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Resources · Steuern in Zypern

Zypern vs. Griechenland (2026): Non-Dom, 7%-Rentnerpauschalsteuer, 50%-Expat-Regime & Körperschaftsteuer im direkten Vergleich

Ein direkter Vergleich von Zypern und Griechenland im Jahr 2026 für zuziehende Gründer, vermögende Privatpersonen und Rentner: Körperschaftsteuer, Non-Dom-Regime, die griechische 100.000-EUR-Pauschalsteuer, das 7%-Rentnerregime, der 50%-Expat-Anreiz, Tarifstufen und Grundsteuer.

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer
Von Sergios CharalambousGeprüft 16 Min. Lesezeit

Founder von Zeno · in Zypern & Athen als Anwalt zugelassen · Gesellschafts- & Steuerrecht. Gemeinsam geprüft mit unabhängigen, in der zyprischen Anwaltskammer zugelassenen Advokaten und ICPAC-zugelassenen Wirtschaftsprüfern. Mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

Zypern gegen Griechenland — zwei mediterrane Steuerjurisdiktionen im Vergleich
Inhaltsverzeichnis
  1. Zusammenfassung auf einen Blick
  2. Körperschaftsteuer: 15% vs. 22%
  3. Dividendenbesteuerung und Quellensteuer
  4. Das griechische Non-Dom (100.000-EUR-Pauschalsteuer)
  5. Das griechische 7%-Rentnerregime
  6. Das griechische 50%-Zuzugsregime für Expats
  7. Das zyprische Non-Dom-Regime
  8. Die zyprische 50%-Expat-Befreiung
  9. Tarifstufen der Einkommensteuer
  10. Steuerliche Ansässigkeit: 60 Tage vs. 183 Tage
  11. Grundsteuer: null vs. ENFIA
  12. Rechenbeispiel: Gründer mit 500.000 EUR Dividenden + 100.000 EUR Gehalt
  13. Wer sollte das griechische 5A vs. zyprisches Non-Dom wählen

Zypern und Griechenland sind die beiden am häufigsten nachgefragten mediterranen Ziele für zuziehende Gründer, vermögende Privatpersonen und Rentner. Beide liegen in der EU. Beide bieten eigene Anreizregime für neu zugezogene Steuerzahler. Beide verwenden den Euro. Damit endet die Ähnlichkeit. Das griechische System ist um drei herausragende Regime herum aufgebaut (Artikel 5A, 5B und 5C des Einkommensteuergesetzbuchs), die bestimmte Bevölkerungsgruppen herausschneiden und für alles Übrige die regulären griechischen Steuervorschriften bestehen lassen. Das zyprische System ist das Gegenteil: niedrige Grundsätze, ein dauerhaft anmutendes Non-Dom-Regime und minimale Reibung beim Ansässigkeitstest. Dieser Artikel vergleicht beide direkt nach den im April 2026 geltenden Regeln.

Zusammenfassung auf einen Blick

DimensionZypern (2026)Griechenland (2026)
Körperschaftsteuer15%22%
Dividendenquellensteuer (an Nichtansässige)0%5%
SchachtelprivilegJa (breit)Ja (EU-Mutter-Tochter und Gleichwertiges)
Persönlicher Spitzensteuersatz35% (über 72.000 €)44% (über 60.000 €)
Non-Dom-/HNW-Regime17 Jahre, 0% SDC auf passive Einkünfte15 Jahre, 100k € pauschal auf Auslandseinkommen + 500k € Investition
50%-Zuzugsregime17 Jahre (Artikel 8(23A))7 Jahre (Artikel 5C)
Rentnerregime5% auf ausländische Rente >3.420 €7% pauschal auf alle Auslandseinkünfte, 15 Jahre
Ansässigkeitsschwelle60 Tage (mit Bedingungen) oder 183183 Tage / Mittelpunkt der Lebensinteressen
Jährliche GrundsteuerKeine seit 2017ENFIA (jährlich)
ErbschaftsteuerKeine seit 2000Progressiv (bis zu 40% für entfernte Erben)
VermögensteuerKeineKeine (aber ENFIA ist auf Immobilien nahezu gleichwertig)

