Inhaltsverzeichnis
- Warum Gründer Spanien verlassen
- Das regionale IRPF-Roulette
- Sparskala 2026
- Beckham-Gesetz und wie man es verlässt
- Vermögensteuer und der Solidaritätszuschlag
- Wegzugsteuer auf nicht realisierte Gewinne
- Modelo 720 und 721 nach dem EuGH-Urteil
- Beendigung der spanischen Steueransässigkeit
- Das Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Zypern
- Ankunft in Zypern: Non-Dom und 60 Tage
- Ein realistischer 120-Tage-Fahrplan
Spanien ist 2026 ein Land mit zwei Steuersystemen. Am einen Ende gibt das Beckham-Gesetz zugewanderten Arbeitnehmern eine sechsjährige Pauschalsatz-Ausnahme. Am anderen Ende stehen ordentliche Ansässige in Katalonien und Valencia vor Spitzengrenzsätzen von 50 % und 54 %, einer Sparskala, die über 300.000 Euro auf 30 % steigt, einer Vermögensteuer, einem Solidaritätszuschlag auf Vermögen über drei Millionen und einer Wegzugsteuer auf nicht realisierte Gewinne für Portfolios über vier Millionen. Für Gründer, die in Barcelona, Valencia oder Madrid aufgebaut haben und nun einen steuerlich günstigeren EU-Standort wollen, ist Zypern der naheliegende nächste Schritt — aber nur, wenn der Ausstieg richtig sequenziert wird. Dies ist das Playbook.
Warum Gründer Spanien verlassen
Die spanischen Ansässigen, mit denen wir arbeiten, gruppieren sich in drei Kohorten. Die erste Gruppe kam nach 2015 über das Beckham-Gesetz und nähert sich nun dem sechsten Jahr — das Regime endet und die ordentliche Besteuerung setzt wieder ein. Die zweite Gruppe sind langjährige spanische Ansässige, die die Nettovermögensschwelle von drei Millionen Euro erreicht haben, ab der der Solidaritätszuschlag greift. Die dritte Gruppe sind Gründer, deren Unternehmen gereift ist, Dividenden zu fliessen begonnen haben und bei denen Spaniens progressive Sparskala (bis zu 30 % über 300.000 Euro) zuzüglich der autonomen Vermögensteuer die Ausschüttung teuer machen.
Keine dieser Kohorten flieht vor Spanien als Wohnort. Sie reagieren auf die Steuergeometrie der Entnahme: In dem Moment, in dem ernsthaftes Geld die Betriebsgesellschaft verlässt, ist die spanische Steuer strafend. Zypern ist die EU-Antwort auf dieses Problem.
Das regionale IRPF-Roulette
Die spanische Einkommensteuer (IRPF) ist zwischen einer staatlichen Skala und einer Skala der autonomen Gemeinschaft aufgeteilt. Der staatliche Teil ist überall gleich. Der regionale Teil variiert dramatisch, weshalb identische Gehälter in Madrid, Barcelona und Valencia sehr unterschiedlich besteuert werden. Die kombinierten Spitzengrenzsätze 2026 sehen ungefähr so aus:
| Autonome Gemeinschaft | Kombinierter IRPF-Spitzengrenzsatz (2026) |
|---|---|
| Madrid | ~45 % |
| Andalusien | ~46 % |
| Katalonien | ~50 % |
| Valencia | ~54 % |
| La Rioja, Galicien | ~45–47 % |
Diese Sätze gelten für Erwerbs- und allgemeines Einkommen über rund 300.000 Euro. Die 54 % Valencias gehören zu den höchsten Spitzengrenzsätzen Europas und liegen auf einer Linie mit Dänemark, Frankreich und Österreich. Madrids 45 % sind die niedrigste Option auf dem Festland.
