Inhaltsverzeichnis
- Das DBA Zypern-UK 2018 im Überblick
- Quellensteuersätze: Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren
- Veräusserungsgewinne und die Ausnahme für unbewegliches Vermögen
- Doppelte Ansässigkeit und die Tie-Breaker-Regel des Abkommens
- UK Statutory Residence Test vs. zyprische 60-Tage-Regel
- Split-Year-Behandlung und Timing des Umzugs
- Abschaffung des UK-Non-Dom-Status und das 4-Jahres-FIG-Regime
- UK-Renten, QROPS und die 25%-Overseas-Transfer-Charge
- UK-Veräusserungsgewinnsteuer auf UK-Immobilien nach dem Wegzug
- Wechselwirkungen auf Unternehmensebene nach dem Brexit
- Praktische Umzugs-Checkliste
Über fünfzig Jahre lang hat die Steuerplanung zwischen dem Vereinigten Königreich und Zypern auf einem einzigen bilateralen Instrument und auf dem jeweils daneben bestehenden EU-Rahmen beruht. Im Jahr 2026, nach dem Brexit und nach der Abschaffung des UK-Non-Dom-Regimes, bleibt nur das bilaterale Instrument bestehen - das Abkommen von 2018 - und es hat mehr Gewicht denn je. Dieser Leitfaden erläutert, was das Abkommen 2026 tatsächlich leistet, wie es mit dem UK Statutory Residence Test und der zyprischen 60-Tage-Regel zusammenwirkt und was sich bei Renten, Veräusserungsgewinnen und grenzüberschreitenden Unternehmensströmen geändert hat.
Das DBA Zypern-UK 2018 im Überblick
Das aktuelle Abkommen ist das "Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland und der Regierung der Republik Zypern zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und von Veräusserungsgewinnen sowie zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -umgehung", unterzeichnet in Nikosia am 22. März 2018.UK-Cyprus Double Taxation Convention, signed 22 March 2018, in force 18 July 2018Es trat am 18. Juli 2018 in Kraft und ist für zyprische Steuerzwecke ab dem 1. Januar 2019 sowie für die UK-Einkommensteuer und -Veräusserungsgewinnsteuer ab dem 6. April 2019 (1. April 2019 für die UK-Körperschaftsteuer) wirksam. Es hat das Abkommen von 1974 vollständig ersetzt.
Es ist ein modernes, BEPS-geprägtes Instrument mit einem Principal Purpose Test (PPT), OECD-konformen Bestimmungen zum Informationsaustausch und Verständigungsverfahren. Es liegt vollständig ausserhalb des EU-Rahmens und war vom Austritt des Vereinigten Königreichs unberührt.
Quellensteuersätze: Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren
Die wichtigsten Sätze nach dem Abkommen, die gelten, sofern der Empfänger der Nutzungsberechtigte und in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, sind nachstehend zusammengefasst.
| Einkunftsart | Abkommensartikel | Abkommenssatz | Zyprischer inländischer Ausgangssatz | UK inländischer Ausgangssatz |
|---|---|---|---|---|
| Dividenden (Standard) | Artikel 10 | 0% | 0% | 0% (keine allgemeine UK-Dividendenquellensteuer) |
| Dividenden von bestimmten UK-REIT-Vehikeln | Artikel 10 | 15% | entfällt | 20% (PID) |
| Zinsen | Artikel 11 | 0% | 0% | 20% (Abkommen reduziert auf 0%) |
| Lizenzgebühren | Artikel 12 | 0% | 0% (für die Nutzung ausserhalb Zyperns) | 20% (Abkommen reduziert auf 0%) |
Beachten Sie die Verschiebung durch den Brexit. Bis zum 31. Dezember 2020 konnte sich eine Zins- oder Lizenzgebührenzahlung einer UK-Gesellschaft an eine EU-Muttergesellschaft mit mindestens 25% Beteiligung oft auf die Zins- & Lizenzgebühren-Richtlinie stützen, um 0% zu erreichen. Ab dem 1. Januar 2021 ist dieser Weg geschlossen, und Steuerpflichtige müssen das Abkommen unmittelbar in Anspruch nehmen. UK-zahlende Einheiten verlangen in der Regel eine zyprische Steueransässigkeitsbescheinigung und einen Antrag auf Abkommensentlastung, bevor sie den Steuerabzug an der Quelle reduzieren.