Körperschaftsteuer: 15% vs. 22%

Zypern hat seinen Körperschaftsteuersatz mit Wirkung zum 1. Januar 2026 von 12,5% auf 15% angehoben, im Einklang mit dem OECD-Mindestsatz der Säule Zwei (Pillar Two). Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended by the 2026 tax-reform package (in force 1 January 2026) Der reguläre griechische Körperschaftsteuersatz beträgt 22%. Der griechische Satz wurde 2022 von 24% gesenkt und ist seither bei 22% geblieben. Beide Systeme gelten für ansässige Gesellschaften auf das Welteinkommen; beide lassen Abzüge für gewöhnliche Betriebsausgaben, Gehälter, Abschreibungen und Finanzierungskosten zu (vorbehaltlich der Unterkapitalisierungs- und Zinsschrankenregeln).

Die Differenz von 7 Prozentpunkten auf Unternehmensebene ist der größte strukturelle Unterschied. Eine zyprische Handelsgesellschaft mit 1.000.000 € steuerpflichtigem Gewinn zahlt 150.000 €; eine griechische zahlt 220.000 € — ein Unterschied von 70.000 € pro Jahr, noch bevor Sie zur Besteuerung auf Anteilseignerebene gelangen.

Dividendenbesteuerung und Quellensteuer

Zypern: null Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, die an Nichtansässige gezahlt werden. Für in Zypern steuerlich ansässige Empfänger beträgt der SDC 5% auf Gewinne ab 2026 (in Zypern domizilierte Privatpersonen) oder 0% für Non-Doms. Die Einkommensteuer findet auf Dividenden keine Anwendung.

Griechenland: Auf Dividenden, die von einer griechischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, fällt eine Quellensteuer von 5% an, unabhängig davon, ob der Anteilseigner Grieche oder Ausländer ist. Die EU-Mutter-Tochter-Befreiung gilt, sofern die Bedingungen von 10% / 24 Monaten Haltedauer erfüllt sind. Die 5% sind für in Griechenland steuerlich ansässige natürliche Personen als Anteilseigner die endgültige Steuer (keine weitere Einkommensteuer obendrauf).

Für den ausländischen Anteilseigner einer Handelsgesellschaft beläuft sich die kombinierte Belastung aus Körperschaft- + Dividendensteuer auf:

  • Zypern: 15% KSt + 0% QSt = 15% insgesamt.
  • Griechenland: 22% KSt + 5% QSt auf den Nettobetrag = 25,9% insgesamt.

Das griechische Non-Dom (100.000-EUR-Pauschalsteuer, Artikel 5A)

Eingeführt durch das Gesetz 4646/2019 und kodifiziert als Artikel 5A des griechischen Einkommensteuergesetzbuchs, lässt das Regime qualifizierte vermögende Privatpersonen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, eine Pauschale von 100.000 € pro Jahr auf ihr gesamtes nicht aus griechischen Quellen stammendes Einkommen zahlen, für bis zu 15 Jahre. Article 5A, Greek Income Tax Code (Law 4646/2019) Kernpunkte:

  • Voraussetzung. Keine steuerliche Ansässigkeit in Griechenland in mindestens 7 der 8 Steuerjahre unmittelbar vor der Verlegung.
  • Investition. Verpflichtung, innerhalb von drei Jahren mindestens 500.000 € in griechische Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere oder Anleihen zu investieren.
  • Geltungsbereich. Die Pauschale von 100.000 € deckt das gesamte nicht aus griechischen Quellen stammende Einkommen ab, unabhängig von der Höhe. Einkommen aus griechischen Quellen wird regulär nach den Standardtarifstufen besteuert.
  • Familie. Ehegatte und Angehörige können für je 20.000 € pro Jahr hinzugefügt werden.
  • Dauer. Bis zu 15 Jahre, vom Steuerpflichtigen jederzeit widerrufbar.
  • CRS-Meldung. Ausländische Kapitaleinkünfte bleiben über den CRS meldepflichtig, unterliegen aber über die Pauschalsumme hinaus keiner griechischen Steuer.