Sparskala 2026
Dividenden, Zinsen und Veräusserungsgewinne fallen bei ordentlichen spanischen Ansässigen in die Sparbasis und folgen einer einheitlichen landesweiten Skala:
| Sparbasis (EUR) | Satz 2026 |
|---|---|
| 0 – 6.000 | 19 % |
| 6.000 – 50.000 | 21 % |
| 50.000 – 200.000 | 23 % |
| 200.000 – 300.000 | 27 % |
| Über 300.000 | 30 % |
Die Spitzenstufe von 30 % ist kein Gerücht: Das Gesetz 7/2024 vom 20. Dezember 2024 erhöhte den Spitzensatz auf Sparerträge von 28 % auf 30 % auf die Sparbasis über 300.000 Euro, gültig ab dem 1. Januar 2025 und verbindlich für das Steuerjahr 2026. Ley 7/2024, de 20 de diciembre (BOE-A-2024-26694); Agencia Tributaria Ältere Planungsnotizen, die 28 % als Spitzensatz nennen, sind veraltet.
Beckham-Gesetz und wie man es verlässt
Das Sonderregime für zugewanderte Arbeitnehmer (gemeinhin Beckham-Gesetz genannt) erlaubt qualifizierten neuen Ansässigen, für maximal sechs Steuerjahre wie Nichtansässige auf Einkommen aus spanischer Quelle besteuert zu werden — das Jahr der Ankunft plus die folgenden fünf. Die Struktur 2026:
- 24 % Pauschalsatz auf weltweites Erwerbseinkommen bis zu 600.000 Euro pro Jahr.
- 47 % Pauschalsatz auf Erwerbseinkommen über 600.000.
- Sparerträge (Dividenden, Zinsen, Veräusserungsgewinne aus spanischer Quelle) werden nach der Sparskala für Nichtansässige besteuert (19 %/21 %/23 %/27 %/30 %).
- Ausländisches passives Einkommen fällt vollständig aus dem spanischen Netz heraus — ein bemerkenswerter Beckham-Vorteil.
- Die Vermögensteuer gilt während des Beckham-Zeitraums nur für in Spanien belegene Vermögenswerte (nicht für weltweites Vermögen).
- Seit der Reform des Startup-Gesetzes von 2023 erstreckt sich die Berechtigung auf Telearbeitende, Gründer mit von ENISA zertifizierten innovativen Unternehmen sowie hochqualifizierte Fachkräfte, die Startups oder F&E bedienen.
Die praktische Ausstiegsplanung ist unkompliziert. Im letzten Beckham-Jahr haben Sie drei Möglichkeiten: (1) in die ordentliche spanische Ansässigkeit übergehen und die weltweite Besteuerung akzeptieren; (2) Spanien vor dem Jahresende verlassen und in Zypern landen; (3) innerhalb des Beckham-Zeitraums aus persönlichen Gründen umziehen und akzeptieren, dass die Beckham-Vorteile den Wegzug nicht überdauern.
Die meisten Gründer, die wir beraten, planen Route (2). Der Wegzug vor dem 31. Dezember des sechsten Beckham-Jahres bedeutet, dass Sie nie ein spanisches Steuerjahr mit Welteinkommensbesteuerung haben, und Sie umgehen sauber die Wegzugsteuer (da Beckham-Steuerpflichtige technisch als Nichtansässige besteuert werden — der Auslöser der Wegzugsteuer von zehn der letzten fünfzehn Jahre wird auf Basis ordentlicher Ansässigkeitsjahre berechnet, nicht der Beckham-Jahre).
Vermögensteuer und der Solidaritätszuschlag
Spanien hat zwei parallele vermögensbezogene Steuern, die beide für den Wegzug nach Zypern relevant sind.
Impuesto sobre el Patrimonio (Vermögensteuer)
Eine staatliche Skala, die von 0,2 % auf die ersten 167.129 Euro steuerpflichtigen Vermögens bis zu 3,5 % über rund 10,7 Millionen Euro reicht. Jede autonome Gemeinschaft kann den Satz ändern oder eine 100-%-Steuerermässigung gewähren. Madrid, Andalusien und Galicien haben sie historisch auf null ermässigt. Katalonien wendet einen Spitzensatz von rund 3,48 % an. Es gibt einen allgemeinen Freibetrag von 700.000 Euro zuzüglich eines Freibetrags von 300.000 Euro für den Hauptwohnsitz.
Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas (ITSGF)
2023 als "vorübergehende" Steuer eingeführt und 2025 dauerhaft gemacht, zielt die ITSGF auf Nettovermögen über drei Millionen Euro mit Sätzen von 1,7 %, 2,1 % und 3,5 %:
| Nettovermögen (EUR) | ITSGF-Satz |
|---|---|
| 3 Mio. – 5,35 Mio. | 1,7 % |
| 5,35 Mio. – 10,7 Mio. | 2,1 % |
| Über 10,7 Mio. | 3,5 % |
Die ITSGF stützt faktisch die autonome Vermögensteuer ab: Wenn Ihre autonome Gemeinschaft die Vermögensteuer ermässigt (wie Madrid), greift die ITSGF dennoch oberhalb von drei Millionen. Das spanische Verfassungsgericht bestätigte die ITSGF im November 2023 und wies Klagen aus Madrid, Galicien und Andalusien zurück.
Position Zyperns
Zypern hat keine Vermögensteuer und keinen vergleichbaren Solidaritätszuschlag. Für Gründer, deren Nettovermögen die Schwelle von drei Millionen Euro überschritten hat, beläuft sich die jährliche Ersparnis allein bei der ITSGF typischerweise auf einen sechsstelligen Betrag.
Wegzugsteuer auf nicht realisierte Gewinne
Spanien besteuert nicht realisierte Gewinne auf Portfolio-Investitionen von Personen, die ihre spanische Steueransässigkeit beenden, im sogenannten Regime des Artikels 95 bis. Die Auslöser sind kumulativ:
- Sie waren mindestens zehn der letzten fünfzehn Jahre in Spanien steueransässig; UND
- Entweder übersteigt der Marktwert Ihrer Anteile oder Beteiligungen an kollektiven Investmentvehikeln vier Millionen Euro; oder Sie halten mindestens 25 % eines Unternehmens, dessen Marktwert eine Million Euro übersteigt.
Wenn beides zutrifft, unterstellt Spanien, dass Sie die betreffenden Anteile am Tag vor dem Verlust der Ansässigkeit verkauft haben, und besteuert den nicht realisierten Gewinn innerhalb der Sparbasis (19 %–30 %).
Automatischer EU/EWR-Aufschub
Da Zypern innerhalb der EU liegt, löst ein Wegzug nach Zypern das Regime des automatischen Aufschubs aus. Die Steuer wird berechnet, aber nicht gezahlt. Sie wird nur fällig, wenn Sie innerhalb der folgenden zehn Jahre:
- die Anteile tatsächlich veräussern; oder
- Ihren Wohnsitz aus der EU oder dem EWR verlegen; oder
- die jährliche Mitteilungspflicht nicht erfüllen.
Der Aufschub erfolgt kraft Gesetzes, nicht nach Ermessen — es muss keine Sicherheit hinterlegt werden —, aber Sie müssen die spanische Steuerverwaltung innerhalb eines festgelegten Zeitfensters nach dem Umzug benachrichtigen und eine jährliche Informationserklärung abgeben. Versäumen Sie die Abgabe, wird die Steuer sofort fällig.
Modelo 720 und 721 nach dem EuGH-Urteil
Modelo 720 ist die Informationserklärung über Auslandsvermögen, die jeder in Spanien Steueransässige abgeben muss, wenn er in einer von drei Vermögenskategorien zum Jahresende mehr als 50.000 Euro hält: (1) Bank- und Zahlungskonten; (2) Wertpapiere, Rechte, Versicherungen, Renten und Fondsanteile; (3) Immobilien und Rechte an Immobilien. Modelo 721, seit 2024 in Kraft, ist das Äquivalent für im Ausland gehaltene Krypto-Vermögenswerte.
Bis 2022 löste die Nichtabgabe ein Regime aus, das der Gerichtshof der EU nun verworfen hat: die Umqualifizierung nicht deklarierter Auslandsvermögen als ungerechtfertigte Veräusserungsgewinne ohne Verjährung und Mindestbussgelder von 5.000 Euro pro Information. In seinem Urteil vom Januar 2022 befand der EuGH das Regime für unverhältnismässig und gegen den freien Kapitalverkehr verstossend. CJEU Case C-788/19, Commission v Spain (27 January 2022) Spanien ersetzte den Sanktionsrahmen 2022. Das aktuelle Regime:
- Verspätete oder unrichtige Abgabe: 20 Euro pro Datenangabe, mindestens 300 Euro und höchstens 20.000 Euro — verhältnismässig zum Fehler.