Für Dividenden von Zypern in das Vereinigte Königreich erhebt Zypern keine inländische Quellensteuer auf ausgehende Dividenden an gebietsfremde Anteilseigner. Siehe unsere Anmerkung zur SDC-Falle bei innerzyprischen Dividendenströmen (der SDC-Satz auf Dividenden für domizilierte Ansässige sank ab dem 1. Januar 2026 von 17% auf 5%, während die SDC auf Zinsen für domizilierte Ansässige bei 17% bleibt; nicht domizilierte Ansässige zahlen 0% SDC).Special Defence Contribution (Cyprus), as amended by the 2026 tax reform: SDC on dividends for domiciled residents reduced to 5%; non-doms 0%
Veräusserungsgewinne und die Ausnahme für unbewegliches Vermögen
Artikel 13 des Abkommens von 2018 folgt dem OECD-Musterabkommen. Gewinne aus unbeweglichem Vermögen sind in dem Staat steuerbar, in dem das Vermögen belegen ist; Gewinne aus Anteilen, deren Wert zu mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar aus unbeweglichem Vermögen in einem Vertragsstaat stammt, sind ebenso in diesem Staat steuerbar. Alle übrigen Veräusserungsgewinne - insbesondere Gewinne aus Anteilen an üblichen Betriebs- oder Holdinggesellschaften - sind nur im Ansässigkeitsstaat des Verkäufers steuerbar.Article 13, UK-Cyprus Double Taxation Convention 2018
Für einen in Zypern steuerlich Ansässigen, der UK-Anteile verkauft, ist dies entscheidend: Zypern besteuert Veräusserungsgewinne grundsätzlich nicht, ausser bei in Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen und Anteilen an immobilienreichen zyprischen Gesellschaften (zyprisches Veräusserungsgewinnsteuergesetz N.52/1980). Eine Zuweisung an Zypern nach dem Abkommen bei der Veräusserung von UK-Anteilen führt daher in der Regel in keiner der beiden Jurisdiktionen zu Steuer. Gewinne aus UK-Grundstücken oder immobilienreichen UK-Gesellschaften bleiben unabhängig von der zyprischen Ansässigkeit im Vereinigten Königreich steuerbar.
Doppelte Ansässigkeit und die Tie-Breaker-Regel des Abkommens
Artikel 4 verwendet die übliche OECD-Tie-Breaker-Kaskade für natürliche Personen: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Verständigung. Für Gesellschaften verwendet er ein Verständigungsverfahren (Post-BEPS-MLI-Ansatz) statt einer reinen Regel des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung.
UK Statutory Residence Test vs. zyprische 60-Tage-Regel
Der UK Statutory Residence Test (SRT), seit dem 6. April 2013 in Kraft, ist ein dreistufiger Test: automatische Nichtansässigkeitstests (typischerweise <16 oder <46 Tage), automatische Ansässigkeitstests (183+ Tage, einziges Zuhause im Vereinigten Königreich oder Vollzeitbeschäftigung im Vereinigten Königreich) und der Test der hinreichenden Bindungen (sufficient-ties test), der die Tageszählung mit Familien-, Unterkunfts-, Arbeits-, 90-Tage- und Länderbindungen kombiniert.