Das Regime ähnelt im Geist dem Remittance-Prinzip: Bringen Sie Ihr Vermögen (oder zumindest 500k € davon) nach Griechenland und erhalten Sie feste Kosten für den Rest. Es funktioniert für den Milliardär mit 50 Mio. € an ausländischen Dividenden, für den 100k €/Jahr ein Rundungsfehler sind; es bietet schlechten Gegenwert für jemanden, der 300k €/Jahr an ausländischen Dividenden erzielt, wo eine zyprische Non-Dom-Struktur null berechnen würde.

Das griechische 7%-Rentnerregime (Artikel 5B)

Das Gesetz 4714/2020 schuf den griechischen Rentneranreiz: Eine im Ruhestand befindliche Person, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt, kann sich dafür entscheiden, eine Pauschale von 7% auf ihr gesamtes Auslandseinkommen (Renten, Dividenden, Mieten, Zinsen, Kapitalgewinne) für 15 Jahre zu zahlen. Article 5B, Greek Income Tax Code (Law 4714/2020) Bedingungen:

  • Keine steuerliche Ansässigkeit in Griechenland in 5 der 6 vorausgehenden Jahre.
  • Vorheriger Wohnsitz in einer Jurisdiktion, die ein Abkommen über die Verwaltungszusammenarbeit mit Griechenland hat.
  • Antrag bis zum 31. März des Steuerjahres zu stellen.
  • Die 7% gelten für ALLE Auslandseinkünfte, nicht nur für Renten.

Dies gehört zu den großzügigsten Rentnerregimen in Europa für mittlere bis große Auslandseinkommensströme. Ein Rentner mit 200k € kombinierten ausländischen Renten- und Kapitaleinkünften zahlt 14.000 € pro Jahr in Griechenland — einfacher als die stufenweise Berechnung der Einkommensteuer.

Das griechische 50%-Zuzugsregime für Expats (Artikel 5C)

Das Gesetz 4758/2020 (Artikel 5C) gewährt eine 50%-Befreiung auf griechisches Erwerbs- oder Geschäftseinkommen für bis zu 7 Jahre an neu zuziehende Steuerzahler, die: Article 5C, Greek Income Tax Code (Law 4758/2020)

  • in 5 der 6 vorausgehenden Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren;
  • ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen;
  • eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit bei einem griechischen Arbeitgeber / einer griechischen Betriebsstätte aufnehmen;
  • sich verpflichten, mindestens zwei Jahre zu bleiben.

50% des griechischen Einkommens sind von der Einkommensteuer UND vom Solidaritätszuschlag befreit. Das zyprische Pendant (Artikel 8(23A)) gewährt 50% für 17 Jahre — mehr als doppelt so lange —, setzt aber eine höhere Gehaltsschwelle voraus.

Das zyprische Non-Dom-Regime

Das zyprische Non-Dom-Regime (ausführlich behandelt in unserem eigenen Artikel) befreit qualifizierte Neuankömmlinge vom Sonderbeitrag zur Verteidigung (Special Defence Contribution) auf Dividenden (5% für domizilierte Ansässige) und Zinsen (17%). Der SDC auf Mieteinkünfte wurde zum 1. Januar 2026 für alle abgeschafft, sodass die Non-Dom-Befreiung auf Mieten nun gegenstandslos ist. Dauer: 17 Jahre. Keine Investitionsanforderung. Keine Pauschalgebühr. Keine Einkommensobergrenze. Jede Person, die in 17 der letzten 20 Jahre nicht steuerlich in Zypern ansässig war, qualifiziert sich automatisch — was praktisch jeden Zuziehenden einschließt. Article 3, Special Defence Contribution Law N.117(I)/2002

Die zyprische 50%-Expat-Befreiung

Artikel 8(23A) befreit 50% des qualifizierten zyprischen Erwerbseinkommens für bis zu 17 Jahre von der Einkommensteuer, sofern die Person in keinem der 15 Jahre unmittelbar zuvor steuerlich in Zypern ansässig war und mehr als das gesetzliche Mindestgehalt verdient. Anders als beim griechischen 5C-Regime beträgt die Befreiung 17 Jahre statt 7, und sie kann gelten, wenn der Arbeitgeber die eigene zyprische Gesellschaft der Person ist. Article 8(23A), Income Tax Law N.118(I)/2002

Tarifstufen der Einkommensteuer

Zypern 2026

Zum 1. Januar 2026 stieg der steuerfreie Grundfreibetrag von 19.500 € auf 22.000 € und die Tarifstufen wurden wie folgt neu geschnitten. Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended by the 2026 tax-reform package