- Es gilt die übliche vierjährige Verjährungsfrist.
- Allgemeine Sanktionen bei Zuwiderhandlungen (50 %–150 % der nicht gezahlten Steuer) gelten weiterhin, wenn verborgene Vermögenswerte nicht deklariertes Einkommen erzeugen — aber nicht mehr die alte 150-%-Strafe auf den Vermögenswert selbst.
Für das Jahr des Wegzugs sind Sie technisch noch in Spanien ansässig, wenn Sie die 183-Tage-Schwelle überschritten oder in jenem Jahr Ihren Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Spanien hatten. Geben Sie das Modelo 720/721 für dieses letzte Jahr mit den Positionen zum 31. Dezember ab, selbst wenn Sie physisch im November weggezogen sind — der Ansässigkeitsstatus geht für die Abgabepflichten dem physischen Ort vor.
Beendigung der spanischen Steueransässigkeit
Spanien prüft die Ansässigkeit anhand von drei alternativen Tests, von denen jeder einzelne Sie ansässig macht:
- Physische Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in Spanien im Kalenderjahr; oder
- Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen (haupteinkommensschaffende Tätigkeit) in Spanien; oder
- Vermutung der Ansässigkeit, wenn Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder in Spanien leben (widerlegbar).
Um die Ansässigkeit sauber zu beenden, müssen Sie alle drei nicht erfüllen. Das bedeutet, die spanischen Tage physisch unter 183 zu senken, den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit aus Spanien zu verlagern und sicherzustellen, dass die Familienvermutung Sie nicht erfasst (entweder die Familie umsiedeln oder die Widerlegung dokumentieren).
Die entscheidende Einreichung ist eine Steueransässigkeitsbescheinigung aus Zypern für das Jahr, in dem Sie behaupten, in Zypern ansässig zu sein. Spanien behandelt eine ausländische Ansässigkeit nur mit einer solchen Bescheinigung als nachweisbar, und die zyprische Bescheinigung wird ausgestellt, sobald Sie 60 oder 183 Tage (je nachdem, welche Regel gilt) verbracht haben und eine zyprische Steuernummer besitzen. Ohne sie können die spanischen Behörden die ausländische Ansässigkeit verweigern und tun dies auch.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Zypern
Spanien und Zypern unterzeichneten ihr Doppelbesteuerungsabkommen 2013. Es trat im Mai 2014 in Kraft und gilt für Jahre, die ab dem 1. Januar 2015 beginnen. Wesentliche Merkmale:
- Null Quellensteuer auf Dividenden zwischen den beiden Jurisdiktionen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer mindestens 10 % der ausschüttenden Gesellschaft für mindestens ein Jahr hält. Andernfalls 5 %.
- Null Quellensteuer auf Zinsen.
- Null Quellensteuer auf Lizenzgebühren.
- Standard-OECD-Tie-Breaker für die Ansässigkeit natürlicher Personen: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit. Article 4(2), OECD Model Tax Convention; Spain–Cyprus Double Tax Treaty (2013)
Ebenso wichtig: Zypern steht nichtauf Spaniens Liste der nicht kooperativen Jurisdiktionen. Das hält Sie ausserhalb der "Fünf-Jahres-Quarantäne"-Regel im spanischen Einkommensteuergesetz, die spanische Staatsbürger nach einem Umzug in ein auf der schwarzen Liste stehendes Gebiet vier zusätzliche Jahre lang steuerpflichtig hält.
Ankunft in Zypern: Non-Dom und 60 Tage
Sobald Sie Ihre spanische Ansässigkeit beendet haben, bietet Zypern zwei Wege zur Steueransässigkeit:
- 183-Tage-Regel. Verbringen Sie mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr auf der Insel, sind Sie automatisch in Zypern steueransässig.
