.
- Keine verbliebenen Vermögenswerte (Bankkonten geschlossen, geistiges Eigentum übertragen, Immobilien veräussert).
Verfahrensschritte:
- Beschluss der Geschäftsführer zur Genehmigung der Streichung.
- Antrag beim zyprischen Steueramt auf eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (finale TD4, geleistete Zahlungen).
- Abmeldung von der Mehrwertsteuer (finale MwSt.-Erklärung, Bestätigung).
- Schliessung der zyprischen Bankkonten.
- Einreichung des HE-Streichungsantrags beim Registerführer mit Begleitunterlagen.
- Der Registerführer veröffentlicht eine Bekanntmachung im zyprischen Amtsblatt; 3-monatiges Einspruchsfenster.
- Bei fehlendem Einspruch veröffentlicht der Registerführer eine zweite Bekanntmachung und löst die Gesellschaft auf.
Freiwillige Liquidation durch die Gesellschafter
Die freiwillige Liquidation durch die Gesellschafter (MVL) ist der Weg der Liquidation einer solventen Gesellschaft. Sie ist teurer und formeller als die Streichung, bietet aber Rechtssicherheit darüber, dass die Gesellschaft abgewickelt wurde, die Vermögenswerte gesetzeskonform verteilt und die Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Ablauf:
- Die Geschäftsführer geben eine Solvenzerklärung ab — eine eidesstattliche Erklärung, dass die Gesellschaft ihre Schulden innerhalb von 12 Monaten vollständig begleichen kann.
- Die Gesellschafter fassen einen Sonderbeschluss zur freiwilligen Abwicklung und bestellen einen lizenzierten Liquidator.
- Bekanntmachung im zyprischen Amtsblatt und in einer lokalen Zeitung.
- Der Liquidator verwertet die Vermögenswerte, befriedigt die Gläubiger und verteilt den Überschuss an die Gesellschafter.
- Abschlussversammlung der Gesellschafter; der Liquidator reicht einen Bericht beim Registerführer ein.
- Die Gesellschaft wird 3 Monate nach dem Bericht aufgelöst.
Der Liquidator muss ein lizenzierter Insolvenzverwalter sein. Die MVL löst eine "fiktive Veräusserung" der Vermögenswerte der Gesellschaft zu steuerlichen Zwecken zum Marktwert aus, was typischerweise über die zyprischen Befreiungen für Beteiligungen / Anteilsveräusserungen abgewickelt wird.
Freiwillige Liquidation durch die Gläubiger
Die CVL kommt zur Anwendung, wenn die Geschäftsführer die Solvenzerklärung nicht abgeben können. Neben der Versammlung der Gesellschafter wird eine Gläubigerversammlung einberufen; die Gläubiger haben das Recht, den Liquidator zu bestellen. Praktische Auswirkungen:
- Die Geschäftsführer verlieren sofort die Kontrolle über das Verfahren.
- Ein Prüfungsausschuss (Gläubigervertreter) überwacht den Liquidator.
- Das Verhalten der Geschäftsführer wird überprüft — war die Gesellschaft trotz Insolvenz tätig, drohen den Geschäftsführern nach den Bestimmungen zum unzulässigen Geschäftsbetrieb (wrongful trading) ein Tätigkeitsverbot oder eine persönliche Haftung.
- Die Verteilung folgt der gesetzlichen Rangfolge: gesicherte Gläubiger, bevorrechtigte Gläubiger, ungesicherte Gläubiger, Gesellschafter (selten wird diese Stufe erreicht).
Steuerliche Unbedenklichkeit: die entscheidende Bedingung
Vor jeder Schliessung erfordert die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- Eingereichte finale TD4-Körperschaftsteuererklärung für den Zeitraum bis zum Schliessungsdatum.
- Vollständige Begleichung aller Körperschaftsteuern, der SDC und der Sonderbeiträge. Special Contribution for Defence Law N.117(I)/2002
- Eingereichte finale MwSt.-Erklärung; abgemeldete Mehrwertsteuer. VAT Law N.95(I)/2000
- Finale PAYE- und Sozialversicherungserklärungen, sofern als Arbeitgeber registriert.
- Beglichene Jahresabgaben 2011–2023 (die Abgabe wurde ab 2024 abgeschafft, historische Beträge bleiben jedoch fällig).
- Keine offenen Prüfungen, keine offenen Streitigkeiten, keine ausstehenden Veranlagungen.