Zu versteuerndes Einkommen (€)Grenzsteuersatz
0 – 22.0000%
22.001 – 32.00020%
32.001 – 42.00025%
42.001 – 72.00030%
72.001 und darüber35%

Griechenland 2026 (Erwerbs- und Renteneinkommen)

Griechenland hat seinen Einkommensteuertarif für 2026 mit dem Gesetz 5246/2025 überarbeitet, die meisten mittleren Stufen um zwei Prozentpunkte gesenkt und eine neue 39%-Stufe eingeführt, sodass der Spitzensteuersatz von 44% nun erst über 60.000 € greift (zuvor 40.000 €). Greek Income Tax Code (Law 4172/2013), as amended by Law 5246/2025 (effective 1 January 2026)

Zu versteuerndes Einkommen (€)Grenzsteuersatz
0 – 10.0009%
10.001 – 20.00020%
20.001 – 30.00026%
30.001 – 40.00034%
40.001 – 60.00039%
60.001 und darüber44%

Zypern ist am unteren Ende der Skala dramatisch großzügiger (null bis 22.000 € gegenüber 9% ab dem ersten Euro in Griechenland) und erreicht seinen Spitzensteuersatz bei 72.001 € — aber nur 35%, gegenüber Griechenlands 44% über 60.000 €. Der griechische besondere Solidaritätsbeitrag, für die meisten Einkommen seit 2021 ausgesetzt, ist für Gehälter und Renten des Privatsektors für 2026 abgeschafft; er kann in eng begrenzten Fällen noch auftauchen, prüfen Sie dies daher zum Zeitpunkt der Erklärung.

Steuerliche Ansässigkeit: 60 Tage vs. 183 Tage

Zypern bietet zwei Wege: den üblichen 183-Tage-Test und die 60-Tage-Regel (60 Tage in Zypern zuzüglich zyprischer Geschäfts-/ Beschäftigungsverbindungen und eines dauerhaften zyprischen Wohnsitzes; die Reform 2026 hat die alte Bedingung "nicht in einem anderen Staat steuerlich ansässig" entfernt, wobei Sie weiterhin nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Land verbringen dürfen). Griechenland verwendet den 183-Tage-Test und einen Test zum Mittelpunkt der Lebensinteressen. Für mobile Unternehmer ist Zypern wesentlich flexibler. Article 2, Income Tax Law N.118(I)/2002

Grundsteuer: null vs. ENFIA

Zypern hat seine jährliche Steuer auf unbewegliches Vermögen 2017 abgeschafft. Eigentümer zahlen über geringfügige kommunale Gebühren hinaus nichts Wiederkehrendes auf Wohnimmobilien (typischerweise 50–300 € pro Jahr). Griechenland erhebt ENFIA (ΕΝ.Φ.Ι.Α.) jedes Jahr auf sämtliche Immobilien, berechnet auf dem objektiven Wert der Immobilie mit einer zusätzlichen Zusatzsteuer auf Portfolios oberhalb festgelegter Schwellen. ENFIA kann leicht 1.000–5.000 €+ pro Jahr auf eine mittelgroße Villa betragen.

Übertragungssteuern beim Kauf: Zypern erhebt gestaffelte Übertragungsgebühren (1,5–4% auf den Kaufpreis bei Wiederverkaufsimmobilien, entfällt bei mehrwertsteuerpflichtigen Neubauten); Griechenland erhebt eine pauschale Immobilienübertragungssteuer von 3,09% auf Wiederverkaufsimmobilien.

Rechenbeispiel: Gründer mit 500.000 € Dividenden + 100.000 € Gehalt

Angenommen, ein zuziehender Gründer mit 500.000 € Dividenden aus einer ausländischen Gesellschaft, die ihm gehört, und 100.000 € lokalem Erwerbseinkommen (selbstständiges Geschäftsführergehalt in jedem der beiden Länder).