Zypern bietet zwei Wege zur Steueransässigkeit. Die 183-Tage-Regel (Artikel 2, Einkommensteuergesetz N.118(I)/2002) wendet die Standardschwelle an. Die 2017 eingeführte 60-Tage-Regel erlaubt es einer Person, als in Zypern steuerlich ansässig zu gelten, wenn sie im betreffenden Jahr (i) mindestens 60 Tage in Zypern verbringt, (ii) sich in keinem anderen einzelnen Staat länger als 183 Tage aufhält, (iii) in Zypern ein Gewerbe betreibt, in Zypern beschäftigt ist oder ein Amt in einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft bekleidet und (iv) einen ständigen Wohnsitz in Zypern unterhält (im Eigentum oder gemietet). Die Steuerreform 2026 hat die frühere Bedingung, dass die Person in keinem anderen Staat steuerlich ansässig sein darf, mit Wirkung für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2026 gestrichen und damit die Bedingungen zur Tageszählung und zum Zypern-Bezug beibehalten.Article 2, Income Tax Law N.118(I)/2002, as amended (Cyprus 60-day rule, 2017; 'not tax resident elsewhere' condition removed by the 2026 tax reform)
Die beiden Regime lassen sich aufeinander abstimmen, jedoch nur mit Disziplin bei der Tageszählung. Ein UK-Auswanderer, der die zyprische 60-Tage-Regel anstrebt, muss die UK-Tage unter 91 halten (die Schwelle der "90-Tage-Bindung" im Test der hinreichenden Bindungen des SRT), darf sich in keinem anderen einzelnen Staat länger als 183 Tage aufhalten und muss vermeiden, im selben Jahr einen automatischen UK-Ansässigkeitstest auszulösen. Beachten Sie, dass Zypern seit der Reform 2026 nicht mehr verlangt, dass die Person nirgendwo sonst steuerlich ansässig ist - aber ein konkurrierender UK-Ansässigkeitsanspruch muss weiterhin nach der Tie-Breaker-Regel des Abkommens verteidigt werden, sodass die praktische Disziplin unverändert bleibt. Zum vollständigen Mechanismus siehe unseren ausführlichen Leitfaden zur zyprischen 60-Tage-Steueransässigkeitsregel.
Split-Year-Behandlung und Timing des Umzugs
Die UK-Split-Year-Behandlung (Schedule 45, Finance Act 2013) erlaubt es, ein Steuerjahr in einen Teil mit UK-Ansässigkeit und einen Teil ohne Ansässigkeit aufzuteilen, wenn einer von acht festgelegten Fällen vorliegt. Bei Umzügen vom Vereinigten Königreich nach Zypern sind die Fälle 1 (Vollzeitarbeit im Ausland), 3 (Aufgabe eines Zuhauses im Vereinigten Königreich) und 8 (Beginn eines ausschliesslich ausländischen Zuhauses) am häufigsten.
Zypern hat kein formales Split-Year-Regime; die Ansässigkeit ist in einem gegebenen Steuerjahr binär. Die Asymmetrie ist handhabbar: mit genügend Zypern-Tagen ankommen, um die 60-Tage- oder 183-Tage-Regel zu erfüllen, sich auf der Wegzugsseite für die UK-Split-Year-Behandlung qualifizieren, und etwaige Überschneidungstage werden unter dem Abkommen gehandhabt.
Abschaffung des UK-Non-Dom-Status und das 4-Jahres-FIG-Regime
Bis zum 5. April 2025 erlaubte das UK-Steuerrecht nicht im Vereinigten Königreich domizilierten Personen, im Vereinigten Königreich auf der "Remittance-Basis" besteuert zu werden - ausländische Einkünfte und Gewinne wurden im Vereinigten Königreich nur besteuert, wenn sie dorthin überwiesen wurden. Ab dem 6. April 2025 ist dieses Regime abgeschafft. Es wird durch ein wohnsitzbasiertes 4-Jahres-Regime für ausländische Einkünfte und Gewinne (FIG) ersetzt, unter dem eine Person, die nach mindestens zehn aufeinanderfolgenden Steuerjahren der Nicht-UK-Ansässigkeit im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig wird, für die ersten vier UK-Steuerjahre der Ansässigkeit wählen kann, keine UK-Steuer auf qualifizierende ausländische Einkünfte und Gewinne zu zahlen - unabhängig davon, ob diese Beträge in das Vereinigte Königreich überwiesen werden oder nicht.UK Finance Act 2025, abolition of remittance basis and introduction of the 4-year FIG regime, effective 6 April 2025
Drei praktische Folgen für UK-Auswanderer: (i) die Option der "Rückkehr als Non-Dom" ist weg - es bleibt nur das 4-Jahres-FIG-Fenster, verfügbar nach einer 10-jährigen Abwesenheit; (ii) die Erbschaftsteuer knüpft nun an langfristige UK-Ansässigkeit an (im Wesentlichen 10 der letzten 20 Jahre), nicht an das Domizil, was den Erbschaftsteuer-Nachlauf verlängert; (iii) der zyprische Non-Dom-Status (eine 17-jährige SDC-Befreiung auf Dividenden und die meisten Zinsen) wird für viele ehemalige UK-Non-Doms zur natürlichen Nachfolge. Siehe unseren Leitfaden zum zyprischen Non-Dom-Status und das Umzugs-Drehbuch in unserem Artikel zum Umzug von Grossbritannien nach Zypern 2026.