Kosten: reale Zahlen für 2026
| Position | Streichung | MVL | CVL |
|---|---|---|---|
| Staatliche Einreichungsgebühren | €100–250 | €350–500 | €500–1,000 |
| Honorare / Rechtskosten | €1,500–2,500 | €3,000–5,000 | €5,000–8,000 |
| Abschlussprüfung / Jahresabschluss | €500–1,000 (bei Geschäftstätigkeit) | €1,500–3,000 | €2,000–4,000 |
| Bearbeitung der steuerlichen Unbedenklichkeit | Inklusive | Inklusive | Variabel |
| Veröffentlichung im Amtsblatt | €60–80 | €100–150 | €100–150 |
| Historische Strafzuschläge (geschätzt) | €500–1,500 pro versäumtem Jahr | Gleich | Gleich |
| Realistische Gesamtspanne | €2,000–5,000 | €5,000–8,500 | €7,500–13,000+ |
Zeitplan, Schritt für Schritt
| Monat | Aktivität bei der Streichung |
|---|---|
| 1 | Entscheidung getroffen, Beschluss der Geschäftsführer unterzeichnet, Schliessung beauftragt |
| 1–2 | Finaler geprüfter Jahresabschluss erstellt (falls erforderlich); zyprische Bankkonten geschlossen |
| 2–3 | Finale TD4 eingereicht; MwSt.-Abmeldung |
| 3–5 | Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten (typischerweise 2–4 Monate) |
| 5 | Streichungsantrag beim Registerführer eingereicht |
| 5–8 | Der Registerführer veröffentlicht die erste Bekanntmachung; 3-monatiges Einspruchsfenster |
| 8–12 | Zweite Bekanntmachung; Auflösung bestätigt |
Das 20-jährige Wiederherstellungsrisiko
Section 327(6) des Cap.113 erlaubt es jedem Mitglied, Gläubiger oder jeder durch die Streichung geschädigten Person, innerhalb von 20 Jahren bei Gericht die Wiederherstellung zu beantragen. Das Gericht ordnet die Wiederherstellung an, wenn dies gerecht ist. Section 327(6), Companies Law Cap.113Typische Auslöser:
- Ein unbezahlter Gläubiger taucht nach der Streichung auf.
- Ein ehemaliger Arbeitnehmer macht unbezahlten Lohn oder Leistungen geltend.
- Ein Vermieter fordert unbezahlte Miete.
- Eine Gegenpartei benötigt die Wiederherstellung der Gesellschaft, um einen Vertrag durchzusetzen.
Dieser Nachlauf ist der Grund, warum die MVL das bessere Instrument ist, wenn ein verbleibendes Gläubigerrisiko besteht. Eine durch Liquidation aufgelöste Gesellschaft kann nur innerhalb eines deutlich kürzeren Fensters wiederhergestellt werden — zwei Jahre ab der Auflösung nach Section 327(7) Section 327(7), Companies Law Cap.113 — während eine administrativ gestrichene Gesellschaft bis zu zwanzig Jahre lang dem Risiko eines Wiederherstellungsantrags ausgesetzt bleibt.
Was passiert, wenn Sie einfach aufhören einzureichen
Tun Sie es nicht. Folgen:
- Strafzuschläge für die Nichteinreichung des HE32 laufen jährlich auf.
- Die Geschäftsführer verlieren ihren "guten Stand" (good standing) und haften persönlich für Pflichtverletzungen.
- Der Registerführer kann eine Gesellschaft nach Section 327 von Amts wegen nach 6 Monaten der Nichteinreichung streichen — ohne die reinigende Wirkung der steuerlichen Unbedenklichkeit.
- Jeder verbleibende Gläubiger (einschliesslich des Steueramts) kann die Geschäftsführer persönlich verfolgen und die Wiederherstellung beantragen.
- Das Gericht kann gegen Geschäftsführer, die nachweislich Fehlverhalten begangen haben, ein Tätigkeitsverbot verhängen, das ihnen für einen als angemessen erachteten Zeitraum die Tätigkeit als Geschäftsführer untersagt.
Die saubere Kosten, es richtig zu machen, betragen in der Regel ein Zehntel der Kosten, es nicht zu tun.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der günstigste Weg, eine zyprische Gesellschaft zu schliessen?
Wie lange dauert eine zyprische Streichung?
Kann ich eine Gesellschaft streichen, die noch Vermögenswerte hat?
Was ist der Unterschied zwischen Streichung und Liquidation?
Kann eine gestrichene Gesellschaft wiederhergestellt werden?
Brauche ich vor der Streichung eine steuerliche Unbedenklichkeit?
Und das HE32 sowie die Jahresabgabe — ich habe mehrere Jahre versäumt.
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
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