Zypern (Non-Dom + 50%-Befreiung)

  • Dividenden: 0% SDC (Non-Dom), 0% Einkommensteuer. GESY mit 2,65% gedeckelt bei einer Gesamtbemessungsgrundlage von 180k € → ~4.770 €.
  • Gehalt 100.000 € mit 50%-Befreiung → 50.000 € steuerpflichtig. Einkommensteuer auf 50.000 € nach den Tarifstufen 2026: 6.900 €.
  • GESY/Sozialversicherung auf 100k € Gehalt: innerhalb der Obergrenze von 180k €, bereits oben berücksichtigt.
  • Gesamtsteuer: ~11.670 € auf 600k € = ~1,9%.

Griechenland (Artikel 5A 100k € pauschal + 500k € Investitionszusage)

  • Ausländische Dividenden: durch die Pauschale von 100.000 € abgedeckt, unabhängig von der Höhe.
  • Griechisches Gehalt 100.000 €: Standardtarifstufen 2026 → rund 34.300 €.
  • Sozialbeiträge auf das griechische Gehalt: zusätzliche erhebliche Ebene (hier nicht modelliert; auf gedeckelter Bemessungsgrundlage angewandt).
  • Zuzüglich 500.000 € Immobilien-/Wertpapierinvestition, zugesagt innerhalb von 3 Jahren.
  • Gesamte direkte Steuer: ~134.300 € auf 600k € = ~22,4%, zuzüglich gebundenem Kapital.

Griechenland (kein Sonderregime)

  • 500k € ausländische Dividenden besteuert mit 5% = 25.000 €.
  • 100k € Gehalt nach den griechischen Tarifstufen 2026 ~34.300 €.
  • Gesamt: ~59.300 € auf 600k € = ~9,9%, zuzüglich Sozialbeiträge.

Bei diesem Profil gewinnt Zypern deutlich. Das griechische 5A-Regime wird erst wettbewerbsfähig, wenn das ausländische passive Einkommen sehr groß ist (nördlich von 2–3 Millionen € pro Jahr), weil die Pauschale von 100.000 € als Prozentsatz dann nicht mehr ins Gewicht fällt.

Wer sollte das griechische 5A vs. zyprisches Non-Dom wählen

Wählen Sie Griechenland Artikel 5A, wenn:

  • ausländisches passives Einkommen > 2–3 Millionen €/Jahr.
  • Sie aus Lebensstilgründen in Athen / auf dem griechischen Festland leben möchten.
  • Sie bereit sind, 500.000 € in griechische Vermögenswerte zu binden.
  • Sie die Gewissheit einer festen Steuerschuld in Euro-Betrag schätzen.

Wählen Sie Griechenland Artikel 5B, wenn:

  • Sie Rentner mit ausländischem Renten-/Kapitaleinkommen von 30k–500k € sind.
  • Sie den griechischen Lebensstil und das Klima bevorzugen.
  • Sie damit einverstanden sind, auf 183-Tage-Basis in Griechenland steuerlich ansässig zu sein.

Wählen Sie das zyprische Non-Dom, wenn:

  • Sie eine Handelsgesellschaft führen (15% KSt schlägt 22%).
  • Sie eine geringe Ansässigkeit wünschen (60-Tage-Regel).
  • Sie 0% auf Dividenden wollen — keine Pauschalgebühr.
  • Sie null jährliche Grundsteuer und null Erbschaftsteuer wünschen.
  • Ihr Auslandseinkommen zwischen 100k € und 2 Mio. € liegt (der ideale Bereich, in dem das zyprische Non-Dom die griechische Pauschale deutlich schlägt).