- 60-Tage-Regel. Verbringen Sie mindestens 60 Tage in Zypern, sind nirgendwo sonst steueransässig, verbringen nicht mehr als 183 Tage in einem einzigen anderen Land, unterhalten eine zyprische Wohnung (im Eigentum oder gemietet) und betreiben ein Geschäft, sind angestellt oder bekleiden eine Geschäftsführung in einer zyprischen Gesellschaft. Article 2, Income Tax Law (Amendment) N.119(I)/2017 Siehe unseren Leitfaden zur 60-Tage-Regel.
Zusätzlich zur Steueransässigkeit erklären Sie sich in Zypern für nicht ansässig dem Domizil nach (non-domiciled). Der Non-Dom-Status befreit Sie für bis zu 17 Jahre von der Sonderverteidigungsabgabe auf weltweite Dividenden, Zinsen und Mieteinkünfte. Special Contribution for Defence Law N.117(I)/2002 Vollständige Erläuterung: Zyprischer Non-Dom-Status.
Für spanische Staatsbürger ist die Einwanderung nach Zypern Freizügigkeit: ankommen, den Yellow Slip (MEU1) innerhalb von vier Monaten beim Standesamt und der Migrationsbehörde anmelden, und das war's. Kein Visum, keine Investitionsschwelle, keine Einkommensanforderung. Der Yellow Slip ist eine Anmeldebescheinigung und gilt auf Lebenszeit.
Ein realistischer 120-Tage-Fahrplan
| Wochen | Arbeitsstrang |
|---|---|
| 1–2 | Spanisches Steuergutachten zur Ausstiegsexposition: Vermögensteuer, ITSGF, Position nach Artikel 95 bis, Beckham-Status, Modelo-720-Historie. Entscheidung über die Zypern-Struktur. |
| 3–6 | Zyprische Gesellschaft (falls erforderlich) gegründet; zyprischer Mietvertrag unterzeichnet; zyprisches Bankkonto eröffnet; Bestellung zum Geschäftsführer zur Qualifikation für die 60-Tage-Regel. |
| 7–10 | Physischer Umzug vor dem Jahresende; spanische Steueransässigkeit endet; Modelo 030 bei der Agencia Tributaria eingereicht; zyprischer Yellow Slip innerhalb von vier Monaten angemeldet. |
| 11–14 | Erstes zyprisches Steuerjahr läuft; Non-Dom-Erklärung in der ersten zyprischen Steuererklärung; spanische Vermögensteuerposition für das Wegzugsjahr abgeschlossen. |
| 15–17 | Letzte spanische IRPF-Erklärung für das Wegzugsjahr (Rumpfzeitraum) bis zum 30. Juni des auf den Wegzug folgenden Jahres eingereicht; Wahl des Aufschubs nach Artikel 95 bis mit der jährlichen Mitteilungspflicht eingereicht. |
| Laufend | Jährliche Informationserklärung nach Artikel 95 bis für bis zu zehn Jahre. Zyprische Non-Dom-Erklärung in jedem Steuerjahr für die 17-Jahres-Uhr. |
Häufig gestellte Fragen
Steht Zypern auf Spaniens schwarzer Liste der Steueroasen?
Wie hoch ist der Spitzensatz auf Sparerträge in Spanien für 2026?
Kann ich den Beckham-Status behalten und später nach Zypern ziehen?
Löse ich durch den Umzug nach Zypern die spanische Wegzugsteuer aus?
Ist Modelo 720 nach dem EuGH-Urteil von 2022 noch gefährlich?
Wie schneidet der zyprische Non-Dom-Status im Vergleich zu Beckham ab?
Muss ich im Jahr meines Wegzugs Vermögensteuer zahlen?
Welches Zypern-Visum benötigen spanische Staatsbürger?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
Sie brauchen eine massgeschneiderte Beratung?
Buchen Sie ein kostenloses 30-minütiges Gespräch. Zeno koordiniert unabhängige, in Zypern zugelassene Advokaten und ICPAC-zugelassene Wirtschaftsprüfer und sendet innerhalb von 24 Stunden einen schriftlichen Leistungsumfang.
Kostenloses Gespräch buchen