UK-Renten, QROPS und die 25%-Overseas-Transfer-Charge
Bis zum 30. Oktober 2024 schloss die 2017 eingeführte 25%-Overseas-Transfer-Charge (OTC) des Vereinigten Königreichs Übertragungen auf QROPS aus, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) errichtet waren, sofern das Mitglied ebenfalls im EWR ansässig war. Das Budget vom 30. Oktober 2024 hat die EWR-Ausnahme mit sofortiger Wirkung gestrichen. Ab diesem Datum lösen Übertragungen von einem in Grossbritannien registrierten Rentensystem auf ein EWR-QROPS - einschliesslich eines zyprischen QROPS - die 25%-Abgabe aus, es sei denn, das Mitglied ist im selben Land steuerlich ansässig wie das empfangende System.UK Budget 30 October 2024 - Overseas Transfer Charge: removal of EEA exclusion
Für jemanden, der bereits in Zypern ansässig ist, kann eine Übertragung auf ein ordnungsgemäss zugelassenes zyprisches QROPS weiterhin unter die Ausnahme "gleiches Land" fallen. Für jemanden, der noch im Vereinigten Königreich ansässig ist, oder für Übertragungen auf ein EWR-QROPS in einem Drittland greift nun die 25%-Abgabe. Eine Übergangsentlastung galt nur, wenn die Übertragung sowohl vor dem 30. Oktober 2024 beantragt als auch vor dem 30. April 2025 abgeschlossen wurde. Ab dem 6. April 2025 gelten zudem zusätzliche regulatorische und steuerinformationsbezogene Bedingungen. Die Kosten einer falschen Reihenfolge betragen 25% des Übertragungswerts.
UK-Veräusserungsgewinnsteuer auf UK-Immobilien nach dem Wegzug
Die zyprische Ansässigkeit befreit eine Person nicht von der UK-Veräusserungsgewinnsteuer auf UK-Grundstücke. Das Non-Resident-CGT-Regime des Vereinigten Königreichs gilt für Veräusserungen von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Vereinigten Königreich sowie für Veräusserungen erheblicher Beteiligungen an "immobilienreichen" UK-Gesellschaften (im Wesentlichen mehr als 75% des Vermögenswerts in UK-Grundstücken, wenn der Verkäufer mindestens 25% hält). Eine NRCGT-Erklärung muss innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss bei HMRC eingereicht werden, wobei eine etwaige fällige Steuer bis zur selben Frist zu zahlen ist.
Nach Artikel 13 des Abkommens bleibt das Recht des Vereinigten Königreichs zur Besteuerung solcher Gewinne gewahrt. Zypern wiederum besteuert Gewinne aus ausländischem unbeweglichem Vermögen bei Privatpersonen nach innerstaatlichem Recht nicht, sodass in den meisten Fällen die UK-NRCGT die einzige Steuer ist. Wo Zypern doch besteuert (ungewöhnlicherweise bei mittelbaren Beteiligungen an zyprisch-reichen Vermögenswerten), gilt die Anrechnung nach Artikel 22 des Abkommens.
Wechselwirkungen auf Unternehmensebene nach dem Brexit
Für Unternehmensgruppen hat der Wegfall der EU-Richtlinien die verfahrenstechnische Landkarte verändert. Wenn eine UK-Tochtergesellschaft eine Dividende, Zinsen oder Lizenzgebühren an eine zyprische Muttergesellschaft zahlt, muss die Gesellschaft heute die Abkommensentlastung ausdrücklich beantragen, anstatt sich auf die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Zins- & Lizenzgebühren-Richtlinie zu stützen. In der Praxis bedeutet dies:
- Eine jährliche zyprische Steueransässigkeitsbescheinigung der zyprischen Steuerbehörde für den Empfänger.