Viele Gründer, die wir beraten, vergleichen am Ende Zypern und Griechenland nebeneinander. Wenn Griechenland besser zu Ihrem Profil passt, führen wir diesen Prozess über unseren griechischen Umzugsservice durch. Wenn Zypern gewinnt, sehen Sie sich unseren Non-Dom-Leitfaden und die 60-Tage-Regel an.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der griechische Körperschaftsteuersatz im Jahr 2026?
Der reguläre griechische Körperschaftsteuersatz beträgt 22% auf Unternehmensgewinne und gilt für inländische Gesellschaften und in Griechenland ansässige Tochtergesellschaften. Auf an Aktionäre ausgeschüttete Dividenden wird eine Quellensteuer von 5% erhoben. Der zyprische Körperschaftsteuersatz beträgt 15% (zum 1. Januar 2026 von 12,5% angehoben), womit Zypern auf Unternehmensebene rund 7 Prozentpunkte niedriger liegt als Griechenland.
Wie funktioniert die griechische Pauschalsteuer von 100.000 EUR für Non-Doms?
Nach Artikel 5A des griechischen Einkommensteuergesetzbuchs (Gesetz 4646/2019) können qualifizierte vermögende Privatpersonen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, sich dafür entscheiden, eine Pauschale von 100.000 EUR pro Jahr auf ihr weltweites, nicht aus griechischen Quellen stammendes Einkommen zu zahlen – für bis zu 15 Jahre. Voraussetzung ist eine Investition von mindestens 500.000 EUR in griechische Immobilien, Unternehmen oder Wertpapiere innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung sowie keine steuerliche Ansässigkeit in Griechenland in 7 der 8 vorausgehenden Jahre. Einkommen aus griechischen Quellen wird weiterhin regulär besteuert. Familienangehörige können für je 20.000 EUR hinzugefügt werden.
Was ist das griechische 7%-Rentnerregime?
Mit dem Gesetz 4714/2020 wurde Artikel 5B des griechischen Einkommensteuergesetzbuchs eingeführt: Ausländische Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können sich dafür entscheiden, eine Pauschalsteuer von 7% auf ihr gesamtes Auslandseinkommen (Renten, Dividenden, Mieten, Zinsen, Kapitalgewinne) für 15 Jahre zu zahlen. Voraussetzung ist, dass man in 5 der 6 vorausgehenden Jahre nicht ansässig war und in einem Land steuerlich ansässig war, das ein Abkommen über die Verwaltungszusammenarbeit mit Griechenland hat.
Was ist das griechische 50%-Expat-Regime nach dem Gesetz 4758/2020?
Artikel 5C des griechischen Einkommensteuergesetzbuchs gewährt neu zugezogenen Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, für bis zu 7 Jahre eine 50%-Befreiung auf griechisches Erwerbs- oder Geschäftseinkommen. Voraussetzung ist, dass man in 5 der 6 vorausgehenden Jahre nicht in Griechenland ansässig war, in Griechenland für einen griechischen Arbeitgeber oder über eine griechische Betriebsstätte tätig ist und sich verpflichtet, mindestens zwei Jahre zu bleiben.
Hat Griechenland Grundsteuern, die Zypern nicht hat?
Ja. Griechenland erhebt ENFIA, eine jährliche Grundsteuer, die auf dem objektiven ('antikeimeniki') Wert von Immobilien berechnet wird, mit einer Hauptsteuer zuzüglich einer Zusatzsteuer auf größere Portfolios. Zypern hat seine Steuer auf unbewegliches Vermögen 2017 abgeschafft und kennt keine jährlich wiederkehrende Grundsteuer. Beide Länder erheben Übertragungsgebühren beim Erwerb (Zypern bis zu 8% bei Wiederverkauf; Griechenland 3,09%), aber nur Griechenland hat eine laufende jährliche Abgabe.
Zyprische 60-Tage-Regel vs. griechische 183-Tage-Regel – was ist der praktische Unterschied?
Zypern lässt Sie mit nur 60 Tagen auf der Insel steuerlich ansässig werden (zuzüglich zyprischer Geschäfts- oder Beschäftigungsverbindungen, eines dauerhaften zyprischen Wohnsitzes und nicht mehr als 183 Tagen in einem einzelnen anderen Land) – und ab 2026 ist die alte Bedingung 'nicht anderswo steuerlich ansässig' entfallen –, während Griechenland den üblichen 183-Tage-Test oder eine Verbindung zum Mittelpunkt der Lebensinteressen verlangt. Für mobile Unternehmer, die eine geringe physische Präsenz an ihrem Standort wünschen, ist Zypern wesentlich flexibler. Die griechischen Pauschalsteuerregime (5A, 5B) ändern den Ansässigkeitstest nicht – sie setzen weiterhin die steuerliche Ansässigkeit in Griechenland voraus.

About the author

Sergios Charalambous, Founder of Zeno — Cyprus and Athens Bar-admitted lawyer

Sergios Charalambous

Founder · Zeno

Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.

· Cyprus Bar Association· Athens Bar Association· Updated: Juni 2026

Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.

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