- Eine Bestätigung der Nutzungsberechtigung im Einklang mit dem OECD-Kommentar und dem eigenen PPT des Abkommens.
- Substanzdokumentation für den zyprischen Empfänger: Vorstand, Büro, Entscheidungen, Bücher und Aufzeichnungen in Zypern.
- Verrechnungspreisdokumentation für jeden konzerninternen Zins- oder Lizenzgebührenstrom, im Einklang mit den formalen Verrechnungspreisregeln Zyperns.
Für Gruppen, die eine zyprische Holding- oder IP-Gesellschaft neben einer UK-Betriebsgesellschaft nutzen, siehe unsere weiteren Anmerkungen zur zyprischen Holdinggesellschaft und zur zyprischen IP-Box, die beide über dieses Abkommen mit der UK-Seite zusammenwirken.
Praktische Umzugs-Checkliste
- Den UK-Nichtansässigkeitspfad nach dem SRT für das Wegzugsjahr bestätigen, wobei die Split-Year-Behandlung nach Fallnummer identifiziert wird.
- Den zyprischen Ansässigkeitsweg (60-Tage oder 183-Tage) mit Kalender, Mietvertrag, Beschäftigung/Amt und Nachweisen der Abwesenheit von anderen Staaten dokumentieren.
- Für die zyprische Steuer (TIC), die Sozialversicherung und (sofern zutreffend) das GHS registrieren.
- Den zyprischen Non-Dom-Status bei der Steuerbehörde für die 17-jährige SDC-Befreiung registrieren.
- Bei UK-Renten vor jedem Übertragungsantrag Beratung einholen; davon ausgehen, dass die 25%-OTC gilt, sofern nicht eine konkrete Ausnahme dokumentiert ist.
- Bei beim Wegzug gehaltenen UK-Immobilien um die NRCGT-60-Tage-Meldefrist herum planen.
- Bei UK-Gesellschaften in der Gruppe die Dokumentation zur Abkommensentlastung aktualisieren: Ansässigkeitsbescheinigung, Nutzungsberechtigung, Substanz, PPT-Analyse.
- Zeitnahe Aufzeichnungen über den Ort des Vorstands und die Entscheidungsfindung für jede zyprische Gesellschaft mit UK-Direktoren oder -Anteilseignern führen.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Doppelbesteuerungsabkommen Zypern-UK nach dem Brexit noch in Kraft?
Wie hoch ist der Quellensteuersatz auf Dividenden, die von einer UK-Gesellschaft an einen in Zypern Ansässigen gezahlt werden, nach dem Abkommen?
Wie hoch ist die Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren nach dem Abkommen?
Hat der Brexit die Lage bei der Mutter-Tochter-Richtlinie oder der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie verändert?
Wie wirkt sich die Abschaffung des UK-Non-Dom-Status auf einen UK-Staatsangehörigen aus, der nach Zypern zieht?
Kann ich gleichzeitig in Zypern und im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sein?
Zahle ich die 25%-Overseas-Transfer-Charge, wenn ich 2026 meine UK-Rente nach Zypern übertrage?
Schulde ich nach meiner zyprischen Ansässigkeit weiterhin UK-Veräusserungsgewinnsteuer auf UK-Immobilien?
About the author

Sergios Charalambous
Founder · Zeno
Cyprus & Athens Bar-admitted lawyer specialising in corporate and tax law. Founder of Zeno. Cyprus Bar & Athens Bar admitted. LL.B., two LL.M.s (Distinction) from the National and Kapodistrian University of Athens, plus a Professional Diploma in Tax Law (Distinction). All articles are reviewed jointly with independent Cyprus Bar–licensed advocates and ICPAC–licensed accountants.
Disclaimer: This article provides general information on Cyprus law and tax practice as of the update date shown above. It is not legal or tax advice and should not be relied upon for specific transactions. Cyprus tax rules change from time to time; we review and update every article at least every six months. For advice on your situation, please book a free 30-minute call with Sergios via Zeno.
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